Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern
Zeugin Veronika Schilcher
Zeugin Veronika Schilcher, geb. 06.07.1961, Angestellte, wh. 2724 Maiersdorf 221, Schwester der Zweitbeschuldigten, gibt nach WE und Vorhalt des § 152 StPO an:
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Ich will aussagen.
Der ER: Sie sollen dabei gewesen sein, als die gerichtliche Entscheidung zugestellt werden sollte?
Zeugin: Ja, ich war dabei, als der schriftliche Obsorgeentzug uns überreicht worden ist, weil die Familie Pilhar nicht mehr da war.
Nach Vorhalt des Aktenvermerkes vom 28.06.1995, AS 107: "Am 28.06.1995 haben Herr DSA (Diplomsozialarbeiter) Reisner und der Unterfertigte nach telefonischer Vorankündigung den Gendarmerieposten Bad Fischau im ca. 8.15 Uhr aufgesucht und haben uns dann zwei Gendarmeriebeamte nach Maiersdorf begleitet. Die Gendarmen haben im Dienstkraftwagen einige Häuser vor der Anschrift Maiersdorf 221 gewartet, während Herr Reisner und der Unterfertigte nach einem kurzen Gespräch mit der mütterlichen Großmutter, die sich gerade auf der Straße befand, das Haus allein betreten haben. Im Haus konnte nur der mütterliche Großvater sowie eine Schwester der Kindesmutter angetroffen werden."
Zeugin: Ein Herr Gruber und ein Herr Reisner kamen zu uns. Ein Gendarmerieauto hat vor dem Haus gewartet.
Der ER: Wie ist es Ihrer Erinnerung nach weitergegangen?
Zeugin: Sie haben uns ein Schreiben mitgebracht, das war der offizielle Kindesentzug. Wir wurden gefragt, ob wir wissen würden, wo sich die Familie Pilhar aufhält. Der Gendarmeriewagen war zur Sicherheit deshalb in Begleitung, weil die beiden Herrn nicht wußten, wie wir darauf reagieren würden, wenn die Herrn unser Haus betreten
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würden, wurde aber dann von Herrn Gruber weggeschickt. Wie das Gespräch war, kann ich nicht mehr dezidiert sagen.
Der ER: Mit wem der beiden Herrn haben Sie persönlich gesprochen?
Zeugin: Vorwiegend mit Herrn Gruber, aber auch mit dem zweiten Herrn.
Nach weiterem Vorhalt des AV: "Nach einem längeren, intensiven Gespräch..."
Der ER: Haben Sie das auch so empfunden? Wie lang haben Sie mit wem gesprochen und worüber?
Zeugin: Es war ein längeres Gespräch, vorwiegend mit Herrn Gruber, meinem Vater und mir. Herr Gruber hat uns diesen Beschluß vorgelesen und wieder die Frage aufgeworfen, ob wir wissen, wo sich die Familie Pilhar befände. Wir wußten es nicht. Wir haben auch gesagt, wir wissen es nicht.
Der ER: Man hat Ihnen den ganzen Beschluß vorgelesen?
Zeugin: Im Prinzip alle Punkte, ja.
Der ER: Worum ist es wirklich in diesem Beschluß gegangen? Warum waren die Herrn da? Was wollten sie letztendlich?
Zeugin: Sie haben immer wieder betont, daß das Kind nicht mehr rechtmäßig den Eltern gehört laut diesem Beschluß; es kam immer wieder die drängende Frage, ob wir nicht doch wissen, wo sich die Familie aufhält und ob wir denn wissen, was das bedeutet, wenn das "schief" geht.
Der ER: Sie haben gesagt, es wäre gesagt worden, daß das Kind nicht mehr den Eltern gehört. Ist diese Formulierung richtig?
Zeugin: Das hat der Herr Gruber gesagt.
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Der ER: Weiter heißt es im AV, daß der Beschluß ON 3 zurückgelassen wurde. Dieses offenbar Ihnen vorgelesene Schriftstück wurde dann auch zurückgelassen?
Zeugin: Ja; bei meinen Eltern und mir im Haus. Wir wohnen zusammen.
Der ER: Haben Sie sich den Beschluß dann noch einmal durchgelesen? Haben Sie sich in die Problematik noch vertieft?
Zeugin: Natürlich haben wir das durchgelesen und waren betroffen.
