Olivia Pilhar: Strafanzeige Eltern

Erika und Ing. Helmut Pilhar
Maiersdorf 221
A-2724 Hohe Wand
Tel./Fax: 0043-[0]2638/81236
Email: helmut@pilhar.com
Homepage: http://www.pilhar.com

An
Staatsanwaltschaft
Maria Theresienring 5
A-2700 Wr. Neustadt

18. Januar 2000

Strafanzeige

gegen:

Univ. Prof. Dr. Heinz Ludwig – 1090 Wien, Beethofengasse 1
Univ. Prof. Dr. Klaus Lechner – 1050 Wien, Spengergasse 8
Univ. Prof. Dr. Alois Stacher – 1140 Wien, Matznergasse 21
Univ. Prof. Dr. Viktor Pickl – 1010 Wien, Dominikanerbastei 6
Univ. Prof. Dr. Helmut Gadner – 1080 Wien, Langegasse 63

wegen:

MISSBRAUCH DER ÄRZTLICHEN SORGFALTSPFLICHT

und

VORSÄTZLICHER INKAUFNAHME DES TOTSCHLAGS

und

BEIHILFE ZUM KINDESRAUB

und

BEIHILFE ZUM QUÄLEN EINER MINDERJÄHRIGEN AUS NIEDEREN MOTIVEN

sowie

IRREFÜHRUNG VON BEHÖRDEN UND ÖFFENTLICHKEIT

 

Der Tatbestand

Der von og. Herrn unterzeichnete Satz im sog. ‚Wissenschaftlich begründeten Gutachten‘ vom Juli ’95, der lautet: "Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß die eingeleitete Chemotherapie möglicherweise auch das Ableben der Patientin beschleunigt".

Diesen Satz unterschrieben og. Herren als vom Gericht beauftragte Sachverständige und in Kenntnis über die Tatsache, daß eine jede Therapie einer Erkrankung, deren Ursache unbekannt ist, zwangsläufig experimentellen Charakter hat. Sie also mit Olivia ein medizinisches Experiment durchführen ließen, bei dem sie selbst einräumten, daß es tödlich enden könnte. Sie taten es weiters in Kenntnis darüber, daß die von den Eltern von Olivia gewünschte Therapie nach den Regeln der Neuen Medizin entsprechend den Lehren von Dr. med. Ryke Geerd Hamer, bis zu diesem Zeitpunkt in mehr als zwei Dutzend naturwissenschaftlichen Überprüfungen von Univ. Professoren, Amtsärzten und praktischen Ärzten immer als stimmig bestätigt worden war und daß keine einzige Falsifikation – bis zum heutigen Zeitpunkt – existiert. Seit Sept. ’98 ist die NEUE MEDIZIN amtlich durch die Universität Trnava mit ‚höchster Wahrscheinlichkeit‘ für richtig erklärt worden.

Die o.g. Herrn Sachverständigen taten es mit Vorsatz!

Olivia‘s Tod trat auch ein! Diese, dieser Strafanzeige eingefügten CT-Abbildungen, belegen, daß Olivia reanimiert worden war. Anders sind die gebrochenen Rippen nicht erklärlich. Die Reanimation – mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund der begonnenen Chemotherapie erforderlich – verursachte diese gebrochenen Rippen, die wiederum das Kollabieren der Lunge durch Anstechen nach sich zog und in Folge die über Wochen dauernde intensiv-medizinischen Maßnahmen, wie künstliche Beatmung, künstlicher Tiefschlaf, künstliche Ernährung usw. erforderte. Daß die Reanimation glückte, kann nur einem äußerst günstigen Umstand zugesprochen werden. Jedenfalls entspricht er nicht der Regel.

Gegenüber uns Eltern, den Behörden und der Öffentlichkeit verschwieg man diesen schweren Zwischenfall und man behauptete, Olivia befände sich in einem ‚Heilschlaf‘!

Daß aufgrund des Giftschocks an die 10% der Patienten bei der ersten Verabreichung der Chemo – die im Übrigen vom Giftgas abstammt – versterben, ist Allgemeinwissen und braucht nicht näher begründet werden. Entsprechende Veröffentlichung in Wochenzeitschriften der Massenmedien können bei Bedarf vorgezeigt werden.

