Haubrich an Janßen
Susanne Haubrich, M.R.
Frauenlob 69
55118 Mainz
Tel: 06131 638594
Fax: 06131 604693
Email: haubrich@rhein-zeitung.de
Bundesministerium für Gesundheit
z.H. Herrn Janßen
Am Propsthof 78a
53121 Bonn
Geschäftszeichen: 317-4711-0-H-8/4
Mainz, 25.07.2002
Sehr geehrter Herr Janßen,
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 11.07.2002. Sie haben vollkommen Recht, daß es nicht die Pflicht des Bundesministeriums für Gesundheit ist, medizinische Theorien zu überprüfen. Jedoch ist es die Pflicht von Universitäten, in diesem Fall die der Universität Tübingen. Die Universität Tübingen wurde bereits im Jahre 1986 durch ein Gerichtsurteil verpflichtet, das Habilitationsverfahren von Dr. med. Ryke Geerd Hamer fortzusetzen. Dennoch ist bis zum heutigen Tag nichts dergleichen geschehen.
Im September 1998 erfolgte die Verifikation der Neuen Medizin durch die Universität Trnava (Tyrnau). In Deutschland hat sich dahingehend bis zum heutigen Tag immer noch nichts getan. Jedoch steht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (http://www.bmgesundheit.de/bmg-frames/index.htm): „Gesundheit – das ist ein Thema, das selbstverständlich nicht an Ländergrenzen Halt macht. Ein zentraler Aufgabenbereich des Ministeriums ist deshalb auch die internationale Zusammenarbeit auf allen gesundheitspolitisch relevanten Gebieten.“
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, bin ich nicht die erste, die sich in dieser Angelegenheit an zuständige Behörden wendet. Die Verantwortung für meine Gesundheit liegt bei mir. Die Verantwortungen des Bundesministeriums für Gesundheit sind wesentlich weitreichender. Meine Frage an Sie: An wen kann ich mich in dieser Angelegenheit als betroffene Bürgerin wenden, wenn sich das Bundesministerium für Gesundheit als nicht zuständig erklärt?
Für eine Antwort auf diese Frage bin ich Ihnen dankbar.