RA Koch an VG Frankfurt

Anwaltskanzlei Koch

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07.11.16 Az.:
jhm87597

Dr. Hamer ./. Land Hessen

-4 K 3468/16.F –

wird  die Klage begründet, wie folgt:

Wie auf S. 2, letzter Absatz, des Ursprungsbescheides zu Recht ausführt, ist die Prognose (einer nicht unzuverlässigen Berufsausübung) vor dem Hintergrund des durch die Art, Schwere und Zahl der begangenen Verstöße gegen Berufspflichten manifest gewordenen Charakters des Antragstellers zu treffen.

Es geht also beispielsweise gerade nicht darum, ob jemand andere anpöbelt, sie beschimpft, Verschwörungstheorien anhängt oder eine Meinung vertritt, die man für unrichtig hält.
Der angegriffene Bescheid führt nun aber keinen einzigen konkreten Berufspflichtverstoß des Klägers auf.

Auch wenn nach früheren Berufspflichtverstößen des Klägers aus der Zeit vor Approbationsentzug (1986) geschaut wird, wird man feststellen, daß dort keine Berufspflichtverstöße zu finden sind.

Vielleicht wird angenommen, daß dieses nur daran liege, daß der Kläger wegen des Approbationsentzuges keine Gelegenheit dazu gehabt habe.

Auch das wäre aber unzutreffend.

2

Die unter dem Begriff der sog. Neuen Medizin zusammengefaßten Thesen vertritt der Kläger bekanntlich seit 1981. Vor Approbationsentzug hat der Kläger fünf Jahre lang (!) sogar eine Privatklinik geführt, konnte dort also besonders frei seine Vorstellungen ärztlicher Behandlungen umsetzen. Es ist daher ausgeschlossen, daß erst der Approbationsentzug im Jahre 1986 der Grund dafür ist, daß keine Berufspflichtverstöße feststellbar sind.

Der Verzicht auf feststellbare Berufspflichtverletzungen als Voraussetzung der Versagung einer Approbation wegen Unzuverlässigkeit ist daher unhaltbar.

Was jemand außerhalb ärztlicher Tätigkeit publiziert und verbreitet, tut nichts zur Sache. Und das aus dem einfachen Grund, weil es nichts damit zu tun hat, wie derjenige sich als Arzt in Berufsausübung verhalten würde.

Wer etwas anderes behauptet, maßt sich hellseherische Fähigkeiten an und bewegt sich außerhalb des Gesetzes und seiner gefestigten Auslegung.

Zu der Frage, wie sich der Kläger im Falle, daß er eine Approbation hätte, bei der Behandlung zu verhalten gedenke, ist diesseits (mit Anwaltsschreiben) beantwortet worden und das ist auch im Ursprungsbescheid, S. 3, 1. Abs., zutreffend festgehalten worden.

Es ist nicht angängig, wenn ein Rundschreiben des Klägers vom 10.1.2016 an Anhänger seiner Thesen betrachtet und aus dessen Inhalt auf die beabsichtigte Art einer ärztlichen Behandlung durch den Kläger geschlossen wird. Ein solches Rundschreiben ist denkbar weit entfernt von der Behandlung eines Patienten durch den Kläger als Arzt. Der Kläger behandelt derzeit keine Patienten, sondern befindet sich in einer jahrzehntelangen und angespannten Situation des Meinungskampfes, in der auch er in beschimpfender Weise von allen Seiten angegriffen wird.

Wenn der Kläger in solchen Kampfschreiben die vielen aus seiner Sicht – wohlgemerkt, nicht alle sind es aus Sicht des Klägers – überflüssigen und wissenschaftlich nicht indizierten Chemotherapiebehandlungen plakativ und vereinfachend als „Exekution“ und „Massenmord“ bezeichnet, dann läßt sich daraus doch nichts darüber ableiten, wie er konkret einen Patienten behandeln würde. Solches würde er sich im konkreten Fall sehr genau überlegen, wie jeder andere Arzt auch.

