Janßen an Haubrich
BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT
Geschäftszeichen (Bei allen Antworten bitte angeben)
317-4711-0-H-8/4
Bonn, den 11.7.02
Frau
Susanne Haubrich
Frauenlob 69
55118 Mainz
Sehr geehrte Frau Haubrich,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.6.2002.
Sie zitieren in diesem Schreiben Teile der Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 17.6.2002 (Pet 2-14-15-2211-042162).
Ihre in diesem Zusammenhang getroffene Behauptung, Herr Dr. Hamer habe „100% stichhaltige und wissenschaftlich nachvollziehbare Unterlagen beigebracht, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Unterlagen dieser Art, also Belege, an die ein entsprechend den Standards der wissenschaftlichen Forschung strenger Maßstab der Nachvollziehbarkeit, Reproduzierbarkeit und Validität anzulegen ist, hat Herr Dr. Hamer meines Wissens bisher nicht vorgelegt. Was vorliegt sind einzelne Stellungnahmen, die in keiner Weise einen wissenschaftlichen Nachweis ersetzen.
Eine solche Überprüfung erfolgt auch nicht durch das Bundesgesundheitsministerium, das insofern grundsätzlich in solchen Angelegenheiten nicht in der Pflicht ist. Vielmehr muß sich der Vertreter neuer Ansätze selbst in der medizinischen Fachwelt durchsetzen, was mit entsprechenden nachvollziehbaren Unterlagen in der Regel auch der Fall ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag