Kostelka an Bimashofer
VOLKSANWALTSCHAFT
Volksanwalt Dr. Peter Kostelka
Singerstraße 17
1015 Wien
Herrn
Reinhard Bimashofer
Quellenstraße 12/1
2340 Mödling
Wien, am 14. Mai 2002
Betr.: Alternative Heilmethoden
Sehr geehrter Herr Bimashofer!
In Ihrer Eingabe (E-Mail) vom 24. April 2002 nehmen Sie Bezug auf alternative Heilmethoden in der Medizin und erheben insbesondere die Forderung, dass die von Dr. Geerd Hamer angewandte so genannte „Neue Medizin“ nicht ohne genaue wissenschaftliche Erforschung verurteilt werden dürfe. Die derzeit gegebene Verurteilung der Hamerschen Theorien sei Ihrer Ansicht nach umso bedenklicher, als die darin vertretenen Methoden von einer anderen Autorin, Therese von Schwarzenberg, in einem Buch verteidigt würden.
Dazu möchte ich Sie in allgemeiner Form auf folgende Rechtslage hinweisen:
Die Volksanwaltschaft ist auf Grund verfassungsgesetzlicher Regelung als Organ einer nachprüfenden Kontrolle der öffentlichen Verwaltung eingerichtet. Daraus folgt unter anderem, dass das Handeln privater Personen oder Einrichtungen keiner Prüfbarkeit durch die Volksanwaltschaft unterliegt. Insbesondere verfügt die Volksanwaltschaft über keinen gesetzlichen Auftrag, publizierte Meinungsäußerungen zu medizinischen Sachfragen zu analysieren und medizinische Heilmethoden auf ihre Effizienz hin zu überprüfen. Bei dem von Ihrer Seite angeschnittenen Themenkreis handelt es sich strukturell um einen Meinungsstreit innerhalb der medizinischen Wissenschaft, der letzten Endes auf wissenschaftlicher Ebene ausgetragen werden muss. Keinesfalls ist die Volksanwaltschaft in der Lage, a priori Partei für die eine oder die andere Denkrichtung zu ergreifen. Dies würde den gesetzlichen Auftrag der Verwaltungskontrolle bei weitem überschreiten.
Sollte es auf Grund eines medizinischen „Schulenstreites“ zu einer Verkürzung von Patientenrechten kommen, so hätte selbstverständlich jeder betroffene Patient die Möglichkeit, sich an den für sein Bundesland zuständigen Patientenanwalt zu wenden.
Ein Tätigwerden der Volksanwaltschaft ist in vorliegender Angelegenheit auf Grund der oben stehenden Ausführungen nicht möglich. Ich hoffe aber dennoch, Sie über die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft informiert zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Anmerkung H. Pilhar:
Ist es nicht frustrierend? Niemand erklärt sich für zuständig in dieser Frage: "Stimmt die Neue Medizin oder stimmt sie nicht"! Immer und von bisher jeder offiziellen Stelle und egal ob im In- oder Ausland, wird man abgewimmelt. Wie kommt das? Immerhin geht es hierbei um die Volksgesundheit! Also um die Gesundheit derer, die diesen Apparat - der sich für nicht zuständig erklärt - am Leben halten ...
So kommen wir nicht weiter! Es liegt wieder an uns, unsere Taktik zu ändern. Das soll nicht heißen, dass wir diesen Weg der "Zur Rede stellen von Behörden, etc." nicht weiter gehen sollten, nein! Dieser Weg war und ist notwendig und korrekt. Wir müssen eine neuen Weg gleichzeitig beschreiten ...
Wir müssen uns die Frage stellen, ob wir DIE noch brauchen?! Wer will uns verbieten, uns mit der Neuen Medizin zu beschäftigen, sie zu lernen? Und mit dem Wissen um die Neuen Medizin brauchen wir kaum noch den Arzt. Wir müssen wieder Chef unserer Angelegenheit werden!
Was glaubt Ihr, wie schnell man uns wieder hofiert? Diesmal aber bestimmen wir als Chef 'Patient' die Richtung!
PS:
Bedenkt, dass die Neue Medizin nicht nur die herrschende Medizin berührt. Sie ist auch gesellschaftspolitisch relevant und berührt sämtliche Ebenen! Wir müssen wieder Eigenverantwortung übernehmen, erst recht als Bürger. "Die Macht geht vom Volk aus.", also handeln wir danach.