Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern
Zeuge Jürgenssen
Zeuge Prim. Dr. Olaf Arne Jürgenssen, geb. 15.07.1946, Kinderarzt, p.A. Krankenhaus Wr. Neustadt fremd, gibt nach WE vernommen an:
Ich bin seit 01.10.1986 Leiter der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde im Krankenhaus
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Wr. Neustadt. Vorher war ich an der Universitätskinderklinik und habe dort die onkologische Station als Oberarzt geleitet.
Der ER: Wer hat mit dem Kind den ersten Kontakt zu Ihnen gesucht? Beide Elternteile oder nur Herr Pilhar?
Zeuge: Ich war da selbst noch nicht dabei, als Frau Pilhar am Nachmittag oder Abend mit dem Kind, das Schmerzen hatte, unsere Ambulanz aufgesucht hat. Sie wurde für den nächsten Tag zur Ultraschalluntersuchung wiederbestellt. Das muß dann der Donnerstag gewesen sein. Da war diese Diagnose durch den Ultraschall eigentlich klar, so daß wir unter dem Bedürfnis, keine Zeit zu versäumen, gesagt haben, das Kind soll möglichst schnell ins St.Anna-Kinderspital gebracht werden, damit eine Behandlung möglichst bald beginnen kann; das Wochenende hat ja gedroht. Das war unsere Intention. Ich habe mit den Eltern das Gespräch geführt. Was mir persönlich als einziges sehr eindrucksvoll in Erinnerung geblieben ist, ist, daß Frau Pilhar damals zusammengezuckt ist, als ich gesagt habe, daß eine Nefrektomie, d.h. eine Entfernung der Niere notwendig sein würde. Ich habe mir das deswegen so gut gemerkt, weil ich das meistens als Trost anbringe, daß man sagt, der Mensch hat ja zwei Nieren, man kann sehr gut mit einer Niere leben, und wenn man auf diese Weise einen Tumor restlos und ohne Probleme entfernen kann, ist das sozusagen aus unserer Sicht immer etwas, was die Eltern beruhigt hat. Da ist Frau Pilhar sichtlich erschrocken.
Der ER: Es haben also beide Elternteile mit Ihnen gesprochen, bevor das Kind ins St.Anna-Kinderspital gekommen ist?
Zeuge: So ist meine Erinnerung. Ich weiß nur, daß der Vater in seinem Tagebuch es anders dargestellt
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hat. Ich habe auch meine Ärzte befragt, ob ich da einer Täuschung unterliege; sie waren auch absolut der Meinung, daß das so gewesen sei.
Der ER: Wie haben Sie die Transferierung in das St.Anna-Kinderspital den Eltern gegenüber begründet?
Zeuge: Wie immer in diesen Fällen; daß eine onkologische Erkrankung im Kindesalter eine recht seltene Angelegenheit ist - es gibt 180 Fälle pro Jahr in Österreich und daher muß es in einem Zentrum behandelt werden, das dafür ausgerüstet ist, weil sozusagen auch die jüngste Krankenschwester sich bei diesen Therapieformen auskennen muß.
Der ER: Bei Erkrankungen dieser Art, die relativ selten sind, gibt es nur St.Anna?
Zeuge: Alle Stellen, die sich mit Kinderonkologie beschäftigt haben, haben sich innerhalb von Österreich zusammengeschlossen. Weil die Fallzahl so klein ist, ist es absolut notwendig, um Ergebnisse zu haben, daß man das Ganze großräumig macht. Die Protokolle sind verbindlich für Österreich bzw. wird versucht, je nachdem, welche Tumorart das ist, vor allem mit Deutschland, aber wenn möglich europaweit, wenn nicht weltweit diese Patienten zu sammeln und die verschiedenen Therapieformen, Entwicklungen usw. durchzuführen. Wenn jeder für sich allein einmal so einen Tumor behandelt, wird er keine Erfahrungen sammeln können. Daher sind diese Sachen immer sehr gut dokumentiert.
