Olivia Pilhar: Medienprozeß, Anmeldung Berufung
RECHTSANWÄLTE
An das
Landesgericht für Strafsachen Wien
Landesgerichtsstraße 11
1080 Wien
26.4.1996
Antragsteller:
Ing. Helmut Pilhar, Computertechniker
Maiersdorf 221, 2724 Hohe Wand
Vertreten durch:
Rechtsanwalt
Vollmacht erteilt
Antragsgegnerin:
KRONE-Verlag GmbH & CO KG
Muthgasse 2, 1190 Wien
Wegen: § 111 StGB in Verbindung mit §§ 6, 8a, 33, 34 und 37 MedienG
- Anmeldung der vollen Berufung
- Antrag auf Zustellung des Hauptverhandlungsprotokoll
In der außen bezeichneten Medienstrafsache verkündet das Landesgericht für Strafsachen Wien in der Hauptverhandlung vom 25.4.1996 das Urteil, mit dem die verfahrensgegenständlichen Anträge abgewiesen wurden.
Fristgerecht bringt somit der Antragsteller gegen dieses Urteil das Rechtsmittel der vollen Berufung zur Anmeldung.
Weiters beantragt der Antragsteller die Zustellung einer Abschrift des Protokolls der Hauptverhandlung vom 25.4.1996 zu Handen der gefertigten Kanzlei.
Ing. Helmut Pilhar