Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern
Zeuge Zimper

Zeuge Dr. Heinz Zimper, geb. 25.11.1955, Beamter, p.A. Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt, Neuklosterplatz 1 gibt nach WE vernommen an:

Meine Angaben im Protokoll vor dem Untersuchungsrichter vom 25.08.1995 sind richtig.

Der ER: Welche Position bekleiden Sie in der Bezirkshauptmannschaft und daher in diesem Verfahren?

Zeuge: Ich bin in der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt der Stellvertreter des Bezirkshauptmannes und in dem Verfahren selbst habe ich die

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Position der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt als gesetzlicher Vormund wahrgenommen, weil der Bezirkshauptmann selbst zu dieser Zeit im Urlaub war.

Der ER: Das angeklagte Delikt nach § 195 StGB ist ein Antragsdelikt, abhängig vom Antrag des Berechtigten, in diesem Fall der Bezirkshauptmannschaft. Theoretisch ist es möglich, ihn zurückziehen. Bleibt es bei diesem Antrag?

Zeuge: Es bleibt bei diesem Antrag.

Der StA: keine Fragen.

Verteidiger Mag. Rebasso: Sind Sie heute auch in Ihrer Funktion als Leiter der Bezirkshauptmannschaft hier anwesend? Stehen Sie heute der BH Wr. Neustadt vor?

Zeuge: Nein, der Bezirkshauptmann ist im Amt.

Verteidiger Mag. Rebasso: Sind Sie daher überhaupt der richtige Ansprechpartner, um Sie zu fragen, ob dieser Antrag aufrecht bleibt? Haben Sie sich vorher eine Weisung vom Herrn Bezirkshauptmann geholt?

Zeuge: Nein, eine ausdrückliche Weisung habe ich mir nicht geholt.

Verteidiger Mag. Rebasso: Seinerzeit wurde ein Antrag auf Bestrafung nach § 195 StGB gestellt. Haben Sie diesen Antrag gestellt?

Zeuge: Nein, der Antrag wurde seinerzeit, als der Beschluß auf Verlust der Obsorge mit Gerichtsbeschluß dem Ehepaar Pilhar übermittelt worden ist und wir feststellen mußten, daß Olivia nicht mehr da war, an das Gericht weitergetragen, damit wir die Aufenthaltsermittlung bzw.

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unsere Möglichkeit, Olivia zu helfen, in Anspruch nehmen konnten.

Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie diesen Antrag damals gestellt?

Zeuge: Nein, das habe ich nicht. Damals war der Bezirkshauptmann noch da bzw. hat der Leiter der Pflegschaftsstelle, Herr Gruber, diesen Antrag weitergegeben.

Verteidiger Mag. Rebasso: Sie sind aber der Vorgesetzte des Herrn Gruber?

Zeuge: Zur damaligen Zeit war ich es, jetzt ist es der Bezirkshauptmann.

Verteidiger Mag. Rebasso: Ist Ihnen in Erinnerung, daß Sie, als die Eheleute Pilhar mit Olivia in Spanien waren, ein Fax dorthin geschickt haben mit dem Inhalt, daß Sie keine Anträge auf Zwangsausübung bei der Staatsanwaltschaft stellen werden?

Zeuge: Ich korrigiere, das war kein Fax, das war ein Fernschreiben, das in der Folge mit der Ärzteflugambulanz übermittelt worden ist. Dieses oft zitierte Fernschreiben von mir hat sich in der damaligen Situation ja auf die Festnahme bezogen. Man darf das nicht isoliert betrachten und sagen, das sei eine Erklärung gewesen, die auf alle Fälle und unabänderlich gilt; sondern es war zur damaligen Zeit die Frage, die Ehegatten Pilhar in Spanien sofort zu verhaften oder nicht zu verhaften. Darauf hat sich diese Mitteilung bezogen.

