Dr. Hamer an Poscale
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer
Facharzt für Innere Medizin
Fuengirola, 11. Oktober 2000
Mit Berufsverbot seit 14 Jahren
Wegen (wörtl.) "Nichtabschwörens der NEUEN MEDIZIN und sich nicht Bekehrens zur Schulmedizin"
Frau
Maitre Gabarian Poscale
200, Avenue Marichal Leclerc
Betr.: Affaire mit Convocation am 13. Oktober 2000
Sehr geehrte Frau Maitre Gabarian Poscale,
entsprechend unserem heutigen Telefonat bitte ich Sie:
- Den Termin am Freitag den 13. Oktober 2000 wahrzunehmen.
- Eine Kopie der gesamten Akten anfertigen zu lassen, die ich selbstverständlich umgehend bezahlen werde.
- Es war in allen französischen Zeitungen nachzulesen, daß nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Frankreichs schon vor dem Prozeß ein Haftbefehl gegen mich erlassen war, mit dem ich hätte verhaftet werden sollen, sodaß ich den Prozeß nicht als freier Mann hätte gestalten können. Ich bitte Sie genaueste Auskünfte des Gerichts einzuholen, warum damals vor dem ersten Prozeß in diesem mittelalterlichen Inquisitionsprozeß bereits ein Haftbefehl vor der Verhandlung ausgeschrieben wurde.
- Ich bitte Sie, dem Gericht klarzumachen, daß dieser Prozeß eine Schande für ganz Frankreich, ja für ganz Europa darstellt, weil er die Justizgeschichte um mindestens tausend Jahre zurückdreht wie damals, als man Ketzer verbrannte, die eine neue wissenschaftliche Erkenntnis hatten. Das man einen Menschen wegen Aufhetzung gegen die Schulmedizin (so wörtlich in der Anklageschrift) und Anstiftung zur Neuen Medizin (so wörtlich in der Anklageschrift) als sogenannter Ersttäter zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, ist ein ungeheuerlicher Skandal.
Die Richter haben sich angemaßt in einer wissenschaftlichen Streitfrage zu entscheiden, von der Sie nichts verstehen. Es gibt in der ganzen Schulmedizin, mit ihren 5000 Hypothesen und ihrer 98% mortalen Pseudo-Therapie, keine einzige Verifikation dieser "anerkannten Medizin". In der NEUEN MEDIZIN mit 98%iger Überlebenschance ohne eine einzige Hypothese gibt es bereits 27 öffentliche Verifikationen, die letzte an der Universität Trnava. Das Gericht fühlt sich nicht bemüßigt, diese überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.
Es ist überhaupt ungeheuerlich, daß ein Mensch, nur weil er ein Buch veröffentlicht hat, welches auf französisch übersetzt wurde, zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt werden kann, obwohl er seit acht Jahre gar nicht in Frankreich gewesen ist. Nach gleichem Muster könnte mich jeder Staat der Welt jetzt verurteilen nach dem Motto: "Schulmedizin ist richtig, weil anerkannt; NEUE MEDIZIN ist falsch, weil nicht anerkannt und wird mit Gefängnis bestraft."
Die Familie Hamer hat 1991 in Paris schon einmal eine traurige Kostprobe der französischen Justiz genossen. Damals hat Herr Miterand, der Duzfreund des Mörders unseres Sohnes Dirk, eine eigene Kammer in Paris konstitutioniert, die für den Prozeß gegen den Prinzen Savoyen erstmals zusammentrat und aus handverlesenen Sympathisanten des Prinzen Savoyen bestand.
Der Prinz hatte auch nach der Tat ein schriftliches Schuldanerkenntnis unterschrieben. Der Richter Colomb forderte Ihn auf, dieses Schuldanerkenntnis zurückzunehmen und konstruierte dann zusammen mit dem ebenfalls Duzfreund des Herrn Miterand, Herrn Lombart und dem lieben Logen-Freund, dem Prinzen Savoyen, ein sogenanntes dubium.
Er konstruierte wörtlich, es könne doch sein, mit einer Wahrscheinlichkeit z.B. von eins zu zehn Millionen, eine quasi irrationale Irrealität, daß im Moment der zwei Schüsse des Prinzen Savoyen, deren Schußbahn man nahezu auf den Zentimeter genau berechnen konnte, ein unbekannter Schütze dazwischengesprungen sei und mit dem gleichen Karabiner und dem gleichen Kaliber zweimal geschossen hätte, wieder weggesprungen sei und niemand der etwa dreißig Umstehenden, die zu diesem Zeitpunkt bei Tageslicht schon sehen konnten, habe zufällig diesen Schützen bemerkt. Nach dem so konstruierten dubium verkündete der Richter befriedigt: "in dubio pro reo". Der Angeklagte, sein Logenfreund, der unbestreitbar die zwei Schüsse abgefeuert hatte, ist unschuldig. So einfach ist das in der französischen Justiz.
So einfach ist das offenbar auch in der französischen Justiz in Chambery, wenn die Leiche Schulmedizin, die nach naturwissenschaftlichen Regeln schon in Verwesung übergegangen ist, von medizinisch ignoranten Richtern reanimiert werden soll.
Nach naturwissenschaftlichen Regeln darf eine offizielle Verifikation einer Universität nur dadurch außer Kraft gesetzt werden, daß die andere (falsifizierte) Seite, nämlich die sog. Schulmedizin, das Gegenteil beweist. Dies aber kann sie nicht. Denn mit 5000 Hypothesen kann sie überhaupt nichts beweisen, widerlegen oder verifizieren. Dieser ganze Prozeß ist deshalb ein abenteuerlicher, mittelalterlicher Inquisitionsprozeß.
Ich bitte dies dem Gericht klarzumachen und ihm mein Entsetzen über diese Art Gerichtsbarkeit mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen