Olivia Pilhar: StA an Eltern
Aktenzeichen 3 St 195/00 f
Benachrichtigung des Geschädigten von der Zurücklegung der Strafanzeige
Betr.: Ihre Strafanzeige vom 18.1.2000
Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige
LUDWIG Heinz Dr.
gegen LECHNER Klaus Dr.
STACHER Alois Dr.
PICKL Viktor Dr.
wegen GADNER Helmut Dr.
§§ 76, 88, 12, 195 StGB
geprüft und keine genügenden Gründe gefunden, gegen den (die) Angezeigte(n) ein Strafverfahren zu veranlassen. Wenn Sie dessenungeachtet die gerichtliche Verurteilung des (der) Angezeigten und eine Entscheidung über Ihre privatrechtlichen Ansprüche durch das Strafgericht anstreben, haben Sie die Möglichkeit, mündlich oder schriftlich
bei der Ratskammer des Landgerichtes Wr. Neustadt
die Einleitung der Voruntersuchung
gegen wie oben
wegen
zu verlangen, wenn Sie sich dem Verfahren als Privatbeteiligte(r) anschließen.
Sollte die Ratskammer Ihrem Antrage stattgeben, das Strafverfahren aber nicht mit einer Verurteilung enden, so müßten Sie alle Kosten des Strafverfahrens (einschließlich der Verteidigungskosten) bezahlen, die durch Ihr erfolgloses Einschreiten verursacht werden.*)
In jedem Fall können Sie allfällige privatrechtliche Ansprüche, vor allem Schadenersatzforderungen gegen den (die) Angezeigte(n) nach den Bestimmungen der Zivilprozeßordnung vor den Zivilgerichten geltend machen. Für nähere Auskünfte können Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar, an die von den Rechtsanwaltskammern eingerichteten unentgeltlichen Auskunftsstellen oder an das nächstgelegene Bezirksgericht wenden.
Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt
GAbteilung am 24.3.2000
[Unterschrift unleserlich]
*) Im Verfahren gegen Jugendliche sind die Absätze 2 und 3 zu streichen!
StPOForm, StA 13 (Benachrichtigung des Geschädigten von der Zurücklegung der Strafanzeige)
Erl. 612.013/19 – II 3/69 [oder 89?]