Verteidiger Mag. Rebasso: Die Mitteilung lautet: "Im Falle einer freiwilligen Rückkehr der Familie Pilhar nach Österreich und Durchführung der erforderlichen Untersuchungen sowie Absprache der Behandlungen wird die BH Wr. Neustadt die notwendigen Schritte für eine Rückgabe

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des Sorgerechts unterstützen und bei der Staatsanwaltschaft keine Anträge auf Zwangsausübung stellen." Was bedeutet "keine Anträge auf Zwangsausübung"?

Zeuge: Das bedeutet, für den damaligen Zeitpunkt gesehen - der Antrag auf Ermächtigung zur Strafverfolgung ist ja schon vorher gestellt worden - nur die Festnahme bzw. Verhaftungsmöglichkeit. Man darf auch nicht vergessen, es steht ja dabei "und Absprache der vorhandenen Möglichkeiten". Die Absprache hat in der Folge nicht stattgefunden.

Verteidiger Mag. Rebasso: In Spanien hat es doch einen Konsens zwischen Dr. Marcovich, dem Konsul und den Eheleuten gegeben? Wissen Sie darüber Bescheid?

Zeuge: Es hat in Spanien sicher sehr viele Erklärungen gegeben. Tatsache ist, daß Frau Dr. Marcovich mit der Ärzteflugambulanz nach Spanien geflogen ist und sicher nicht, um als Beauftragte der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt irgendwelche Konzessionen zuzulassen. Diese Möglichkeit hatte sie ja gar nicht.

Verteidiger Mag. Rebasso legt vor ein handschriftliches Dokument "Vereinbarung" (Briefkopf "Amici di Dirk"), datiert mit 24.07.1005, und gibt hierzu an:

Der Briefkopf betrifft nicht das Beweisthema. Dieser wurde damals offenbar zufällig verwendet. Der Inhalt betrifft eine Vereinbarung, daß eine Behandlung im Konsens zwischen der Schulmedizin und den Vorstellungen der Kindeseltern erfolgen soll.

Das vorgelegte Dokument wird verlesen und zum Akt genommen.

Der StA: Wer hat dieses Schreiben verfaßt?

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Verteidiger Mag. Rebasso: Wer das Schreiben verfaßt hat, kann ich nicht sagen. Ich war nicht dabei. Es ist jedenfalls von den gefertigten Personen unterschrieben worden. Das ist, glaube ich, entscheidend.

Der ER: Das Schriftstück trägt zwei Unterschriften, eine von Dr. Marcovich. Von wem ist die zweite Unterschrift?

Erstbeschuldigter: Diese ist von Konsul Esten.

Verteidiger Mag. Rebasso: Ist Ihnen diese Vereinbarung bekannt?

Zeuge: Dieses Schreiben ist mir bekannt, ja.

Verteidiger Mag. Rebasso: Wieso wurde bei Ihrem Fernschreiben nicht dazugeschrieben, daß Anträge auf eine Strafverfolgung zu diesem Zeitpunkt schon gestellt wurden? Offenbar war es doch so, daß sie schon gestellt waren. Sie schreiben, Sie werden keine Anträge auf Zwangsausübung stellen, wissen aber, daß solche bereits gestellt worden sind.

Zeuge: Sie verwechseln Anträge auf Strafverfolgung und Antrag auf Zwangsausübung. Strafverfolgung bedeutet, daß die Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt als Obsorgeträger das Gericht bittet, das Strafverfahren durchzuführen und die erforderlichen Schritte zur Strafverfolgung einzuleiten. Wir als Obsorgeträger, der damals berechtigt gewesen war, haben die Ermächtigung dazu gegeben. Die Zwangsbewährung bedeutet, wie das durchgesetzt wird. Es ging damals nur um die Festnahme oder Verhaftung und um die sofortige Zugriffsmöglichkeit auf Olivia. Ich bin am Sonntag um 22:30 Uhr angerufen worden; die Ärzteflugambulanz hat mir mitgeteilt, daß sie hinunterfliegen wird, und daß sie eine derartige

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Stellungnahme haben möchte. Verlangen Sie von mir, daß ich seitenlange juristische Elaborate an eine abfliegende Ärzteflugambulanz übermitteln soll? Ich war gezwungen, in Kurzfassung die damalige Vorstellung zu präzisieren.

