Gedanken zur Anklage

 gegen Dr. med. Ryke Geerd Hamer vor dem Gerichtshof von Chambery aus dem Jahr 2000

Jochen Meyer, 9.5.2001

  1. Anklage wegen telefonischer Anstiftung zur Neuen Medizin
  2. Anklage wegen (telefonischer) Aufhetzung gegen die Staatsmedizin

Mit der offiziellen Anklage „Anstiftung zur Neuen Medizin“ ist eine offizielle Anerkennung der Neuen Medizin verbunden, denn ohne diese "Neue Medizin“ zu kennen sowie deren Wirkung auf die „Staatsmedizin“ abschätzen zu können, bliebe eine Anklage von vornherein im rechtsfreien Raum und somit wirkungslos.

Es muß daher davon ausgegangen werden, daß der befasste Gerichtshof im Vorfeld dieser Anklage ein oder mehrere medizinische Gutachten eingeholt hat. Offensichtlich wird die Wirkung einer Anerkennung der Erkenntnisse, die Dr. med. Ryke Geerd Hamer gesammelt und wissenschaftlich exakt bewiesen hat, als so „revolutionär“ betrachtet, daß der genannte Gerichtshof zu der o.a. Klage veranlasst werden konnte.

Der Anklagepunkt 2 ist somit logisch der Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens.

Es muß die Staatsmedizin des Staates Frankreich in der im Jahre 2000 oder früher vorliegenden Form zu einem unveränderlich schützenswerten und des Schutzes bedürftigen Gegenstandes gemacht worden sein. Diese Festlegung konnte nur durch ein Gesetz, das vom Parlament des Staates Frankreich beschlossen und ratifiziert, wurde geschehen.

Der mit der o.a. Klage implizierte Straftatbestand „Aufhetzung gegen die Staatsmedizin“ muß folgerichtig als solcher ausdrücklich unter Strafe gestellt worden sein.

Erstaunlicherweise (oder nicht erstaunlich?) enthält die Klageschrift weder einen Hinweis auf das „Gesetz zum Schutze der Staatsmedizin Frankreichs“ als solchem, noch einen Hinweis unter welchem Paragraphen ein „Aufhetzen“ erkennbar gemacht wäre oder Kriterien genannt wären, die es einem inländischen (französischem) Arzt oder einem außerhalb des Staates Frankreich ansässigem Arzt ermöglichen, ein solches „Aufhetzen“ zu vermeiden.

Wenn sich das Gericht in Chambery zu einer Anklage gegen eine nicht im eigenen Lande ansässigen Person, hier Dr. med. Ryke Geerd Hamer mit Wohnsitz in Spanien, entschließt, kann dies nur heißen, daß das ungenannte und unbekannte „Gesetz zum Schutze der Staatsmedizin Frankreichs“ auch dem EU-Recht entsprechen muß.

Durchdenkt ein sicher nicht zum Volljuristen ausgebildeter, in diesem Sinne „einfacher“ Bürger den Begriff „Staatsmedizin“, so sind folgende Schlussfolgerungen daraus zwingend:

  • Der Staat Frankreich hat das alleinige Monopol, zugleich die alleinige Verantwortung für alle Dinge, die die Medizin im eigenen Lande betreffen.
  • Logik daraus: alle Mediziner, alle sonst in irgend einer Form zur Heilung von Menschen zugelassenen Personen sind Angestellte oder Beamte des Staates und nur ihm dem Staate, als höchstem Vertreter dem Parlament bzw. dem Staatspräsidenten, verantwortlich.
  • Gleiches gilt somit für alle Institutionen, in denen Wissen über Medizin vermittelt wird, für alle Personen, die mit der Wissensvermittlung über Medizin betraut sind.
  • Alle in Frankreich zugelassenen Juristen müssen in Vorlesungen über das „Gesetz zum Schutze der Staatsmedizin Frankreichs“ gehört haben und in Examina dazu geprüft worden sein.
  • Alle medizinischen und juristischen Fakultäten des Rechtsraumes EU müssen Ihre Studenten über Art und Umfang des genannten Gesetzes informiert und u.U. geprüft haben.
  • Aus der alleinigen Verantwortung des Staates für alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Medizin ergibt sich das folgende Bild:

- alle Mediziner werden vom Staat bezahlt,

 - jede Massnahme/Verordnung eines Mediziners oder Heilpraktikers müssen vom Staate auf Übereinstimmung mit dem „Gesetz zum Schutze der Staatsmedizin Frankreichs“ geprüft werden.

- alle Telefonate, die von oder mit einer Person in Frankreich geführt werden, müssen aufgezeichnet und auf positive Übereinstimmung mit dem „Gesetz zum Schutze der Staatsmedizin Frankreichs“ überprüft werden. 

- da keine Kriterien für den Tatbestand des Aufhetzens gegen die „Staatsmedizin Frankreichs“ genannt sind, darf gefolgert werden, daß sich jeder Patient, der sich nicht oder nicht vollständig nach den Anordnungen/Verordnungen eines Staatsmediziners richtet, sich des fahrlässigen, des grob fahrlässigen oder des wissentlichen Widerstandes gegen die Staatsmedizin schuldig macht und somit gegen die Staatsmedizin aufhetzt.

Dies gilt mindestens dann, wenn diese Person den Tatbestand des Widerstandes anderen Personen mündlich, schriftlich oder in anderer Weise bekannt gibt.

  • Wenn der Staat Frankreich die Verantwortung für alle Dinge, die die „Staatsmedizin“ betreffen übernommen hat, so hat er auch jede Verantwortung für die Misserfolge seines „Medizinpersonals“ übernommen. Die Juristen des Staates Frankreich haben demnach wohl täglich hunderte von Gerichtsverfahren auf Schadensersatz nach erfolgloser oder falscher Behandlung durch das „Medizinpersonal“ zu bewältigen.
  • Mit einem solchen Gesetz läßt sich in Frankreich sicher auch eine Klage gegen die Person Joshua Ben Joseph, von den christlichen Kirchen im Nachgang Jesus Christus genannt, begründen und durchsetzen. Nicht um posthum eine Inhaftierung durchzusetzen, sondern allen Priestern christlicher Kirchen zu verbieten, Gott über Gebete um Heilung für Kranke zu bitten oder gar auf die von der Person Joshua Ben Joseph bewirkten Wunder hinzuweisen.

Die Absurditäten, die sich aus dem System „Staatsmedizin“ zwingend ergeben, sind so offensichtlich, daß es sich hier von vornherein um eine Fiktion handeln muß. Eine Klage unter dem Vorzeichen eine „Staatsmedizin“ schützen zu müssen, ist offenes Unrecht.

Sicherlich wäre eine Gegenklage vor dem Europäischen Gerichtshof in Den Haag mit dem Hinweis auf Menschenrechtsverletzung durch die angesprochenen Institutionen Frankreichs von besonderem Interesse, zugleich zum Erfolg „verurteilt“.

Ich kann nicht beurteilen, ob meine Zeilen Ihnen ein wenig helfen, genau dies wünsche ich mir sehr.

Freude und Dankbarkeit empfinde ich über das Glück, daß ich Sie, lieber Dr. Hamer, kennenlernen durfte, Ihr zutiefst verwurzeltes Mitgefühl für alle Menschen, die sinnvolle biologische Sonderprogramme durchlaufen, erkennen durfte.

Danke

Unterschrift

Die Arbeitsgruppe der Germanischen Heilkunde wünscht Ihnen frohe Wintertage!
Frohe Wintertage!
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