Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern
Zeuge Vanura
Zeuge Primar Vanura (LKH-Tulln)
Zeuge Prim. Dr. Hans VANURA, geboren 11.06.1930, Kinderarzt, wh. 4300 Tulln, Feldgasse 28 fremd, gibt nach WE vernommen an:
Der ER: Welche Position haben Sie damals bekleidet, als das Kind Ihnen gebracht worden ist?
Zeuge: Ich war Leiter der Kinderabteilung am Allgemeinen öffentlichen NO Landeskrankenhaus in Tulln.
Der ER: Wieso ist das Kind zu Ihnen gekommen? Was ist dem vorausgegangen?
Zeuge: Ich kann diese Frage nicht beantworten, weil ich die Motive nicht kenne. Ich wurde am Vortag von unserem Amtsarzt, Obersanitätsrat Stangl, angerufen, ob ich bereit wäre, Olivia aufzunehmen. Ich habe selbstverständlich zugesagt.
Der ER: Mit wem und wann haben Sie in der Sache den ersten Kontakt gehabt?
Zeuge: Direkt mit dem Kollegen Stangl, der von den Eltern als Vertrauensarzt zugezogen worden ist. Er hat diese Aufnahme geebnet.
Der ER: Wann und wie haben Sie mit den Eltern und dem Kind den ersten Kontakt gehabt?
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Zeuge: Am Dienstag etwa gegen Mittag, als das Kind gebracht wurde. Da war die erste Aussprache.
Der ER: Welchen Zustand des Kindes haben Sie festgestellt? Was können Sie heute sagen, in welchem gesundheitlichen Zustand das Kind gekommen ist?
Zeuge: Ich darf dazu auf ein Wort verweisen, das der Kollege, der die Krankengeschichte verfaßt hat, verwendet hat; er verwendete das Wort "moribund". Damit ist ausgedrückt, daß das Kind in einem sehr schlechten Zustand war, es hat kaum atmen können, es hatte offensichtlich Schmerzen, die Nahrungsaufnahme war stark behindert, es waren nur kleine Mengen Flüssigkeit möglich, das Kind hat dann erbrochen, das Kind konnte kaum gehen. Die Verschlechterung gegenüber den Fernsehaufnahmen eine Woche vorher waren eklatant und erkennbar. Unser Befund wurde zwei Tage später von der Kommission bestätigt. Das Kind hatte Atemstörungen durch das hochgedrückte Zwerchfell.
Der ER: Wenn Sie sagen "unser Befund", was meinen Sie damit?
Zeuge: Der Befund des Krankenhauses Tulln.
Der ER: Haben Sie selbst die Untersuchung gemacht?
Zeuge: Selbstverständlich.
Der ER: Zu welchem Ergebnis sind Sie für sich gekommen, was nunmehr aufgrund dieses Befundes das ärztlich Indizierteste, das Rascheste, was zu tun ist, wäre, was angebracht ist aus Ihrer Sicht? Welchen Entschluß haben Sie gefaßt?
Zeuge: Wir sind eine allgemeine Kinderabteilung. Unsere Erfahrungen in spezieller Onkologie sind
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gering. Was wir in Kontakten mit anderen Kollegen gesprochen haben, wäre im Augenblick eine dringende Behandlung notwendig gewesen. Wir haben, um den Weg zu klären, für den folgenden Tag eine Reihe von Kollegen konsultiert und eingeladen. Da kam dann eindeutig heraus, daß eine Chemotherapie zur Einleitung vor der Operation notwendig ist.
Der ER: Das war also auch Ihre ärztliche Ansicht in dieser Situation?
Zeuge: Ja.
Der ER: Haben Sie das mit den Eltern besprochen?
Zeuge: Zum Zeitpunkt, als die Eltern gekommen sind, haben wir uns überhaupt noch nicht festgelegt. Es war meine Aufgabe, vorerst den Allgemeinzustand des Kindes festzustellen und zu dokumentieren. Das war der Inhalt des ersten Spitalstages am Mittwoch. Am Mittwoch Abend haben wir dann mit den Eltern gesprochen.
Der ER: Wie haben die Eltern reagiert? Was haben Sie ihnen gesagt?
Zeuge: Zuerst hatten die Eltern eine strikte Ablehnung gegenüber der Chemotherapie. Nach der Besprechung am Mittwoch Abend, bei der wir auch den Chirurgen zugezogen hatten, stimmten die Eltern der Behandlung zu. Das muß in dem Protokoll auch festgehalten sein. Wir sind davon ausgegangen, daß wir am nächsten oder übernächsten Tag mit der Behandlung beginnen können.
Der ER: Was war Ihrer Meinung nach das Ausschlaggebende, daß die Eltern dann zunächst einmal einverstanden waren?
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Zeuge: Prinzipiell war mit den Eltern sehr schwer zu verhandeln, weil sie sehr voreingenommen waren. Wir haben selbst mit Frau Dr. Marcovich und mit der Mutter gesprochen, und es war sehr schwierig, ihnen klarzumachen, daß der Zustand des Kindes extrem gefährdet ist. Nach diesen Vorgesprächen und dem Gespräch am Mittwoch Abend, bei welchem auch der Chirurg OA Dr. Geißler aus dem Donauspital dabei war, der die Frage der Möglichkeit einer Operation beurteilen sollte, kamen wir zu dem einhelligen Schluß, daß eine Operation ohne vorbereitende Chemotherapie unmöglich ist. Wir hatten gehofft, daß diese Diskussion, die Anwesenheit der Eltern, vielleicht auch der Einfluß des anwesenden Rechtsanwaltes der Eltern, diesen Meinungsumschwung zur Folge hatte. Wir hatten gehofft, daß es durch die dringliche Wucht der Befunde, das Befinden des Kindes und die Meinung verschiedener Ärzte gelungen sei, die Eltern zu überzeugen, daß eine Behandlung notwendig und möglich ist.
