RA Mendel an Tribunal de Grande Instance

Mendel
Rechtsanwalt

Tribunal de
Grande Instance
De Chambery
Palais de Justice B.P. 1023
F-73010 Chambery Cedex

Krefeld, 08.10.01

Objekt: Affaire Hamer, Dr.
No. De Parquet : 9600 3989

Das Gericht hat in der Verhandlung vom 05.10.01 den Angeklagten erneut verurteilt zu der bereits bekannten Freiheitsstrafe und in die dortige Geldstrafe.

Wir legen gegen dieses Urteil namens und in Vollmacht des Angeklagten

Das zulässige Rechtsmittel / Berufung
(Apell)

ein.

Das Urteil ist ungesetzlich zustande gekommen. Das Gericht hat nur deshalb handeln können, weil es der „Feststellung“ des Herrn Crespo gefolgt ist, Dr. Hamer sei reisefähig.

Diese Feststellung ist weder in der Form noch in der Sache haltbar, sie ist erkennbar falsch.

Es fehlt an jeder Begründung, an jeder sachlichen Legitimation, an jeder fachlichen Qualifikation: offenbar ist Herr Crespo kein Facharzt , noch hat er irgendwelche Begründung vorgetragen oder vortragen können, die begründeten Gutachten der beiden spanischen Ärzte für falsch zu erklären.

Demgemäß hat sich auch der Herr Staatsanwalt nicht mit der Rechtslage befasst, sondern allein mit der medizinischen Frage, diesen Fall ohne Rücksicht auf Verluste zu beenden, wobei nicht nur der Angeklagte, sondern auch das „Recht“ auf der Strecke geblieben ist.

Der Angeklagte bedauert sehr, dass das Gericht sich dieser Auffassung des Herrn Staatsanwaltes angeschlossen hat. Allerdings hat der Angeklagte mit einer anderen Haltung des Gerichtes auch nicht mehr gerecht.

Zu deutlich war das Desinteresse des Gerichtes, sich mit der „Sache“ zu befassen, nämlich der Frage ob die Vorwürfe gegen den Angeklagten bzw. die „Neue Medizin“ überhaupt berechtigt und begründet sind.

Dann hätte das Gericht die vielen Feststellungen von Universitäten und Ärzten pro „Neue Medizin“ bewerten müssen.

Hätte das Gericht das getan, hätte es gesehen, dass die Vorwürfe falsch sind.

Hätte das Gericht sich mit der Effizienz der "schulmedizinischen Onkologie" auseinandergesetzt, hätte es gesehen, dass diese kein, überhaupt kein effizientes Behandlungskonzept im Blick auf Ursachenkenntnis und Therapiewirkung hat. Das Gericht hätte dann gesehen, das die „Schulmedizin“ kein Recht hat, irgendeine andere Medizin zu verurteilen oder zu verteufeln.

Mit diesem Verfahren ist nur die Gerechtigkeit auf der Strecke geblieben, indem man sich sozusagen „gewaltsam“ über die Reiseunfähigkeit wegen schwerster Erkrankung mit der Gefahr der Querschnittslähmung hinweggesetzt hat, auf der Strecke bleiben auch die großen Zahlen von Menschen, die auf wirksame Hilfe bei ihren Schwersterkrankungen hoffen, weil die „Schulmedizin“ hierzu nicht in der Lage ist.

Ob der Staat mit seinen Behörden und seine Justiz damit noch das Interesse seiner Bürger vertritt, ob er damit seine eigene Verpflichtung, dass Wohl seiner Bürger zu mehren und Schaden von ihnen abzuwenden, gerecht wird, kann sehr stark bezweifelt werden.

Rechtsanwalt:

Mendel

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