Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern
SV Dr. Scheithauer

SV Dr. Scheithauer gibt an:

Eigentlich hat sich nichts an meinem Gutachten geändert.

Der ER: Es ist diese Leberschädigung zur Sprache gekommen. Für mich ist es eindeutig und ausreichend expliziert, aber zur Verdeutlichung, weil es nicht so besonders zur Sprache gekommen ist: Was war mit der Leber?

SV: Betreffend die Leber wurde zu dem Zeitpunkt, als die Diagnose gestellt wurde, letztlich eigentlich an drei verschiedenen Stellen mit allen menschenmöglichen diagnostischen Verfahren festgestellt, daß die Leber nicht betroffen war. Das heißt, der Tumor war auf die Niere beschränkt; das, was man sozusagen in der Leber gesehen hat - und das hat Frau Pilhar ja heute auch gesagt - das einzige war, daß die Leber imprimiert wurde, d.h. der Tumor war so groß, daß er auf die Leber gedrückt hat. Das Tumorstadium war ein Stadium 1, ein Frühstadium, das potentiell in erster Instanz auch operiert hätte werden können, und das ist ja im Prinzip ja auch in einem der Gespräche als dann nicht ideale Alternative, aber sozusagen als Möglichkeit, ins Auge gefaßt worden. In Amerika macht

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man das sogar nicht selten, daß man in erster Instanz operativ agiert und daß man nur im Anschluß dann die Chemotherapie macht, in Abhängigkeit von Risikokonstellation, welchen Aufbau der Tumor hat, wie groß er war, wie unproblematisch die Therapie. In Europa macht man das an und für sich umgekehrt, daß vorweg, um das Risiko zu minimieren, daß die Kapsel dieses Tumors bei der operativen Entfernung zerplatzt, in erster Instanz über vier Wochen eine Chemotherapie gegeben wird; der Vorteil dieser Strategie ist auch, daß der Tumor meistens schon binnen dieser wenigen Wochen deutlich kleiner ist, leichter zu operieren ist; nach erfolgten Operation wird dann entschieden. In manchen Fällen, wenn es eine sehr günstige Prognose ist, es also ein sehr ausgereifter Tumor ist, muß keine Chemotherapie gemacht werden; das ist eher selten. Im übrigen macht man dann entweder vier Wochen oder vier Monate eine Sicherheitsbehandlung, um versteckte Fernmetastasen zu behandeln. Faktum war, daß zu dem Zeitpunkt, wo Olivia dann einer entsprechenden Therapie zugeführt wurde, sowohl in der Lunge als auch in der Leber Metastasen waren. Das ist ein Stadium IV, da stehen die Chancen einer Definitiv- und Dauerheilung nur mehr 50 : 50. Da muß man in der Regel dann auch mit intensiveren therapeutischen Maßnahmen eingreifen, um eine Heilung gewährleisten zu können. Das Problem ist, wenn der Zustand eines Patienten schlechter ist, dann hat er natürlich auch von der Verträglichkeit der Therapie wesentlich größere Probleme, als wenn es jemandem sehr gut geht. Man muß intensivere Medikamente einsetzen, die in der Regel dann schlechter vertragen werden, und zusätzlich, was man im Idealfall normalerweise nicht macht, muß man eine Bestrahlungstherapie auch einsetzen. Spätschäden, weil man ja doch auch in diesem

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Stadium so viele heilen kann, finden sich gerade bei Leuten, die intensiver behandelt werden mußten und die Strahlentherapie erhalten haben.

Der ER: Wenn ich den Einwand richtig verstanden habe, der vom Erstbeschuldigten kommt, geht er davon aus, daß diese Leberschädigung von vornherein schon da war. Das stimmt mit Ihrem Gutachten nicht überein.

SV: Nein. Prim. Hübsch, inzwischen in Neunkirchen Vorstand der Radiologie, hat im Allgemeinen Krankenhaus alle Computertomographien des Bauchbereiches und alle Untersuchungen vor sich liegend gehabt und hat die Befunde miteinander verglichen und hat dezidiert in seinem Befund ausgeschlossen, daß vor dem 19.05.1995, das war der Zeitpunkt der ersten Computertomographie, die Leber in diesen Krankheitsprozeß involviert war. Das kann man auch statistisch sagen, um Fragen vorweg vorzugreifen: Die Wahrscheinlichkeit, daß primär Lebermetastasen vorliegen, ist sehr gering. In 85% der Fälle gibt es keine Fernmetastasen, weil der Tumor eben zuerst so groß wird, daß man ihn tastet. Ich würde sagen, man kann mit Ultraschall und Computertomographie in 95 bis 98%-iger Sicherheit Metastasen ausschließen. Wie gesagt, nichts ist perfekt in der Medizin, aber nach allem menschlichen Ermessen war das nicht der Fall.

Der ER: Nun ist schon einige Male diese Therapiestudie SIOP 9 GPO angesprochen worden. Können Sie uns als medizinischen Laien erklären, was das ist?

SV: Die Krankheit ist so selten, in Österreich finden sich pro Jahr 6 bis 12 Fälle, in Deutschland etwa 200 Fälle pro Jahr. Man versucht daher, nachdem das ein Tumor

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ist, wo man eine sehr sehr hohe Heilungschance hat, die Patienten möglichst einheitlich und optimalst zu behandeln und das nur an spezialisierten Zentren. Das Ziel ist, die bestehende, etablierte Therapie, die so eine hohe Heilungschance hat, noch kürzer, noch besser verträglich zu machen und vielleicht noch weiter zu optimieren bei den Patienten, die nicht eine so gute Prognose haben. Man versucht ja bei einer Tumortherapie mit einer Chemotherapie, den Patienten, wenn es irgendwie vermeidbar ist, keinen Schaden oder keine Nebenwirkungen zuzufügen. In manchen Situationen, z.B. Leukämie, ist die Chemotherapie eine schreckliche Therapie. Chemotherapie ist nicht Chemotherapie. Es gibt 60 Substanzen, es gibt 2000 Kombinationen. Es hängt davon ab, was für ein Behandlungsziel man anstrebt. Man versucht aufgrund der Seltenheit der Krankheit aufgrund der großen Erfahrung, die man benötigt, um diesen seltenen Tumor zu behandeln, die Patienten weltweit einheitlich zu behandeln. In ganz Europa werden die Patienten nach dieser SIOP-Studie, das ist die Society for onkological Pediatritions, behandelt, und in Amerika gibt es eine zweite Gesellschaft, die auch mit Buchstaben abgekürzt ist; die behandeln auch alle einheitlich; man behandelt in Abhängigkeit vom Tumorstadium, vom Alter des Patienten und von der Risikokonstellation, die sich aufgrund des intraoperativ erhobenen Befundes ergibt.

Der ER: Auf welcher Basis ist diese Studie?

SV: In der vorhergehenden amerikanischen Studie z.B. sind 6000 Patienten behandelt worden, in der europäischen Studie sind auch ungefähr 1500 Fälle, die man über 15 Jahre schon nachbeobachtet, behandelt worden.