Der ER: Was glauben Sie, war dann der entscheidende Punkt, daß die Eltern dann einverstanden waren?
Zeuge: Das war an dem Abend, als verschiedene Ärzte, Dr. Marcovich, Dr. Geißler und der Vormund und der Rechtsanwalt beieinander waren. Wir haben das lang und breit diskutiert. Wir hatten gehofft, daß es uns gelungen ist, die Eltern davon zu überzeugen, wobei eine bestimmte Entfernung von Herrn Hamer eine Rolle gespielt haben könnte. So hatten wir uns das vorgestellt.
Der ER: Haben Sie den Eindruck gehabt, daß die Eltern unter dem Einfluß des Herrn Hamer stehen?
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Zeuge: Massiv. Es war fast unmöglich, darüber zu diskutieren, ob das überhaupt richtig sein kann oder nicht. Ich habe eine halbe Stunde mit Herrn Hamer telefoniert, und nach diesem Gespräch kann ich mir vorstellen, daß man nach vier Wochen mit Herrn Hamer zusammen nicht mehr anders denken kann. Es war eine massive Indoktrination.
Der ER: Sie sagen, die Eltern waren einverstanden. Was ist darunter zu verstehen? War das eine feierliche Erklärung oder ein stillschweigendes Einverständnis?
Zeuge: Wir haben, soweit ich mich erinnern kann, die Familie Pilhar gefragt, ob sie unter diesen Bedingungen mit der Behandlung oder Einleitung der Behandlung einverstanden sei. Herr Pilhar hat das ausdrücklich angegeben, worauf ich mich gefreut habe und ihm die Hand gegeben habe und gesagt habe: "Vielleicht kommen wir doch auf einen grünen Zweig."
Der ER: Aus dem Protokoll ergibt sich, daß am nächsten Tag die Situation wieder anders war. Was war am nächsten Tag?
Zeuge: Am Donnerstag haben wir begonnen, den Flüssigkeitsverlust des Kindes auszugleichen. Das Kind hat Infusionen bekommen, es hat auch schmerzstillende Medikamente bekommen. Gegen Ende des Vormittages hat die Mutter dann gesagt, sie zieht das zurück, hat die Behandlung verweigert, zuerst mehr durch Passivität, später dann aktiv, so daß die Infusion, die Flüssigkeitszufuhr, unterbrochen werden mußte. Dann haben wir sie gefragt, was jetzt ist. Daraufhin haben sie gesagt, sie lehnen die Behandlung ab, sie sind überfahren worden, man hat sie
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unter Druck gesetzt, es war nicht ihre freie Entscheidung. Sie haben von da an die Behandlung abgelehnt.
Der ER: Wie haben Sie darauf reagiert?
Zeuge: Wir haben versucht, mit den uns möglichen Methoden den Zustand des Kindes halbwegs zu stabilisieren. Das war relativ schwierig, weil die schmerzstillenden Medikamente meistens abgelehnt wurden und die Infusion ebenso, denn da könnten ja andere Medikamente drinnen sein.
Der nächste Schritt war nicht von mir, sondern vom Berufsvormund. In dem Augenblick, als die Eltern die Behandlung abgelehnt haben, war es nicht mehr in unserer Hand. Als die Eltern mit dem Kind aufgenommen wurden, haben wir im Prinzip gleich darauf hingewiesen, daß die letzte Entscheidung über alles, was mit dem Kind geschieht, bei der Berufsvormundschaft liegt; daß wir das Einvernehmen der Eltern aus menschlichen Gründen anstreben würden, weil die Unterstützung der Eltern wichtig ist, daß aber letztlich die Entscheidung beim Berufsvormund liegt. Daher war der nächste Schritt nicht das Medizinische, sondern das Rechtliche.
Der ER: Ihnen war also bewußt, daß die letzte Entscheidung beim Berufsvormund liegt, weil die elterlichen Rechte zu diesem Zeitpunkt schon aberkannt waren. Habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie und die übrigen behandelnden Ärzte, die Sie genannt haben, zu dem Ergebnis gekommen sind, daß es trotzdem notwendig ist, daß die Eltern einverstanden sind und mitmachen, denn sonst ist der ärztliche Erfolg in Frage gestellt?
Zeuge: Das ist richtig. Es ist ein Grundsatz der modernen Medizin, daß die positive Haltung des
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Patienten wesentlich zur Gesundung beiträgt. Bei den Kindern ist eben eine Voraussetzung für die positive Haltung die Anwesenheit oder die Miteinbindung der Eltern in die Betreuung und Pflege des Kindes. Das ist gleichgültig, welcher Patient das ist. Das machen wir auch schon bei den Frühgeburten.
Der ER: Wenn das Schlagwort Zwangsbehandlung gefallen ist, haben Sie gesagt, dann aber nicht bei Ihnen und in Ihrem Krankenhaus, das machen Sie nicht?
Zeuge: Richtig. Wir sind ein relativ kleines Krankenhaus, haben keine Isolierungsmöglichkeiten. Wir hatten zwei Tage den Medienwirbel erlebt. Wir haben einfach nicht die Möglichkeit gehabt, das abzuschirmen.
Der ER: Es soll auch Reaktionen der Eltern und anderer Personen, die da herum waren, gegeben haben, die ins Irrationale hineingehen? Was haben Sie dazu gehört, welche Erfahrungen haben Sie damit gehabt?
Zeuge: Vom Verhalten der Familienangehörigen her hat das Ganze ein bißchen an Sekten erinnert. Es war auffällig, daß am Dienstag neben den Eltern auch noch immer irgendeine Tante dabei war, und immer war das Handy im Spiel, d.h. es bestand ein sehr, sehr enger Kontakt zu Herrn Hamer. Es war natürlich zu befürchten, daß diese dauernden Einflüsse von außen die Maßnahmen mit dem Kind unmöglich machen oder erschweren. Wir haben es dann so gemacht, daß die Eltern das Besuchsrecht zum Kind hatten und daß Fremde davon ausgeschlossen waren. Das ist wieder aus Platzgründen leicht erklärbar gewesen, auch der Patientin. Um ganzen Spitalsgang und in der Aula und am Balkon und vor dem Haus waren aber immer wieder Fremde.
