Martens an Gemünd
BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT
Bundesministerium für Gesundheit
53108 Bonn
Bonn, den 30. April 2002
Herrn
Jürgen Gemünd
82 Rue Principale
F-67510 Obersteinach
Sehr geehrter Herr Gemünd,
mit E-Mail vom 15. März 2002 geben Sie Frau Bundesgesundheitsministerin Schmidt ein Schreiben zur Kenntnis, dessen Original Sie an die Redaktion des Fernsehmagazins MONITOR gerichtet haben. Sie beziehen sich darin auf einen Beitrag in dem besagten Magazin und weisen auf die Neue Medizin des Dr. Hamer hin.
Ohne näher auf Ihre erkennbare kritische Haltung zu dem zur Zeit laufenden Modellprogramm zur Einführung eines qualitätsgesicherten Mammographie-Screenings nach europäischen Leitlinien näher einzugehen, ist zur Neuen Medizin folgendes zu bemerken:
Die Neue Medizin des Herrn Dr. Hamer ist dem Bundesministerium für Gesundheit seit vielen Jahren bekannt. Abgesehen davon, dass das Bundesministerium für Gesundheit grundsätzlich nicht einzelne Therapieansätze, neue medizinische Theorien o.Ä. bewertet, fehlt bis heute der anerkannte wissenschaftliche Nachweis der Richtigkeit der Vorstellungen bzw. der Theorien von Dr. Hamer. Dieser Nachweis kann nicht durch Stellungnahmen, Aussagen oder Bestätigungen von Einzelpersonen ersetzt werden. Ich weiß, dass der Hinweis auf die Anhänger der Neuen Medizin frustrierend wirkt. Es kann aber nicht angehen, dass ausdrücklich seitens aller am Gesundheitswesen Beteiligten verlangt wird, dass in der Medizin – zumindest als Kassenleistung – nur evidenzbasierte, d.h. wissenschaftlich fundierte, qualifizierte Methoden und Verfahren zur Anwendung kommen, andererseits aber von Fall zu Fall auf eine wissenschaftliche Untermauerung verzichtet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag