Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern
Beschuldigte Erika PILHAR
Der ER: Ihr Gatte hat angegeben, die wesentlichen Entscheidungen sind gemeinsam erfolgt, Sie waren nach Beratung mit allem einverstanden. Können Sie das bestätigen?
Die Zweitbeschuldigte Erika Pilhar gibt an: Das ist richtig.
Der ER: Gibt es Einzelheiten, die Sie separat betonen möchten?
ZB: Zu meiner kritische Einstellung gegenüber der Chemotherapie: Durch meine Erkrankung der Schuppenflechte, die ich habe, habe ich mich schon 15 Jahre mit dem Thema Gesundheit auseinandergesetzt. Daher bin ich auch auf die Krebstherapie, Chemotherapie und diese Dinge gestoßen. Insofern habe ich mich damit auseinandergesetzt, Bücher gelesen usw.
Der ER: Wir haben erfahren, daß Sie, Ihr Gatte und das Kind zu dem Zeitpunkt, als versucht wurde, den schriftlichen Beschluß des Pflegschaftsgerichtes auf Aberkennung der elterlichen Rechte, nicht mehr zu Hause waren.
ZB: Das ist richtig.
Der ER: Sie haben dann durch eine Telefonat von dieser Sache Kenntnis erlangt? Wie und wann haben Sie erfahren, daß Sie ihre elterlichen Rechte verloren haben?
ZB: Grundsätzlich muß ich sagen, daß diese Dinge mein Gatte abgewickelt hat. Ich war vor allem bei den
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Kindern und bei Olivia. Ich habe insofern davon erfahren, als mein Gatte zu Hause angerufen hat. Da hat man ihm gesagt, daß es ein Schriftstück gibt, daß die Obsorge entzogen wurde. Mein Gatte hat mir das erzählt.
Der ER: Wie haben Sie darauf reagiert?
ZB: Für mich war es unverständlich, daß sowas möglich ist.
Der ER: Ihnen wird ja auch vorgeworfen, daß Sie, obwohl Sie wußten, daß Ihnen die elterlichen Rechte aberkannt worden sind, diesem gerichtlichen Beschluß nicht Folge geleistet haben, also das Kind nicht der Behörde übergeben haben. Was sagen Sie zu diesem Vorwurf?
ZB: Das wäre dem gleichgekommen, mein Kind ins nächste Spital zur Chemotherapie abzuliefern. Das wollte ich nicht.
Der ER: Da ist eine gerichtliche Entscheidung und Sie sagen, egal, was das Gericht entscheidet, Sie sind im Ergebnis dagegen. Glauben Sie, daß das richtig ist, wenn ja, warum?
ZB: Ich bin die Mutter des Kindes. Ich möchte gern für mein Kind die beste Entscheidung treffen. Für mich ist es nicht verständlich, daß eine Behörde sagen kann, man muß das und das machen, nachdem ich mich eines besseren erkundigt habe und gefunden habe, das wäre die bessere Lösung.
Der ER: Der Pflegschaftsrichter ist zu einem anderen Ergebnis gekommen. Das ist eine gerichtliche Entscheidung.
ZB: Das war mir eigentlich nicht so bewußt, daß das so schlimm ist. Ich wollte eben keine Chemotherapie.
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StA: keine Fragen.
SV Dr. Scheithauer: keine Fragen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wissen Sie jetzt, welche rechtliche Anordnung dieser gerichtliche Beschluß beinhaltet?
ZB: Nicht genau.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wußten Sie damals, als Sie von Ihrem Gatten erfahren haben, daß es da etwas gibt, welche Anordnungen dieser Beschluß beinhaltet?
ZB: Nein.
Verteidiger Mag. Rebasso: Was war die konkrete Information, die Sie von Ihrem Gatten bekommen haben?
ZB: Daß man uns die Obsorge entzogen hat. Das war in etwa sein Wortlaut. Darüber hinaus wußte ich nichts. Das hat er mir als Resümee dieses Telefongespräches mitgeteilt.
Verteidiger Mag. Rebasso: Was war für Sie der entscheidende Punkt bei diesem Beschluß? Worum ist es Ihrer Meinung nach in diesem Beschluß inhaltlich gegangen?
ZB: Daß ich mein Kind der Chemotherapie auszuliefern habe.
Verteidiger Mag. Rebasso: Ist es Ihrem Bewußtsein nach auch darum gegangen, daß jetzt eine Behörde über dieses Kind erziehungsberechtigt sein soll?
ZB: Nein.
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie irgendwann später diesen Beschluß bekommen?
ZB: Ich kann mich an diese Einzelheiten nicht mehr erinnern.
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Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie diesen Beschluß in der Zeit, bevor Sie weggefahren sind oder während Sie weg waren, irgendwann in Händen gehabt?
ZB: Nein.
Verteidiger Mag. Rebasso: Können Sie sich erinnern, ob Sie in Spanien mit einem Gericht zu tun gehabt haben?
ZB: Ja.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wie war Ihr Eindruck, wie Sie dort behandelt werden?
ZB: Ich hatte den Eindruck, daß man uns respektiert und daß das akzeptiert wird, daß wir uns um unser Kind kümmern.
Verteidiger Mag. Rebasso: Hatten Sie den Eindruck, daß Sie als Eltern akzeptiert werden?
ZB: Ja.
Verteidiger Mag. Rebasso: Oder hat man Ihnen gesagt, Sie sind ja gar nicht mehr die Eltern, Sie müssen das Kind hergeben?
ZB: Nein.
Verteidiger Mag. Rebasso: Hat Ihnen das der Konsul gesagt? Ihr Gatte hat gesagt, der Konsul hat dort die Republik Österreich vertreten. Haben Sie das auch so empfunden?
ZB: Ja, wenn man es so bezeichnen will.
Verteidiger Mag. Rebasso: Hat er Ihnen gesagt, Sie sind ja gar nicht mehr die Eltern, wissen Sie, daß Sie nicht mehr die Eltern sind, daß Ihnen die Obsorge entzogen worden ist?
ZB: Ja, ich glaube, er hat da schon etwas gesagt in die Richtung.
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Verteidiger Mag. Rebasso: Ihr Gatte hat gemeint, es sei Ihnen aber dann trotzdem die Obsorge wieder zurückübertragen worden?
ZB: Ja. Wir waren dort bei einem Richter und das dürfte uns dann wieder zurückgegeben worden sein. Ich weiß es nicht mehr so genau.
Verteidiger Mag. Rebasso: Die rechtlichen Konsequenzen in diesem Zusammenhang waren Ihnen offenbar nicht bewußt?
ZB: Nein.
Verteidiger Mag. Rebasso: Ihnen ist es darum gegangen, daß die Chemotherapie nicht stattfindet?
ZB: Ja.
Verteidiger Dr. Schefer: Sind Sie der Überzeugung, daß Ihnen dann, wenn Sie alles tun, was üblicherweise Eltern ihrem Kind an Sorge angedeihen lassen, Ihr Kind nicht weggenommen werden kann?
ZB: Ja, ich meine, das ist so.
Verteidiger Dr. Schefer: Haben Sie eine Vorstellung davon, daß es eine Trennung zwischen natürlichem und juristischem Elternrecht geben könnte?
ZB: Nein, das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Verteidiger Dr. Schefer: Können Sie sich vorstellen, daß der Gerichtsvorsteher kommt und sagt, Sie haben Rechnungen nicht bezahlt, ich pfände Ihren Videorecorder?
ZB: Ja, das kann ich mir vorstellen.
Verteidiger Dr. Schefer: Wenn eine Behördenperson kommt und sagt, ich habe einen Beschluß, ich muß Ihnen Ihr Kind wegnehmen, können Sie sich das nicht vorstellen?
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ZB: Nein, das kann ich nicht.
Verteidiger Dr. Schefer: Hatten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt das Gefühl, daß Sie nicht mehr Mutter mit allen Rechten und Pflichten sind über Olivia?
ZB: Nein.
Der ER: Im Pflegschaftsakt erliegt ein Protokoll vom 28.07.1995 über die Zusammenkunft der Ärzte im Krankenhaus Tulln, bei der der Pflegschaftsrichter anwesend war und wo überlegt und beraten wurde, wie weiter vorzugehen sei. Ist Ihnen das wissenschaftlich begründete Gutachten, daß diese vier Ärzte dort erstellt haben, dem Inhalt nach bekanntgegeben worden?
ZB: Das weiß ich jetzt nicht mehr.
Der ER: In diesem von Dr. Lechner, Dr. Ludwig, Dr. Strasser und Dr. Zwickl erstatteten wissenschaftlich begründeten Gutachten in diesem Pflegschaftsfall heißt es als Ergebnis: "Somit ist eindeutig festzuhalten, daß ohne medizinische Intervention das Leben des Kindes zu Ende gehen wird." Daher empfehlen sie Zwangstherapie, auch gegen den Willen der Eltern. Weiters steht im Gutachten, daß zumindest Ihre Mitwirkung an dieser Therapie natürlich als Mutter und Bezugsperson besonders förderlich wäre: "Zur Optimierung der Chancen und Reduzierung der Risiken soll die Therapie auf einer intensivmedizinischen Station durchgeführt werden, darüber hinaus sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um die Mutter zu einer positiven Kooperation zu bewegen."