Der ER: Im Akt steht, egal, bei welchem österreichischen Spital ein solcher Fall anfällt, er wäre dem St.Anna-Kinderspital zu melden, um ihn zu erfassen?
Zeuge: Das ist richtig.
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Der ER: Welche Rolle spielt das St.Anna-Kinderspital daher?
Zeuge: In der Entwicklung war es so, daß Prof. Kreter seinerzeit der erste war, der Leukämien massiver behandelt hat. Das war Anfang der 70er-Jahre. Dann hat sich die Universitätskinderklinik dem angeschlossen. Wir waren mehr für die soliden Tumoren zuständig. Wir selbst haben das erste Wilmstumorprotokoll für Österreich entwickelt bzw. die Daten gesammelt. Das war ungefähr Ende der 70er-Jahre. Dann ist St.Anna, auch durch den neuen Leiter Prof. Gadner, zu dem bedeutsamen Zentrum herangewachsen, das war eine historische Entwicklung. Alle pädiatrischen Onkologen kommen da freiwillig regelmäßig zusammen. Die Aufgaben sind schon geteilt. Neuroblastome machen vor allem die Grazer, wir haben, wie gesagt, eine Zeitlang die Lymphome gemacht und den Wilmstumor und St.Anna war vor allem für die Leukämien. Inzwischen ist es vor allem mit diesem Forschungslabor das bedeutende Zentrum in Österreich.
Der ER: Das war für Sie der Grund, zu sagen, das Kind soll nach St. Anna?
Zeuge: Ja. Wenn ich bei uns in Wr. Neustadt so etwas behandle, mache ich genau das, wogegen ich früher immer eingetreten bin, daß eben ein kleines Spital so etwas behandelt. Auch wenn ich mich auskenne, meine Leute kennen sich ja nicht aus.
Der ER: Sind diese Überlegungen zur Bedeutung des St.Anna-Kinderspitals auch den Eltern Pilhar gesagt worden?
Zeuge: Darf ich eine Einschränkung machen: Sicherlich habe ich über die Bedeutung des St.Anna-Kinderspitals gesprochen, vor allem auf jeden Fall bei
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unserem zweiten Gespräch, als dann der Vater Pilhar gekommen ist. Ob ich das alles so im Detail erwähnt habe, wie dieses Netz ist, weiß ich nicht. Daran kann ich mich nicht mehr erinnern. Es ist aber erfahrungsgemäß so, daß diese Diagnose, daß ein bösartiger Tumor vorliegt, eine sehr niederschmetternde ist. Wir wissen, daß nur ein kleiner Teil dieser Dinge, die da gesagt werden, in Erinnerung bleiben. Man muß trotzdem am Beginn sehr viel davon erzählen, um den Eltern den Eindruck zu geben, daß man nichts für sich behält.
Der ER: Sie haben gesagt, das Wochenende drohte. Wo war der Zeitdruck? Worin begründet er sich?
Zeuge: Wenn der Verdacht auf einen bösartigen Tumor auftritt, sollte möglichst schnell die Diagnose verifiziert werden und dann möglichst bald mit einer Behandlung begonnen werden. Es kann z.B. gerade beim Wilmstumor durchaus eine Ruptur eintreten, d.h. der Tumor kann platzen. Dann ist das Stadium ein wesentlich höheres.
Der ER: Es ist Ihnen darum gegangen, so rasch wie möglich im St.Anna-Kinderspital die Diagnose bestätigt zu erhalten und damit den Grundstein für die weitere Beurteilung zu legen?
Zeuge: Ja.
Der ER: Es hat ein zweites Gespräch mit Herrn Pilhar alleine gegeben. Wieviele Tage später war das etwa?
Zeuge: Etwa zehn Tage später. Jedenfalls war es ein Montag, als ich ihn angerufen habe, und am Dienstag war er sofort bereit zu kommen.