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Der ER: Heißt das also, daß diese Behandlungsmethode über Grundlage Therapiestudie SIOP die allgemein anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft mit heutigem Stand sind?

SV: Ja. Das ist sicherlich der Fall. Es gibt viele Ärzte, viele verschiedene Meinungen, es gibt gute Ärzte, schlechte Ärzte, manche Ärzte, die ihre Fähigkeiten, Möglichkeiten überschätzen und manche, die die Grenzen der Medizin kennen. Weltweit würde von jemandem, der ein bißchen etwas versteht von der Krebstherapie und der die Seltenheit dieses Tumors oder dieser Krankheit kennt, auf diese Art behandelt werden. Eine Alternative gibt es ganz, ganz sicher nicht.

Der ER: Es ist auch die Rede davon, daß das in einigen wenigen Krankenhäusern abgehandelt wird. Wo gibt es in Österreich solche Zentren? Wo könnte dieser Fall abgehandelt werden? Weiters ist auch die Rede von einer Verständigungspflicht. Das muß nämlich gemeldet werden. Was ist darunter zu verstehen?

SV: Es ist in Österreich an und für sich das Zentrum für diese Erkrankung eben das St. Anna-Kinderspital. Wenn an einer Abteilung, egal wo, diese Krankheit diagnostiziert wird, dann wird diese Zentrale, das St.Anna-Kinderspital verständigt bzw. werden in der Regel die Patienten auch dorthin transferiert, weil dort eben das Know-how besteht und sozusagen auch die Infrastruktur für eine wirklich optimale Versorgung der Patienten gegeben ist, bzw. die Universitätskliniken machen eben die Behandlungen zum Teil auch selbständig, aber auch unter Information und Beiziehung des Professor Gadner, des Leiters des St.Anna-Kinderspitals.

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Der ER: Das war offenbar der Grund für Prof. Jürgenssen, zu sagen, St.Anna-Kinderspital? Hat er da nach den üblichen Regeln gehandelt?

SV: Ja, das ist der übliche und korrekte Weg und das ist eigentlich sehr prompt gegangen. Olivia wurde ja am selben Tag der Diagnosestellung oder des Verdachtes dorthin weitertransferiert.

Der ER: Ich habe zu beurteilen, wie dieses Stadium ein Laie miterlebt. Das Gutachten geht von Stadium 1 bis Stadium 4. Unabhängig von allen mehr oder weniger diffizileren medizinischen Möglichkeiten, was ist für Eltern eindeutig erkennbar, daß der Zustand schlechter wird? Wie kann man das medizinisch sagen und fassen?

SV: Es ist, glaube ich, sehr schwierig; als Eltern hat man, glaube ich, eine andere Beziehung, als wenn man als Arzt an den Patienten herantritt. Ich glaube schon, daß es bei einem Krankheitsprozeß in diesem Umfang, in diesem Ausmaß, der ja fast ein Drittel der Größe des Kindes eingenommen hat, merkbar sein muß, daß es dem Kind schlecht geht.

Der ER: Es muß doch der Bauch sehr aufgebläht sein. Sieht man, daß da etwas schlechter oder in dem Fall größer wird?

SV: Ich war bei der unmittelbaren Behandlung der Olivia nicht beteiligt. Ich habe mein Gutachten nur anhand der Krankenunterlagen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, gemacht. Ich konnte nur sozusagen aus den Medienberichten und den Fotos ersehen, wie die Situation primär ausgeschaut hat, wie sie dann mit der Flugärzteambulanz eingetroffen ist und wie sie dann ausgesehen hat. Der Leib war sicherlich aufgetrieben; es ist

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in der Situation sicherlich der ganze Verdauungsapparat Magen-Darm zusammengedrückt. Entsprechend hat man natürlich, weil dort sehr empfindliche Nervenzentren sind, in der Regel auch Schmerzen, also nicht nur das Druckgefühl, sondern diese Nervenzentren werden in der Regel auch komprimiert; das, was man an Essen überhaupt zu sich nehmen kann, kann nicht sehr viel gewesen sein, weil der Magen zusammengedrückt war; natürlich ist die Muskulatur geschwächt und man ist bei weitem nicht mehr so bewegungsfähig. Es ist sicher objektiv ersichtlich, glaube ich.

Der ER: Kann man aus medizinischer Sicht sagen, ob und wieviel Schmerzen das Kind gehabt haben muß bei diesem Krankheitsbild?

SV: Das ist eine sehr schwierige Frage, weil Schmerz subjektiv registriert wird. Jeder hat ein unterschiedliches Ausmaß an Schmerzempfindung. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß. Ich konnte das auch nur indirekt beurteilen, weil ja nach diesen Hamer-Thesen der Schmerz gut ist, welche Auffassung natürlich katastrophal ist. Ich konnte das auch indirekt beurteilen, als ich die Intensität der Schmerztherapie gesehen habe, die in einem Krankenhaus erforderlich war. Die Schmerzen müßten, soweit ich das indirekt beurteilen kann, bestanden haben; wie oft und in welchem Ausmaß, das kann ich natürlich, nachdem ich auch mit der Patientin nie gesprochen habe, nicht beurteilen.

Der ER: Angeklagt ist wörtlich "Körperverletzung". Das ist aber der technische Ausdruck dieses Paragraphen, der juristisch angezogen worden ist. Inhaltlich heißt es aber: Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung. Können Sie als Arzt sagen, ob und wieweit sich Ihr Befund und Gutachten unter diese

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juristische Definition begeben kann? Definiert wird nämlich die Gesundheitsschädigung so, daß es heißt: "An der Gesundheit schädigt, wer eine Krankheit herbeiführt oder verschlimmert." Was sagen Sie als Mediziner zu den Begriffen "Krankheit" und "verschlimmert"?

SV: Es hat sich die Chance auf Definitivheilung, die ja Gott sei Dank doch noch eingetreten ist, von primär 97% auf 50% und wahrscheinlich einen noch geringeren Prozentsatz verringert, weil in der Zwischenzeit durch den verschleppten Therapiebeginn Fernmetastasen aufgetreten sind, also aus dem Stadium 1 ein Stadium 4 geworden ist, und weil intensivere therapeutische Maßnahmen erforderlich geworden sind und ja auch die Verträglichkeit der Therapie wesentlich problematischer geworden ist durch den verzögerten Beginn der Therapie in einem höheren Tumorstadium.

Der ER: Nach dem von Ihnen erhobenen Krankheitsbild in diesen zehn bis elf Wochen, von denen die Rede ist, hat sich die Krankheit verschlimmert?

SV: Ja, zweifellos.

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StA: keine Fragen.

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Verteidiger Mag. Rebasso: Sie sagen, die Krankheit hat sich verschlimmert. Was hat die Verschlimmerung der Krankheit herbeigeführt? Hat sie sich aus sich heraus verschlimmert oder wurde da etwas getan, eine Außeneinwirkung?

