Olivia Pilhar: Strafprozeß gegen Eltern
SV Scheithauer
Verteidiger Dr. Schefer: Werden Hirntumore mit Chemotherapie behandelt?
SV Dr. Scheithauer: Das wird nicht als Standardtherapie getan, ausschließlich in Studien mit neuen Substanzen, die vielversprechender erscheinen als die etablierte Chemotherapie.
SV Dr. Scheithauer zu den am ersten Verhandlungstag aufgeworfenen und bisher unerledigt gebliebenen Fragen:
Die erste Frage wurde von Prof. Gadner schon beantwortet. Zur Häufigkeit der Tumoren in Österreich wurde schon Stellung genommen. In Österreich wurden im Zeitraum von 1994 bis 1996 34 Neuerkrankungen von dieser speziellen Tumorart im St. Anna-Kinderspital, der Studienzentrale für
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Österreich registriert. Abgesehen von einem Säugling, der auch vom Feingeweblichen her die ungünstigste prognostische Konstellation aufwies, sind alle anderen am Leben. Ein einziger Säugling ist im Rahmen der Erkrankung gestorben.
Die Prognose im Stadium 1 beträgt bei diesen Patienten seit 1989 98%, jene im Stadium 4 76% Das sind ausschließlich die österreichischen Daten.
Verteidiger Mag. Rebasso beantragt, daß die am ersten Verhandlungstag vorgelegten Urkunden (Zeitungsartikel) als verlesen zum Akt genommen werden.
SV Dr. Scheithauer zu den vorgelegten Urkunden, welche ihm am ersten Verhandlungstag zur Einsicht und Stellungnahme überlassen wurden:
Insgesamt wurden von der Verteidigung acht Artikel bzw. Zeitschriftenauszüge vorgelegt, die sich global kritisch mit dem Thema Chemotherapie auseinandersetzen. Überwiegend handelt es sich um Beiträge, die in der medizinischen Laienpresse erschienen sind, lediglich zwei Artikel sind in wissenschaftlich allerdings nicht begutachteten Ärztezeitschriften erschienen.
Inhaltlich handelt es sich zum Teil um durchaus konstruktive Kritik an den tatsächlich leider in der Vergangenheit und von manchen nicht spezialisierten Ärzten noch ausgeübten, ungerechtfertigten Einsatz intensiver Chemotherapie bei Patienten mit metastasierten Tumoren, die nicht geheilt werden können; ein Problem bzw. ein Anliegen, mit dem sich auch die verschiedenen onkologischen Dachgesellschaften zunehmend befassen.
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Zum Teil handelt es sich aber nach meiner Ansicht um eine völlig kritiklose und nach objektiven Kriterien nicht nachvollziehbare globale Aburteilung der Chemotherapie unabhängig von der Krebserkrankung und der Indikation zu Chemotherapie. Auffallend scheinen dabei erstens die fragliche Qualität einzelner Zeitschriften, zweitens die zum Teil nachträglich vom Leser bzw. Verteiler handschriftlich zugefügten Ergänzungen und Bemerkungen, und drittens, daß von einzelnen Artikeln, z.B. über die Geschichte der Chemotherapie in der Frankfurter Allgemeinen, nur Auszüge, d.h. Teile des Artikels vorliegen, daß eben das erste Chemotherapeutikum vor rund 40 Jahren von Kampfgas abgeleitet wurde. Der Rest des Artikels fehlt.
Keiner der acht vorgelegten Artikel nimmt konkret auf die Wilmstumorpatienten, Behandlungsmöglichkeiten bzw. den zentralen Stellenwert der Chemotherapie bei eben dieser speziellen Tumorerkrankung Bezug.
Ich möchte die Verteidigung korrigieren: In Amerika wird auch nur dann nicht präoperativ chemotherapeutisch behandelt, wenn es sich um ein Stadium 1 handelt; dann wird primär operiert. Sonst wird postoperativ routinemäßig in Abhängigkeit von der Prognose chemotherapeutisch agiert. Ab Stadium 2 wird auch präoperativ behandelt.