Der ER: Was war Ihr Interesse, noch einmal mit ihm sprechen zu wollen?
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Zeuge: Ich wußte von St.Anna, daß die Eltern das St.Anna-Kinderspital wieder verlassen gehabt haben; natürlich war mein Interesse, wieder Kontakt aufzunehmen und zu fragen, was los ist, vielleicht aufklärend zu wirken, wie auch immer.
Der ER: Was hat Herr Pilhar in diesem Gespräch im wesentlichen gesagt?
Zeuge: Ich hatte nicht von vornherein den Eindruck, daß hier irgendeine fundamentalistische Weltanschauung vorliegt, wo man sozusagen absolut gegen eine Wand redet ; man hat den Eindruck gehabt, er beschäftigt sich damit, und ich habe immer den Eindruck gehabt, wir könnten ihn überzeugen, auch in diesem Gespräch. Er hat mich zwar dann ein Protokoll unterschreiben lassen, das ich dann ergänzt habe, aber im Prinzip hatte ich keinen negativen Eindruck. Er hat sich halt den Kopf darüber zerbrochen, wie man mit seinem Kind am geschicktesten vorgeht, und ich war daran interessiert, ihn zu überzeugen, daß unsere Methode die richtige ist. Ich habe das nicht als Streitgespräch im bösen Sinne empfunden. Wie er es empfunden hat, weiß ich nicht.
Der ER: Wozu dann dieses schriftliche Festhalten? Was sollte das für einen Sinn haben?
Zeuge: Diese Frage ist an Herrn Pilhar zu richten. Ich habe mich sehr über das Protokoll gewundert; das ist mir noch nie passiert, aber ich habe eingewilligt, dadurch, daß ich einige Ergänzungen in meinem Sinn gemacht habe, in der Hoffnung, daß ich ihn auf diese Weise gewinnen kann.
Der ER: Was war Ihre Überlegung, das schriftlich festzuhalten?
Der Erstbeschuldigte gibt an:
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Meine Überlegung war sicherlich dahingehend. Es ist uns im St.Anna-Kinderspital von der Ärztin 70 bis 80% Heilungschance genannt worden, von Dr. Mann bis nahe 90%; es ist uns bei der Operation 40% Heilung diagnostiziert worden. Es geht immerhin um das Leben unseres Kindes. Wir müssen uns auf Aussagen von Ärzten verlassen. Ich habe mir gedacht, ich muß sichergehen, ich möchte mir das alles dann in Ruhe überlegen können.
Der ER: Heißt das, wenn Sie sagen, daß Sie sichergehen wollen, Sie halten das schriftlich fest, damit Ihnen im Nachhinein nichts abgestritten werden kann?
EB: Im Prinzip.
Verteidiger Mag. Rebasso: Hätte das den Zweck haben sollen, allenfalls Ihre Vertrauensärzte damit zu konfrontieren und zu erfahren, was diese dazu sagen?
EB: Richtig. Wir hatten vor, verschiedene Ärzte aufzusuchen, verschiedene Methoden, Krebs zu therapieren, anzuschauen, mit den Ärzten zu diskutieren und dann die Aussagen der Ärzte zu den verschiedenen Therapierichtungen auch abwägen und überlegen zu können.
Der StA: keine Fragen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Die Eltern sind zunächst einmal vollkommen normal wie jeder andere Patient freiwillig zu Ihnen ins Krankenhaus gekommen?
Zeuge: Ja, absolut.
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie dann weiterverfolgt, daß sie auch tatsächlich Ihren Anweisungen entsprechend ins St.Anna-Kinderspital gegangen sind?
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Zeuge: Ich hatte überhaupt keinen Grund, daran zu zweifeln. Natürlich interessiert es uns, was mit den Patienten, die wir weiterüberweisen, passiert.