SV: Die Krankheitsverschlimmerung ist dadurch erfolgt, daß keine entsprechende Therapie in die Tat umgesetzt wurde und daß zwei Monate verstrichen sind. In dieser Zeit von zwei Monaten hat sich der Tumor von einem

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Durchmesser von ungefähr 8 cm auf einen Durchmesser von ungefähr 30 cm vergrößert. Dadurch hat sich auch eine Verschlechterung ergeben.

Verteidiger Mag. Rebasso: Hat sich die Verschlimmerung aus sich heraus entwickelt oder wurde etwas dazu getan?

SV: Die hat sich spontan ergeben. Das liegt in der Natur dieser Krankheit, in der Natur der Tumorkrankheit. Das ist ein gesundes Körpergewebe, das nicht mehr den Wachstumsmechanismen unterliegt und somit tut, was es will. Es ist von selbst gewachsen, spontan.

Verteidiger Mag. Rebasso: Ihre Meinung war zunächst die, daß man das hätte stoppen können? Man hätte eingreifen können?

SV: Ja.

Verteidiger Mag. Rebasso: Ihre gesamte Sachverständigenbegutachtung ist auf den einschlägigen konventionellen Erkenntnissen der schulmedizinischen Krebstherapie aufgebaut?

SV: Das ist im wesentlichen das, worauf ich basiere, ja.

Verteidiger Mag. Rebasso: Das berücksichtigt aber nicht die ja auch hier in diesem Verfahren im Raume stehenden anderen Meinungen zu diesem Thema?

SV: Das ist ein so weitreichendes Problem, das wir sicherlich nicht abhandeln und endgültig lösen werden können. Faktum ist, daß jedem Laien, jedem Arzt, wenn er einen neuen therapeutischen Weg hat, eine neue Möglichkeit hat, eine Erkrankung zu behandeln, zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, die Welt daran auch teilnehmen zu lassen. Es gibt Zeitschriften, wo er seine Daten bekanntgeben kann. Es wurde von Herrn Pilhar gesagt, den

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Dr. Hamer kennt jeder; es gibt diesen Namen - abgesehen davon, daß er kein Arzt ist - nirgends in der Welt. Es erscheint dieser Name nirgends - das wurde auch von Dr. Hawel festgestellt und steht jedem die Möglichkeit zu - das heißt "Medline" - nachzuschauen, ob jemand irgend etwas darüber einmal publiziert hat. Es ist keine anerkannte Methode; es gibt sehr viel paramedizinische Methoden, die zum Teil, wie gesagt, nicht ausreichend untersucht worden sind. Es ist allerdings die Schulmedizin nicht böse, sie verwehrt sich nicht gegen diese Methoden. Wir wissen, gerade in der Krebstherapie, wie groß die Nachfrage ist. Viele Patienten wollen das - und das ist verständlich, weil man nach menschlichem Ermessen wirklich alles machen möchte, um zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Es wird durchaus akzeptiert. Die Schulmedizin verlangt nur genauso, wie sie von sich selbst etwas verlangt, daß wirklich auch Beweise erbracht werden, daß diese Therapie etwas bringt, oder daß sie besser ist, oder daß sie überhaupt etwas dazu beiträgt.

Verteidiger Mag. Rebasso: Es ist Ihnen aber bekannt, daß es hier verschiedene Meinungen gibt, insbesondere in der Krebstherapie ein ganzes Spektrum von Meinungen, und Sie referieren aus der Sicht der konventionellen Schulmedizin? Ist das so?

SV: Es gibt sicherlich an die 300 paramedizinische Methoden. Was sozusagen das Gesetzbuch für den Juristen ist, ist eben die schulmedizinische Meinung, wenn Sie so wollen, für den Arzt.

Verteidiger Mag. Rebasso: Ist Ihnen bekannt, daß in verschiedenen Zeitungen, Zeitschriften, durchaus zum Teil auch in Fachzeitschriften, insbesondere im Zusammenhang mit der Chemotherapie Publikationen erfolgt sind, die ich zum Teil auch hier habe, die ich dem Gericht

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auch vorlegen werde und die Verlesung beantragen werde, die auch den Beschuldigten zum Teil damals vorgelegen sind, und wo es z.B. heißt: "Chemotherapie im Abseits" - also insbesondere im Zusammenhang mit der Chemotherapie doch sehr kritische Stellungnahmen - von durchwegs medizinisch gebildeten Personen erfolgen, z.B. "Vom Giftgas zum Krebsmittel"; im deutschen Ärzteblatt ist etwas abgedruckt, da geht es darum, daß noch immer mehr Fragen als Antworten ebenfalls im Zusammenhang mit der konventionellen Krebstherapie gibt. Im Spiegel - das ist zwar keine Fachzeitschrift - haben wir einen Artikel "Ein gnadenloses Zuviel an Therapie". Da sind Stellungnahmen zu lesen, die zum Teil für die Chemotherapie vernichtend sind. Ist Ihnen das bekannt?

SV: Natürlich. Ich möchte nur auf folgendes aufmerksam machen: Es gibt unendliche Berichte und Chemotherapie ist nicht Chemotherapie; gerade jemand, der sozusagen die Krebstherapie macht, weiß über die Grenzen und Möglichkeiten der Chemotherapie, die es gibt. Es gab sehr, sehr wesentliche Fortschritte, aber es wurde in den letzten Jahren, Jahrzehnten gelernt, daß es eben Grenzen und Möglichkeiten gibt. Die sollten je nach Chance, je nach Möglichkeit entsprechend eingesetzt werden. Wenn man jemanden nicht mehr heilen kann, dann weiß man, und das wird generell getan, daß man eher zurückhaltend agiert und nicht belastend agiert, da die Lebensqualität, wenn nur eine begrenzte Zeit verbleibt, eigentlich das entscheidendste, vordergründige Moment ist. Umgekehrt gibt es bestimmte Situationen, wo so gewaltige Fortschritte gelungen sind wie beispielsweise bei diesem Wilmstumor; das sind nicht viele Tumoren. Hodentumoren waren früher ein Todesurteil und heute kann man 90% dieser Menschen auf Lebzeit heilen. Da

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muß man manchmal doch intensivere Therapien machen, aber das ist leider Gottes dann erforderlich. Da gibt es eben leider auch keine alternative Möglichkeit. Aber sonst ist es wirklich wichtig zu wissen, Chemotherapie ist nicht Chemotherapie. Es gibt 2000 verschiedene Kombinationen. Das hängt davon ab, was man behandelt. Es geht die Entwicklung in der Medizin wirklich fulminant vor sich, daher auch diese Überspezialisierung. Es kann ein praktischer Arzt und auch ein allgemeiner Internist eigentlich nicht mehr wirklich die Möglichkeiten vollends überblicken und ersehen, die augenblicklich bestehen, und wie es weitergeht. Selbst die Onkologie, also die Krebstherapie, hat sich wieder aufgeteilt. Es gibt spezielle Chirurgen dafür, selbst die Blutkrebserkrankungen sind ein eigenes Kapital geworden. Es ist die Medizin so vielfältig geworden. Das sollte man eben als Arzt wissen. Es waren sehr viele Ärzte beteiligt, daß man zwar global ein bißchen die Situation beurteilen kann, aber aufgrund einer Überspezialisierung sollte dann doch ein Spezialist beigezogen werden.