Keiner der acht vorgelegten Artikel nimmt, wie gesagt, konkret auf den Wilmstumor Bezug. Lediglich in einem Artikel, der in der Zeitschrift "Spiegel" erschienen ist, wird korrekt darauf hingewiesen, daß nur bei etwa 10% aller Tumorpatienten, allerdings mit Metastasen, chemotherapeutisch Heilungen erzielt werden können, wobei hierzu unter anderem Leukämien, Hodentumoren, bestimmte Lymphdrüsentumoren, Knochentumoren, Eierstocktumoren
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und auch einige Tumoren bei Kindern zählen. Ferner wird in diesem Beitrag auch darauf hingewiesen, daß aufgrund der teilweise, d.h. bei bestimmten Erkrankungen, erforderlichen Intensität dieser Therapiemaßnahme ausschließlich an Tumorzentren bzw. an erfahrenen onkologischen Abteilungen erfolgen sollte.
Zusammenfassend glaube ich nach meinem Ermessen, daß es sich um Publikationen handelt, die für den vorliegenden Fall nicht wirklich Relevanz haben, da sie nicht das Thema Wilmstumor bzw. den Fall Olivia Pilhar betreffen.
Verteidiger Dr. Schefer: Sie haben gesagt, nur bei Stadium 1 wird im amerikanischen Raum vor der Operation keine Chemotherapie gegeben. Prof. Gadner hat gesagt, welches Stadium wirklich vorliegt, könne man erst nach Vornahme des chirurgischen Eingriffs aussagen. Das ist ein Widerspruch.
SV Dr. Scheithauer: Das ist soweit richtig. Man kann nur eben mit präoperativen Maßnahmen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Stadium beurteilen. Man kann auf jeden Fall Fernmetastasen ausschließen, also das Stadium 4. Das ist ja das Entscheidende. Die Stadien 1 und 2 sind ja prognostisch, wie Sie gehört haben, nicht einmal so wesentlich unterschiedlich.
Verteidiger Dr. Schefer: Wenn man erst dann, wenn geschnitten worden ist, feststellen kann, welches Stadium vorliegt, ist es doch auch durchaus möglich, daß auch nicht chemotherapeutisch in einem Stadium 2 oder 3 in Amerika behandelt wurde.
SV Dr. Scheithauer: Bei einem Stadium 3, wo präoperativ dokumentiert ist, daß der Tumor nicht operabel ist, wird kein Mensch in Amerika operieren. Dafür gibt es ja die präoperative Chemotherapie, wo in 90% der Fälle ein
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downstaging, eine Verkleinerung des Tumors erreicht werden kann.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie haben von Artikeln gesprochen. Eines davon ist eine sehr umfangreiche Studie von Prof. Abel.
SV Dr. Scheithauer: Das habe ich als konstruktiv gewertet. Er hat die Fehler der Vergangenheit gut angeprangert. Inzwischen, wie schon gesagt, wendet man diese Therapie ganz anders an, nur mehr bei bestimmten Krankheiten, nur mehr gezielt, eher vor der Operation oder eher nach einer potentiell heilenden Operation. Bei Patienten, die Fernmetastasen haben, bei Krankheiten die man nicht heilen kann mit Metastasen, wird ein guter, erfahrener Onkologe heute nicht operieren. Das ist das Prinzip der paliativen Tumortherapie. Das oberste Ziel ist sozusagen, die Lebensqualität zu erhalten, zu verbessern, im Idealfall auch, das Überleben zu verlängern.
Verteidiger Mag. Rebasso: Gibt es Fälle, bei denen ein Krebsgeschehen sich von selbst zurückbildet?