Gäbe es bei Krebs zur orthodoxen Chemotherapie keine Alternative, wäre der Vorsatz og. Herren nicht gegeben. Es existiert aber eine Alternative, nämlich die NEUE MEDIZIN und das seit 1981 in europaweit bekannter Weise (Fernsehsendungen, Bücher, Zeitungsartikel, sowie durch die praktische Anwendung vieler Ärzte, die ihre Patienten entsprechend den Lehren Dr. Hamers behandelt haben) und die die Entstehung und Heilung mit 95%iger Chance von Krebs wissenschaftlich reproduzierbar erklären und belegen kann. Als Beispiel sei die jüngste Erhebung der österr. Staatsanwaltschaft angeführt, die 6500 Adressen aus dem beschlagnahmten Computer des Zentrums für Neue Medizin, Burgau, verfolgte und immerhin an die 6000 ehem. Patienten lebend einvernehmen konnte. Das entspricht etwa 92%, wobei es sich bei diesen Patienten zu einem hohen Prozentsatz um zuvor schulmedizinisch aufgegebene Fälle handelt. Im Gegensatz dazu sei die veröffentlichte Statistik vom Deutschen Krebszentrum Heidelberg (Univ. Prof. DDr. Abel) erwähnt, laut der nach 7 Jahre an die 98% der schulmedizinisch Therapierten verstorben sind. Weiters können wir diese von der österr. Staatsanwaltschaft selbst erhobene Überlebenschance bei Anwendung der Neuen Medizin durch eine kompetente Arbeit von einem der größten Krebskliniken Frankreichs (siehe Dr. Marc Fréchet) untermauern.

Daß die NEUE MEDIZIN stimmig und im strengsten Sinne naturwissenschaftlichen Kriterien entspricht, können wir durch Überprüfungen von praktischen Ärzten, Amtsärzten, Univ. Professoren und Universitäten belegen.

Daß die NEUE MEDIZIN bisher im wissenschaftlichem Sinne unwiderlegt ist, können wir durch entsprechende Korrespondenz mit den österr. Ministerien für Gesundheit, Wissenschaft und Justiz sowie durch eine Korrespondenz mit der österr. Ärztekammer belegen.

Daß die schulmedizinische Therapie von Krebs, dessen Ursache von der Schulmedizin selbst als unzureichend bekannt zugegeben wird, experimentellen Charakter besitzt, ist zwingend logisch, kann aber auch durch einen entsprechenden BGH-Spruch (Deutschland) angezeigt werden.

Daß die NEUE MEDIZIN die Ursachen von Krebs entdeckt hat, ist wissenschaftlich bewiesen.

Es versteht sich von selbst, daß eine wünschenswerte Heilung erst dann in Gang kommt, wenn die Ursache erkannt und angegangen werden kann. Hierin liegt der Vorteil der Neuen Medizin und ihre großartige Heilungsmöglichkeit begründet. Umgekehrt ist im Nicht-Wissen (bzw. Nicht-Wissen-Wollen) um die Krankheitsursachen der jahrzehntelange Mißerfolg der experimentellen Schulmedizin zu finden.

Was wir Eltern vorlegen können, muß auch von ‚Experten‘ der Schulmedizin vorgezeigt werden können, ebenso von og. Herren. Hierin begründet sich deren Mißbrauch ärztlicher Sorgfaltspflicht, ihr Vorsatz der Inkaufnahme des Totschlags und auch der Tatbestand des Quälens einer Minderjährigen aus niederen Motiven! Wir persönlich haben diese Herren nachweislich über diese Umstände informiert. Sie ignorierten alle unsere Argumente, all unser Flehen und Bitten, die zu mehr als 90%ige Heilungschance der Neuen Medizin anzuwenden und wählten für Olivia die an die 98%ig mortale Chemo- und Strahlentherapie.

Die mögliche Auslegung, das Handeln o.g. Herren sei "wissenschaftliche anerkannt", die NEUE MEDIZIN von Dr. Hamer hingegen nicht, geht ins Leere, da weltweit keine Einrichtung existiert, die das Prädikat "wissenschaftlich anerkannt" vergeben würde, dieses Prädikat somit lediglich den Usus bezeichnet. Es widerspricht auch jeder wissenschaftlichen Logik, auf Unwissenheit fußende Experimente als der Weisheit letzten Schluß unumstößlich festzementieren zu wollen. Und ein Usus – und möge er von allen Onkologen weltweit angewandt werden – der eine 98%ige Mortalität aufweist und für die Überlebenden Kastration bedeutet, sollte bei jedem Patienten immer wieder neu überdacht, niemals aber zur Pflicht erklärt werden! Außerdem und was das Wesentliche ist, ist die Tatsache, daß mit der Verifikation der Neuen Medizin automatisch die Schulmedizin falsifiziert ist. Die NEUE MEDIZIN war aber bereits 1995 richtig und die Schulmedizin falsch. Auch das muß den og. Herren klar gewesen sein.