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie sich dann dort erkundigt, wie es weitergeht? Wie sind Sie in Kenntnis gelangt, daß die Eltern weggegangen sind?
Zeuge: Das kann ich im einzelnen nicht mehr beantworten. Es ist so, daß zwischen einem Spital wie dem meinen und den Wiener Spitälern natürlich immer enge Kontakte bestehen, so daß der Informationsfluß ständig hin und her geht. Auf welcher Schiene er jetzt gelaufen ist, kann ich nicht mehr sagen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie haben davon erfahren, noch einmal angerufen und mit Herrn Pilhar gesprochen. Was war aus Ihrer Sicht das Ergebnis dieses Gespräches? Welches Gefühl hatten Sie?
Zeuge: Ich hatte immer den Eindruck, wenn wir uns genügend anstrengen, können wir ihn überzeugen, daß er mit der Therapie einverstanden ist.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wie war Ihr konkretes Gefühl nach diesem Gespräch?
Zeuge: Ich hatte noch immer den Eindruck, wenn ihm klar wird, worum es geht, wie gefährlich das ist, wird er sich überzeugen lassen. Ich habe das eigentlich bis Malaga geglaubt, sonst hätte ich mich nicht bemüht.
Verteidiger Mag. Rebasso: Es ist aktenkundig, daß Sie dann auf eine andere Linie umgeschwenkt sind. Sie haben sich aktiv an die Staatsanwaltschaft gewendet.
Zeuge: Sie bringen zwei Dinge durcheinander. Einerseits bin ich verpflichtet, in all diesen Fällen mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen, wenn ich
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den Eindruck habe, daß ein Kind Schaden nimmt. Das ist eine gesetzliche Auflage. Eine Anzeige habe ich andererseits ausschließlich wegen Hamer nach dem Kurpfuscherparagraphen gemacht, nachdem mir dieser Herr schon von früheren Dingen bekannt gewesen ist. Ich habe Herrn Pilhar bei meinem Telefongespräch am nächsten Tag auf den Kopf zugesagt, daß es sich vermutlich um Hamer handelt.
Verteidiger Mag. Rebasso: Herr Pilhar sagt, daß Sie ihm durchaus in weiterer Folge rechtliche Schritte in Aussicht gestellt haben.
Zeuge: Bei diesem Gespräch ist es darum gegangen, daß er mit der Zeitung gedroht hat, er würde das in die Zeitung geben, denn es könne doch nicht sein, daß in Österreich ein Kind gegen den Willen seines Vaters behandelt wird. Ich habe gesagt, daß ich mir rechtliche Schritte vorbehalten muß, daß ich verpflichtet bin, diese Dinge zu machen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Was versprechen Sie sich davon, wenn Sie Eltern rechtliche Schritte in Aussicht stellen?
Zeuge: Ich bin verpflichtet, ihnen vor Augen zu führen, daß es in einer Rechtsordnung nicht möglich ist, einfach ein Kind unbehandelt zu lassen, wenn es durch diese Behandlung zu retten ist.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie haben zunächst versucht, zu überzeugen und dann haben Sie gemeint, wenn es so nicht geht,...
Zeuge: Dieses Gespräch hat ungefähr 5/4-Stunden gedauert. Ich kann mich an den genauen Ablauf nicht erinnern. Es war ein Versuch, den Vater zu beeindrucken. Dann ist es einmal dazu gekommen, daß ihm
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die rechtlichen Schritte vor Augen geführt worden sind. Er hat dann gemeint, er würde ja ohnedies zu einem anderen Arzt gehen. Ich sagte, bestens, ich müßte nur wissen, welcher Arzt das sei.
Verteidiger Mag. Rebasso: Der Versuch, den Vater zu beeindrucken, hat letztlich auch Wirkung gezeigt. Sehen Sie das auch so?