Verteidiger Mag. Rebasso: Kann man sagen, daß sich die Krebstherapie nach wie vor im Experimentierstadium befindet?

SV: Das würde ich so nicht meinen. Bei sehr häufigen Krebsarten sind die therapeutischen Möglichkeiten sicherlich noch nicht optimal, vor allem bei fortgeschrittenen Tumorstadien sicherlich. Alles bedarf einer weiteren Optimierung. Vielleicht ist es in zehn bis fünfzehn Jahren so weit, wenn man jene Gendefekte kennt, die den Krebs auslösen, daß man ganz andere therapeutische Möglichkeiten hat. Es ist alles verbesserungsbedürftig. Es wäre falsch und schlecht, wenn man sagt, das ist das Optimale. Man kann

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sich immer nur nach der gegenwärtigen Situation, nach den gegenwärtigen Möglichkeiten orientieren.

Verteidiger Mag. Rebasso: Ich lege dem Gericht vor einen Artikel aus dem Deutschen Ärzteblatt, Ausgabe Jänner 1996, weiters einen Artikel aus einer Zeitschrift aus 1991, der sich ebenfalls mit Chemotherapie befaßt und die Überschrift trägt "Chemotherapie im Abseits" Auch dieser Artikel möge bitte zur Gänze verlesen werden; weiters einen weiteren Artikel aus einer Ärztezeitung aus dem Jahr 1995, welcher den Titel trägt "Das Ziel muß es sein, Krebs ohne Operation und Chemotherapie und Bestrahlung zu heilen". Hier werden ebenfalls die massiven Nachteile dieser Therapie in einer Ärztezeitschrift behandelt; weiters einen Artikel aus der Zeitschrift "Der Spiegel", zugegeben keine einschlägige Fachzeitschrift, dennoch aber etwas, was immerhin der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Dann noch einen weiteren Artikel, ebenfalls aus dem Jahr 1995, der war brandaktuell, vom 5.7.1995; in der damaligen Zeit ist er damals in der Zeitung erschienen und ist ebenfalls den Beschuldigten für ihre Entscheidung zur Verfügung gestanden "Vom Giftgas zum Krebsmittel". Das war die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Hier heißt es z.B. "Blickt man auf die 50 Jahre Chemotherapie zurück, so fällt auf, daß sich Phasen der Erfolge und des Pessimismus abwechseln. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß große Fortschritte erzielt wurden, die Situation ist aber vor allem bei den Geschwürnissen innerer Organe sowie des Bindegewebes nach wie vor unbefriedigend. Nur 6% aller Krebsleiden lassen sich heute heilen." Ich ersuche um Verlesung dieser Beiträge, und, falls es dem Gericht erforderlich scheint, den Sachverständigen dazu noch zu einer Stellungnahme zu bitten.

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Sie sagen, es lag ursprünglich ein Stadium 1 vor und dann letztlich zum Zeitpunkt der Operation Stadium 4. Wir haben die Beischaffung der Krankenakten beantragt, aus denen sich ergeben müßte, daß letztlich die Medikation allerdings auf Basis Stadium 2 erfolgt ist.

SV: Wie gesagt, ich war in die aktive Behandlung der Patientin ja nicht involviert. Mir lagen nur die Unterlagen vor. Prof. Gadner ist ja geladen. Er war dann mehr oder weniger direkt involviert. Es kann sein, daß dem Wunsch der Eltern entsprechend eine unter Umständen weniger intensive Chemotherapie zum Einsatz gelangt ist, als das üblicherweise bei so weit fortgeschrittenen Stadien ist. Das könnte sein, das kann ich nicht beurteilen. Ich habe wie gesagt da keinen Einblick gehabt. Die Intensität der Chemotherapie mag der Anfangsbehandlung eines Stadiums 2 entsprochen haben, aber tatsächlich ist das Stadium 4 nichts anderes, als daß Metastasen in Lunge und Leber vorlagen. Man kann unterschiedlich intensiv behandeln.

Verteidiger Mag. Rebasso: Ihrer Stellungnahme zuvor folgend müßte ich annehmen, daß nach der Tumorentfernung auf der Leber dieser Schatten oder dieses Zurückdrängen des Organs auf dem Computertomogramm nicht mehr erkennbar sein müßte.

SV: Ich habe mein Gutachten Ende August 1995 geschrieben. Der letzte Befund, den ich zur Verfügung hatte, war ungefähr von Mitte August. Ich habe die computertomographisch festgestellte Befundbesserung und das weitgehende Verschwinden des Tumors nicht mehr eingesehen.

Verteidiger Mag. Rebasso: Es dürfte aber an sich an der Leber nichts mehr erkennbar sein nach Ihrer Auffassung?

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SV: Das wird zum Zeitpunkt der Operation sicherlich der Fall gewesen sein, weil man auch Fernmetastasen bei dieser Krankheit zum Verschwinden bringen kann, ohne daß hier operativ interveniert werden muß. Das ist die Regel vor allem, wenn der Primärtumor so klein geworden ist, daß man die Niere wieder erkennen kann. Dann kann man mit Bestimmtheit davon ausgehen, daß in der Leber sich nichts mehr nachweisen ließ.

Verteidiger Dr. Schefer: Sie sagten, wenn der Wilmstumor entfernt wird, dann würden dadurch, durch die Entfernung des Wilmstumors, auch die Lebermetastasen verschwinden?

SV: Nein, das ist nicht ganz richtig. Die Lebermetastase ist durch die Chemotherapie, die vorweg erfolgt ist, verschwunden. Im Stadium der Fernmetastasierung kann man nur mit der Chemotherapie diese Metastasen entfernen. Die kann man nicht und sollte man auch nicht operativ angehen. Das ist nicht sinnvoll. Die verschwinden eben unter der Chemotherapie. Operiert wird dann nur der Primärtumor, also die Niere. Im Anschluß an die Chemotherapie, damit nicht wieder solche Fernmetastasen auftreten, macht man noch einmal sicherheitshalber die Therapie.

Verteidiger Dr. Schefer: Es ist nicht so, daß durch die Extirpation eines Teils eines Organes die Metastasenbildung an einem anderen Teil automatisch aufhören würde?

SV: Nein. Es ist eine obligate Voraussetzung, den Tumor operativ zu entfernen, aber alleine durch die Tumorentfernung werden die Metastasen nicht verschwinden; sicher nicht.

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Verteidiger Dr. Schefer: Es ist also nicht so, daß durch die medikamentöse Behandlung des einen Tumors notwendigerweise aufgrund der Verabreichung der entsprechenden Medikamente automatisch sämtliche andere Metastasen geheilt werden können; durch den "Streueffekt" laienhaft gesprochen?

