Dr. Hamer an Justiz(F)
Dr. med. Mag. theol.
Ryke Geerd HAMER
Mit Berufsverbot seit 14 Jahren wegen (wörtl.) „Nichtabschwörens der Neuen Medizin und sich nicht Bekehrens zur Schulmedizin“.
Fuengirola, 05. Februar 2001
An die
Grande Instance
Cour d’Appel de Chambery
Betr.: Affaire Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER wegen Aufhetzung gegen Schulmedizin und Anstiftung zur Neuen Medizin.
Az. 96 00 39 89
In oben bezeichneter Sache teile ich dem Gericht mit, dass ich bisher noch keine Einsicht in die Gerichtsakten nehmen durfte. Offenbar hat das Gericht meiner Anwältin untersagt, die Gerichtsakte vollständig zu kopieren. Es wurde ihr nur erlaubt, ein Drittel zu kopieren, aber auch das habe ich nicht erhalten. Dabei hat sie die Kopien für die gesamte Akte bezahlt bekommen.
Ich sehe mich leider außerstande, innerhalb von weniger als 3 Monaten eine Prozessvorbereitung zu machen, schon erst recht nicht, wenn ich nur „ausgewählte“, unwichtige Aktenteile zur Kenntnis bekommen darf.
Ich beantrage deshalb:
- Das Gericht möge ausdrücklich das Kopieren der gesamten Akten erlauben.
- Das Gericht möge den Prozesstermin um 4 Monate verschieben.
In diesem mittelalterlichen Inquisitionsprozess wegen (wörtl.) „Aufhetzung gegen die Schulmedizin und Anstiftung zur Neuen Medizin mit dem Ziel der Ausübung“ wie es in der Anklageschrift heißt, füge ich noch weiteren Schriftwechsel bei, aus dem hervorgeht, dass das Gerichtsverfahren offenbar ein Teil eines weltweiten Verbrechens der Erkenntnisunterdrückung ist, bei dem bisher 2 Milliarden Patienten „gestorben worden“ sind.