Dr. Hamer an Mollin
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer
Facharzt für Innere Medizin
Mit Berufsverbot seit 15 Jahren
Wegen (wörtl.) „Nichtabschwörens der Neuen und sich nicht Bekehrens zur Schulmedizin“
Alhaurin el Grande, 08. Mai 2001
An das
Tribunale de Grande Instance
A Monsieur Michel Mollin
President du Tribunal
Palais de Justice B.P. 1023
F-73010 Chambery Cedex
Betr. : Fall Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer
N° de Parquet 9600 39 89
Anklage in 1. Instanz – wegen telefonischer
a) Aufhetzung gegen die Staatsmedizin
b) Anstiftung zur Neuen Medizin mit dem Ziel der Ausübung
Beides begangen aus dem Ausland
Sehr geehrter Herr Richter Mollin!
In oben genannter Angelegenheit teile ich Ihnen höflich folgendes mit:
1. ich bin krank (siehe beigefügte Gutachten und CT-Bilder) und kann deshalb nicht zu dem vorgesehenen Prozess am 18.05.2001 kommen, wegen drohender Querschnittsgefahr.
Da ich 1978/79 Hodenkrebs hatte, nach dem Tod meines Sohnes Dirk, würden die Schulmediziner – gegen die ich laut Anklage aufgehetzt haben soll – jetzt von Metastasen sprechen, die als „bösartige Krebszellen“ in 23 Jahren aus dem (obwohl früh, aber dennoch nicht rechtzeitig operierten) Hoden weggekrabbelt sind.
Dabei sind sie hypothesen-vermutungsmäßig durch den ganzen Bauch oder Popo gekrabbelt bis in der Lendenwirbelsäule angekommen sind. Dort aber hätten sie – man höre und staune – nicht etwa Krebszellenvermehrung gemacht, wie das „anständige Metastasenzellen“ tun müssten, sondern sie haben Löcher im Knochen gemacht ...
Und nur, weil ich diesen riesengroßen alt-testamentarischen Glaubensunsinn („gutartig“ – „bösartig“) widerlegt habe, sogar durch öffentlich universitäre Verifikationen, darum verklagt und verurteilt mich die franz. Justiz wegen Aufhetzung gegen die falsifizierte Staatsmedizin.
Sie sehen hier, Herr Präsident, die ganze Unsinnigkeit dieses so kümmerlich konstruierten Prozesses, der die Neue Medizin niederschlagen soll, indem man in diesem Wissenschaftsstreit nicht die Diskussion auf Universitätsebene führt, sondern ein medizinisch völlig unbedarfter Strafrichter durch Verurteilung der einen Partei die universitäre Diskussion erübrigen soll.
Wie dem auch sei. Die Osteolysen in meinem 3. und 4. Lendenwirbel sind nicht nur sehr schmerzhaft, sondern auch sehr gefährlich, da schon bei einem kleinen Sturz eine Querschnittslähmung erfolgen kann. Kein gutachtender Arzt auf der ganzen Welt könnte mir zumuten, in diesem Zustand nach Chambery zu fahren, wo mich ausserdem – gegen alles Recht – wie ich aus sicherer Information aus dem Justizpalast Chambery selbst weiß, die sofortige Verhaftung erwartet, mit anschließender Einsperrung in eine psychiatrische Klinik – zwecks Vernichtung meiner Persönlichkeit.
Die erste Verhandlung dieser 1. Instanz, die ja wohl nicht nur eine Farce war, sondern das reinste Possentheater, hat das ja zur Genüge gezeigt.
Nicht umsonst hat ja mein deutscher Anwalt geäußert:
Mit diesem Prozess habe sich die französische Justiz aus der Gemeinschaft der Kulturstaaten Europas verabschiedet.
2. kein Anwalt
Meine Anwältin Frau Gaborieau, hat im März das Mandat niedergelegt, weil sie mir nur einen sehr geringen Teil der Akten kopieren durfte.
3. Keine Akten
Das Gericht hat offenbar, genau wie beim Anwalt von Frau Sixt, Herrn Barthe Joel, 90% der Akten für geheim erklärt. Insbesondere durften nur die 5% negativen Zeugenaussagen kopiert werden. Obwohl Frau Gaborieau schon die Kopien aller Akten bezahlt bekommen hatte, hat sie mir bisher keine einzige Seite der Akte kopiert.
Die Akteneinsicht ist das oberste Grundrecht eines jeden Angeklagten! Es ist offenbar typisch für die franz. Justiz, dass eine Verurteilung erfolgt, obwohl bekannt war, dass mir keine Akteneinsicht gewährt worden war. Ich beantrage daher, dass mir das Gericht alle Akten in Kopie zugänglich macht, auch die 90%, die Frau Sixt in ihrem Prozess widerrechtlich vorenthalten worden sind.
Ich brauche auch zum Durcharbeiten von 7 Aktenordnern Prozessakten eine ausreichende Zeit, zumal die Akten erst noch übersetzt werden müssen – 1 Jahr ist die mindeste Zeit, die ich brauche, wenn ich wieder gesund bin.
4. War gar nicht in Frankreich ...
Das Gericht möge mir doch bitte erklären, wie man in Frankreich eine Straftat begehen kann, wenn man – wie ich – mit 3 Ausnahmen von wenigen Stunden (Vollversammlung der ASAG 1993, Beerdigung meines Freundes 1993 und Durchfahrt durch Frankreich 1996) seit 9 Jahren nicht in Frankreich war. Aus dem Ausland soll ich aufgehetzt haben gegen die Staatsmedizin und angestiftet haben zur Neuen Medizin.
5. Haftbefehl
Bisher habe ich keine Information, dass mit der ungültigen Verhandlung am 31.01.2000 und 01.02.2000 auch der Haftbefehl aufgehoben wäre. Er gehört aufgehoben!
6. „Gutachter“
In der 1. Verhandlung wurde als offizielle „Gutachter“ nur Staatsmediziner zugelassen. Die öffentlichen Verifikationen der Neuen Medizin (Uni Düsseldorf und Uni Trnava) wurden ignoriert.
7. Prüfung der Richtigkeit der Neuen Medizin
Von der abenteuerlichen Schuldkonstruktion, die jedem Inquisitionsprozess zur Ehre gereicht hätte, abgesehen, hätte das Gericht redlich prüfen müssen, was nach naturwissenschaftlichen Richtlinien richtig, d.h. verifiziert ist. Dazu meine wissenschaftlichen Gegner zu befragen und sich deren Urteil anzuschließen, ist unzulässig. Die Staatsmedizin ist nicht verifizierbar. Die Justiz hat schon in der 1. Verhandlung einen schweren Formfehler begangen!
8. Aufgeführte Patienten
Von den in der Anklage, bzw. in dem ungültigen Urteil aufgeführte Patienten kenne ich keinen einzigen, nicht einmal dem Namen nach.
Ich habe nie einen von ihnen gesehen, geschweige deren Befunde zu Gesicht bekommen.
Das Gericht jongliert mit konstruierten Phantomfällen, Patienten, die angeblich nach der 10. Chemo noch versucht hätten „Neue Medizin“ zu machen und von denen dann gewöhnlich 10% sterben.
Das Gericht will mich für Fälle verantwortlich machen, die eigentlich mit der Neuen Medizin gar nichts zu tun haben, sondern nur Reparatur des Unfugs der Staatsmedizin darstellen.