Der wahre Grund für die Impfungen? 

Der Todesbefehl kommt per Satellit

(mwil)Es klingt wie ein Szenario aus einem düsteren Fantasy-Streifen: Ein Erfinder aus Saudi-Arabien meldete einen Mikrochip zum Patent an, der es ermöglicht, Menschen zu überwachen und per Knopfdruck zu töten.

Nach den Plänen des Antragstellers würde der Killerchip den Menschen unter die Haut implantiert werden. Über einen Satelliten wäre es somit möglich, den Träger des Chips zu orten.

Eine Spezialversion der Erfindung beinhaltet zudem eine „Strafkammer“. Gefüllt mit Gift könnte diese per Fernsteuerung geöffnet werden. „Wenn wir diese Person aus Sicherheitsgründen eliminieren wollen, dann wird dieses Mittel in seinen Körper durch Fernsteuerung über die Satelliten freigesetzt“, wird der Wortlaut des Antrags in einer dpa-Meldung zitiert.

Durch den Chip wäre es also möglich, einen Menschen per Knopfdruck via Satellit zu töten. Eine Genehmigung des Antrags ist nicht in Aussicht. Patente auf Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen, werden nach Auskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes nicht erteilt.

Web.de, 17.05.2009

Chip für die Überwachung und Tötung von Menschen

Ein Erfinder hat beim Deutschen Patentamt in München ein Patent zur Überwachung und sogar Tötung von Menschen per implantiertem Chip beantragt.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wird momentan vielfach in den sozialen Netzwerken geteilt. Wir weisen darauf hin, dass er aus dem Jahr 2009 stammt.

Ein saudi-arabischer Erfinder hat beim Deutschen Patentamt in München ein Patent zur Überwachung und sogar Tötung von Menschen per implantiertem Chip beantragt.

Eine Sprecherin der Behörde sagte dazu am Freitag, die Erteilung eines Patents sei in diesem Fall ausgeschlossen. Patente auf Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen, würden nicht erteilt.

Dass der Antrag des Erfinders veröffentlicht wurde - er ist auf der Homepage des Patentamts zu finden - sage nichts über eine Erteilung eines Patents aus. Patentanträge müssten nach 18 Monaten veröffentlicht werden, der Mann hatte seinen Antrag am 30. Oktober 2007 gestellt. Jeder könne beim Münchener Patentamt einen Antrag einreichen, hieß es weiter.

Dem Patentantrag zufolge soll der Chip chirurgisch oder per Injektion in den Körper gebracht werden. Neben einem Modell A, das nur zur Überwachung dienen soll, gebe es ein Modell B, das als zusätzliches Element über eine "Strafkammer" verfüge. Diese könne mit einem giftigen Mittel wie zum Beispiel Cyanid gefüllt werden, das vom Körper isoliert werde, "außer wenn wir diese Person aus Sicherheitsgründen eliminieren wollen, dann wird dieses Mittel in seinen Körper durch Fernsteuerung über die Satelliten freigesetzt".

Der Antragsteller begründet seinen Antrag mit Sicherheitsproblemen, etwa bei Pilgerfahrten in seinem Land, bei denen Menschen gelegentlich im Land bleiben, fliehen oder verloren gehen könnten, sowie Gefahren für die Staatssicherheit durch gefährliche Straftäter und Terroristen.

Augsburger Allgemeine, 8.5.2009


Interessant ist zu diesem Thema auch das vom Österreichischen Fernsehen (ORF 2) ausgestrahlte Interview  !!