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Für mich war es nicht immer ersichtlich, wer dazugehört hat z.B. von einem der Medieninstitute. Die Rundfunkanstalten und Fernsehanstalten haben uns ja direkt angesprochen; es waren sehr viele Zeitungsreporter. Die Frage, ob zu diesem Zeitpunkt im Krankenhaus schon Fremde gegen die Chemotherapie demonstrieren wollten, kann ich nicht belegen. Das war dann erst am Samstag an anderer Stelle.
Der ER: Sie haben jetzt eher von den Medien gesprochen. Ist ihnen am Verhalten oder den Äußerungen der beiden Eltern konkret in der Richtung etwas aufgefallen, daß irrationale Überlegungen mitspielen? Im Protokoll gibt es dafür Anhaltspunkte.
Zeuge: Für uns war die Situation von Anfang an dadurch schwierig, daß eine Diskussion völlig sinnlos war, weil sie anderen Argumenten nicht zugänglich waren. Damit waren sie für uns irrational. Die wissenschaftliche Situation von Herrn Hamer wurde von ihnen als so gesichert angesehen, daß eine Diskussion nicht möglich war. Mit der Mutter war ein relativ gutes Auskommen, wir konnten sprechen, wir haben uns einmal über einige Zeit zusammengesetzt; mit dem Vater war es etwas schwieriger. Er war sehr erregt. Mag sein, daß man da ein bißchen empfindlich ist, aber wenn man immer als potentieller Mörder des Kindes hingestellt wird, dann ist das auch nicht angenehm. Die Mutter bekam am Donnerstag, wenn ich mich recht erinnere, vom Vater die Empfehlung oder die Weisung - ich weiß nicht, welchen Grad das hatte - sich vor das Krankenhaus zu stellen und dort zu schreien: "In diesem Hause wird mein Kind umgebracht." Das ist so etwas Irrationales.
Der ER: Sie haben von "potentiellem Mörder" und "umgebracht" gesprochen. In den
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Aktenvermerken und Protokollen ist festgehalten, die Eheleute Pilhar würden auf dem Standpunkt stehen, die Ärzte bringen jetzt das Kind um, damit die Theorie Hamer als schlecht hingestellt wird. Können Sie das aus Ihrer Erinnerung bestätigen oder ist das anders zu verstehen?
Zeuge: Ich hatte immer den Eindruck, daß der Vater daran geglaubt hat, daß seinem Kind Schaden entsteht. Er ist immer wieder mit Statistiken gekommen, mit Zeitungsausschnitten. Ob er Interesse hatte, die Hamer-Theorie damit zu untermauern, wollte ich nicht hineininterpretieren. Ich habe einfach nur die Sorge eines falsch informierten Vaters gesehen.
Der ER: Am zweiten Tag abends war dieses Ärztekonsilium im Pflegschaftsverfahren. Kennen Sie dieses im Pflegschaftsverfahren aufgestellte Gutachten über den derzeitigen Zustand des Kindes und was sofort notwendig wäre?
Zeuge: Das war Freitag abends, ein wissenschaftliches Gutachten über den Zustand des Kindes. Ich habe es geschrieben.
Der ER: Darin steht, wenn nicht sofort die Behandlung, sprich Chemotherapie, einsetzt, wird das Leben des Kindes zu Ende gehen. Deckt sich das mit Ihrer Erinnerung und Ihrer Meinung als damals behandelnder Arzt?
Zeuge: Darf ich zur Illustration dazu sagen: Bei den vorhergehenden Besprechungen, bevor dieses Gutachten abgeschlossen und endgültig entschieden war, stand zur Diskussion, das Kind zum Sterben nach Hause zu bringen, weil es aussichtslos ist. Es war eine Situation, die wir mit etwa 10% Überlebenschance eingeschätzt hätten. In diesem Fall war die Frage, ob es überhaupt noch begründbar
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ist, eine massive Therapie zu machen. Nachdem das Gutachten eine etwas höhere Überlebenschance ergeben hat, blieb dem Pflegschaftsgericht der Weg zur Einleitung der Intensivbehandlung. Das soll nur klarstellen, wie schlecht der Zustand nach unserem Befinden war.
Der ER: Wenn man davon ausgeht, daß die Handlungsweise der Eltern doch und vor allem aus Sorge um das Wohl des Kindes zu verstehen ist, wie verträgt sich das nach Ihrer Erinnerung mit dieser Situation, daß die Ärzte von einer Überlebenschance von 10% sprechen und die Eltern noch immer sagen, sie sind gegen die Einleitung der Chemotherapie? Wie haben Sie diese Situation empfunden?
Zeuge: Ich glaube, das kann man als geschulter Mediziner überhaupt nicht verstehen. Das stammt aus der Theorie von Hamer, daß der Tumor sich selbst auffressen wird; er wird zerfallen und dann wird er sich selbst auflösen. Das ist ein Prozeß, der gerade bevorsteht. D.h., die Eltern waren von Hamer so informiert, daß sie glaubten, die Spontanheilung werde in den nächsten Tagen eintreten. Wie sich das mit dem Verhalten des Kindes verhält, kann ich nicht erklären, weil ich nicht die Eltern bin. Es ist für mich die einzige Erklärung, und sie haben auch immer wieder damit argumentiert.
Der ER: Nachdem das Gutachten eine so ernste Situation gezeichnet hat, hat sich der Pflegschaftsrichter entschlossen, die sogenannte Zwangsbehandlung einzuleiten. Wohin ist das Kind dann gekommen?