Die mögliche Auslegung, das Handeln o.g. Herren wäre unter Berücksichtigung aller Fakten als ‚Kunstfehler‘ zu deuten, geht aufgrund des nachweislichen Vorsatzes sowie deren fortgesetzt arroganten Ignoranz und noch immer andauernden Bekämpfung der Neuen Medizin ins Leere.

Seit nunmehr 1 ½ Jahren existiert die universitäre Bestätigung der Neuen Medizin und die og. Herren tun so, als würde es sie gar nicht geben. Ihr diesbezügliches Schweigen einerseits, andererseits ihr scheinheiliges Beteuern, doch jeden ‚Strohhalm, der das Rätsel Krebs entschlüsseln könnte‘ ergreifen zu wollen, erfüllt den Tatbestand der Irreführung von Behörden und Öffentlichkeit.

Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt sei höflichst auf die Tatsache hingewiesen, daß ihr nachweislich das Ergebnis der Erhebung Dr. Hamer/Burgau bekannt ist. Sie sich bei einer Ablehnung einer entsprechenden Klärung des zur Anzeige gebrachten Sachverhalts mit dem Umstand solidarisch erklärt, der der Bevölkerung bzw. Patientenschaft eine nahezu 98%ig mortale Krebstherapie mit Giftgas-Abkömmlingen aufoktroyiert und eine annähernd 95%ige Heilungschance der Neuen Medizin ohne jeder Nebenwirkung vorenthält. Weiterhin unschuldige Kinder nachts mit Polizeigewalt aus ihren Betten gerissen werden können und verzweifelt um das Wohl ihrer Kinder kämpfende Eltern schamlos entrechtet werden. Und das, obwohl die schulmedizinische Krebstherapie – für jedermann einsichtig und nachvollziehbar – wissenschaftlich widerlegt ist!

Um das von uns Behauptete abzurunden, sei folgender bezeugte Dialog vom 9.9.99 zwischen Dr. Hamer und Prof. Dr. Koretz (Onkologe/Slowakei) wiedergeben:

Prof. Dr. Koretz: "Ja, es stimmt. Wir wissen über die Zusammenhänge des Krebs in der Schulmedizin quasi nichts. Und wir therapieren, ohne etwas zu wissen. Dabei tun wir so, als ob wir etwas wüßten. Und wenn Herr Pogady (Univ.-Prof. für Psychiatrie) sagt, daß eine solche Therapie, bei der fast alle Patienten unter Chemo und Morphium sterben, ein Verbrechen ist, dann hat er recht."

Dr. Hamer: "Herr Koretz, genau das ist der Tatbestand des Verbrechens, wenn man nichts weiß und so tut als ob man was wüßte, also vortäuscht etwas zu wissen, und die Patienten zu 98% umbringt und einen jeden zuvor noch DM 500 000.- abknöpft, bevor man sie umbringt. Das ist das Tatbestand des Verbrechens!"

Prof. Dr. Koretz: "Herr Hamer, das muß ich zugeben, das stimmt."

Wir Eltern können es nicht mehr mit unserem Gewissen vereinbaren, diesen CHEMO-CAUST stillschweigend hinzunehmen. Wir tragen Verantwortung gegenüber unserer kommenden Generation, die uns mit Sicherheit die Gretchenfrage stellen wird:

"Und Du? Was hast Du dagegen unternommen?"

