Dr. Hamer an Bundesverfassungsgericht

Dr. med. Ryke Geerd Hamer
Apartado de Correos 209
E-29120 Alhaurin el Grande

Alhaurin el Grande, 19. Januar 2000

An das
Bundesverfassungsgericht
z.Hd. Frau Pope
Schlußbezirk 3
76131 Karlsruhe

Betr.: Aktenzeichen AR 6195/99

Sehr geehrte Frau Pope!

Anbei u.a. das Schreiben des Generalstaatsanwaltes von Köln, Dr. Cohenen, das an Arroganz und Dümmlichkeit seinesgleichen sucht. Wie man mit so bescheidenen geistigen Möglichkeiten Generalstaatsanwalt werden kann, ist mir ein Rätsel. Er hat uns allerdings den Gefallen getan, die mit der sog. Schulmedizin verbrüderten Justiz ad absurdum zu führen.

1. Im 2. Absatz berichtet er unwahrheitsgemäß,

daß die Staatsanwaltschaft, "soweit die österreichischen Behörden an der Aufklärung des Sachverhalts zu beteiligen waren" alle ihr im Wege der Rechtshilfe sich bietenden Möglichkeiten umfassend genutzt hätten." Das ist eine glatte Lüge:

Es hat noch keinen Staat gegeben, der für ein Land (Österreich) einen Prozeß machen soll, für diesen Prozeß aber nur 14% der Akten bekommen darf und dazu die wesentlichen 200 Seiten Intensivakten über den Herzstillstand während der 1. Chemo-Infusion nicht. Natürlich weiß unsere Justiz ganz genau, daß ihre "brüderlichen Kollegen" in Österreich ihre Gründe haben, warum sie die Akten nicht herausgeben, denn diese Akten würden ja die betroffenen Politiker, Behörden, Gerichte und Mediziner selbst belasten und zeigen, daß sie selbst Mitschuldige sind, die die Akten unterschlagen – so wie es gerade mit den Leuna-Verkaufsakten passiert ist, die aus dem Bundeskanzleramt spurlos verschwunden sind. Denn die Zwangsbehandlung von Olivia hat ja ausschließlich in staatlichen Uni-Kliniken stattgefunden. Undenkbar, daß die österreichischen Gerichte an solche staatlichen Akten nicht herankommen könnte.

Unfaßbar auch, daß die deutsche Justiz, trotz Unterschlagung von 86% der Akten, einen Prozeß für die Aktenunterschlager machen möchte. Das Ganze stinkt doch gewaltig nach höchstbrüderlicher, krimineller Logen-Kooperation.

2. Parteigutachten von Prof. Henze:

So naiv wäre nicht einmal ein Jurastudent im 1. Semester, daß er "argumentieren" würde, wenn dem Parteigutachter Schulmediziner Henze 14% der Akten genügen – bei den restlichen 86% weiß er ja gar nicht, was drin steht – dann müsse das der Gegenpartei, also dem Angeklagten, auch genügen.

Herr Parteigutachter Henze hätte sich auch mit 1% der Akten zufrieden gegeben, um seinen Gegner verurteilen zu lassen. Über den Herzstillstand sagt er lapidar, stehe in den Akten nichts drin.

Ja, der Parteigutachter Henze will die restlichen 86% der Akten genauso wenig, wie die Staatsanwaltschaft. Denn sonst müßte man ja landauf landab Prozesse gegen die Medizin-, Justiz- und Staatskriminellen führen, die nicht nur wie hier, Aktenunterschlagung begangen haben, sondern 19 Jahre vorsätzliche Erkenntnisunterdrückung und damit den Tod von Millionen armer Patienten verschuldet haben.

3. Verifikation der Neuen Medizin von Trnava "ohne Bedeutung":

Das Tollste leistet sich der Herr Generalstaatsanwalt mit dem vorletzten Abschnitt:

Er, der von Medizin nun wirklich nichts versteht, weiß aber in seiner Medizin-Ignoranz ganz genau, daß die falsifizierte alte Schulmedizin doch noch richtig und die verifizierte NEUE MEDIZIN falsch ist. Und deshalb kommt es nur darauf an, ob man zur Schulmedizin rät oder nicht, den bei der Schulmedizin gehen die 98% Mortalität in Ordnung. Bei der Neuen Medizin, mit einer 98%igen Überlebensrate, spricht man von Körperverletzung und fahrlässiger Tötung. Und deshalb, so wähnt der Herr Generalstaatsanwalt, sei die Verifikation der Neuen Medizin von Trnava "ohne Bedeutung".

Das kommt dabei heraus, wenn eine Wissenschaftsfrage von medizin-ignoranten Justitialen per Strafurteil "entschieden" werden soll.

Der Herr GStw weiß nicht oder will nicht wissen, was in der Naturwissenschaft eine Verifikation bedeutet. Denn spätestens seit dieser formal unanfechtbaren Verifikation von Trnava ist die alte Schulmedizin falsifiziert, also falsch und damit kriminell, die verifizierte NEUE MEDIZIN jedoch richtig.

Die Schulmedizin mit ihren 5000 Hypothesen war ja auch nie reproduzierbar oder verifizierbar. Einzig die NEUE MEDIZIN kann eine solche Verifikation beliebig oft und an jedem nächstbesten Fall bestehen, weil sie keine Hypothesen hat.

Nun muß man bei den schulmedizynischen Onkologenbrüdern nach fahrlässiger und vorsätzlicher Tötung bei den verstorbenen 98% ihrer Patienten ermitteln ...

Es ist aber nicht nur die Staatsmedizin, der Staatsapparat, sondern auch die Staatsjustiz kriminell. Wer kann noch Recht sprechen?

Kann eine solche kriminelle Justiz noch ihre Hunderte und Tausende von Richtern exkulpieren die mit den Medizinkriminellen, Staatskriminellen und Staatsmedienkriminellen wissentlich und brüderlich zusammenbearbeitet haben und ein organisiertes Verbrechen unvorstellbaren Ausmaßes begangen haben: das grausigste und scheußlichste Verbrechen der Menschheitsgeschichte?!

Wo könnte es noch Richter geben, die diesen Augiasstall ausmisten könnten oder dürften?

Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer

Anlagen:

  1. Ankündigung vom 1.1.2000 über Tätigkeit des UIG
  2. Brief des Generalstaatsanwaltes
  3. Strafanzeige der Eltern Pilhar
  4. Fakten in der Neuen Medizin
Die Arbeitsgruppe der Germanischen Heilkunde wünscht Ihnen frohe Wintertage!
Frohe Wintertage!
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