Zeuge: Das Kind ist am nächsten Tag, am Samstag, in die Universitätskinderklinik Wien gekommen.
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Der ER: Hat das einen bestimmten Grund gehabt?
Zeuge: Soweit wir bei den Diskussionen hörten, seien dort die Möglichkeiten der Behandlung bzw. die Möglichkeiten der Isolierung größer gewesen, und man rechnete doch damit, daß Probleme auch von der Umgebung her kommen könnten; da sei das Allgemeine Krankenhaus besser ausgestattet.
Der ER: Ist das Kind alleine transportiert worden oder waren die Eltern oder ein Elternteil dabei?
Zeuge: Die Mutter hat knapp vor der Abfahrt des Kindes die Teilnahme am Transport mit dem Hinweis abgelehnt, man könnte ihr die Mitfahrt mit dem Kind als Zustimmung zur Chemotherapie auslegen. Deswegen hat sie es abgelehnt; das Kind ist mit einem unserer Ärzte gefahren. D.h., der Arzt hätte auf jeden Fall mitfahren müssen.
Der ER: Sie sprechen von der Mutter. Beim Vater wird von einem Besuchsverbot gesprochen. Was ist darunter zu verstehen?
Zeuge: Wir haben dem Vater kein Besuchsverbot auferlegt. Er hätte jederzeit zum Kind kommen können. Wir haben ja gesagt, die Eltern können zum Kind, nur nicht andere Verwandte, die wir nicht kontrollieren können.
Der ER: In Ihrem Krankenhaus hat es also kein Besuchsverbot gegeben?
Zeuge: Ich weiß von nichts. Sicher nicht von mir; soviel ich weiß, auch nicht vom Berufsvormund und auch nicht von der Bezirkshauptmannschaft. Der Vater war nicht hier. Es wurde uns erklärt, daß er Aktivitäten hätte.
Der ER: Sie selbst haben solche Aktivitäten nicht selbst gesehen?
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Zeuge: Nein, das war außerhalb des Hauses.
Sachverständiger: keine Fragen.
Der StA: keine Fragen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie haben eingangs davon gesprochen, daß Sie im Krankenhaus Tulln einen Befund angefertigt haben. Haben Sie diesen bei sich?
Zeuge: Nein, er ist Teil der Krankengeschichte, und als solcher habe ich ihn nicht mitgenommen, auch deshalb, weil ich angenommen habe, daß dieser Befund schon bei Gericht liegt. Die Krankengeschichte ist letztlich im Krankenhaus, im AKH gewesen. Der Befund hat in die Krankengeschichte Eingang gefunden.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie haben gesagt, Ihr Befund sei von der Kommission bestätigt worden. Welche Kommission war das?
Zeuge: Es wurde vom Pflegschaftsrichter zur Klärung des Zustandes des Kindes und der notwendigen Schritte eine Gruppe von Fachleuten einberufen, die am Freitag abends zusammengetreten ist. Das waren drei Krebsspezialisten und der Patientenanwalt von Wien. Dr. Stangl war nicht dabei, er ist kein Spezialist für Krebs. Dr. Stangl ist Amtsarzt und nicht als Amtsarzt, sondern als Person von den Eltern als Vertrauensarzt zugezogen gewesen. Er war bei dieser Kommission nicht dabei. Bei der Kommissionssitzung selbst waren die Teilnehmer der Pflegschaftsrichter und ich.
Verteidiger Mag. Rebasso: Gibt es einen Bericht darüber, was die Kommission letztlich befunden hat?
Zeuge: Das liegt offensichtlich schon beim Vorsitzenden. Es heißt "Wissenschaftliches Gutachten über
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das Befinden des Kindes". Das ist das Gutachten, das Eingang in den Pflegschaftsakt gefunden hat.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie wurden nach der Formulierung gefragt, es könnte "das Ableben des Kindes zur Folge haben", wenn man nichts weiter unternimmt. Ist Ihnen bekannt, daß es auch eine Passage gibt, daß unter Umständen der Einsatz von Zytostatika das Ableben des Kindes beschleunigen könnte?
Zeuge: Ich habe den Text selbst geschrieben. Im Prinzip geht es hier um das Abwägen der Vor- und Nachteile einer medizinischen Vorgangsweise. Ich muß als Arzt immer abwägen, was schwerwiegender ist; der Behandlungserfolg oder die Nachteile. Das ist halt nicht meine Aufgabe gewesen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wie hat sich diese Abwägung damals aus Ihrer Erinnerung dargestellt?
Zeuge: Die Abwägung ging eindeutig in Richtung Einleitung einer Behandlung. Das andere wurde festgehalten, weil es bekannt ist, daß es das gibt, aber im konkreten Fall schienen die Vorteile schwerer zu wiegen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie haben gesagt, die Eltern waren zunächst gegen die Chemotherapie. Ist das ausschließlich gegen die Chemotherapie gerichtet gewesen oder waren die Eltern gegen jede Art von Behandlung?
Zeuge: Am Anfang wurde vorwiegend die Chemotherapie besprochen. Es kam dann im Laufe der Tage auch zur Diskussion, ob man in dieser Phase nicht nur operieren kann. Das war der Grund, warum wir den Kollegen Geißler vom Donauspital zugezogen haben, der dann ausdrücklich festgehalten hat, daß in dieser Phase eine Operation nicht mehr möglich ist; sie wäre im Mai möglich
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gewesen, aber in dieser Phase nicht mehr. Da war eine Vorbereitung mit Chemotherapie notwendig.
Verteidiger Mag. Rebasso: Der Protest richtete sich aber schon primär oder ausschließlich gegen die Anwendung der Chemotherapie?
Zeuge: Überwiegend ja.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie haben dargestellt, Hamer war der primäre Vertrauensarzt der Eltern?