Was den Kläger so sehr in eine erkennbare äußerste Empörung versetzt, ist die Unreflektiertheit und Bedenkenlosigkeit, mit der eine Vielzahl von Ärzten solcherlei Dinge, wie eine oft tödliche Chemotherapie, verordnen und dabei sich ganz im Recht fühlen, wenn sie einfach schematische Lösungen aus der Schulmedizin praktizieren. Oft weisen rein schulmedizinisch agierende Ärzte sogar eigene Gedanken ab, da solche doch die Gefahr bergen, außerhalb der anerkannten Lehre zu landen und dann für irgend etwas verantwortlich gemacht werden zu können. Demgegenüber wird es von Vielen so empfunden, daß es besser sei, sich ganz innerhalb der Schulmedizin zu halten, selbst, wenn diese zu tödlichen Fehlern führe. Denn solange sich diese tödlichen Fehler innerhalb der herrschenden Lehre abspielten, könne ihnen keiner etwas.

Solches wäre nach diesseitigem Dafürhalten menschlich verständlich, in der Sache aber natürlich das Gegenteil von verantwortlichem Handeln.

Darüber hinaus ist der Kläger der Meinung, daß teure und einen hohen Gewinn generierende Chemotherapien nicht selten aus sachfremden Erwägungen heraus angeordnet würden. Das von Herstellern teurer Medikamente bereitgehaltene Anreizsystem für Ärzte und seine Folgen für ärztliches Handeln sind ein weites Feld und soll hier gar nicht weiter vertieft werden.

3

Auch von einem Wegoperieren einer Krebsgeschwulst würde der Kläger nicht grundsätzlich abraten, umgekehrt, er würde so etwas im Falle einer Beeinträchtigung von Organen und ihren Funktionen durch die räumliche Ausbreitung einer Krebsgeschwulst befürworten.

Es ist zutreffend, wie im Ausgangsbescheid sorgfältig herausgearbeitet wurde, daß die gutachterliche Stellungnahme des Dr. Elies nicht sagt, daß die ersten zwei „biologischen Naturgesetze“ „anerkannt“ seien, sondern „nur“, daß diese „dem etablierten Forschungsstand der ganzheitlichen Medizin entsprechen“.

Die Anwendung derselben Sorgfalt müßte doch aber eigentlich hellhörig machen, wenn darüber reflektiert wird, daß der Kläger zu einem Zeitpunkt, wo er erst diese beiden „biologischen Naturgesetze“ formuliert hatte (1986), die Approbation entzogen bekam, weil er durch den Eindruck einer Verblendung „unzuverlässig“ wirkte, als er diese Thesen in der ihm eigenen unerschütterlichen Art auf den Markt trug.

Diese beiden Thesen entsprechen mittlerweile „dem etablierten Forschungsstand der ganzheitlichen Medizin“, wie wir wissen.

Nun vertritt er wieder Thesen, die nicht dem etablierten Forschungsstand entsprechen.

Aber nach dieser ersten Erfahrung würde man doch nicht ernsthaft erneut sagen, daß der Kläger bereits durch die Vertretung (auf seine Art) nicht etablierter Thesen durch den Eindruck einer Verblendung „unzuverlässig“ wirken müsse.

Man würde doch viel eher kleinlaut jedenfalls in Betracht ziehen müssen, daß der Kläger vielleicht auch dieses Mal nicht anerkannte medizinische Thesen vertritt, weil sein Denkapparat offener ist und mehr leistet, und nicht etwa, weil sein Denkapparat verschlossener ist und weniger leistet, als der durchschnittliche ärztliche solche.

(Es wäre also gerade das Gegenteil dessen der Fall, was man ihm vorwirft.)

Befassen wir uns einmal gedanklich mit der Figur eines Entdeckers. Ist es nicht gerade Kennzeichen eines solchen, daß er bestimmte Erkenntnisse postulieren kann, die noch nicht Allgemeingut sind? Und wird ein solcher Entdecker – wenn er nicht aufhört mit dem Nachdenken – nicht immer schon (neue) Thesen vertreten müssen, die (noch) nicht anerkannt sind?

