Lüth an Haubrich
DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss
Die Vorsitzende
11011 Berlin
Platz der Republik 1
Fernruf 030 227 35257
17.06.2002
Pet 2-14-15-2211-042162
Frau
Susanne Haubrich
Frauenlob 69
55118 Mainz
Sehr geehrte Frau Haubrich,
der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 13.06.2002 beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 14/9229), dessen Begründung beigefügt ist.
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.
Mit freundlichen Grüßen
(Heidemarie Lüth)
Anlage: 1
Pet 2-14-15-2211
Forschung
Beschlussempfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird eine Verpflichtung insbesondere der Universitätskliniken begehrt, die Erkenntnisse der „Neuen Medizin“ anzuwenden.
Im Einzelnen wird vorgetragen, zurzeit gebe es in Deutschland keine staatliche medizinische Einrichtung, welche die Erkenntnisse der „Neuen Medizin“ nach Dr. Hamer anwende. Eigentlich seien insbesondere Universitätskliniken zur Forschung und damit zum Beschreiten neuer Wege verpflichtet. Es sei immer wieder festzustellen, dass die „Neue Medizin“ tatsächlich die biologischen Gesetzmäßigkeiten angebe, die Krankheiten erklärbar und damit heilbar machten, z.B. auch Krebs. Diese Gesetzmäßigkeiten seien wie Naturgesetze überprüfbar. Allein dieses Wissen, die Verstehbarkeit und damit prinzipielle Heilbarkeil, insbesondere der Erkrankung Krebs, nähmen den Betroffenen, wenn sie die „Neue Medizin“ verstanden hätten, Angst und Panik. Damit gelänge es den Betroffenen, die Verantwortung für den Heilungsprozess selbst zu übernehmen und gesund zu werden. Die „Neue Medizin“ gestatte es, Patienten schonender und billiger zu behandeln als mit bisherigen Verfahren. Die staatlichen Kliniken sollten verpflichtet werden, die „Neue Medizin“ anzuwenden und die Ergebnisse wissenschaftlich zu dokumentieren und zu veröffentlichen.
Wegen des weiteren Vortrags wird auf den Inhalt der Akte verwiesen.
Noch Pet 2-14-15-2211
Zu der Petition liegen weitere Eingaben vor, die einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung mit zugeführt werden. Das Ergebnis lässt sich unter Berücksichtigung der in diesem Verfahren eingeholten Stellungnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt darstellen:
Die Überprüfung medizinischer Theorien, Verfahren und/oder Methoden hinsichtlich ihrer Wirksamkeit oder die Bewertung wissenschaftlicher Erkenntnisse bzw. Veröffentlichungen obliegt der medizinisch wissenschaftlichen Fachwelt. Der Vertreter einer medizinischen Theorie ist selbst gefordert, stichhaltige, wissenschaftlich nachvollziehbare Unterlagen beizubringen.
In der Bundesrepublik Deutschland garantiert das Grundgesetz die Freiheit der Wissenschaft und Forschung. Daraus abgeleitet besteht auch eine Wissenschafts- und Therapiefreiheit der Ärzteschaft. Diese können weder zu einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einer Theorie noch zu deren Umsetzung gezwungen werden. Daher können auch Wissenschaftler und forschende Ärzte an staatlichen Kliniken staatlicherseits nicht gezwungen werden, sich mit einer medizinischen Theorie, wie der „Neuen Medizin“ nach Dr. Hamer, zu befassen, z.B. indem sie diese anwenden und Ergebnisse über diese medizinische Theorie wissenschaftlich dokumentieren bzw. veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund vermag der Ausschuss die Eingabe nicht zu unterstützen. Der Ausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.