SV: Ihre konkrete Frage ist, ob mittels dieser Infusionstherapie gleichzeitig der Tumor und die Metastasen behandelt werden können und verschwinden können? Habe ich das richtig verstanden?

Verteidiger Dr. Schefer: Ist tatsächlich ja vielleicht auch gar nichts anderes möglich? Das, was verabreicht wird, erreicht ja wahrscheinlich alles?

SV: Über die Blutbahn werden alle Regionen erreicht, ja.

Verteidiger Dr. Schefer: Die Heilungschancen bei Lebermetastasen stellen sich aber doch prognostisch ganz anders dar, nämlich sehr schlecht im Gegensatz zum Wilmstumor.

SV: Das hängt von der jeweiligen Erkrankung ab. Wir sprechen ja jetzt nur von diesem Wilmstumor. Hier sind die Heilungschancen, wenn Metastasen an einem Organsystem sind, 50%.

Verteidiger Dr. Schefer: Bei einem Leberkrebs? Bei Metastasenbildung an der Leber?

SV: Wenn man einen Tumor in der Leber sieht oder hat, dann ist das noch immer der Wilmstumor, dann ist es dieselbe Krankheit. Es ist eine Absiedelung, das ist dann eine Lebermetastase; eine Absiedelung des Primärtumors, dieses Wilmstumors, eben in der Leber. Es ist aber dieselbe Krankheit.

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Verteidiger Dr. Schefer: Das ist also nicht Leberkrebs?

SV: Richtig.

Verteidiger Dr. Schefer: Woran erkennt man das?

SV: Bildgebend erkennt man an und für sich denselben Gewebsaufbau.

Verteidiger Dr. Schefer: Ist das ein histologischer Befund?

SV: Das muß nicht histologisch sein. Aufgrund der Zusammensetzung des Gewebes kann man das in der Regel eigentlich doch ziemlich klar zuordnen bzw. beim Wilmstumor weiß man, daß an und für sich eine Vergesellschaftung mit Zweitkarzinomen, also mit anderen Tumoren nicht vorkommt. Unmittelbar gibt es weltweit keinen einzigen Fall, wo das aufgetreten ist. Das ist nicht typisch.

Verteidiger Dr. Schefer: Ist denn das Gewebe in Niere und Lunge gleich; nicht das Tumorgewebe, sondern das Gewebe an sich? Wenn man ein Stückchen aus der Leber und der Niere herausschneidet und sich das unter dem Mikroskop anschaut, kann man dann feststellen, was Leber und was Niere ist aufgrund der histologischen Differenz? Ist da ein Unterschied?

SV: Natürlich.

Verteidiger Dr. Schefer: Nach Ihrer Darstellung, würden, wenn man Zellen der Lebermetastasen entnehmen würde, diese histologisch aussehen wie Nierengewebe?

SV: Bei einem Tumor ist das so. Wenn eine Absiedelung über die Blutbahn oder die Lymphe in ein anderes Organsystem, vornehmlich die Leber, erfolgt, dann

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ist der Gewebsaufbau ident, auch feingeweblich. Dann ist kein Unterschied.

Verteidiger Mag. Rebasso: Sie schreiben in Ihrem Gutachten, das Kind hat Schmerzempfindungen erleiden müssen dadurch, daß sich die Krankheit weiterentwickelt hat. Welche Schmerzempfindung hat das Kind durch Verabreichung der Chemotherapie, durch die zytostatische Chemomedikation. Ich darf als bekannt voraussetzen, daß das Schmerzen verursacht. Wie gestalten sich diese aus Ihrer Sicht? Sie haben Stellung genommen zu den Schmerzen, die durch den Tumor entstehen. Wie sieht das mit der subjektiven Befindlichkeit des Kindes und dem Schmerzempfinden durch die Verabreichung der Chemomedikation aus?

SV: Normalerweise hat man mit der Verabreichung der Chemotherapie überhaupt keine Schmerzen. Es gibt zahlreiche Begleitmedikamente, die in der Regel auch in der Lage sind, jegliche andere Nebenwirkung abzuwenden. Das ist die Regel bei der Chemotherapie beim Erwachsenen. Beim Kind sind sicherlich besondere Umstände. Die Medikamente wirken auf das sich teilende Gewebe, wobei eben durch eine Chemotherapie latent all jene gesunden Gewebe gefährdet sind, die sich relativ rasch teilen. Es hängt aber sehr von der Intensität der Behandlung, von der Krankheit, von der Wahl der Medikamente ab, mit welchen Nebenwirkungen zu rechnen ist. Beim Tumorstadium 1 verwendet man eine an und für sich milde Zytostatikakombination, die üblicherweise keine Schmerzen verursacht. Es können indirekt - es ist jeder Mensch auch individuell etwas unterschiedlich - Schmerzen sich ergeben durch eine Mundschleimhautentzündung beispielsweise, eben weil die Mundschleimhaut ein gesundes

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Gewebe ist, das sich relativ rasch erneuert, mit dem Interferieren diese Medikamente. Es gibt manche Medikamente, die aber nicht hier in Verwendung waren, die auch das Nervensystem irritieren können, aber das ist im Prinzip von der Behandlung unproblematisch. Bei einem Tumorstadium 1 wäre im Prinzip außer mit einem vorübergehenden Haarausfall möglicherweise mit einer Mundschleimhautentzündung, mit Übelkeit kaum durch Begleitmedikamente, und mit Abnahme der weißen Blutkörperchen, also einer Beeinträchtigung der Infektabwehr, sozusagen mit keinen Nebenwirkungen, Schmerzen oder echten Problemen zu rechnen gewesen unter normalen Umständen.

Verteidiger Mag. Rebasso: Wie sieht das mit der psychischen Verfassung des Kindes aus, das plötzlich nicht mehr gehen kann oder nicht mehr essen kann oder keine Haare mehr hat?

SV: Das liegt auf der Hand, das ist eine extreme Problematik. Gerade für ein Kind ist das eine extreme psychische Belastung, das ist ganz klar.

Verteidiger Mag. Rebasso: Können Sie nicht nachvollziehen, daß aus der Sicht von Eltern getrachtet wird, das dem Kind zu ersparen?

SV: Ich verstehe, muß ich ganz ehrlich sagen, die Reaktion und all die Überlegungen und zum Teil auch die Wege, die gegangen wurden, sehr gut. Das Problem ist, daß leider über Medien, über solche Zeitungsartikel, die Sie vorgelegt haben, der Betroffene so verunsichert ist, daß er wirklich sich schwer tut, hier eine richtige Entscheidung zu treffen. Das ist das Problem. Natürlich sollen diese Zeitungen nicht eine prinzipielle Zensur diesbezüglich erlangen. Die Unsicherheit, die Konfrontation, das Wort Chemotherapie,

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wenn man nicht weiß, was es ist, bereitet zunächst einmal Erschrecken, Angst und verschiedene Reaktionen. Das bezweifle ich nicht.