Sollte man einem solchen wegen seiner mittlerweile zum „etablierten Forschungsstand“ gediehen Thesen gratulieren, ihn aber gleichzeitig wegen seiner neueren, noch nicht etablierten, Thesen für verrückt und „unzuverlässig“ erklären?

Daß dem Kläger als Querdenker in der BRD 1986 die Approbation entzogen wurde, ist nach alledem eher ziemlich peinlich.

Ihm die (Wieder-) Erteilung der Approbation zu versagen, ausgerechnet nochmals mit der Begründung, daß man ihn für „unzuverlässig“ halte, weil er auf eine verblendet wirkende Art (noch) nicht etablierte medizinische Thesen vertrete – nur diesmal natürlich andere , ist ein Ding der Unmöglichkeit.

4

Wir sind zwar entschieden der Meinung, daß die von dem Kläger vertretenen medizinischen Thesen ohnehin völlig unerheblich sind für die Frage der Erteilung einer Approbation.

Daß aber die vorliegende Behörde durch Nichtmediziner darüber befindet, daß das vehemente Vertreten einer bestimmten medizinischen These so abwegig sei, daß derjenige, der sie vertrete, „unzuverlässig“ sein müsse, ist grotesk.

Dem Unterzeichner ist vollkommen klar, daß man sich vermutlich zurückziehen und sagen wird, ja, aber doch nicht deswegen bekommt er seine Approbation nicht, sondern doch nur, weil er in einer Prognose „unzuverlässig“ erscheint.

Dazu wäre dann nur zu sagen: Doch, genau deswegen erhält er sie nicht. Alles andere wäre schlicht nicht die Wahrheit.

Man stelle sich einfach einmal vor, die jetzt von ihm vertretenen und nicht etablierten Thesen wären zutreffend.

Dann würde doch keiner überhaupt auf den Gedanken einer „Unzuverlässigkeit“ kommen!

Als

Anlagenkonvolut

wird eine persönliche Stellungnahme des Klägers mit ihrerseits 9 Anlagen übersandt.

Koch
Rechtsanwalt

 

Anlagenkonvolut

Ergänzende Stellungnahme

Dr. Hamer zum Schriftsatz des Rechtsanwalts Koch vom 7.11.2016

1.

Außerdem sind die 5 Biologischen Naturgesetze eins ohne die anderen 4 gar nicht denkbar. Z. B. ist das 4. Biologische Naturgesetz über die Mikroben ohne das 2. Biologische Naturgesetz über die Zweiphasigkeit aller Sinnvollen Biologischen Sonderprogramme bei Lösung des Konfliktes, gar nicht denkbar. Auch das 3. Biologische Naturgesetz betr. den med. Kompaß, ist ohne die Biologischen Naturgesetze 1, 2 und 4 gar nicht denkbar. Und das 5. Biologische Naturgesetz ist nur die Quintessenz aller 4 Biologischen Naturgesetze über den Biologischen Sinn und die Sinnhaftigkeit aller Biologischen Vorgänge in der Natur, ist also ohne die 4 anderen auch gar nicht verstehbar. Nur biologische Ignoranten können oder wollen das nicht verstehen.

2.

Die unter dem Begriff der Germanischen Heilkunde, früher Neuer Medizin, zusammengefaßten Thesen vertritt der Kläger bekanntlich seit 1981, die er im Okt. 1981 als Habilitationsarbeit bei „seiner Universität Tübingen“ offiziell eingereicht hat.

Dazu äußert sich der Kläger selbst wie folgt:

Alles, was um diese Habil-Arbeit passiert ist, ist ungewöhnlich. Zunächst mal, daß das Habil-Verfahren – einmalig auf der Welt – bisher 35 Jahre dauert bis zum 81. Lebensjahr des Klägers, ist ein Skandal. Noch schlimmer aber ist, daß die Universität behauptet, sie habe bisher in 35 Jahren noch keinen nächstbesten Fall nachgeprüft, ob denn die von mir behaupteten Naturgesetze stimmen, für welche Überprüfung der 1986 amtierende Dekan der Med. Fakultät, Neuroradiologe Prof. Voigt, vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen (Richter Dr. Iber) zwei, maximal drei Tage angesetzt hatte.

