Winkler an Sozialgericht
Josef Winkler
Tannberg 33
5221 Lochen
Arbeits- und Sozialgericht Salzburg
Justizgebäude Rudolfsplatz 2
5020 Salzburg
Lochen, 30. 3. 2002
Einspruch gegen Bescheid der SGKK vom 12.3.2002
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist Tatsache, dass die "Neue Medizin" von der Universität Trnava verifiziert wurde (Anlage), und somit als "Neuester Stand der medizinischen Wissenschaft" zu gelten hat. Daher ist es mein Recht meine Kinder nach der "Neue Medizin" nach Dr. R. G. Hamer diagnostizieren, behandeln und pflegen zu lassen.
Die SGKK verweigert jedoch die Behandlungen nach der "Neue Medizin".
Ich verlange, dass ich meine Kinder nach der "Neue Medizin" nach Dr. R. G. Hamer diagnostizieren, behandeln und pflegen lassen darf, und dass die SGKK zumindest einen Kostenzuschuss von 80% des Therapeutenhonorars ersetzt, so wie sie dies auch bei der Inanspruchnahme eines Wahlarztes tut.
Da die SGKK meinen Antrag nicht stattgeben will, lege ich hiermit Einspruch gegen den Bescheid der SGKK vom 12.3.2002 ein.
Da ich sicher bin, dass Ihnen wie mir das Wohl meiner Kinder und aller Sozialversicherten am Herzen liegt, bitte ich um sorgfältige, vollständige und rasche Bearbeitung.
Mit freundlichem Gruß
Josef Winkler
Anlage:
Bestätigung TRNAVA
Antrag vom 2.3.2002
Bescheid SGKK vom 12.3.2002