Zeuge: Nach meiner Ansicht offenbar nicht, sonst wäre das Kind zur Behandlung gekommen zu einem Zeitpunkt, wo es noch viel einfacher gewesen wäre.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sehen Sie das im nachhinein als den richtigen Weg?
Zeuge: Es geht nicht darum, ob das der richtige Weg ist oder nicht. Man kann da, glaube ich, nicht zuschauen. Wenn ein Kind eine akute Blinddarmentzündung hat und die Eltern sagen, es darf nicht operiert werden, muß ich ja auch Schritte setzen. Ich kann nicht zuschauen, daß das Kind an der Blinddarmentzündung stirbt. Dann bin ich schuldig. Es hat kürzlich erst einen Prozeß in Linz gegeben, wo Prof. Holmayer verurteilt worden ist, weil er, den Eltern entsprechend, ein Kind nicht mit Transfusionen behandelt hat. Ich mache mich selbst strafrechtlich schuldig, wenn ich diesen Schritt nicht setze. Das ist offenbar auch die Auffassung des österreichischen Justizwesens, sonst wäre die Verurteilung von Prof. Holmayer nicht erfolgt.
Der ER: Wieweit haben Sie den Eheleuten Pilhar die prognostische Entwicklung klargemacht? Wie lange haben sie Zeit, um eine endgültige Entscheidung darüber zu treffen, was mit Ihnen gesprochen worden ist? Ist bei Ihren persönlichen Kontakten mit dem Vater allein oder den beiden Eltern über den Zeitfaktor gesprochen worden?
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Zeuge: Über den Zeitfaktor ist sicherlich schon beim ersten Gespräch insofern gesprochen worden, als ich Wert darauf gelegt habe, daß das Kind möglichst rasch ins St.Anna-Kinderspital kommt, daß ich eine Behandlung als unumgänglich und möglichst schnell angesehen habe. Eine Prognose, zu sagen, ob das in einer Woche gefährlich wird oder in drei Monaten, ist unmöglich. Wenn der Tumor durch Betasten z.B. platzt, ist die Gefahr schon wesentlich schneller gegeben. Wir haben z.B. die Regel, wenn ein Bauchtumor kommt und es klar ist, daß es ein Bauchtumor ist, sollen nicht alle vorbeiströmen und das abtasten, weil die Gefahr besteht, daß bei einer Palpation so etwas platzt.
Der ER: Der Zeitfaktor war also in Ihrem Gespräch insofern wesentlich, als die Abklärung so rasch wie möglich erfolgen sollte?
Zeuge: Und der Beginn der Behandlung; aber ich kann nicht sagen, ob das gefährlich ist, wenn man zwei oder drei Wochen versäumt. Das ist in der Situation nicht möglich, noch dazu, weil uns das gesamte Ausmaß der Erkrankung ja nicht klar war. Es hätten schon Metastasen sein können oder auch nicht. Das weiß man ja nicht. Die Untersuchung ist ja dann nicht zu Ende geführt worden. Die Eltern haben ja dann die Bilder bei sich gehabt, die haben wir ja nicht mehr gehabt.
Verteidiger Mag. Rebasso: Alternativen auch nur in Erwägung zu ziehen war für Sie kein Thema?
Zeuge: Wenn Sie von Komplementärmedizin sprechen und meinen, man solle das ergänzend machen, war es schon an der Universitätskinderklinik immer so, daß wir alles zugelassen haben, wenn es unsere Therapie nicht beeinträchtigt hat. Unsere Patienten haben von Stierblut angefangen über irgendwelche Tropfen bis hin zu Wenderin,
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also Handauflegen und das Unheil abwenden, usw. alles machen dürfen, wenn wir unsere Therapie durchführen durften. Das ist mit der Medizin nach Hamer ja nicht möglich.
Verteidiger Dr. Schefer: In welchem Stadium der Wilmstumorerkrankung befand sich Olivia, als sie von Ihnen untersucht wurde?