Aber die Universität Tübingen hatte vorsätzlich gelogen.

Denn sie hatte sehr wohl wenige Tage nach Einreichung meiner Habil-Arbeit 100 nächstbeste Patientenfälle hinter verschlossenen Türen unter Vorsitz von Prof. Bock mit 5 Professoren der Universität überprüft und festgestellt, daß alle Fälle gestimmt hatten.

Herr Schwarzkopf, Justitiar des Rechtsamtes, machte mir Anfang Nov. 81 die amtliche Mitteilung: (siehe meine beiden Briefe an Herrn Jürgen Schwarzkopf vom 29.9.2016 und vom 30.10.2016:

„Guten Tag, Herr Dr. Hamer, ich kann Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, daß die Thesen Ihrer Habil-Arbeit richtig sind.

Unsere Professoren haben das inzwischen an 100 Patientenfällen hinter verschlossenen Türen in Tübingen durch Reproduzierung am nächstbesten Fall überprüft.

Alle Fälle haben ausnahmslos gestimmt!

Wenn ein einziger Fall nicht gestimmt hätte, dann hätten wir Sie für einen der nächsten Tage eingeladen und Ihnen diesen Fall vorgelegt.

Aber das war nicht nötig, da ja alle Fälle gestimmt hatten.

3.

Die Universität Tübingen mußte das sensationell positive Ergebnis der Überprüfungskonferenz auf Geheiß des „Messias“ der Juden, Menachem M. Schneerson, ableugnen.

Denn Prof. Bock hatte die sensationelle Entdeckung der Zusammenhänge des Krebs durch seinen letzten Assistenten seinem Freund, dem „Messias“ der Juden, Menachem M. Schneerson nach New York mitgeteilt. Bis die Antwort des „Messias“ eintraf war ich für 1 oder 2 Wochen der größte unter allen Medizinern der ganzen Welt. Denn ich hatte, an der Universität vorbei, das entdeckt, wonach Jahrhunderte Millionen von Medizinern gesucht hatten.

Aber dann traf die Antwort des Messias der Juden bei Prof. Bock und der Universität Tübingen ein, wie mir und meinem Freund, dem Grafen Antoin D`Oncieu der Oberrabbiner von Paris, Ben Denoun Danow Josue bei einem Besuch 1986 anläßlich der Erkrankung seines Bruders Charls an Krebs, anvertraut hat:

Schneerson hatte entschieden:„Halt stop, diese Entdeckung der Zusammenhänge des Krebs, durch die Krebs zu einem sinnvollen biolog. System wird mit einer sehr hohen Überlebensrate,

die ist nur für Juden, und zwar obligatorisch – aber nicht für Gojim (Nichtjuden).

Die müssen weiter mit Chemo und Morphium zu 99% sterben.

Die Juden weltweit können dann zu 95 % und mehr Krebs überleben.

Seither wurde das Ergebnis der Überprüfung an den 100 Patienten hinter verschlossenen Türen in Tübingen totgeschwiegen. Die Überprüfung hatte es plötzlich gar nicht mehr gegeben samt dem sensationellen positiven Ergebnis.

Stattdessen war Hamer plötzlich der „Wunderheiler und Scharlatan, sperrt ihn ein, brüllt ihn nieder, macht ihn fertig, schlagt ihn tot!“ 35 Jahre lang, davon 30 Jahre lang Berufsverbot, damit Dr. Hamer von allen wissenschaftlichen Kongressen, Seminaren, Diskussionen etc. ausgeschlossen war.