Der ER: In diesem Beschluß steht, daß dieser nach § 12 AußStrG sofort in Vollzug zu setzen ist. Ist Ihnen das aufgefallen?
Zeugin: Ja, schon, aber was hätten wir machen sollen? Das war ja nicht machbar.
Der ER: Es ist behauptet worden, es bestand telefonischer Kontakt. Stimmt das? Hat er auch zum damaligen Zeitpunkt bestanden?
Zeugin: Ab und zu. Ich war nicht immer da. Ich kann das nicht genau sagen.
Der ER: Dann soll dieser telefonische Kontakt auch in der Richtung einmal geklappt haben, daß Ihre Mutter mit Herrn Pilhar telefoniert hat. Können Sie dazu etwas sagen? Wissen Sie, welches Telefonat gemeint ist? Waren Sie dabei oder ist nachher darüber gesprochen worden?
Zeugin: Es tut mir leid, das kann ich jetzt nicht sagen.
Der ER: Fällt Ihnen aus der heutigen Erinnerung ein bestimmter Zeitpunkt, eine bestimmte Äußerung, ein, von der an nach Ihrer Wahrnehmung die
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Eheleute Pilhar auf alle Fälle gewußt haben, daß das Kind nicht mehr ihnen gehört?
Zeugin: Das weiß ich nicht.
StA: keine Fragen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Dieser Beschluß ist nicht nur damals zurückgelassen worden, sondern er wurde auch mit der Post zugestellt. Wissen Sie das?
Zeugin: Ja.
Verteidiger Mag. Rebasso: Waren Sie zufälligerweise dabei, als er zugestellt wurde?
Zeugin: Ich war nicht dabei, aber ich habe es dann gesehen, als ich heimkam. Bei der Entgegennahme war ich nicht dabei. Ich glaube, meine Mutter hat das Schriftstück in Empfang genommen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wissen Sie, an welchem Tag der Beschluß mit der Post zugestellt worden ist? War das vor oder nach der Intervention mit der Gendarmerie?
Zeugin: Das war danach.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wie lange war zu diesem Zeitpunkt die Familie Pilhar schon weg von zu Hause? Wieviele Tage?
Zeugin: Das kann ich nicht mehr sagen; ungefähr eine Woche.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wissen Sie, ob Ihre Mutter dem Postzustellbeamten gesagt hat, daß die Familie Pilhar eigentlich gar nicht da ist?
Zeugin: Ich nehme es an.
Verteidiger Mag. Rebasso: Jedenfalls hat sie die Briefe übernommen?
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Zeugin: Ja.
Verteidiger Dr. Schefer: Es wurde festgehalten, Sie hätten ein längeres, intensives Gespräch mit den Herren gehabt, die das Schriftstück überbracht haben. Worüber haben Sie gesprochen? War das eine Diskussion?
Zeugin: Ich kann nicht unbedingt sagen, eine Diskussion. Es war eher ein Vorwurf von seiten der Herren uns gegenüber mit dem Inhalt, daß das Kind nicht mehr den Eltern gehört, und wo sie sich den aufhalten, warum wir das nicht wissen, was sie denn jetzt machen werden, das Kind gehöre behandelt, in diese Richtung.
Verteidiger Dr. Schefer: Haben Sie dazu Auskunft erteilt? Haben Sie darauf geantwortet?
Zeugin: Eher nicht, weil wir selber unwissend waren.
Verteidiger Dr. Schefer: Warum wurde Ihnen der Beschluß vorgelesen? Haben Sie das gewünscht?
Zeugin: Nein. Herr Gruber hat von sich aus den Brief geöffnet und uns das vorgelesen.
Verteidiger Dr. Schefer: Hat Herr Gruber Ihnen aufgetragen, daß Sie den Inhalt dieses Schreibens weitergeben sollten?
Zeugin: Das kann ich jetzt nicht genau sagen. Das weiß ich jetzt nicht.
Verteidiger Dr. Schefer: Hatten Sie das Gefühl, daß Sie das tun sollten?
Zeugin: Ich hatte eher das Gefühl, daß er uns aufmerksam machen wollte, daß wir, falls wir irgendwie Kontakt zu Herrn Pilhar bekommen, ihn das wissen lassen sollten.
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Verteidiger Dr. Schefer: Hatten Sie das Gefühl, daß Sie sich womöglich einer strafbaren Handlung schuldig machen, wenn Sie das nicht tun?
Zeugin: Zu dem Zeitpunkt eigentlich nicht.