Verteidiger Mag. Rebasso: So, wie Sie es jetzt ausgedruckt haben, klingt das schon anders, als wie Sie es im schriftlichen Gutachten schreiben. Da schreiben sie nämlich, nach Ihrer Meinung liegt auf jeden Fall sozusagen ein § 92 vor und die Fürsorge wurde vernachlässigt. Wie ist das zu verstehen?

SV: Das ist im wesentlichen so, wie das kurz vorher erwähnt wurde mit den Zeugen Jehovas mit der Blutkonserve. Wenn ich z.B. sehe, daß bei einem Kind eine akut lebensbedrohliche Situation vorliegt und ich weiß, daß ich das Kind nur mit dieser Blutinfusion retten kann, dann werde ich sozusagen die Entmündigung effektuieren und werde die Blutinfusion verabreichen. Wenn ich das als Arzt nicht tue, bin ich straffällig. Das haben wir vor gar nicht allzulanger Zeit erlebt. Das ist eigentlich eine sehr vergleichbare Situation wie eben hier. Ich weiß, daß es nur diese therapeutische Möglichkeit gibt, ich weiß, daß es eigentlich die einzige Chance ist, daß ich dem Kind fast mit Sicherheit helfen kann, und ich muß alles daran tun - und das ist ja getan worden - um diese entsprechende Therapie in die Tat umzusetzen, auch wenn es die Eltern nicht verstehen, nicht verstehen können und vielleicht nicht selber dran schuld sind, sondern durch andere so beeinflußt worden sind, aber letztlich wären sie verantwortlich gewesen, daß das Kind dieser Therapie zugeführt wird.

Verteidiger Mag. Rebasso: Sie sagen, zunächst ist das Tumorstadium 1 vorgelegen. Prof. Jürgenssen ist aber, so ist es jedenfalls aktenkundig, zu Beginn von einem Tumorstadium 2 ausgegangen, was ja

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einen Unterschied letztlich auch für die Beurteilung durch die Eltern betrifft, weil ja die Aussichten dann jeweils andere sind. Das ist aktenkundig im Pflegschaftsakt bzw. in den jeweiligen Eingaben. Prim. Jürgenssen hat ja mehrere Eingaben an das Gericht gemacht. Kann er sich da geirrt haben?

Erstbeschuldigter: Das war eine handschriftliche Ergänzung von Dr. Jürgenssen. Das Maschinengeschriebene ist von mir. In Klammer steht: vermutetes Stadium 2, vielleicht auch höher. Das war am 30.5.1995.

SV: An und für sich ist es ein Tumorstadium 1 gewesen. Es würde von Tumorstadium 1 auf 2 keinen sehr wesentlichen Unterschied machen. Dr. Hawel, der Urologe, und Prof. Gadner haben in dem Abschlußbericht das Stadium 1 vermutet, aber es ist kein großer Unterschied. Die Langzeitüberlebens- und Heilungsraten sind beim einen 95%, beim anderen ungefähr 90%. Vom therapeutischen Vorgehen ändert sich in erster Instanz eigentlich nicht sehr viel, aber die präoperative Chemotherapie würde man doch auf jeden Fall dann effektuieren. Stadium 1 ist wie gesagt nur auf die Niere beschränkt, Stadium 2 ist die Niere überschreitend, aber prinzipiell operabel. Es ist sehr schwierig, eine diffizile Unterscheidung, die am ehesten wahrscheinlich durch diese Magnetresonanztomographie möglich ist, die aber erst im St.Anna-Kinderspital erfolgt ist, die Prim. Jürgenssen ja noch nicht hatte. Er hatte Ultraschall und Computertomographie.

Verteidiger Dr. Rebasso: Wenn Sie sagen, ca. 90%, kann es auch darunter liegen?

SV: Das hängt davon ab, weiche Patientenanalysen man anschaut. Die Literatur bei ungefähr

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10.000 Patienten mit dieser Krankheit, wie gesagt 6 pro Jahr in Österreich, ist eben so, daß im Stadium 1 beispielsweise in der europäischen Serie - die Amerikaner haben etwas höhere Daten - 85% im Stadium 1, 80% im Stadium 2, 75% im Stadium 3 angegeben werden; wie gesagt, es gibt kaum Fälle im Stadium 4, weil so spät kaum jemand zur Therapie kommt, aber da sind die Heilungsraten unter oder um 50%.

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Verteidiger Mag. Rebasso: Nachdem die Frage der Erfolgsaussichten und der Prognosestellung für das Verfahren von Bedeutung sind, möchte ich erfahren, auf welche Zeiträume die von Ihnen angenommenen Erfolgsstatistiken ausgerichtet sind. Ab wann ist ein Patient nach Ihrer Statistik als geheilt anzusehen? Wie lang muß er danach noch überlebt haben?

SV: Genauso, wie es für die Länge das Zentimetermaß gibt, gibt es zur Bewertung einer Definitiv-

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heilung das Maß der 5-Jahres-Überlebensrate. In diesen großen Untersuchungen an rund 10.000 Patienten blickt man in der Regel aber über und schon länger zurück.

Das waren die Zahlen, die ich genannt habe. Das ist sozusagen das Maß für die definitive Heilungsrate.

Verteidiger Dr. Schefer: Im Schnitt kommt es zu 6 Fällen dieser Tumorerkrankungen in Österreich pro Jahr?

SV: 6 bis 12 Fälle pro Jahr in Österreich, ja.

Verteidiger Dr. Schefer: In wie vielen Fällen waren Sie in die Behandlung involviert?

SV: Ich bin an und für sich für die onkologische Therapie von Erwachsenen zuständig. Es gibt in der Weltliteratur drei Fälle, davon habe ich zwei Patienten betreuen können. Ich bin indirekt nur auch bei den Behandlungen der Kindertumoren das macht ja alles Prof. Gadner vom St.Anna-Kinderspital involviert, weil wir sehr eng, mit diesem Krankenhaus zusammenarbeiten. Da gibt es regelmäßige Treffen auch mit den Strahlentherapeuten usw.

Verteidiger Dr. Schefer: Haben Sie Kenntnisse darüber, wie oft diese Erkrankung in diesem Jahr aufgetreten ist?

SV: Das kann ich Ihnen spontan nicht sagen; Prof. Gadner kann das wahrscheinlich, weil das die Meldezentrale ist. Das läßt sich durch einen Telefonanruf klären.

Verteidiger Dr. Schefer: Sie können demzufolge auch die Frage nicht beantworten, mit welchem Ausgang diese Krankheit behandelt worden ist? Wenn man diese Statistiken auf die tatsächlichen Menschen bezieht, wäre die Frage von Interesse, wieviele von Wilmstumor-

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erkrankten in den letzten zwei Jahren durch die konventionelle Behandlung geheilt worden sind?