Staatsanwältin Mösch in Köln: „Und wenn Sie nur noch einmal mit einer Putzfrau über Medizin oder Krankheiten sprechen, lasse ich Sie sofort verhaften!“

Deshalb wurde mir auf Weisung des „Messias“ der Juden, M. Schneerson, seit 30 Jahren von den deutschen Behörden Berufsverbot als Arzt erteilt (wörtl.)

wegen Nicht-Abschwörens der Eisernen Regel des Krebs (1. Biolog. Naturgesetz) und später auch des Gesetzes der Zweiphasigkeit (2. Biolog. Naturgesetz),inzwischen den beiden größten Entdeckungen der Menschheitsgeschichte, obwohl ich mir medizinisch und menschlich rein gar nichts zu Schulden hatte kommen lassen, weder vor dem 30 jährigen Berufsverbot noch innerhalb dieser 30 Jahre.

Inzwischen sind durch die Anweisung des jüd. „Messias“ 4 Milliarden Gojim= Nichtjuden vorsätzlich mit Chemo und Morphium exekutiert worden.

Dagegen überleben jüdische „Krebspatienten“ mit der Germanischen Heilkunde zu 99,4%  (laut Publikation der israel. Botschaft Berlin vom 29.10.2008).

So wurde ich unfreiwillig zum größten Wohltäter der Juden aller Zeiten.

Wenn ja kein Jude der Welt Chemo und Morphium nimmt und dabei zu 99,4% seinen Krebs überlebt, wie kann denn jemand von mir verlangen, daß ich Chemo und Morphium verordnen sollte, falls ich meine Approbation zurückerhalten würde.

Herr Schäfer sagte in einem mitstenographierten Telefongespräch vom 18.11.2015 wörtlich (siehe Beilage):

Hamer:

Herr Schäfer ich stelle mir die ärztliche Tätigkeit genauso vor wie das in Israel gehandhabt wird.

Schäfer:

Das können sie ja nochmal schreiben wie das dort gehandhabt wird.

Hamer:

Das kann ich schreiben.

Und vor kurzem, vor einigen Tagen hat eine Patientin oder eine Ehefrau eines   Patienten angefragt bei dem Rabbi von Ulm (Rabbiner Shneur Trebnik) und hat gesagt: „Herr Rabbi, (da war Tag der offenen Tür in der Synagoge und da konnte man Fragen stellen), „Sagen Sie mal Herr Rabbi stimmt das, dass in Israel nicht mal 1% der Krebspatienten sterben? Da hat er gesagt: „Ja, das stimmt“

Schäfer: 

Wenn das also wirklich so ist, Herr Dr. Hamer, wenn das wirklich so ist wie Sie das sagen…….

Hamer:

Ja

Schäfer:

Warum macht nicht der Rest der Welt das dann auch so? Das wäre doch die Erlösung dieser ganzen Krebsproblematik. (gemeint ist mit der Germanischen Heilkunde)

Hamer:

Herr Schäfer, diese Frage so wörtlich…, ja die gebe ich Ihnen in meinem Brief zurück. Das ist ja gerade die Krux. Sehen Sie mal in Israel stirbt nicht einmal 1% an Krebs. Die kriegen kein Morphium und keine Chemo. Und von dem Rest der Welt sind bisher seit Rabbi Schneerson, (seit 1981) das wissen Sie ja wahrscheinlich, 6-7 Milliarden nicht jüdische Patienten gestorben mit Chemo und Morphium und dann gebe ich Ihnen die Frage mal zurück: Ja warum, wenn das die Israelis doch so gut machen, warum macht das der Rest der Welt denn nicht auch so?

Schäfer:

Ja genau.

Hamer:

Die dürfen nicht! Die dürfen nicht! Die dürfen nicht Herr Schäfer!

Wer ist eigentlich so blöd und gibt den Patienten Chemo und Morphium wenn in Israel kein Morphium und kein Chemo gegeben wird und die damit alle überleben zu 99% und mehr als 99% und ein Teil von dem einen Prozent auch noch mit.

Herr Schäfer, das ganze was Sie da gemacht haben das wäre wirklich zu überdenken, das ist der Schwachsinn in Reinkultur. Später wird man….(Schäfer unterbricht)

Schäfer:         

Sagen Sie mir doch bitte mal warum der Rest der Welt das nicht genauso machen darf wie die Israelis.