Zeuge: Unter Annahme von Stadium 2. Das weiter müssen Sie Prof. Gadner fragen, der eine Ultraschalluntersuchung bzw. Computertomographie gemacht hat.
Verteidiger Dr. Schefer: Welche Überlebenschance in % hätten Sie Olivia zu diesem Zeitpunkt eingeräumt, wenn die Erkrankung in diesem Stadium operiert worden wäre?
Zeuge: Ich lasse mich sicherlich in keine Prozentangaben ein, weil das keinen Sinn macht. Es ist absolut fahrlässig, hier nicht die komplette Therapie zu machen und nur mit einer Operation das Auslangen zu finden. Mit Operationen hat man früher, vor der Chemo- und Strahlentherapie, ja auch gearbeitet und dann sind die Patienten trotzdem gestorben. Bezüglich einer Prozentangabe würde ich bitten, daß Sie Prof. Gadner fragen.
Verteidiger Dr. Schefer: Eher 10 oder eher 90%?
Zeuge: Ich lasse mich jetzt auf keine Prozentangaben ein.
Verteidiger Dr. Schefer: Eine sofortige Operation hätte doch eine große Heilungschance.
Zeuge: Ja, nur hat die andere Methode eine 100%ige Heilungschance. Was soll ich mit einer halben Heilungschance machen, wenn ich das Kind gesund machen kann? Ich habe Patienten, die heute 30 Jahre alt sind und selbst Kinder in die Welt gesetzt haben, und denen geht es
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gut. Und da soll man zuschauen, wie ein Kind langsam vor laufender Fernsehkamera stirbt? Das ist ein bißchen zu viel verlangt.
Verteidiger Dr. Schefer: Können Sie nach durchgeführter Operation sagen, mit ziemlicher Sicherheit ist das Kind dann geheilt?
Zeuge: Nein, das kann man eben nicht, weil man nicht weiß, welche Zellen irgendwo im Körper noch herumschwappen. Auch beim Stadium 1 oder 2 kann, wenn die Operation zunächst erfolgreich ist, durch die Blutbahn trotzdem eine Krebszelle irgendwo hingetragen werden.
Verteidiger Dr. Schefer: Nach allgemeiner Ansicht - so hat es Ihr Kollege Dr. Scheithauer vorgetragen beträgt in diesem Stadium 2 die Überlebenschance ungefähr 95%, aber gerechnet auf fünf Jahre. Kann es sein, daß das stimmt?
Zeuge: Wenn, dann macht man beim Wilmstumor zwei Jahre. Ich würde trotzdem bitten, daß Sie diese Frage an Prof. Gadner stellen. Es hängt immer von der Tumorart ab. Es gibt Tumore, z.B. Medulloblastome, da braucht man zehn Jahre.
Man sollte endlich davon wegkommen, immer von dem Tumor zu sprechen. Es ist einfach so, daß im Bereiche der Onkologie unzählige Diagnosen mit ganz unzähligen Behandlungsmöglichkeiten, unzähligen Charakteren existieren. Der Begriff "Krebs" ist in dem Fall sogar falsch. Kein Mensch käme auf die Idee, von den Infektionen zu sprechen und dann meint man damit vom Furunkel angefangen über Masern bis zur Pest oder AIDS alles damit. Man kann nur den Tumor als solchen, diese eine Erkrankung, getrennt von allen anderen sehen. Das immer auf einen Haufen zu werfen, ist leider fachlich ein Unsinn.
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Der Erstbeschuldigte gibt hierzu an:
Wir sind eigentlich davon ausgegangen, daß die Prognosen - die dritte Prognose war dann über 90% sich auf eine Fünf-Jahres-Überlebensrate beziehen. Sie beziehen sich in Wirklichkeit auf eine Zwei-Jahres-Überlebenschance?
Zeuge: Das hängt vom Stadium ab. Wenn man alle vier Stadien zusammenrechnet, hat man eine geringere Prozentangabe, wenn man Stadium 1 oder 2 nimmt, hat man eine wesentlich höhere. Ich würde beim Stadium 1 und 2 auch ohne weiteres 98% annehmen.
