Winkler an Seiss
Josef Winkler
Tannberg 33
5221 Lochen
Salzburger Gebietskrankenkasse
Faberstraße 19-23
5020 Salzburg
Lochen, 17. 3 2002
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Direktor Seiss,
Mit großer Enttäuschung habe ich Ihre Entscheidung, die Erkenntnisse der "Neuen Medizin" zu ignorieren und meinen Antrag nicht stattgeben zu wollen, zur Kenntnis genommen.
Da Sie offensichtlich die "Neue Medizin" von Herrn Dr. med. Hamer bisher nicht auf Ihre Richtigkeit hin überprüft haben, dürfte es im Interesse der gesamten Versichertengemeinschaft sein, dass diese Überprüfung endlich vorgenommen wird, denn der Kostenaufwand für die Diagnose-, Behandlungs-, und Pflegemethoden der "Neue Medizin" liegt bei ca. 5% der bisherigen Aufwendung der schulmedizinischen Symptomvernichtungsstrategien, die z.B. im Bereich der "Krebsbekämpfung" mit einer Todesrate von 95-98% (bezogen auf den relevanten 7-Jahres-Zeitraum) inakzeptabel erfolglos sind, trotzdem aber aufgrund des Lobbying geldgieriger Pharmaindustrie- und Schulmedizindogmatiker immer noch von der Versichertengemeinde finanziert werden.
Die Neue Medizin wurde zuletzt am 8. und 9. Sept. 1998 an der Universität Trnava geprüft und erhielt das Siegel der Verifikation am 11. Sept. 1998.
Die Neue Medizin, die sich auf die Ursachen-Lösung von Krankheiten nach fünf biologischen Gesetzmäßigkeiten und nicht wie bei den bisherigen Therapieversuchen der Schulmedizin auf die Symptomvernichtung konzentriert, schließt
- weder den Einsatz von Medikamenten noch eine chirurgische Behandlung aus,
- sie weist diesen Mitteln jedoch eine gezielte, nachgeordnete Rolle zu und
- ist geeignet, Körperverletzungen der Patienten auf das tatsächlich notwendige Maß zu reduzieren.
Mit der wissenschaftlichen Bestätigung durch die Universität Trnava gilt die Neue Medizin für den Bereich der Medizin als "Neuester Stand der Wissenschaft" und zwingt somit alle Ärzte sich nach den Kriterien der Neue Medizin zu richten, mindestens aber auf die Therapie nach den Kriterien der Neuen Medizin als Alternative sachgerecht und vollständig hinzuweisen.
Für die GKK bedeutet das, dass für Behandlungen nach der "Neuen Medizin", mindestens ein Kostenzuschuss zu gewähren wäre. Alle Ignoranten dieser Tatsache müssen u.U., wenn sie sich z. B. durch unvollständige Aufklärung der Patienten schuldig machen, die rechtlichen Konsequenzen ihrer Kunst - und/oder Behandlungsfehler einrechnen. Im Falle eines Versäumnisses, sich auf den neuesten Standes der Wissenschaft zu halten, wird vor Gericht nie ein "Das habe ich nicht gewusst!" anerkannt.
Ich bitte Sie hiermit ausdrücklich darum, die Überprüfung der "Neue Medizin" beim "Obersten Sanitätsrat" zu beantragen, damit der gesamten Versichertengemeinde, nicht nur mir und meinen Kindern, die kostengünstigen Leistungen der "Neue Medizin" zur Verfügung gestellt werden können.
Mit freundlichen Grüßen