Hamer:          

Ja genau.

Schäfer:         

Dürfen Sie das nicht, warum?

Hamer:         

Warum? Weil es eine Anordnung vom Messias der Juden, dem Schneerson, Messias Schneerson, ist. Der ist aber 1994 gestorben. Es gibt eine Anordnung, die ist auch im Talmud als Kommentar eingesetzt, dass alle …

Daß diese Germanische Heilkunde nur für die Juden ist. Und alle anderen Menschen auf der Welt Chemo und Morphium machen müssen, das gibt es. Das hat der Oberrabbi Denoun in Paris mir bestätigt, das kann ich beeiden.

Und damit ist Ihre Frage vielleicht beantwortet? Ja ich weiß nicht ob Sie es glauben, aber es ist so. Sie fragen eigentlich etwas ganz Selbstverständliches, das frage ich mich schon seit Jahrzehnten, warum dürfen der Rest der Welt nicht die jüdische Methode, das heißt die Hamersche Methode machen, das ist ja genau das was ich immer frage.

Und das habe ich ja auch immer im Prozess gefragt, ja wieso, die machen das doch und die haben immer 99% Überlebensrate und ich darf es nicht und wenn ich es auch machen möchte, heißt es, er hat einen Absolutheitsanspruch. Keiner wirft den Juden einen Absolutheitsanspruch vor weil sie keine Chemo und kein Morphium geben.

Herr Schäfer, Sie haben mir die Frage aus dem Mund genommen. Genauso ist es.

Schäfer:         

Ja, wenn irgendein Rabbi sich hinstellt und sagt, „Ihr dürft das nicht“, dann muss ja nicht die ganze Welt sich an diese Aufforderung eines Rabbis halten. Jeder kann doch das… ist doch nicht verpflichtet das zu tun, da kann doch kein Rabbi einem Arzt in Deutschland oder USA oder Gott weiß wo in der Welt irgendwelche Vorschriften machen.

Hamer:          

Aber Herr Schäfer ich bin ja Theologe. Halten Sie mir das zugute. Ich kenne die Juden, die jüdische Religion besser als Sie, vielleicht ein bißchen.

Schäfer:         

Wahrscheinlich

Hamer:          

Wenn der Messias der Juden sagt, an jeden Rabbi der Welt geschrieben hat und einen Kommentar in den Talmud gesetzt hat, dass die Germanische Heilkunde nur für Juden ist und nicht an Nichjuden abgegeben werden darf zum Überleben, dann müssen Sie mir glauben, dass es so ist.

 Und natürlich haben Sie vollkommen recht wenn irgendein Rabbi sich hinstellen würde und sagen würde so und so und so, dann sagt man: was hat der Rabbi zu sagen das ist ja Quatsch aber der hat wirklich einen Absolutheitsanspruch erhoben der Rabbi, der Messias hieß der ja, der hieß Messias Schneerson nicht?

Schäfer:         

Hm

Hamer:          

Der hat wirklich einen Absolutheitsanspruch erhoben, daß nur Juden das machen dürfen und das hat die israelische Botschaft ja quasi bestätigt, indem sie gesagt hat, rund 99% und so und soviel Prozent überleben.

Ja, Herr Schäfer Sie müssen sich eigentlich auf die Barrikaden stellen und sagen:

Wenn in Israel 99 Prozent überleben mit der Germanischen Heilkunde, dann verlange ich ab sofort, daß die Deutschen das auch machen dürfen, aber kein Richter kein Arzt und niemand stellt sich auf die Barrikaden und sagt, warum müssen denn unsere Leute 3000 am Tag sterben, in Israel stirbt nicht mal einer am Tag.

Schäfer:      

Ja das ist mir nach wie vor ein klein wenig rätselhaft.
Warum sollen sich die Deutschen an irgendwelche Worte eines Rabbis halten?