Zeuge: Ich habe es so verstanden.
Verteidiger Mag. Rebasso: Gab es aus Ihrer Erinnerung von Herrn oder Frau Pilhar oder vielleicht von beiden nicht den Vorschlag, Dr. Hamer doch in die Behandlung einzubinden, dann könnte man sich sozusagen auch Zustimmungen vorstellen?
Zeuge: Ich habe eine halbe Stunde mit Herrn Hamer telefoniert wegen seiner Vorstellungen über die Behandlung.
Verteidiger Mag. Rebasso: Gab es einmal diesen Vorschlag der Eltern?
Zeuge: Das wurde kurz besprochen; es ist aber völlig irrational gewesen, denn die Vorstellung von Herrn Hamer - Warten, daß der Tumor sich auffrißt - stand ganz konträr zu dem, was wir als Mediziner gelernt und gesehen haben und was die Spezialisten dazu zu sagen haben. Hier hätte es einfach keine einheitliche Meinung geben können. Ich kann nicht nichts tun und gleichzeitig Chemotherapie machen. Das geht nicht. Aus diesem Widerspruch ergab es sich. Eine zweite Frage, die wir nicht diskutiert haben, die aber aus der rechtlichen Vorsituation der Anzeige gegen Herrn Hamer hervorgegangen ist, war, daß sehr zweifelhaft
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war, ob der überhaupt hätte kommen können. Aber das war nicht mein Problem. Das ist ein Rechtsproblem.
Verteidiger Mag. Rebasso: Glauben Sie, daß es unter Umständen leichter gewesen wäre, einen Konsens zu finden, wenn es einen Weg gegeben hätte, Dr. Hamer einzubinden?
Zeuge: Wenn ich das Telefongespräch mit ihm Revue passieren lasse, dann sage ich gleich nein.
Verteidiger Mag. Rebasso: Hätte es einen Weg des Konsenses mit den Eltern gegeben, wenn man Hamer eingebunden hätte?
Zeuge: Die Frage kann ich nicht beantworten, was die Eltern gesagt hätten. Wenn aber Herr Hamer ausdrücklich und immer wieder und bis zum letzten Augenblick und, wenn ich mich recht erinnere, auch heute noch anderer Meinung ist als die Schulmedizin in Österreich, dann ist es irrationale Frage, ob Herr Hamer Einfluß auf die Behandlung gehabt hätte.
Verteidiger Mag. Rebasso: Hätte es einen Einfluß auf das Verhalten der Eltern gehabt, wenn man Dr. Hamer einbezogen hätte?
Zeuge: Wenn Herr Hamer mir am Telefon sagt: "ihr bringt das Kind um", und das hat er mir gesagt, dann ist das jenseits jeder Diskussion, zu versuchen, ihn hereinzubringen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie sagen, die Standpunkte zwischen den Eltern und Ihnen einerseits und zwischen Hamer und der Schulmedizin andererseits waren offenbar sehr verhärtet.
Zeuge: Richtig; was mich auch nicht wundert, denn es sind immerhin schon drei Monate vergangen gewesen.
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Verteidiger Mag. Rebasso: Eingangs haben Sie aber gesagt, mit den Eltern war keine Diskussion möglich. Ist es nicht so, daß sich das eigentlich von selbst versteht, wenn auf der einen Seite medizinische Laien auf Informationen eines Vertrauensarztes zurückgreifen und von Ihrer Seite dann auch argumentiert wird, - Sie haben selbst gesagt, Sie sind auch kein onkologischer Fachmann - daß sich die Diskussion klarerweise sehr bald dem Ende zuneigt, wenn keine der beiden Seiten von ihrem Standpunkt abweicht? Oder sind Sie von Ihrem Standpunkt abgewichen?
Zeuge: Bei einem Patienten, der wahrscheinlich nur einige Tage zu leben hat, - und so schien es uns - gab es ein Abweichen von meiner Meinung nur in dem Sinn, daß die Frage diskutiert wurde, Entlassung zum Sterben. Das war der Grund, warum die Kommission einberufen wurde. Wenn dort festgestellt wird, es muß behandelt werden, dann habe ich überhaupt nichts mehr dazu zu sagen, denn das war einfach jenseits meiner rechtlichen Kompetenz.
Verteidiger Mag. Rebasso: Kann man sagen, daß von beiden Seiten die Positionen klar waren und deshalb eine Diskussion gescheitert ist?
Zeuge: Wenn Sie voraussetzen, daß der Zustand des Kindes unsere Situation verhärtet hat, die Dringlichkeit einer schulmedizinischen Behandlung, dann haben Sie recht.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie haben gesagt, der Zustand des Kindes war moribund, also sehr ernst. Aus Ihrer Sicht und nach Ihrer Befundung hat sich das so dargestellt. Versuchen Sie die Möglichkeiten zu unterscheiden, die Sie als Arzt hatten, den Zustand des Kindes zu befunden, und die Möglichkeiten, die die Eltern
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hatten, sich ein Bild über den Zustand des Kindes zu machen. Was konnten die Eltern als medizinische Laien hinsichtlich des Zustandes des Kindes feststellen, ohne zuerst auf Ihr Fachwissen als Arzt zurückgreifen zu müssen?
Zeuge: Wir haben die Fernsehbilder von Spanien eine Woche vorher gesehen und wir haben das Kind vor Augen gehabt. Mir war es im Prinzip unverständlich, daß die Eltern die Verschlechterung nicht zur Kenntnis nehmen wollten. Immerhin ist der Tumor in dieser Zeit um fast 2 kg gewachsen. Gerade die letzten zwei Wochen vor der Einlieferung in unser Krankenhaus haben eine massive Verschlechterung des Befindens des Kindes gebracht.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wieweit können Sie sicher sagen, daß man die Verschlechterung des Befindens des Kindes dem Tumor oder der psychischen Belastung, dem Streß, dem das Kind möglicherweise ausgesetzt war, zuordnen kann?
