ORF an Winkler
ORF
GENERALINTENDANZ
Österreichischer Rundfunk, A-1136 Wien
Wien, den 18.2.2000
Ihr Schreiben vom 17.1.2000 an das Rundfunkamt Linz
Sehr geehrter Herr Winkler!
Wie Sie bereits wissen, wurde obiges Schreiben zur Beantwortung an uns weitergeleitet.
Sie haben vollkommen recht, daß der ORF eine öffentlich-rechtliche Anstalt und zur objektiven und unabhängigen Berichterstattung verpflichtet ist. Ich kann Ihnen auch darin zustimmen, daß der ORF zur umfassenden Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen in verschiedenen Sendungen verpflichtet ist. Ich stimme Ihnen auch zu, daß die Gesundheit ein wichtiger Bereich des Lebens ist.
Nicht zustimmen kann ich Ihrem Vorbringen, daß der ORF über die "Neue Medizin" nach Dr. Hamer nicht objektiv berichtet hätte. Der ORF hat insbesondere im Rahmen der Berichterstattung über eine seiner Patientinnen (Olivia Pilhar) nicht nur sehr umfassend, sondern auch sehr objektiv und kritisch berichtet. Ich bin überzeugt, daß Ihnen die damalige Berichterstattung noch deutlich in Erinnerung ist.
Ich ersuche Sie daher, Ihre Rundfunkgebühren auch weiterhin zu bezahlen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrike Schmid
(Recht und Auslandsbeziehungen)