EB: Ich zitiere Dr. Gadner: "Stadium 2 und 3 hat 86%".
Zeuge: Stadium 2 und 3 zusammengenommen, das ist wieder etwas anderes.
EB: Sie haben damals an einem Montag angerufen. Ich vermute, Sie sind da vom St.Anna-Kinderspital verständigt worden.
Zeuge: Ich habe schon vorher gewußt, daß Sie nicht mehr dort sind. Wir wollten Ihnen Zeit geben. Dann habe ich gedacht, jetzt muß ich mich sozusagen wieder einmischen. Ich habe mich verantwortlich und zuständig gefühlt. Ich habe Sie ja hineingeschickt. Wenn Sie das dann nicht mehr wahrnehmen, fällt der Ball ja sozusagen wieder auf mich zurück.
EB: Dr. Gadner, Dr. Mann und Sie haben sich zuständig erklärt. Wir haben dann versucht, Sie als unseren zuständigen Arzt anzusprechen. In diesem Telefonat haben Sie mir erklärt, so ein Fall sei Ihnen noch nie untergekommen, und bevor Sie uns anzeigen, solle ich am nächsten Tag zu Ihnen kommen.
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Zeuge: Das haben Sie mir schon öfters vorgehalten. Ich verstehe bis heute nicht, was Sie damit meinen.
EB: Es hat einen ersten Zeitungsartikel gegeben. Daraufhin hat sich eine gewisse Frau Kargl aus Grünbach bei uns gemeldet und hat mir folgende Geschichte erzählt:. Sie war 1990 mit einem 11 Monate alten Mädchen bei Ihnen in der Klinik. Sie haben dem Mädchen Kugelzellenanämie diagnostiziert und der Mutter erklärt, eine sofortige Entfernung der Milz könne nur mehr das Leben des Kindes retten. Die Mutter hat sich jedoch dieser Operation enthalten, sie ist zu einem Naturheiler gegangen. Sie haben sie angeblich bei Gericht angezeigt. Die Fürsorge hat sich eingeschaltet. Wir haben mittlerweile 1996, 1995 habe ich mit Frau Kargl gesprochen. Die Fürsorge ist nach wie vor bei dieser Mutter, die alleinstehend ist und drei Kinder hat. Das Mädchen ist mittlerweile fünf Jahre alt, hat die Milz drin und ist gesund. Kann es sein, daß Sie damals eine Fehldiagnose gestellt haben?
Zeuge: Nein. Das ist ein Sphärocytose. Das ist angeboren und wird immer eine Spährocytose bleiben. Es hängt vom Ausmaß der hämolytischen Krisen ab; wie häufiger sie eine solche hat, um so mehr Katastrophen werden auf das Kind früher oder später zukommen. Es ist das nur nicht so unmittelbar lebensbedrohend wie in Ihrem Fall. Ich weiß, Sie haben in Ihrem Tagebuch geschrieben, daß Frau Kargl leider nicht bereit war, öffentlich gegen mich aufzutreten und haben das sehr bedauert. Es wird daraus trotzdem keine größere Wahrheit. Das ist eine Sphärocytose. Die läuft überall auf der Welt so, wie sie abläuft. Man stirbt nur nicht sofort daran, aber man kann mit der Zeit im Erwachsenenalter alle möglichen Probleme bekommen, die vermeidbar wären.
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Zweitbeschuldigte: Sie haben gesagt, wir sollen sofort ins Krankenhaus fahren, sofort alles aufnehmen, sofort zur Operation bereitmachen.
Zeuge: Zum Behandlungsbeginn.
ZB: Sie haben damit gerechnet, daß Olivia sofort operiert wird, deshalb hatten Sie auch diesen Zeitdruck vor dem Wochenende. Sie haben gesagt, Sie muß morgen gleich operiert werden.