Verteidiger Mag. Rebasso: Wäre es nicht zweckmäßig gewesen, sich etwas präziser auszudrücken?

Zeuge: Das war für mich damals nicht notwendig.

Verteidiger Mag. Rebasso: Wann haben Sie diesen Beschluß bekommen, mit dem die Übertragung der Obsorgerechte stattgefunden hat? Ich meine damit die zuständige Person, die Sie ja in dem Sinn waren, da Sie damals den Bezirkshauptmann vertreten haben.

Zeuge: Der Beschluß wurde der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt am 27.06.1995 übermittelt. Er wurde einem Beamten der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt der Gerichtsbeschluß übergeben.

Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie dann dafür Sorge getragen, daß dieser Beschluß zugestellt worden ist, auch den Eltern?

Zeuge: Nein, das war an sich nicht unsere Aufgabe. Die Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt hat aber bei der versuchten Vorsprache bei den Eltern eine Fotokopie des Beschlusses dort deponiert.

Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie sich vergewissert, ob dieser Beschluß den Eltern auch zugekommen ist, was ja Voraussetzung wäre, damit die Sache auch gegenüber den Eltern Rechtswirksamkeit erlangt?

Zeuge: Nein, das habe ich nicht getan.

Verteidiger Mag. Rebasso: Was haben Sie letztlich für eine Information über diese Intervention

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bekommen, die glaublich am 28.06.1995, am Folgetag, war? Haben Sie daran noch eine persönlich Erinnerung?

Zeuge: Nein, zu dieser Zeit war der Bezirkshauptmann noch im Amt und ist erst in der Folge im Juli im Urlaub gewesen. Ich kann mich für diese Zeit nur auf den Akteninhalt verlassen. Ich war zu diesem Zeitpunkt mit der Sache nicht befaßt.

Verteidiger Mag. Rebasso: Wissen Sie, ob der Herr Bezirkshauptmann damals gegenüber den Beamten der Jugendabteilung eine Weisung gegeben hat, einen Antrag auf Strafverfolgung zu stellen?

Zeuge: Das ist mir nicht bekannt.

Verteidiger Mag. Rebasso: Der Antrag war ja weder von Ihnen noch vom Herrn Bezirkshauptmann gefertigt. Das ist aktenkundig.

Zeuge: Es gibt ein Schreiben vom 03.07.1995 an die Staatsanwaltschaft mit darauffolgendem Aktenvermerk auf Ermächtigung, beides vom Leiter der Jugendabteilung gefertigt.

Verteidiger Mag. Rebasso: Der Leiter der Jugendabteilung unterfertigt so einen Antrag und Sie geben den Eltern gegenüber die Erklärung ab, Sie werden keinen Antrag auf Zwangsausübung stellen. Meinen Sie nicht, daß das zumindest eine unklare rechtliche Situation sein muß?

Zeuge: Überhaupt nicht. Das eine war am 03.07.1995 und das andere war irgendwann im Juli, um den 25.07.1995; das genaue Datum weiß ich nicht mehr.

Verteidiger Dr. Schefer: Zu welchem Zeitpunkt hatten Sie die Obsorge inne in Vertretung des Herrn Bezirkshauptmannes?

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Zeuge: Das muß in der ersten Juliwoche gewesen sein, als der Bezirkshauptmann auf Urlaub gegangen ist. Das genauere Datum weiß ich nicht.

Verteidiger Dr. Schefer: Waren Sie zu diesem Zeitpunkt in Kenntnis der Krankenhausunterlagen, der Krankenakten von Olivia?

Zeuge: Als ich mit dem Fall das erste Mal befaßt worden bin von der Jugendabteilung, hat man mir selbstverständlich dann den Beschluß gezeigt und alle Unterlagen, die dem Beschluß beigelegt waren.