Zeuge: Den Streß würde ich hier vernachlässigen. Er macht andere Symptome als die Krankheit.
Verteidiger Dr. Schefer: Kann man nicht anderer Meinung sein als die österreichische Schulmedizin?
Zeuge: Prinzipiell kann man verschiedener Meinungen sein. Es ist auch durchaus nicht so, daß jeder schulmedizinisch ausgebildete Arzt immer mit der Schulmedizin einverstanden ist. Das ist eines der Zeichen einer lebendigen Wissenschaft, daß es immer wieder andere Meinungen gibt. Diese anderen Meinungen müssen wissenschaftlich überprüft werden; dafür gibt es bestimmte Kriterien, entsprechende Untersuchungen, entsprechend große Patientenzahlen, Betreuung der Patienten, Aussagen über das Ausgehen eines Vorgehens, wo leben mehr, wo
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leben weniger. Aus diesen Diskussionen entsteht dann der Fortschritt der Medizin. Bei Herrn Hamer war diese Diskussion schon vor vielen Jahren. Ich hätte ihm auch zugestanden, wenn es dem Kind besser gegangen wäre. Man muß aber dazusagen, Herr Hamer hat es nicht zustande gebracht, die Wissenschaftler zu überzeugen, obwohl er sich sehr engagiert hat. Das muß man ihm zugestehen. Er war nicht in der Lage, dieses Kind so gesund zu machen, daß man den Eindruck hatte, nach zwei Monaten Behandlung sei es besser als vorher oder zumindest nicht schlechter. Wenn ich zwei Monate einen Patienten behandle und es geht ihm so schlecht, dann ist die Frage, ob dieser Weg richtig ist. D.h., wenn ich einen Patienten mit einer bestimmten Krankheit so lange erfolglos behandle, dann ist die Frage, ist diese Außenseiterbehandlung korrekt oder bleibe ich doch lieber bei dem, wo ich auf festem Boden stehe.
Verteidiger Dr. Schefer: Es stand von Anfang an fest, - so wurde dieses Verfahren geführt - daß Hamer völlig indiskutabel ist!
Zeuge: Richtig.
Verteidiger Dr. Schefer: Es handelt sich um einen Scharlatan, Vodoozauberer. Deshalb verstehe ich nicht, daß Ihre Schilderung so ist, Herr Hamer habe es probiert und es halt nicht hingekriegt. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, Sie hätten ihm zugestanden, nach seiner Weise zu behandeln, wenn es nicht evident dem Kind schlechter gegangen wäre. Habe ich das richtig verstanden?
Zeuge: Nur zum Teil. Herr Hamer hat sicher vor Jahren versucht, das wissenschaftlich zu beweisen. Das ist ihm nicht gelungen. Von dem Augenblick an war seine Behandlung nicht korrekt, d.h. unwissenschaftlich.
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Verteidiger Dr. Schefer: Es ist ihm die Approbation entzogen worden. Er konnte ja nicht weitermachen.
Zeuge: Zu dem Thema kann ich nicht sprechen, weil es in Deutschland geschehen ist und ich die detaillierten Begründungen nicht kenne. Ich weiß nur, daß er eine Arbeit geschrieben hat, die nicht erschienen ist, weil sie bei der Prüfung nicht anerkannt wurde, weil sie wissenschaftliche Schwächen hatte. Ansonsten ist Herr Hamer für mich eigentlich kein Thema, weil ich kein Onkologe bin; ich bin hier auf die Informationen von darüber informierten Kollegen angewiesen. Das ist in der Medizin heute üblich, daß man sich Informationen, die man nicht selber hat, holt.
Verteidiger Dr. Schefer: Ich habe mit dem Anwalt des Dr. Hamer telefoniert, Herrn Rechtsanwalt Mendel. Er hat mir ein Fax zugeschickt mit dem Nachweis oder der Mitteilung, daß nach wie vor das Habilitationsverfahren an der Universität Tübingen anhängig ist.
Warum haben Sie mit Dr. Hamer telefoniert?
Zeuge: Er hat mich angerufen, um sich nach dem Befinden des Kindes zu erkundigen.
Verteidiger Dr. Schefer: Haben Sie, als das Kind bei Ihnen war, mit Prof. Gadner gesprochen?
Zeuge: Selbstverständlich. Prof. Gadner gilt in Österreich als der Krebsspezialist für das Kindesalter. Wir hätten, wenn die Behandlung in Tulln möglich gewesen wäre mit Einvernehmen der Eltern, mit dem fachlichen Wissen dieser Station arbeiten können.
Verteidiger Dr. Schefer: Können Sie etwas über den Inhalt dieses Gespräches mitteilen?
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Zeuge: Wir haben nicht einmal gesprochen, sondern mehrmals, weil die Problematik ja derart komplex ist. Es ging im wesentlichen immer wieder darum, was in dieser Phase noch zu machen ist. Wenn ich heute eine Behandlung wie eine onkologische Intensivtherapie einleite, dann ist das etwas, was Tage Vorbereitungen braucht. Diese Details wurden besprochen; wir hätten am Donnerstag anfangen können.
Verteidiger Dr. Schefer: Ist Prof. Gadner zu Ihnen ins Spital gekommen, um sich das Kind anzuschauen?
Zeuge: Ja, selbstverständlich. Prof. Gadner war im Zusammenhang mit der Kommission da, weil er als Krebsspezialist da war. Er war vom Berufsvormund eingeladen. Er war aber nicht Mitglied der Kommission.
Verteidiger Dr. Schefer: Hat er das Kind auch untersucht?
Zeuge: Ja. Alle Teilnehmer an dieser Sitzung, d.s. die Krebsspezialisten, der Patientenanwalt, Prof. Gadner, der Richter, waren bei dem Kind und haben das Kind angeschaut, allerdings mit dem Zusatz, so schonend als möglich, weil viel Herumdrücken am Bauch bei dieser Situation des Krebs nicht günstig gewesen wäre.
