Dr. Hamer an Landgericht Köln - "Fall Kolke"

Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer
Camino de las torres de Fahala 94
Apartado (Postfach) de Correos 209
E-29120 Alhaurin el Grande

21. März 2001

An das
Landgericht Köln
25. Zivilkammer
Luxemburger Straße 101
50939 Köln

Betr.: Beuter-Kolke / Dr. Hamer – GeschNr. 25 O 191/98


Im Nachtrag zu den hervorragenden Ausführungen meines Anwalts, Herrn Walter Mendel, möchte ich noch folgendes klarstellen:

Herr Mendel hat versucht, die Schulmedizintherapie aus sich selbst heraus als unsinnig darzustellen. Dabei ist er allerdings als Laie den üblichen Lügenmärchen der Schulmedizin aufgesessen. Da werden von Gutachter 76% Heilerfolge in den Raum gestellt, in der besonders günstigen Gruppe ... und genau hier fängt der Betrug an.

Um den Patienten und den Laien aber eine bessere Statistik vorzugaukeln, erfand man die „standardisierte Gruppe“.

Die standardisierte Gruppe:

Würde man eine Gruppe von 300 CML-Patienten [Anm: CML = chronisch myeloische Leukämie] zwischen 20 und 35 Jahren (besonders günstig) nach 5-7 Jahren im Standesamtregister suchen, so wären nur noch 9 davon am Leben.

Bei dieser wird immer erst im Nachhinein berechnet, wer da hineinkommt oder herausfällt. Dabei werden bestimmte Kriterien aufgestellt. Das schlimmste Kriterium ist eine sog. „Metastase“, denn da gilt wieder, was Prof. Abel geschrieben hat: 95% davon sterben.

Da die meisten Patienten bei der Schulmedizin sog. „Metastasen“ bekommen, fallen die alle durch das Raster durch. Übrig bleiben die 9 Überlebenden, die nachträglich besehen, die Bedingungen erfüllt haben. Daraus macht man nun den „Erfolg“. Natürlich darf man nicht schreiben – 100% Erfolg, sondern man schreibt 76%, das klingt besser. Es sind genau diese 9 Überlebende aus der gedachten Gruppe von 12 Patienten.

Mit diesen Rechentricks täuscht man dann die Öffentlichkeit. Man hat also eine phantomatöse Gruppe von 12 Patienten konstruiert, von denen dann 9 überleben – ca. 76%. Man könnte auch sagen: man hat eine Gruppe aus den Überlebenden gemacht. Hier soll dem ahnungslosen Leser glauben gemacht werden, als würden von den 300 Patienten am Ende 76% überleben, ca. 228.

In Wirklichkeit überleben aber nur 9 – d.h. aus den 9 Überlebenden fabuliert man sich die „standardisierte Gruppe“, in der 76%, nämlich 9 Patienten, überlebt haben.

Als kleines Beispiel seien z.B. die Arbeiten aus der Heidelberger Uniklinik genannt, die ich selbst miterlebt, mich allerdings nicht daran beteiligt habe: Bei der Prüfung von Medikamenten galt grundsätzlich die Anweisung; wenn ein Patient in einer Probanden-Untersuchung für ein neu entwickeltes Medikament stirbt, muß er noch 5 Minuten vor seinem Tod auf eine andere Station gerollt werden. Dadurch fiel er dann aus der „standardisierten Gruppe“ heraus. Denn die standardisierte Gruppe war definiert: auf der Station X wurde in der Zeit von/bis so und so vielen Patienten das Mittel Y verabreicht ... Fazit: Aus diesen standardisierten Definitionen kann man jeden Betrug kreieren und der unvorgebildete Laie merkt das gar nicht.

Im Fall Kolke, der ja 3 Monate vor seinem Tode teilgelähmt war, konnte man eine „Hirnmetastase“ hinzukonstruieren, so dass auch er durch dieses Raster gefallen wäre.

Nach der Neuen Medizin hätte Herr Kolke nicht sterben dürfen und nicht sterben brauchen, wenn

  • Die Neue Medizin nicht schon seit 20 Jahren boykottiert würde
  • Er ausschließlich nach der Neuen Medizin „behandelt“ worden wäre
  • Er durch die Schulmedizin nicht vorgeschädigt worden wäre (Chemo)
  • Er durch die Schulmediziner nicht in Panik versetzt worden wäre
  • Er durch die Schulmedizin am Ende noch richtig behandelt worden wäre

Er ist vermutlich mit Morphium „eingeschläfert“ worden, weil man ihm fälschlicherweise diagnostisch eine „Massenblutung“ im Gehirn angedichtet hat. Nach dem Motto: „Da ist eh’ nichts mehr zu machen, kürzen wir doch gleich die Sache ab."