Verteidiger Dr. Schefer: Waren das die kompletten Krankenhausunterlagen? Ich verstehe darunter, daß man diese Unterlagen durchschaut und kontrolliert, ob Sie das auch in Ihren Akten haben.

Zeuge: Nein, das geht bei uns ein bißchen anders: Ich habe die Stellungnahme von Prim. Jürgenssen hinsichtlich der Art der Erkrankung gehabt, weiters die Unterlagen des Bezirksgerichtes, des Vormundschaftsgerichtes, und auch die zeugenschaftliche Einvernahme bzw. die Sachverständigenstellungnahme Dris. Hawel.

Verteidiger Dr. Schefer: Sie haben zu dem Zeitpunkt, als Sie "Vater des Kindes" waren, Ihre Kenntnisse auf ein Gutachten des Prof. Jürgenssen als auch bezuggenommene Auswertung des Dr. Hawel gestützt?

Zeuge: Ja, und natürlich auch auf den Gerichtsbeschluß, der uns zum Tätigwerden verpflichtet.

Verteidiger Mag. Rebasso: Können Sie sich erinnern, daß nach der Rückkehr aus Spanien im Krankenhaus Tulln Gespräche über die weitere Fortsetzung der Behandlung stattgefunden haben, an denen die Ärzte Dr. Rozkydal und Dr. Stangl teilgenommen haben?

Zeuge: Ja.

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Verteidiger Mag. Rebasso: Können Sie sich erinnern, daß von diesen beiden Personen das Vorliegen eines zweiten Krebsgeschehens an der Leber zumindest ins Treffen geführt wurde?

Zeuge: In Tulln selbst war das nicht der Fall. Als Olivia nach Österreich gekommen ist, wurde am selben Tag in der Ordination von Frau Dr. Rozkydal mit den sogenannten Vertrauensärzten und unter Zuhilfenahme der Befunde, die wir ja bisher noch nicht hatten, die ja im Besitz der Ehegatten Pilhar gewesen sind, vereinbart, sich die medizinische Situation anzusehen und die weitere Vorgangsweise zu besprechen. Bei diesem Gespräch haben Dr. Rozkydal und Dr. Stangl medizinische Überlegungen angestellt; wieweit sich diese auf ein eventuelles Krebsgeschehen in der Leber bezogen haben, ist mir nicht mehr erinnerlich. Ich weiß nur, daß hier die verschiedenen CT´s durchgesehen worden sind. Tatsache ist, daß am nächsten Tag, am Dienstag, während der Besprechung mit den Ärzten im St.Anna-Kinderspital, Dr. Rozkydal und Dr. Stangl ausdrücklich erwähnt haben, daß in dem Fall Dr. Hamer in keinem Fall mehr zu glauben ist, und daß unbedingt medizinisch vorgegangen werden muß.

An eine Aussage, daß noch ein Krebsgeschehen in der Leber sei, kann ich mich nicht erinnern.

Verteidiger Mag. Rebasso: Ab welchem Zeitpunkt hat die Bezirkshauptmannschaft tatsächlich die Sachgewalt über das Kind gehabt bzw. das weitere Geschehen bestimmt, die weitere Behandlung. Den Eltern wird ja vorgeworfen, nicht die Behandlung gewählt zu haben, die schulmedizinisch angezeigt sei. Letztlich ist es ja dann

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doch geschehen. Ab welchem Zeitpunkt hat die BH Wr. Neustadt die Geschehnisse in diese Richtung bestimmt?

Zeuge: Medizinisch sicher seit der Rückkehr von Olivia aus Spanien, weil da auch die Zugriffsmöglichkeit bestanden hat.

Mit Übergabe des Beschlusses hatten wir rechtlich die Möglichkeit. Wir sind dann beweisbar, aus dem Akt ersichtlich, tätig geworden mit der Hinkunft von Sozialarbeitern, die den Beschluß vollstrecken sollten. Das war sicher der erste Ansatz, wo die Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt ihre Kompetenz wahrgenommen hat. Das war am 29.07.1995.