Zeuge: Nicht operiert. Soweit sind mir die Therapieformen schon bekannt. Zu meiner Zeit hätte man gleich operiert und dann die Chemo- und Strahlentherapie gemacht. Das macht man inzwischen anders, weil die Ergebnisse wesentlich besser sind. Sie haben völlig recht, ich habe damit gerechnet und war etwas verblüfft, daß das nicht so der Fall war; daß man nicht gleich, spätestens am Samstag, angefangen hat.
ZB: Im St.Anna-Kinderspital sind noch einmal CT´s gemacht worden. Man hat dann plötzlich gesagt, keine Operation, es muß chemotherapiert werden. Außerdem hat man noch einen Schatten in der Leber festgestellt, den man nicht genau zugeordnet hat. Das war für uns ein Unsicherheitsfaktor. Was kommt noch dazu?
Zeuge: Das konzediere ich Ihnen auch, daß Sie plötzlich einer Situation gegenübergestellt werden, wo Sie sich mit medizinischen Fachausdrücken auseinandersetzen müssen, die Sie vorher in Ihrem Leben nicht gehört haben. Es ist nicht immer einfach so, daß ich einen Befund habe, anschaue und genau das Ausmaß beurteilen kann.
ZB: Wir als Laien waren ja auf Ihre Meinung und die Meinung von St.Anna angewiesen, und es wird jedesmal etwas anderes daraus.
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Zeuge: Das ist eine Schwierigkeit, das ist mir schon klar. Das ist nicht nur bei Ihnen der Fall.
ZB: Wir haben gesagt, wir wollen noch etwas anderes hören und sehen.
Zeuge: Das habe ich dem Vater nie abgesprochen. Ich habe immer gesagt, ich finde es völlig in Ordnung, wenn er sich woanders erkundigt, aber wenn jemand die Behandlung übernimmt, brauche ich den Namen. Das war die einzige Bedingung.
ZB: Ist es jetzt nur Wilmstumor oder geht es weiter? Das war für uns ein absoluter Unsicherheitsfaktor.
Zeuge: Das verstehe ich, aber es war ein Wilmstumor.
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie, bevor Sie begonnen haben, meinungsbildend auf das Ehepaar Pilhar einzuwirken, sich mit den Befundungen des St.Anna-Kinderspitals ausgestattet?
Zeuge: Die gab es doch nicht mehr. Die Eltern haben alle Bilder mitgenommen. Die einzigen Bilder, die wir gehabt haben, waren unsere eigenen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie haben gemeint, das wird schon so sein und seine Richtigkeit haben?
Zeuge: Dr. Mann hat auch wieder im Bedürfnis Vertrauen zu schaffen, alle Unterlagen - was sonst gegen alle Regeln ist - den Eltern in die Hand gedrückt. Das sind die Bilder, die man dann in dem berühmten Video von Hamer bei Prof. Rius sieht, wo Hamer zumindest beweist, daß er Wilmstumor nicht kennt, weil er Neuroblastom und Nephroblastom dauernd verwechselt, was immerhin beachtlich ist für jemanden, der Medizin studiert hat.
Wir hatten also keine weiteren Unterlagen als unsere eigenen.
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Verteidiger Mag. Rebasso: Wann haben Sie von der Geschichte von Frau Kargl erfahren? Hat Ihnen das Frau Kargl selbst erzählt?
Erstbeschuldigter: Sie ist ins Elternhaus gekommen und hat bei meinem Vater vorgesprochen. Der Vater hat mich dann angerufen und ich bin dann zu Frau Kargl nach Grünbach gefahren. Das war ca. Anfang Juni 1995.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wieso glauben Sie, kommt Frau Kargl dazu, Sie mit ihrer Geschichte zu konfrontieren?
EB: Weil die Fälle Parallelitäten aufgewiesen haben.