BMfG an Hasler
BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Herrn
Alois Hasler
Johann Nestroygasse 15/4
8750 Judenburg
GZ: 211.003/0-VII/B/11A/01
Wien, 19. März 2001
Betreff: Eingabe wegen “Neuer Medizin” von Dr. Hamer
Sehr geehrter Herr Hasler!
Zu Ihrem an Herrn Bundesminister Mag. Haupt gerichteten Schreiben vom 30. Jänner 2001 teilt das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen Folgendes mit:
In Österreich darf jede ärztliche Behandlung nur nach solchen Methoden erfolgen, die nach vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft darstellen.
Der Oberste Sanitätsrat stellte fest, dass die Ansichten von Dr. Hamer, wonach bösartige Erkrankungen nahezu ausschließlich durch Lösung seelischer Konflikte geheilt werden können, nicht haltbar ist. Tumorpatienten, welche sich derartigen Maßnahmen unterziehen, laufen unter Umständen Gefahr, wertvolle Zeit zu versäumen, in der noch definitive Behandlungschancen (einschließlich Heilung) gegeben sein können. Es kann daher nur dringend empfohlen werden von einer Anwendung derartiger Behandlungsmethoden abzusehen.
Mit besten Grüßen
Für den Bundesminister