Verteidiger Mag. Rebasso: Hat die Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt nicht an der Rückführung des Kindes aus Spanien mitgewirkt? Es liegt ja dieses Fernschreiben vor, wo Sie sich selbst zu Wort gemeldet haben. Ist das so zu verstehen, daß Sie meinen, die Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt hat sich für die Rückführung des Kindes nach Österreich nicht eingeschaltet?

Zeuge: So ist das sicher nicht zu verstehen. Wir haben uns vehementest eingeschaltet, damit das Kind wieder nach Österreich zurückkommt.

Verteidiger Mag. Rebasso: Meinen Sie, daß diese Rückkehr freiwillig erfolgt ist?

Zeuge: Unter den damaligen Umständen war sie sicher freiwillig.

Die Arbeitsgruppe der Germanischen Heilkunde wünscht Ihnen frohe Wintertage!
Frohe Wintertage!
ARCHIV - 1996
Ereignisse des Jahres Jan. - Dr. Fernandez Jan. - Olivia Pilhar: Schulbuch 07.02. - Olivia Pilhar: Medienprozeß, LG Wien Antrag 14.02. - Olivia Pilhar: Medienprozeß, LG Wien Beschluss 27.02. - Olivia Pilhar: Die Neue Kronen 01.03. - Olivia Pilhar: Orizzonti 18.03. - Olivia Pilhar: Profil, Hintergrund Bartenstein Apr. - Olivia Pilhar: Dr. Hamer, vorläufige Bilanz 09.04. - Olivia Pilhar: Medienprozeß, Klage 25.04. - Olivia Pilhar: Medienprozeß, Verhandlung 25.04. - Olivia Pilhar: Medienprozeß, Urteil 26.04. - Olivia Pilhar: Medienprozeß, Anmeldung Berufung 02.05. - Kanz, Gutachten Habilitation 23.05. - Olivia Pilhar: Dr. Hamer an Medien 03.06. - Angelo Amstutz: Kinderspital an Eltern 12.06. - Angelo Amstutz: Eltern an Kinderspital 05.07. - Olivia Pilhar: Medienprozeß, Berufung 12.07. - Hervé Gaymard an Jean Doncieu 14.08. - Olivia Pilhar: Urbanek an Bezirkshauptmannschaft 29.08. - Olivia Pilhar: Medienprozeß, Aufhebung der Entscheidung 14.09. - Presse: Welt am Sonntag Okt. - Dr. Hamer an Ludwig 09.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern 09.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Beschuldigter Helmut Pilhar 09.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Beschuldigte Erika Pilhar 09.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Masicek 09.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeugin Veronika 09.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, SV Scheithauer 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern Fortsetzung 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Zimper 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Jürgenssen 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Mann 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Gadner 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Leeb 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Loibner 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Stangl 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, SV Prosenz 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, SV Scheithauer 29.10. - Angelo Amstutz: Klippel an Eltern 31.10. - Angelo Amstutz: Dr. Hamer an Klippel 07.11. - Angelo Amstutz: Operationsbericht 11.11. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Hauptverhandlung 11.11. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Vanura 11.11. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeugin Marcovich 11.11. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeugin Rozkydal 11.11. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, SV Scheithauer 11.11. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Urteil 17.11. - Angelo Amstutz: Dr. Hamer an Klippel 20.11. - Angelo Amstutz: Dr. Hamer an Klippel 28.11. - Angelo Amstutz: Dr. Hamer an Stähler 03.12. - Angelo Amstutz: Todesbescheinigung 04.12. - Angelo Amstutz: Dr. Hamer an Engert 07.12. - Angelo Amstutz: Dr. Hamer an Stähler 25.12. - Angelo Amstutz: Eltern an Engert 27.12. - Angelo Amstutz: Engert an Eltern Dez. - Angelo Amstutz: Krankenhausakten Dez. - Angelo Amstutz: Operationskosten
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