SV: Ausschließlich auf Österreich bezogen kann ich es nicht sagen, sondern eben über das Patientengut, das übersehen wird. Das ist eigentlich im großen und ganzen unverändert bis tendenziell etwas besser werdend. Ich kann jetzt spontan keine Auskunft geben. Ich müßte einige Telefonate erledigen und für die letzten zwei Jahre spezifisch das heraussuchen. Das ist sicherlich in Erfahrung zu bringen. Prof. Gadner wird es wahrscheinlich spontan sagen können. Die Daten sind stadienspezifisch vom prognostischen Typ abhängig und bewegen sich im Bereich, den ich Ihnen gesagt habe, wobei der dramatische Einschnitt nach unten jener ist, wenn auch Krankheitsmanifestationen außerhalb des Tumors, außerhalb der Niere vorliegen bei dieser Krankheit.

Verteidiger Dr. Schefer: Es ist nicht nur von Interesse, ob die Beschuldigten überhaupt diese Behandlung anwenden mußten, sonder auch, zu welchem Zeitpunkt. Wie lange dürfen sie abwarten? Wie lange durften sie auch Erkundigungen einziehen? Es ist ja der Fall durchaus denkbar, daß man sich mit den Fällen, die hier in Österreich bekannt geworden sind, auseinandersetzt, um mehr in Erfahrung zu bringen, so daß es also richtig ist, daß diese Angabe der 95% die Summe der weltweiten gesamtstatistischen Erhebungen darstellt?

SV: Das ist korrekt.

Verteidiger Dr. Schefer: Sie haben gesagt, Sie haben Ihrem Gutachten die radiologischen Befunde und die Akte zugrundegelegt. Sie haben eine Inaugenscheinnahme der Patientin nicht vorgenommen, zu keinem Zeitpunkt?

SV: Nein, das habe ich nicht.

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Verteidiger Dr. Schefer: Waren Sie der Auffassung, daß das nicht nötig ist?

SV: Ich glaube, bei der Therapie eines Patienten ist es sehr wesentlich, daß man den Patienten sieht, denn um ihn geht es ja. Man kann anhand der Befunde, die vorlagen, doch die Situation global beurteilen.

Verteidiger Dr. Schefer: Ich verweise auf § 5 Sachverständigengesetz, und zwar den Sachverständigeneid mit dem Wortlaut "Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, einen reinen Eid, daß ich die Gegenstände in einem Augenschein sorgfältig untersuche...". War es ausreichend, lediglich die Computertomographien zugrundezulegen? Können Sie mit Sicherheit ausschließen, daß es zu einem anderen Ergebnis hätte kommen können, wenn Sie eine weitere Begutachtung des Gegenstandes vorgenommen hätten?

SV: Die Stadienbeurteilung kann man nur anhand bildgebender Verfahren beurteilen. Diese habe ich in den Händen gehabt. Das ist auch die einzige Möglichkeit. Durch Sprechen mit dem Patienten bzw. durch das Abtasten des Bauches allein kann man nicht das Stadium definieren. Das ist nicht möglich. D.h. für die Beurteilung war das sicherlich ausreichend.

Verteidiger Dr. Schefer: So daß Ihre Begutachtung hinsichtlich Schmerzzustände, die eine Körperverletzung im Hinblick auf Quälen herbeiführen wird, nicht vollständig ist?

SV: Das konnte ich nur indirekt - das habe ich auch gesagt - beurteilen durch die Erfordernis der Medikamente zum späteren Zeitpunkt und durch den Eindruck, der mir über die Medien entstanden ist, über das Allgemeinbefinden der Patientin.

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Verteidiger Dr. Schefer: Sie meinten, es sei verständlich, weitere Therapien zu konsultieren?

SV: Ich meinte, daß eine zweite Meinung einzuholen, wenn man mit so einer Diagnose konfrontiert ist, völlig normal und im Bereich dessen ist, was man vielleicht auch tun sollte; nur ist da die Gefahr groß, daß man nicht zur richtigen Stelle geht.

Verteidiger Dr. Schefer: Kennen Sie die Ursachen für diese Erkrankung, für diesen Tumor?

SV: Man weiß aufgrund des familiären Auftretens aufgrund der Assoziation mit bestimmten körperlichen Mißbildungen, daß hier genetische Defekte vorliegen. Das ist sicherlich nur ein Teilaspekt. Man weiß bei den meisten Karzinomerkrankungen nicht die unmittelbaren Ursachen, man erkennt aber zunehmend, daß hier eine genetische Prädisposition vorliegt. Es gibt physiologische Überwachungsmechanismen, die die Erkrankung im Zaum halten bzw. gibt es Traumata - das ist aber sicher nur beim Erwachsenen, wie z.B. das Rauchen - die dann so etwas auslösen oder aktivieren können. Meistens aber geschieht das speziell bei Kindern spontan ohne ersichtliche Ursache. Die definitive Ursache ist nicht bekannt. Man weiß, daß genetische Prädisposition bei einigen Patienten eine Rolle spielt, aber man hat nicht das Gen definiert, das man behandeln könnte.

Verteidiger Mag. Rebasso: Ist Ihnen bekannt, daß es auch einen Befund gibt, wonach Kopfmetastasen vorliegen?

SV: Nein. Ich habe keinen Befund bekommen, wo der Verdacht ausgesprochen wird, daß im Kopf Manifestationen vorliegen.

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Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie für die Gutachtenserstellung auch den Gerichtsakt gehabt oder nur die Krankenakten?

SV: Ich habe einen Gerichtsakt gehabt. Ich weiß nicht, inwieweit er vollständig war. Ich habe sowohl die Krankenunterlagen gehabt als auch den Gerichtsakt.

Verteidiger Mag. Rebasso: Darin gibt es eine Stellungnahme aus Spanien von einem dortigen Arzt aus Barcelona, Herrn Professor Rius, der Kopfmetastasen festgestellt hat. Zumindest eine gewisse Stellungnahme in Ihrem Gutachten dazu ist vielleicht zu vermissen.

Der ER: Ich kann diese Stellungnahme auf ihre Authentizität und Gültigkeit nicht überprüfen. Finden Sie das als eine Unterlage, über die Sie eine medizinische Aussage machen können?

SV: Die Unterlagen aus Spanien habe ich nicht gehabt.

Der ER: Was ist das für eine Unterlage?

Erstbeschuldigter Helmut Pilhar: Das ist immerhin von der Universitätsklinik aus Barcelona. Das ist von Prof. Rius, der den Befund erstellt hat. Das Video, das ebenfalls dem Gericht vorliegt, bezieht sich immerhin auf folgende Ärzte: Das ist Prof. Lukayer, ein europaweit anerkannter Kinder-Computertomographie-Fachmann, als auch Prof. Alvarez, als auch Prof. Romero. Das sind abgesehen von Dr. Hamer vier Ärzte, die anhand von Kopf-CT´s Metastasen im Kopf von Olivia festgestellt haben. Dieser Befund liegt dem Gericht vor.

Erstbeschuldigter legt vor Übersetzungen aus dem Spanischen, beglaubigt von der Dolmetscherin.