Im Bericht der Bezirkshauptmannschaft steht darüber: "Am 29.07.1995 sollte die Überstellung vom Krankenhaus Tulln nach Wien erfolgen. Die Mutter
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weigerte sich anfänglich, Olivia zu begleiten, dürfte aber zwischenzeitig die Situation insofern akzeptiert haben, als sie seit Samstag Nachmittag ihr Kind besucht."
Ich schließe daraus, daß Sie zunächst nicht mitgefahren sind, als das Kind von Tulln nach Wien gekommen ist?
ZB: Das ist richtig.
Der StA dehnt den verfahrensgegenständlichen Zeitraum aus bis September 1995.
Der ER: Vier Mediziner sagen Ihnen, das Kind stirbt, wenn nicht sofort etwas passiert. Sie sind aber trotzdem dagegen und fahren nicht mit. Wie war Ihre Überlegung?
ZB: Bevor ich diese Frage beantworte, würde ich mich gerne mit der Verteidigung besprechen.
Nach Unterbrechung der Verhandlung von 13.55 Uhr bis 14.00 Uhr beantragt der Verteidiger Mag. Rebasso zur Anklageausdehnung einen gesonderten Hauptverhandlungstermin mit entsprechender dreitägiger Vorbereitungszeit.
Der StA: Bei einer Anklageausdehnung, die das Strafausmaß nicht ändert, ist das nicht vorgesehen.
Sohin verkündet der ER den
B e s c h l u ß
auf Abweisung des Antrages der Verteidigung, da eine gesonderte Verhandlung oder Vertagung aus diesem Grund im Gesetz nicht vorgesehen sei.
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ZB: Ich kann mich jetzt an das Gespräch mit den Ärzten erinnern, nicht aber an das Schriftstück, daß Sie in Händen halten. Die strittige Frage war, was ist, wenn doch Leberkrebs vorliegt. Die Ärzte haben gesagt, es liegt nur Wilmstumor vor. Für mich war das einfach unvorstellbar, bei einem Leberkrebs mit einer Leber in der Heilung, der großen Schwellung noch dazu, da noch mit Chemotherapie draufzufahren. Das war für mich fast wie das Todesurteil für mein Kind. Deshalb habe ich nicht zustimmen können.
Der ER: Diese Ärzte, immerhin anerkannte Kapazitäten, sagten, wenn nicht gleich etwas geschieht, stirbt das Kind. Sie sagen, ich tu nicht mit. Wie war Ihre Überlegung?
ZB: Wir hätten noch Zeit gebraucht, damit diese Schwellung wieder zurückgehen kann.
Der ER: Heißt das, daß sie noch immer daran geglaubt haben, daß die Schwellung zurückgeht?
ZB: Ja, daran haben wir geglaubt. Etliche Ärzte haben uns versichert, daß das in diesem Zustand so ist und daß das wieder zurückgeht.
Verteidiger Dr. Schefer: Sie wurden zu einem früheren Zeitpunkt über einen Vorgang an der Leber in Kenntnis gesetzt?
ZB: Man hat gesagt, es ist ein Schatten in der Leber, aber man weiß eigentlich nicht, was das ist. Das haben im St.Anna-Kinderspital die Ärzte gesagt, z.B. Dr. Mann.
Verteidiger Dr. Schefer: Wurde Ihnen gesagt, was es eventuell sein könnte?
ZB: Nein. Man weiß eben nicht, was das ist. Es dürfte vermutlich der Wilmstumor sein, der da hineindrückt.
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Verteidiger Dr. Schefer: Können Sie die Ärzte benennen, die das gesagt haben? Haben sie das zu Ihnen gesagt?
ZB: Ich glaube, Dr. Mann hat mit uns gesprochen und eine Ärztin. Dieses erste Gespräch, das stattfinden hätte sollen, bevor man mit der Chemotherapie beginnt, hat ja nicht stattgefunden.
Verteidiger Dr. Schefer: Das war doch zu einem frühen Zeitpunkt?
ZB: Ja.
Verteidiger Dr. Schefer: Wurde zu einem späteren Zeitpunkt noch über dieses Geschehen an der Leber gesprochen?
ZB: Nein.
Verteidiger Dr. Schefer: Sie haben im Laufe der Beschäftigung mit der Krankheit Ihrer Tochter die Vermutung erhalten, bei diesem Lebergeschehen könne es sich auch um eine Krebserkrankung handeln? War so etwas Ihr Gedanke?
ZB: Es hat sich ja dann herausgestellt. Am Anfang wußte ich, Wilmstumor. Wir haben uns dann an andere Ärzte gewendet, die dann gesagt haben, es ist ein Geschehen auf der Leber.