Deshalb stellen wir folgende

Anträge

  1. Mittels eines Gerichtsbeschlusses den o.g. Herren mit sofortiger Wirkung ihre Arztzulassung zu entziehen.
  2. Mittels eines Gerichtsbeschlusses mit sofortiger Wirkung die verifizierte NEUE MEDIZIN allen Patienten zugänglich zu machen.
  3. Mittels eines Gerichtsbeschlusses die experimentelle, vom Giftgas abstammende und zu 98% tödliche Chemotherapie, die auch für die Überlebenden zumindest Kastration bedeutet, für unmündige Kinder als schulmedizinische ‚Pflicht-Therapie‘ aufzuheben.
  4. Mittels eines Gerichtsbeschlusses die OGH-Erkenntnis betreffend Schulenstreit endlich umzusetzen, demzufolge die erwiesenermaßen bessere Methode (= NEUE MEDIZIN) obsiegt.
  5. Die vorliegende Anzeige zu prüfen und gegebenenfalls eine Hauptverhandlung anzusetzen und die Verantwortlichen wegen Mißbrauch der ärztlichen Sorgfaltspflicht, Vorsätzlicher Inkaufnahme des Totschlags, Beihilfe zum Kindesraub aus niederen Motiven sowie Irreführung von Behörden und Öffentlichkeit abzuurteilen.

Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung

Ing. Helmut Pilhar
Erika Pilhar
(Die Eltern von Olivia)

Beilagen, einsehbar unter öffentlich zugängliche Internet-Adresse www.pilhar.com :

  1. Sog. ‚wissenschaftlich begründetes Gutachten‘
  2. BGH-Urteil
  3. Artikel Spiegel (10% sterben innerhalb der ersten Wochen an den Nebenwirkungen der Chemo)
  4. CT gebrochene Rippen
  5. Bestätigung Amtsarzt Stangl, Birkmayer, Trnava
  6. Marc Fréchet, Krebszentrum Villejuif
  7. OGH-Erkenntnis betreffend Schulenstreit (E. 16.3.1989, 8 Ob 825, 826/88 = Nrsp 1989/154)
    Österr. ÄrzteG §1:
    Medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse

    Medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse sind die durch die Erfahrungen der ärztlichen Kunst gefestigten Ergebnisse der medizinischen Wissenschaft. Verstößt der Arzt bei seiner Behandlung gegen auf medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnis aufbauende Regeln, begeht er einen Kunstfehler ieS. (Holzer/Posch/Schick, Arzthaftung 103 mwN in FN 73; Behandlungsfehler beruhen nicht auf Nichtwissen oder nicht Beherrschen von Kunstregeln, sondern auf Nachlässigkeit). Der Begriff der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnis ist mit dem der anerkannten Schulmedizin nicht gleichzusetzen.
    [...]
    Der Oberste Sanitätsrat [siehe: AV des Landessanitätsdirektor, 8.2.91] beschließt jeweils, was als "wissenschaftlich erprobte Heilmethode" anerkannt wird. ...
    [...]
    Der freiberuflich tätige Arzt ist nicht verpflichtet, nur anerkannte Behandlungs- und Heilmethoden anzuwenden; wendet er aber nicht anerkannte Methoden der medizinischen Wissenschaft an, hat er den Patienten besonders eingehend zu belehren (siehe Rz 21 zu § 22 ÄrztG) und seine Zustimmung einzuholen (siehe Rz 20 zu § 22 ÄrztG). §8 Abs 2 KAG verpflichtet alle in Krankenanstalten tätigen Ärzte, nur anerkannte Methoden der medizinischen Wissenschaft anzuwenden.
    [...]
    Zum sogenannten "Schulenstreit" hat der OGH in seiner E. 16.3.1989, 8 Ob 825, 826/88 = Nrsp 1989/154 ua ausgeführt:

    "... Ein Arzt handelt nicht fahrlässig, wenn die von ihm gewählte Behandlungsmethode einer Praxis entspricht, die von angesehenen, mit dieser Methode vertrauten Medizinern anerkannt ist, selbst wenn ebenfalls kompetente Kollegen eine andere Methode bevorzugt hätten. Eine Behandlungsmethode kann grundsätzlich so lange als fachgerecht angesehen werden, wie sie von einer anerkannten Schule medizinischer Wissenschaft vertreten wird. Anders wäre es, wenn ein gewichtiger Teil der medizinischen Wissenschaft und Praxis eine bislang akzeptierte Behandlungsmethode für bedenklich hält. Solange ein "Schulenstreit" währt, sind beide Behandlungsmethoden als "gleichwertig" heranzuziehen. "Obsiegt" aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrung eine der beiden "Schulen", so ist die Behandlungsmethode der "obsiegenden" Schule als Maßstab heranzuziehen."
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