Hamer:          

Herr Schäfer, ich bin Theologe. Das ist ja nicht irgendein Rabbi gewesen, das ist der Messias gewesen, der oberste Rabbi der Juden. Und wenn der Messias…

Schäfer:         

Und wenn der für seine Glaubensrichtung, seine Gläubigen vielleicht das sagen, von mir aus auch anordnen will, wie auch immer, deshalb müssen die deutschen, englischen, amerikanischen, schwedischen und norwegischen Ärzte sich nicht daran halten, der ist ja kein Vorgesetzter von ihnen, der irgendeine Weisungsbefugnis hätte

Hamer:          

Herr Schäfer, offiziell ist das richtig. Aber wenn Sie sich überlegen, dass es kaum einen Onkologen Chefarzt gibt der nicht Jude ist und der sich nicht auch daran halten muss, an diese Weisung des Oberrabbiners, des Messias…..

Schäfer:         

Also ich fasse mal zusammen. „Ich habe Ihre Meinung jetzt verstanden und werde am Freitagnachmittag mit dem Amtsleiter reden wie wir jetzt weiter vorgehen“.

Hamer:          

Den Herrn Diefenbach gibt`s noch?

Schäfer:         

Ja den Herrn Diefenbach gibt´s noch, der ist mein Chef.

Hamer:          

Ja also Herr Schäfer jetzt verstehen Sie aber wahrscheinlich warum ich so fassungslos davor stehe vor Ihren Entscheidungen und sage „das gibt`s doch wohl nicht!“

Ich meine….ich lege Ihnen das bei, ich lege Ihnen alle Unterlagen bei, die ich veröffentliche, die von der israelischen Botschaft lege ich Ihnen bei, die vom Rabbi Prof. Merrick lege ich Ihnen bei, alles lege ich Ihnen bei. Dann werden Sie sagen: „Was haben wir denn da überhaupt entschieden? Sind wir denn von allen guten Geistern verlassen“. Dass….

Schäfer:         

Wie gesagt, ich werde am Freitag mit dem Amtsleiter reden, und dann im Laufe der nächsten Woche werde ich Ihrem Anwalt dann schreiben.

Hamer:          

Gut dann schreibe ich Ihnen heute noch einen Brief. Kann ich den per E-Mail schreiben? Dann geht es schneller.

Schäfer:         

Ja können Sie machen.

Hamer:          

Ich schreibe Ihnen heute noch einen netten Brief, Herr Schäfer. Ich steh da wirklich fassungslos davor….und wenn Sie jetzt wissen, also ich bin ja auch Theologe, ich habe die höchste Qualifikation, die ein Theologe überhaupt haben kann, nämlich Licentiat der Theologie, der Lutherischen Theologie und dann müssen Sie mir schon zugute halten, daß ich Bescheid weiß.

Schäfer:         

Hm

Hamer:          

Es ist wirklich so und ich werde Ihnen auch den Namen und Adresse von dem Ulmer Rabbi……

Schäfer:         

Wie gesagt, ich habe Sie verstanden oder zumindestens verstanden wie Ihre Argumentation lautet und, hm, Sie hören dann von mir.

Hamer:          

Gut Herr Schäfer vielen Dank.

Schäfer:         

Gruß an Norwegen. Tschüss

Hamer:          

Tschüss

4.

Ich fasse noch einmal zusammen:

Mir wurde 1986 ohne Grund, einzig wegen einer inzwischen als richtig geltenden Eisernen Regel des Krebs, später noch dem zweiten Biologischen Naturgesetz von der Zweiphasigkeit aller Sinnvollen Biologischen Sonderprogramme der Natur (SBS) für 30 Jahre die Approbation als Arzt entzogen.