SV Dr. Scheithauer: Das gibt es im Prinzip. Das ist leider Gottes ein relativ seltenes Geschehen. Das findet überwiegend bei Tumoren, wo das Immunsystem involviert ist, z.B. bei Nierentumoren beim Erwachsenen gibt es in 0,1% der Fälle Spontanheilungen. Beim Melanom, dem Hautkrebs, ist das Immunsystem stark involviert, da gibt es sehr, sehr selten - das ist auch im 0-Bereich - spontane Heilungen. Das Problem ist, daß in vielen Einzelfällen, die als Wunderheilung oder Spontanheilung bezeichnet werden, eine Fehldiagnose erfolgt ist. Das hat man auch in der Schulmedizin systematisch erkannt, beispielsweise bei einem Bauchspeicheldrüsentumor. Auch wenn ein in hohem Maße erfahrener Chirurg im Rahmen der Operation Stein und Bein
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schwört, das ist ein Bauchspeichseldrüsenkrebs, der kann nicht operiert werden, wenn er keine Gewebsprobe entnimmt, nur anhand seiner Erfahrung, dann ist gesichert worden, daß er in 30% der Fälle irrt. Wir haben nicht selten an die Klinik Pankreaskarzinompatienten bekommen, wo während der Operation keine Gewebsprobe entnommen wurde. Nachdem die Krankheit hier nicht gesichert war, ist entsprechend auch keine Behandlung erfolgt und siehe da, die Patienten leben nach drei, nach fünf Jahren noch immer bei guter Gesundheit. Das sind 30% aller Patienten mit Bauchspeicheldrüsentumoren. Das war so. Heute wird das routinemäßig intraoperativ bei jedem Patienten feingeweblich abgesichert, daß es ein Tumorgewebe ist. Das ist die Problematik, anhand von Einzelfällen eine neue Methode oder irgendeine schulmedizinische Methode zu bewerten. Es ist erforderlich, daß man kontrolliert und viele Patienten mit gleichen Voraussetzungen untersucht. Die ganze Welt würde sicher eine Erkenntnis, die entsprechend abgesichert ist, übernehmen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wie ist es mit jenen Fällen, die von der Schulmedizin aufgegeben werden und die dann trotzdem weiterleben und bei denen sich dann doch ein Heilungsprozeß einstellt?
SV Dr. Scheithauer: Es gibt, wie gesagt, sehr individuell unterschiedliche Krankheitsverläufe. Wir haben auch Patienten mit metastasierten Dickdarmkarzinomen gehabt, wo man nur, ein bißchen, nicht sehr viel chemotherapeutisch behandelt haben, die haben 15 Jahre gelebt. Auch ich habe solche Patienten kennengelernt, die eigentlich aussichtslos waren und doch entgegen jeglicher normalen Vorstellungen gelebt haben. Das sind aber leider Gottes nur Einzelfälle.
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Verteidiger Mag. Rebasso: So gesehen muß aber dann auch jede fixe Prognose, der Patient werde sterben, wenn nicht diese oder jene Behandlung einsetzt, relativiert werden.
SV Dr. Scheithauer: Von dem, was man erfassen kann, sind das Prozentsätze unter 0,00. Ich glaube nicht, daß man solche Prozentsätze, wenn man seriös ist, einem Betroffenen oder einem Patienten ernstlich anbieten kann.
Verteidiger Mag. Rebasso: Ich möchte festhalten, daß uns als Verteidigung keine Möglichkeit gegeben wurde, irgendwelche Befunde, auf deren Grundlage jetzt noch eine Stellungnahme erfolgen soll, einzusehen oder zu überprüfen.
SV Dr. Scheithauer: Es handelt sich um einen zusammenfassenden Bericht über die letzte Kontrolluntersuchung von Olivia, welche ich in der Pause der Verteidigung gerne vorlegen werde.
Verhandlungspause von 16. 00 Uhr bis 16. 15 Uhr
SV Dr. Scheithauer: Es handelt sich um die Zusammenfassung einer Kontrolluntersuchung vom 07.08.1996, als eine Reihe von Kontrolluntersuchungen durchgeführt wurde; derzeit besteht kein Hinweis auf ein Rezitivgeschehen, also kein Hinweis darauf, daß die Erkrankung wieder aufgetreten ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Patientin ohne jeglichen Tumorhinweis und potentiell geheilt.
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Der SV Dr. Scheithauer gibt an, seine Gebühren binnen 14 Tagen dem Gericht bekanntzugeben.