Verteidiger Dr. Schefer: Sie sagten, Sie hatten den Eindruck einer Sekte. Dann sagten Sie, es war eine Tante da, es wurde mit Handys telefoniert. Ich kann daraus nicht schließen, daß es sich deswegen um eine Sekte handelt.
Zeuge: Nein. Wir haben Erfahrungen in Österreich im Umgang mit Zeugen Jehovas, die als Sekte gelten. Diese haben bestimmte Verhaltensnormen. Zu diesen Verhaltensnormen gehört die Kontrolle über das Mitglied, das monomane Indoktrinieren, der dauernde Kontakt. Das war
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das, was ich mit sektenähnlich gemeint habe. Es ist zweifelhaft, ob der Betreffende in dieser Situation überhaupt frei entscheiden kann oder ob er nicht dauernd korrigiert wird, wenn er versucht, abzuweichen.
Verteidiger Dr. Schefer: Das war es, was meine Mandanten die ganze Zeit wollten: frei entscheiden. Die freie Entscheidung besteht ja auch dann nicht, wenn Sie sagen, in diesem Falle geht nichts anderes als Chemotherapie und Operation.
Zeuge: Das Problem dieses Falles ist, daß es kein medizinisches Problem war. Medizinisch war die Sache ab Mai gelaufen und die Frage der Vorgangsweise im Prinzip aus dem Zustand des Kindes vorgezeichnet. Das war nicht das Problem. Das Problem war, daß die Eltern die freie Entscheidung über das Kind nicht mehr hatten. Wir versuchten, die Einwilligung der Eltern im Sinne der Mitarbeit zu bekommen. Die Entscheidung fiel aber nicht bei mir, nicht bei den Eltern, sondern beim Vormundschaftsgericht. Dieses hat als Gutachten die Kommission einberufen, damit war im Prinzip die Entscheidung durch das Gericht, also nicht durch mich, gefallen.
Verteidiger Dr. Schefer: Gab es Ihres Erachtens in diesem Fall zu dem Zeitpunkt, in dem Sie mit dem Kind konfrontiert worden sind, eine andere Entscheidung als die der Chemotherapie und der Operation?
Zeuge: Nein; wissenschaftlich nicht diskutierbar. Die freie Entscheidung war entzogen mit dem Entzug der freien Verfügbarkeit über das Kind durch das Vormundschaftsgericht. Das ist im Mai schon geschehen.
Verteidiger Dr. Schefer: Ich meine nicht die juristische oder formale Freiheit der Entscheidung, sondern inhaltlich.
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Zeuge: Wenn ein Weg offensichtlich in die Irre führt, kann ich im Prinzip für mich entscheiden, ich gehe falsch. Aber die Rechtssituation in Österreich ist so, daß man für die Kinder diese Fehlentscheidung der Eltern oder der Versorgungsberechtigten nicht anerkennt. Dann sind wir verpflichtet, das Gericht zu fragen, ob es uns die Erlaubnis gibt, die Behandlung durchzuführen; Beispiel Zeugen Jehovas. Die Rechtsgrundlagen sind ähnlich.
Der ER: Vor mir liegt ein Kompendium, in welchem die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt als Amtsvormund in Aktenvermerken den Ablauf festgehalten hat. Ich komme auf den Begriff des Besuchsrechtes zurück. In diesem Protokoll steht (AS 267, Band VII): "Da befürchtet worden ist, daß Herr Pilhar Gewaltmaßnahmen setzt bzw. Spontanaktionen einleitet, wurde er nach dem Gespräch mit den vier Ärzten und dem Gutachten mit einem Besuchsverbot belegt und konnte nicht mehr ins Krankenzimmer zurück." Deckt sich das mit Ihrer Erinnerung? Hat man den Vater vom Kind weggesperrt?
Zeuge: Ich kann die Frage deswegen nicht beantworten, weil ich bei diesem Gespräch nicht dabei war.
Der ER: Auf S 249, Band VII heißt es: "Dr. Zimper informiert mich kurz über die Ereignisse des gestrigen Abends. Mag. Pircher war ebenfalls im Krankenhaus anwesend. Der psychische Zustand vor allem des Vaters war derart kritisch, daß Dr. Stangl bereits eine Einweisung in die Psychiatrie vorbereitet hatte." Können Sie aus Ihrer Wahrnehmung etwas bestätigend oder nicht bestätigend zu dieser Formulierung sagen, daß sein Zustand so kritisch war, daß man an die Psychiatrie gedacht hat; daß er sich nicht mehr in Gewalt und
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Kontrolle gehabt hat? Deckt sich das mit Ihrer Erinnerung?
Zeuge: Im Prinzip ja. Wir haben das auch mit dem Sanitätsrat Stangl mehrmals besprochen. Ich habe vorher schon darauf hingewiesen, daß Herr Pilhar manchmal aggressiv war. Es ist eine Frage, wie man dazu steht. Mir sind Kinder, die sich wehren und nicht einverstanden sind, geläufig. Bei einem Erwachsenen in einer Sondersituation wird im allgemeinen vorausgesetzt, daß er sich kontrollieren kann. Wir haben die Frage sehr wohl besprochen, es hat sich dann aber eigentlich die Gelegenheit, etwas zu tun, nicht ergeben. D.h., es war die Notwendigkeit, massiv vorzugehen, auch nach Meinung von Sanitätsrat Stangl offensichtlich nicht d a.