In Wirklichkeit hatte Herr Kolke nichts anderes als eine sog. epileptische Krise, nach Lösung seines motorischen Konfliktes, die absolut nicht tödlich gewesen wäre, hätte man ihn nur sachgemäß behandelt, anstatt den Patienten durch unterlassen Hilfeleistung (da ist eh’ nichts mehr zu machen) mit Morphium einzuschläfern.

Herr Kolke hatte infolge schon mehrerer iatrogene Diagnoseschocks erlitten: Am 13.01.1995, zwei Tage bevor er plötzlich sonntags in mein Seminar gekommen war, hatte man ihm gesagt: „Ja, wissen Sie denn überhaupt, dass Sie nur noch 2 Wochen zu leben haben?“. Als er am 11./12. März offiziell ein Seminar besucht hat, war er aufgrund dieses Schocks bereits gezeichnet: Er hatte Gewicht abgenommen, war blaß, hatte eine Milzschwellung.

Als ich ihn das 3. Mal, Ende April, abends, am Ende eines Seminars sah, hatte er sich sehr verändert. Er sah nicht nur sehr schlecht aus, sondern hatte jetzt eine große Milzschwellung, eine Lähmung in Arm und Bein, war sehr hinfällig und rang nach Luft.

Er berichtete, dass sein Hausarzt ihm gesagt hätte: „So eine dicke Milz habe ich noch nie gesehen, jetzt kommt der Tod ganz schnell, in zwei Tagen sind Sie tot.“

Herr Kolke sagte, ihm hätten buchstäblich die Beine versagt, er sei – ohne ein einziges Wort gesagt zu haben – aus dem Raum gewankt und hätte auf allen Vieren kriechend sein Auto erreicht.

In der Folgezeit blieb Herr Kolke teilgelähmt, bis er diesen Konflikt offenbar wieder gelöst hat und infolge der Lösung seinen epileptischen Krampfanfall mit Bewusstlosigkeit erlitt, ins Krankenhaus eingeliefert wurde und dort dann wegen unterlassener Hilfeleistung (da ist nichts mehr zu machen) verstarb.

Bis heute (6 Jahre danach) wird mir die Herausgabe der Hirn-CT-Bilder (ohne Kontrast) verweigert. Das Gericht könnte das zwar innerhalb von 2 Tagen anordnen, weigert sich aber dies zu tun.

Es ist ein riesiger Skandal. Es ist schon ein Skandal, dass die eine Partei bestimmen darf, was die andere Partei bekommen darf. Ich habe so oft die Herausgabe der Hirn-CT-Serie ohne Kontrastmittel beantragt, doch das Gericht tut stets so, als verstehe es nicht worum es geht und weigert sich, meinen Antrag überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.

Ich kann deshalb diesen ganzen unsinnigen Prozeß gar nicht verstehen, weil hier mit betrügerischen Zahlen – zum Zwecke der Irreführung – herumjongliert wird. Aus 291 gestorbenen Patienten (nach Standesamtstatistik) macht man eine „standardisierte Gruppe“ aus den wenigen Überlebenden und gaukelt dann 76% Überlebende (von 300) vor, obwohl es nur ganze 9 Überlebende sind.

Und die Frechheit kennt keine Grenze, wenn man dann mit diesen kümmerlichen Bauernfängertrick gegen mich alten Hasen, mit von der Ärztekammer gestellten Anwälten eine 400.000.-DM Klage macht.

Ich soll, durch Unterrichten in der Neuen Medizin –

verantwortlich auch dafür sein, wenn die Schulmediziner einen Patienten wegen unterlassener Hilfeleistung umbringen.

Ich stelle deshalb noch mal folgende Beweisanträge:

  1. Ich beantrage Aushändigung der CT-Bilder vom Tage des Todes – ohne Kontrastmittel, denn es werden immer 2 Serien gemacht, zuerst ohne, danach mit Kontrast.
  2. Ich beantrage Aushändigung aller Intensivakten vom Tage seines Todes, speziell die auch, aus denen die Applikation von Morphium zu ersehen ist.

Dr. med. Ryke Geerd Hamer

PS:

Zu diesem Zeitpunkt war übrigens im Blutbild nichts, was nach schulmedizinischer Ansicht auf eine “Verschlechterung” hätte schließen lassen.

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