SV: Ich kann indirekt ohne Befund auch Stellung nehmen. Auch wenn - und es ist dieser Fall

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sicherlich auch schon einmal aufgetreten - Absiedelungen im Gehirn zu diesem Zeitpunkt festgestellt worden wären, hätte das therapeutisch eigentlich nicht sehr viel geändert. D.h. im Prinzip wäre man therapeutisch gleicherart vorgegangen bzw. wenn welche bestanden hätten, hätte man wahrscheinlich auch eine Schädelbestrahlung zum späteren Zeitpunkt vorgenommen. Aber es ist ja vorweg eine unauffällige Computertomographie des Schädels erhoben worden. Vorher bestand es auch sicher nicht. Im Gegenteil, das würde eher unterstreichen, daß sich durch das Verzögern der Therapie der Befund verschlechtert hat, und zwar in diesem Fall dann noch um ein ganz erhebliches weiteres Maß.

Der ER: Selbst wenn die Unterlage echt ist und man davon als erhebbarem Befund ausgeht, ändert sich an der Aussage Ihres Gutachtens, an der Konsequenz ihres Gutachtens nichts?

SV: Nein, da würde sich nichts ändern.

Verteidiger Dr. Schefer: Auf Blatt 495, Pkt. 4, Resümee, schreiben Sie: "...und anschließender radikaler Tumorentfernung eine Heilungschance von 95% zu erwarten war". Davor ist ein Zeichen. Was bedeutet das?

SV: Das bedeutet "größer/gleich".

Verteidiger Dr. Schefer: Kann man das mit "mindestens" umschreiben?

SV: Ja.

Verteidiger Dr. Schefer: Auf der folgenden Seite sprachen Sie von einer lebensbedrohlichen Pneumonie, die das Kind erlitten habe. Wissen Sie die Ursache dafür?

SV: Das war dann zu dem Zeitpunkt, wo Olivia im Allgemeinen Krankenhaus schon behandelt wurde. Wie gesagt, ich war nicht unmittelbar involviert. Diese Lungenentzündung ist sicherlich durch die Immunschwäche

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im Zusammenhang mit der Chemotherapie - prädisponierend sicherlich der sehr, sehr reduzierte Allgemeinzustand - aufgetreten. Das ist sicherlich eine chemotherapeutische Komplikation, die auftreten kann und mit der man rechnen muß.

Verteidiger Dr. Schefer: Was ist die Ursache für die Pneumonie? Ist sie aus der Situation entstanden oder aus der Nichtbehandlung? Was halten Sie für wahrscheinlicher, sofern Sie das sagen können?

SV: Ich glaube, das kann man nicht sagen, nachdem ich damals nicht unmittelbar involviert war und die Situation nicht wirklich objektiv beurteilen kann.

Verteidiger Mag. Rebasso: Sie haben sinngemäß geschrieben, man hätte, um die Schmerzen der Patientin zu lindern, schmerzstillende Mittel geben müssen. Morphium wird glaube ich im Gutachten erwähnt.

SV: Das habe ich in einer Tullner Krankengeschichte gesehen, nach Rücküberführung nach Österreich.

Verteidiger Mag. Rebasso: Ihre Auffassung war dahingehend, man hätte das tun müssen, um die Schmerzen der Patientin zu lindern?

SV: Wenn ich mich richtig entsinne: Olivia war ja stationär im Krankenhaus Tulln und ich glaube, es ist sogar erfolgt. Das ist zu lange her.

Verteidiger Mag. Rebasso: Was sagen Sie dazu, daß zum Zeitpunkt, wo bereits die staatliche Behörde die Obsorge hatte, nämlich im AKH Wien, das nicht geschehen ist?

SV: Das ist durchaus möglich. Das liegt im Ermessen des behandelnden Arztes. Wenn spontan Schmerzen bestehen, würde man das sicherlich tun. Wenn das nicht der Fall ist, wird man es nicht tun. Das hängt von

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der jeweiligen Situation ab. Wenn es nicht gegeben wurde, dann war das sicherlich eine überlegte Entscheidung, die an kompetenter Stelle erfolgt ist.

ARCHIV - 1996
Ereignisse des Jahres Jan. - Dr. Fernandez Jan. - Olivia Pilhar: Schulbuch 07.02. - Olivia Pilhar: Medienprozeß, LG Wien Antrag 14.02. - Olivia Pilhar: Medienprozeß, LG Wien Beschluss 27.02. - Olivia Pilhar: Die Neue Kronen 01.03. - Olivia Pilhar: Orizzonti 18.03. - Olivia Pilhar: Profil, Hintergrund Bartenstein Apr. - Olivia Pilhar: Dr. Hamer, vorläufige Bilanz 09.04. - Olivia Pilhar: Medienprozeß, Klage 25.04. - Olivia Pilhar: Medienprozeß, Verhandlung 25.04. - Olivia Pilhar: Medienprozeß, Urteil 26.04. - Olivia Pilhar: Medienprozeß, Anmeldung Berufung 02.05. - Kanz, Gutachten Habilitation 23.05. - Olivia Pilhar: Dr. Hamer an Medien 03.06. - Angelo Amstutz: Kinderspital an Eltern 12.06. - Angelo Amstutz: Eltern an Kinderspital 05.07. - Olivia Pilhar: Medienprozeß, Berufung 12.07. - Hervé Gaymard an Jean Doncieu 14.08. - Olivia Pilhar: Urbanek an Bezirkshauptmannschaft 29.08. - Olivia Pilhar: Medienprozeß, Aufhebung der Entscheidung 14.09. - Presse: Welt am Sonntag Okt. - Dr. Hamer an Ludwig 09.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern 09.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Beschuldigter Helmut Pilhar 09.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Beschuldigte Erika Pilhar 09.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Masicek 09.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeugin Veronika 09.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, SV Scheithauer 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern Fortsetzung 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Zimper 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Jürgenssen 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Mann 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Gadner 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Leeb 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Loibner 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Stangl 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, SV Prosenz 11.10. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, SV Scheithauer 29.10. - Angelo Amstutz: Klippel an Eltern 31.10. - Angelo Amstutz: Dr. Hamer an Klippel 07.11. - Angelo Amstutz: Operationsbericht 11.11. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Hauptverhandlung 11.11. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeuge Vanura 11.11. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeugin Marcovich 11.11. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Zeugin Rozkydal 11.11. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, SV Scheithauer 11.11. - Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern, Urteil 17.11. - Angelo Amstutz: Dr. Hamer an Klippel 20.11. - Angelo Amstutz: Dr. Hamer an Klippel 28.11. - Angelo Amstutz: Dr. Hamer an Stähler 03.12. - Angelo Amstutz: Todesbescheinigung 04.12. - Angelo Amstutz: Dr. Hamer an Engert 07.12. - Angelo Amstutz: Dr. Hamer an Stähler 25.12. - Angelo Amstutz: Eltern an Engert 27.12. - Angelo Amstutz: Engert an Eltern Dez. - Angelo Amstutz: Krankenhausakten Dez. - Angelo Amstutz: Operationskosten
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