Verteidiger Dr. Schefer: Dieses Geschehen an der Leber, sagten Sie, sei Ihnen auch von Dr. Mann und von dieser Ärztin, deren Namen Sie nicht mehr wissen, genannt worden? Es sei ein Fleck auf der Leber und man wisse nicht, was es zu bedeuten habe?
ZB: Ja. Man vermute, das sei der Wilmstumor, der da hineindrückt.
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Verteidiger Dr. Schefer: Hatten Sie die Vermutung, daß es sich dabei auch um eine Krebserkrankung handeln könnte?
ZB: Das wußte ich eben nicht, was da jetzt los ist.
Verteidiger Dr. Schefer: Worauf gründete sich Ihre Ablehnung der Chemotherapie im Bezug auf die Lebererkrankung? Sie haben eben angedeutet, wenn die Leber in irgendeiner Weise involviert sei, dann wären Sie der Meinung, daß Chemotherapie das sichere Todesurteil für Ihr Kind sei.
ZB: Das ist ja hinlänglich bekannt, daß man, wenn man Leberkrebs hat, keine Chemotherapie geben kann.
Verteidiger Dr. Schefer: Wußten Sie das zu diesem Zeitpunkt?
ZB: Ja.
Verteidiger Dr. Schefer: Haben Ihnen die Ärzte in dem Krankenhaus, in dem Sie waren, eine solche Information gegeben?
ZB: Nein. Die Ärzte haben mir auch gesagt, dieser große Wilmstumor hätte die Niere komplett zerfressen, von der Niere sei nichts mehr vorhanden. Es hat sich dann aber herausgestellt, als die Schwellung zurückgegangen ist, daß die Niere im Röntgen komplett zu sehen war, eine richtig schöne Niere mit einer Zyste drauf. Das war das letzte CT vor der Operation, ich weiß das Datum nicht mehr. Das dürfte im September 1995 gewesen sein.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wer hat gesagt, daß etwas auf der Leber ist?
ZB: In erster Linie Dr. Hamer, dann hat es angeblich Dr. Stangl gesagt; Dr. Leeb hat es bestätigt. Ich habe mit Dr. Stangl nicht selbst gesprochen, das hat mein
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Gatte gemacht. Dr. Loibner hat gesagt, es ist etwas auf der Leber. Er hat zu dem Zeitpunkt auch mit meinem Gatten gesprochen. Dr. Kern hat das auch gesagt.
Verteidiger Mag. Rebasso: Waren Sie dabei, als Dr. Leeb das gesagt hat?
ZB: Ja.
Verteidiger Mag. Rebasso: Was hat jeder einzelne für sich jetzt gesagt?
ZB: Dr. Stangl hat meinem Gatten gesagt, es ist Leberkrebs. Dr. Leeb hat gesagt, es ist ein Geschehen auf der Leber. Dr. Kern hat das auch bestätigt. Dr. Loibner hat auch angenommen, daß da ein Geschehen ist. Dr. Hamer hat, was uns sehr erstaunt hat, nur das Kopf-CT angeschaut und gesagt, da ist ein sogenannter Wilmstumor, was aber seiner Meinung nach eine Zyste wäre, die fest wäre und nicht mehr aktiv ist; dann hat er gesagt, aber es ist ein Geschehen auf der Leber. Da haben wir ihm noch gar nichts von irgendwelchen Flecken auf der Leber erzählt gehabt. So hat er das gesehen.
Im St.Anna-Kinderspital hat man den Fleck gesehen, aber nicht deuten können.
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie in weiterer Folge, ausgestattet mit diesem Wissen, irgendwann die Krankenhausärzte damit konfrontiert und gefragt, was mit dieser Situation auf der Leber ist? Haben Sie das irgendwann einmal zur Sprache gebracht, allenfalls auch gegenüber den Behörden?
ZB: Im Gespräch mit den Ärzten in Tulln z.B. habe ich das schon gesagt, daß das so wäre.
Verteidiger Mag. Rebasso: Ist Ihnen irgendeine befriedigende Erklärung von seiten der Krankenhausärzte dazu gegeben worden?
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ZB: Nein, man hat nur gesagt, das wäre ein riesiger Wilmstumor, es wäre die Niere nicht mehr vorhanden. Es wurde gesagt, es ist nichts auf der Leber.
Verteidiger Mag. Rebasso: Welche Entscheidung haben Sie aus diesen Positionen heraus für sich getroffen? Welche Schlußfolgerung konnten Sie daraus ziehen?
ZB: Ich dachte, was ist, wenn das Geschehen in der Leber die besagte Leberschwellung in der Heilung ist und man fährt mit Chemotherapie darauf. Das ist unmöglich. Ich habe mir das nicht vorstellen können.