Der ER: Nach Vorhalt AS 255, Band VII: "Dabei war auffällig einerseits ein ständiger telefonischer Kontakt offensichtlich mit Anhängern von Dr. Hamer, die Mitteilung von Pilhar, daß er mit Dr. Hamer ständig in Verbindung sei - er verlangt, daß Hamer nach Österreich zu Olivia kommt und diese in einer Klinik behandeln kann sowie, daß zwischen den Ehegatten Pilhar eine unheimliche Harmonie besteht, wobei bereits einige Wort genügen, um verschiedene Verständigungsabläufe zu erreichen. Worte, die zugerufen worden sind mit der Bedeutung "Erika, wir sind uns einig" oder "Keine Chemo" dürften psychische Prozesse auslösen, die zu einer gegenseitigem Stärkung führen. Ebenso war bemerkt worden, daß man an das "große goldene Kreuz" denken möge. Diese Bemerkung hinsichtlich des "großen goldenen Kreuzes" wurde auch von einer Krankenschwester übermittelt, die mitteilte, daß Frau Pilhar im Zuge eines Besuches mit einer Besucherin
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meditiert habe, wobei immer wieder die Bedeutung eines goldenen, großen Kreuzes angeführt worden ist."
Zum Thema Irrationalität: Können Sie aus Ihrer persönlichen Wahrnehmung damals etwas dazu sagen? Ist das einigermaßen richtig dargestellt?
Zeuge: Das ist realistisch dargestellt, ja.
Der Erstbeschuldigte Helmut Pilhar gibt hiezu an:
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es hier eigentlich um meine Frau. Wir sind zehn Jahre zusammen, wir haben vier Kinder; daß eine Harmonie zwischen uns besteht, kann man nicht abstreiten. Ob sie unheimlich ist, kann ich nicht beurteilen. Zu dem anderen kann ich wirklich nichts sagen. Ich war da anscheinend nicht dabei, laut Beschreibung. Ich kann dazu nicht sagen.
Der ER: Was ist das "große goldene Kreuz"?
Die Zweitbeschuldigte Erika Pilhar gibt an:
Die Situation der Meditation kenne ich nicht. Ich habe noch nie meditiert. Ich bete sehr wohl, aber meditiert habe ich noch nicht. Von einem großen goldenen Kreuz weiß ich nicht, wo das hererfunden worden ist. Ich weiß nicht, wo das herkommt. Ich habe so etwas nicht gesagt. Ich weiß auch nicht, was damit gemeint ist. Ich kenne die Situation der Meditation nicht.
Verteidiger Dr. Schefer: Die Frage nach einem großen goldenen Kreuz wurde mit dem Terminus "Irrationalität" in Zusammenhang gebracht. Muß man folgerichtig dann diese Gerichtsverhandlung auch als irrational bezeichnen, wenn auf dem Richtertisch ein Kreuz steht? Ich möchte damit darauf hinweisen, daß ich diese
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Frage, die Sie an die Beschuldigten gestellt haben, für nicht richtig halte.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie haben gesagt, der Tumor wird aufgefressen, das ist die Ihnen bekannte Theorie von Dr. Hamer. Ist das Ihr Verständnis von der Theorie Hamers, daß das sein Ansatz sei, oder ist das damals von Dr. Hamer oder einem der Beschuldigten Ihnen so referiert worden?
Zeuge: Das ist damals so referiert worden in der gegebenen Situation. Die ganze Theorie der Tumorentstehung bleibt in dem Fall weg, es war die kritische Phase, wer stirbt zuerst, das Kind oder der Tumor? Insofern wurden die Eltern von Herrn Hamer informiert, daß zuerst der Tumor sterben wird und das Kind anschließend gesund werden wird. Da geht es um Tage. Ich glaube, wenn ich mich recht erinnere, daß das auch, etwas vereinfacht, aber doch, so diskutiert wurde.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wurde konkret über die wissenschaftliche Terminologie und über den wirklichen wissenschaftlichen Ablauf, wie er sich für Hamer damals dargestellt hat, gesprochen, oder waren das eher nur so Begriffe, die halt, ohne sich konkret an eine Terminologie zu halten, verwendet worden sind?
Zeuge: Sie müssen die Situation sehen: ein sterbendes Kind oder vor dem Sterben liegendes Kind, in der Situation eine für mich als Mediziner in Österreich vorgegebene Vorgangsweise, der ich nicht ausweichen kann. Alles mögliche wird diskutiert, verworfen, erklärt, es wird vorgebracht; auch die Eltern haben die Gefahren der Chemotherapie hochgespielt und vorgebracht. Entscheidend war das alles nicht. Entscheidend war für uns, was hat jetzt zu geschehen. Dazu hatten wir die Kommission.
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Verteidiger Mag. Rebasso: Sie haben das, wenn ich Sie richtig verstanden habe, nur mit einer allgemeinen Terminologie versehen gebracht?
Zeuge: Wir waren in der Situation, daß wir uns natürlich mit den Einwänden der Eltern auseinandersetzen mußten.
Verteidiger Dr. Schefer: Sie sprachen davon, daß es einen Zeitpunkt gab, der schon länger zurückliegt, wo Hamers Meinungen als wissenschaftliche Meinung überprüft wurden und dann ad acta gelegt werden konnten. Habe ich das richtig verstanden?
Zeuge: Wenn ich mich recht erinnere, ist vor einigen Jahren im Fernsehen eine solche Diskussion abgelaufen, die im Prinzip recht unbefriedigend war. In der Folge wurde die Frage der Theorie von Hamer vorerst als unwissenschaftlich abgelegt, zumindest in Österreich, soweit ich mich erinnern kann. Ich glaube, hier kann man sich an die Fachleute wenden.
Verteidiger Dr. Schefer: Was meinen Sie mit "vorerst"? Kann es nach Ihrem Dafürhalten sein, daß das wieder einmal anders werden könnte?
Zeuge: Das weiß ich nicht. Wir haben in der Medizin immer wieder Strömungen. Meistens gehen sie einfach als falsch verloren und werden nie wieder behandelt werden. Vielleicht wird man von Hamer nie wieder reden.