Mendel an de Grande Instance
Mendel
Rechtsanwalt
An das
Tribunal de Grande Instance
B.P. 1023
73010 Chambery Cedex
Krefeld, 20.01.2000
In der Strafsache
Gegen
Dr. Hamer
96003989
haben wir bislang keine Akteneinsicht erhalten, rechtliches Gehör ist also nicht gewährt worden, für rechtsstaatliche Verhältnisse ein ziemlich ungewöhnlicher Vorgang, vor allen Dingen deshalb, weil Mutter des Rechtsstaats europäischen Typus, die große Nation Frankreich ist.
Wir wundern uns also sehr.
Wir können nur annehmen, daß all diese Fragen dadurch geklärt werden, daß die Verhandlung gegen Dr. Hamer nicht stattfindet.
Wir möchten im übrigen hoffen, daß mit dieser Entscheidung das Verfahren gegen den Mandanten insgesamt eingestellt ist.
Für den Rechtsstaat Frankreich wäre erstaunlich, eine Anklage zu erheben, die auf die Annahme der Richtigkeit der schulmedizinischen Onkologie basiert, obwohl diese Annahme durch nichts bewiesen ist, bewiesen ist nur, daß nach 5-7 Jahren so gut wie alle schulmedizinisch behandelten Krebspatienten tot sind (98% gemäß Prof. Abel von der Universität Heidelberg, dem Spitzeninstitut der deutschen Krebsforschung).
Ungehört liegen wissenschaftliche Verifikationen der Neuen Medizin des Dr. Hamer vor, und zwar von der Universität Wien 1986, Universität Düsseldorf 1992, Universität Trnava/Bratislava aus dem Jahr 1998 vor, wonach an der "Richtigkeit" der Neuen Medizin einerseits, der "Falschheit" insbesondere der Ineffizienz der schulmedizinischen Onkologie nicht mehr gezweifelt werden kann.
Sollte hierzu noch weiterer Aufklärungsbedarf bestehen, sollten Sie also Fragen haben, stehen wir selbstverständlich jederzeit zu Ihrer Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen