Janßen an Gemünd
BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT
Bonn, den 11.7.02
317-4711-0-H 8/4
Herrn
Jürgen Gemünd
82 Rue Principale
67510 Obersteinbach
Sehr geehrter Herr Gemünd,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.06.02 an Frau Ministerin Schmidt, das mit zur Beantwortung übertragen wurde.
Die von Dr. Hamer vorgebrachten Thesen zur Krebsentstehung sind dem Bundesgesundheitsministerium in der Tat seit Jahren bekannt.
Wie Herr Martens im Schreiben vom 30.04.02 bereits dargelegt hat, fehlt aber bis heute der anerkannte wissenschaftliche Nachweis der Richtigkeit der Thesen von Dr. Hamer. Es liegen nur einzelne Stellungnahmen vor, die einen wissenschaftlichen Nachweis nicht ersetzen können. Im übrigen liegt es nicht in der Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums, eine solche Überprüfung vorzunehmen bzw. zu veranlassen.
Auch hinsichtlich den von Ihnen angesprochenen Fragen des Approbationsentzuges und des Habilitationsverfahrens von Dr. Hamer liegt eine Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministerium nicht vor.
Desweiteren möchte ich im Hinblick auf den Tenor der von Ihnen gestellten Fragen sagen, dass es ein Missverständnis ist zu glauben, dass die Thesen der „Neuen Medizin“ aus irgendwelchen unsachlichen Gründen von der wissenschaftlichen Gemeinschaft nicht anerkannt werden. Sie sind deshalb nicht anerkannt, weil ein Nachweis, der sich an den Maßstäben der medizinischen Wissenschaft orientiert, nicht vorgelegt wurde.
Ich betrachte unseren Briefwechsel damit als beendet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag