Fessel an Gemünd
SOZIALMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG
Sozialministerium Baden-Württemberg
Pf 103443
70020 Stuttgart
Herrn
Jürgen Gemünd
82 Rue Principale
F-67510 Obersteinach
Stuttgart, 16.04.2002
Neue Medizin
Ihr Schreiben vom 15. März 2002
Sehr geehrter Herr Gemünd,
vom Staatsministerium ist Ihr Schreiben vom 15. März 2002, in dem Sie sich für die „Neue Medizin“ einsetzen, an das fachlich zuständige Sozialministerium weitergeleitet worden. Zu Ihrem Anliegen darf ich Folgendes ausführen:
Die ärztliche Therapiefreiheit räumt Ärztinnen und Ärzten bei der Ausübung ihres Berufes Spielräume ein, die sie unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Patienten in eigener Verantwortung ausgestalten. Die ärztliche Therapiefreiheit berechtigt allerdings nicht zur schrankenlosen Therapiewahl, sondern findet ihre Grenzen im Stand der medizinischen Wissenschaft. Dies schlägt sich auch in der ärztlichen Berufsordnung nieder, die den Arzt verpflichtet, geeignete Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anzuwenden. Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten sind auch die leistungsrechtlichen, im Sozialgesetzbuch V normierten Vorgaben zu berücksichtigen, die wiederum auf den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse verweisen.
Die von Herrn Dr. Hamer propagierte und angewandte „Neue Medizin“ ist keine medizinisch-wissenschaftlich anerkannte, in ihrer Wirksamkeit belegte Behandlungsmethode im vorgenannten Sinne. Auch der von Ihnen geschilderte Sieg Ihrer Ehefrau über die Krankheit ist kein Beweis für die allgemeine Wirksamkeit der von Herrn Dr. Hamer angewandten Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen