RA Mendel an Tribunal de Grande Instance

Mendel
Rechtsanwalt

Tribunal de
Grande Instance
De Chambery
Palais de Justice B.P. 1023
F-73010 Chambery Cedex

Krefeld, 08.10.01

Objekt: Affaire Hamer, Dr.
No. De Parquet : 9600 3989

Haben Sie Dank für die Nachricht vom gestrigen Tage.

Wir nehmen die „Meinung“ des Dr. Crespo zur Kenntnis, Dr. Hamer sei reisefähig.

Diese Feststellung ist falsch. Offenbar ist Dr. Crespo nicht qualifiziert: weder ist er Radiologe oder sonstiger Facharzt, noch kennt er den Patienten, noch zeigt er, dass er die Röntgen-Bilder gesehen hat, noch begründet er, warum wieso aufgrund welcher Basis er das begründete Urteil des spanischen Radiologen und die weitergehende Feststellung der Dr. Herrero nicht einmal zur Kenntnis nimmt, geschweige sich hiermit auseinandersetzt.

Die hier geäußerte persönliche Meinung ist geradezu lächerlich und rechtsstaatlich offensichtlich unerheblich.

Der Angeklagte sieht aber, dass dieses „Scheingutachten“ diesem Gericht zuarbeitet, einem Gericht, dass es seit Jahren darauf abstellt, den Angeklagten sozusagen ohne Rücksicht auf Verluste und unter allen Umständen zu verurteilen, nicht mehr aber auch nicht weniger.

Dieses Gericht hat schon bewiesen, dass es Opfer eines Vorurteils ist, es hat eine erste Verurteilung ja bereits ausgesprochen. Dieses Gericht hat Hinweise von Universitäten und einer Vielzahl weiterer Mediziner zur Plausibilität der „Neuen Medizin“ nicht zur Kenntnis genommen, stattdessen seine Ignoranz noch unter Beweis gestellt durch Ladung irgendeines französischen Sektenbeauftragten.

Damit hat das Gericht jegliche Distanz zur Person des Angeklagten und der Sache „Neue Medizin“ einerseits, der Schulmedizin andererseits verloren.

Dieses Gericht kassiert Geld für Aktenüberlassung (ist das in Frankreich überhaupt so üblich?) ohne auf der anderen Seite für eine Übersetzung zu sorgen (wofür hat es denn das Geld bekommen?) noch auf mehrfache diesseitige Anfrage zum Stand der Übersetzung auch nur mit einem Wort reagiert.

Hierin liegt Missachtung des Betroffenen und seiner berechtigten Interessen, schon in dieser Form verhält sich das Gericht schikanös und willkürlich.

Dass dieses Gericht das offenbar „Gefälligkeitsgutachten“ zur Fortsetzung des Prozesses zielgerichtet sozusagen am letzten Tag vor der Verhandlung buchstäblich in letzter Minute anfordert ist der Gipfel eines von Unrecht bestimmten Verfahrens. Einerseits hat das Gericht, in dem es wochenlang untätig bleibt Vertrauen aufgebaut, dass das Verfahren nicht fortgesetzt werde. Andererseits hat es mit der Prüfung in letzter Minute dem Angeklagten die Möglichkeit genommen, sich gegen dieses wahrhaft lächerliche Traktat zu wehren. Auch hiermit beweist dieses Gericht, dass es nur das Ziel hat, den Angeklagten zu verurteilen.

In der Sache macht sich dieses Gericht zum Opfer des Dr. Crespo, der die wirkliche Gefahr der nachgewiesenen und sichtbaren Erkrankung ja überhaupt nicht erkannt hat: es geht nicht um Schmerzen des Dr. Hamer, es geht um die Gefahr einer Querschnittslähmung bei Antritt einer Reise, worauf der spanische Radiologe und Dr. Herrero bereits verwiesen hatten. Dieses Maß an Sorglosigkeit um die Gesundheit bzw. der Gefahr für die Gesundheit des Betroffenen sind doch schon außerordentlich.

Mit alldem hat sich diese Gericht wahrlich disqualifiziert.

Gegen den Beschluss zur Verhandlung

legen wir Rechtsmittel ein,

gegen das Urteil vom heutigen Tage

legen wir ebenfalls das zulässige Rechtsmittel ein.

Nach dem bisherigen Prozedere steht ja bereits jetzt vor Verkündung das Urteil bereits fest.

Dies ist für einen mitteleuropäischen Rechtsstaat der Neuzeit schon recht ungewöhnlich, insbesondere wenn man die Machart sieht, wie dieses Urteil zu Stande gekommen ist.

Es macht der großen Nation Frankreich, dem Land der Bürgerrechte, dem Land der Aufklärung, dem Land des Voltaire, keinerlei Ehre.

Dieses Urteil fördert – von den vielen Verfahrensverstößen einmal abgesehen – in der Sache der schulmedizinischen Onkologie, die ihren Patienten nicht effizient helfen kann; dieses Urteil soll vernichten eine „Neue Medizin“ des Angeklagten, die zumindest hohe Wahrscheinlichkeit hat, Kranken wirksam helfen zu können.

Dieses Gericht nimmt nicht nur dem Angeklagten seine Ehre, seinen Beruf, seine Freiheit, es nimmt auch Millionen von Menschen Hoffnung auf bessere Behandlung und Überleben.

Rechtsanwalt: Mendel

Die Arbeitsgruppe der Germanischen Heilkunde wünscht Ihnen frohe Wintertage!
Frohe Wintertage!
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