Zu diesem Zeitpunkt (1986) praktizierten alle Juden der Welt bereits fünf Jahre die Germanische Heilkunde mit 99,4% Überlebensrate, auch ein Großteil der Behörden, Professoren und Richter, die mit meinen Prozessen befaßt waren. Sie wußten also alle Bescheid, wie man die später4 Milliarden Chemo/Morphium-Toten weltweit hätte verhindern können. 1986 fand auch mein Besuch, zusammen mit meinem Freund Antoin D`Oncieu de la Batie beim Oberrabbiner von Paris, Ben Denoun Danow Josue (siehe Briefe), statt, bei dem mir der Oberrabbi den ganzen Betrug um die Germanische Heilkunde anvertraute. 1986 erfolgte auch mein Brief an „Messias“ Schneerson (siehe Brief).

1986 fanden auch die beiden ersten Prozeßtermine vor dem VG Sigmaringen statt, auf dem Prof. Voigt, Neuroradiologe, Dekan der Med. Fakultät, log, bisher (in fünf Jahren!) habe die Med. Fakultät noch keinen einzigen nächstbesten Fall auf das Hamersche Prinzip nachgeprüft, obwohl er ja um die Überprüfung von 100 Patientenfällen 1981 in seinem Dekanat wußte.

Es gibt auch ein Schreiben der Med. Fakultät Tübingen an alle Med. Fakultäten Deutschlands, daß die Germanische Heilkunde (damals Neue Medizin) angeblich ohne Überprüfung! In Wirklichkeit aber mit sofortiger Überprüfung an 100 Patientenfällen mit positivem Ergebnis, falsch sei!

Das war das „Feigenblatt“ für die Bezirksregierung Koblenz und der folgenden Behörden, den Betrug zu vertreten. Aber, wie gesagt, fast alle Behörden, Professoren und Richter wußten von dem großen Betrug der Universität Tübingen 1981 auf Weisung des Jüd. „Messias“ Schneerson.

4 Milliarden vorsätzlich auf Weisung des jüd. „Messias“ Schneerson mit Chemo und Morphium exekutierte Gojim = Nichtjuden ist das größte Massenmordverbrechen der Weltgeschichte.

Dr. Ryke Geerd Hamer

Anlagen:

  1. Brief an Oberrabbiner „Messias“ M.M. Schneerson vom 22.6.1986
     
  2. Brief an Oberrabbiner Ben Denoun Danow Josue, Paris, vom 17.2.2016
     
  3. Brief an Oberrabbiner Ben Denoun Danow Josue, Paris, vom 13.10.2016
     
  4. Newsletter der Botschaft des Staates Israel – Berlin, 29.10.2008 betr. das 99%ige Überleben der jüdischen Patienten bei Krebs.
     
  5. Krebs in Israel auffallend selten“, Kommentar zur Veröffentlichung der Israel. Botschaft, dazu Zeitenschrift von 6.4.2009
     
  6. Review Article The Scientific World Journal (2005) 5,93 – 102 ISSN 1537 – 74 4 X; DOI 10- 1100/tsw 2005.16 - “Rationality and Irrationality in Ryke Geerd Hamer`s System for Holistic Treatment of Metastatic Cancer”, Artikel von Joav Merrick, Søren Ventegodt und Niels Jørgen Andersen, veröffentlicht am 28.1.2005
     
  7. E-mail an Rabbi Prof. Dr.med. Joav Merrick, Chef der Universitäts-Kinderklinik in Beer Sheva/Israel, Minister der israelischen Regierung, vom 15.1.2016 mit Bestätigung des Erhalts.
     
  8. Brief an Herrn Jürgen Schwarzkopf, vom 29.9.2016 ehem. Justitiar der Universität Tübingen, Rechtsamt ehem. Vizekanzler der Universität Halle an der Saale
     
  9. Brief an Herrn Jürgen Schwarzkopf vom 30.10.2016 – offener Brief ehem. Justitiar der Universität Tübingen, Rechtsamt, ehem. Vizekanzler der Universität Halle an der Saale
     
  10. Gedächtnisprotokoll -Telefongespräch, Horst Tuhy mit Prof. Dr. Erhard Bock am 10.7.2003
     
  11. Mitstenographiertes Telefonat vom 18.11.2015 mit Herrn Justitiar Schäfer, Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, Frankfurt
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