Dr. Hamer an Diefenbach

Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Apartado de Correos 209
E-29120 Alhaurin el Grande

21. Mai 2007

An das
Hessische Prüfungsamt für Heilberufe
Herrn RegDir Diefenbach
Adickesallee 36
60 322 Frankfurt am Main
Tel:  069 15 36 – 462
Fax: 069 1535 – 315
 

Sehr geehrter Herr Diefenbach,

wie schon vorher, bestätige ich Ihnen wieder unser heutiges Gespräch – das vor 10 Minuten, um 17.00 Uhr, beendet wurde. Wir sprachen über 7 Punkte:

1.  Entzug der Approbation 1986:

Sie hatten mir ja schon des Öfteren zugegeben, daß der Entzug der Approbation wegen „Nichtabschwörens der Eisernen Regel des Krebs“ und „mich nicht Bekehrens zur Schulmedizin“ Unrecht gewesen sei, da man mir die Unrichtigkeit der Neuen Medizin (jetzt: Germanische Neue Medizin) hätte nachweisen müssen, was man nicht konnte.

Dem widersprachen Sie auch heute nicht.

Sie hätten ja alle Dokumente auf dem Tisch liegen, sagten Sie – konnten sich also von der Richtigkeit meiner Ausführungen überzeugen. Sie konnten sich auch davon überzeugen, daß ich mir medizinisch nichts hatte zu Schulden kommen lassen, worin wir uns ebenfalls einig waren. Aber, das sagte ich Ihnen ja auch: eine Sache, die durch Behördenbetrug entzogen worden ist, gehört sofort zurückgegeben – samt Wiedergutmachung.

2.  Die allgemeine Akzeptanz der Germanischen Neuen Medizin:

Die Germanische Neue Medizin ist 30-mal amtlich verifiziert worden, jeweils mit Stempel und Unterschrift, zuletzt – nach der Universität Wien und der Univ. Düsseldorf – auch durch die Universität Trnava (Tyrnau). Denn im Gegensatz zur Schulmedizin ist die Germanische Neue Medizin nur verifizierbar, weil sie keine Hypothese hat. Eine einzige solcher Verifikationen gilt in der Naturwissenschaft als „Ende der Fahnenstange“, d.h. als absoluter naturwissenschaftlicher Beweis.

Nun aber hat vor 2 Jahren Prof. Joav Merrick in einer Arbeit über die Neue Medizin attestiert, daß die beiden ersten „Biologischen Naturgesetze“ (die restlichen waren bei Aberkennung meiner Approbation noch nicht erforscht) „allgemeine Akzeptanz“ hätten. Schon 1984 hat Weltoberrabbiner Schneerson aus New York, nachdem er mein Buch „Krebs – Krankheit der Seele“ gelesen hatte, meine Erkenntnisse mit einem Medizinerstab überprüft und für richtig befunden und (für Juden verbindlich) als Kommentar in den Talmud geschrieben.

Nun, so besprachen wir, müsse die Germanische Neue Medizin (wie sie ja heute heißt), nachdem sie seit 23 Jahren für Juden weltweit als richtig gilt, auch für Nichtjuden als richtig gelten dürfen und müssen! Dagegen haben Sie auch nichts eingewendet.

3.  Dr. med. Högenauer, Neurologe und Psychiater, oberster med. Beamter Hessens

Herr Dr. med. Högenauer (Ober-Reg.-Medizinaldirektor) war auf der Konferenz 1992 in Ihrem Hause unter Ihrem Vorgänger Ganse, zusammen mit mehreren Professoren, Notaren und Juristen anwesend. Auf die eindringliche, mehrfach wiederholte Frage, „ob er denn der Entzug der Approbation Unrecht gewesen sei“, sagte Dr. Högenauer (der ja über die Hintergründe genau Bescheid wusste) schließlich: „Ja, es war Unrecht“. Siehe dazu die Eidesstattliche Erklärung von Prof. Beck.

Sie können sich nicht mehr darauf herausreden, Sie seien ja kein Mediziner oder Sie verstünden nichts von Medizin. Denn Herr Dr. Högenauer, quasi Ihr Vorgesetzter, hatte alles sehr gut verstanden und hat als Mediziner bereits zugegeben, daß es Unrecht war.

4.  Justitiar Schwarzkopf, Univ. Tübingen 1986:

Die ganze Sache hat auch eine strafrechtliche Seite, denn 1986 sagte mir Justitiar Schwarzkopf von der Universität Tübingen: “Unsere Professoren haben die Neue Medizin schon 100-mal hinter verschlossenen Türen nachgeprüft und sie immer für richtig befunden. Sie ist richtig.“

5.  Universität Tübingen:

Das beweist: die Medizin-Professoren der Universität Tübingen haben schon 1981/82, also seit dem Beginn des Habilitationsverfahrens – das heute noch (nach 26 Jahren) nicht zu Ende geführt ist – genau gewußt, daß die Neue Medizin (jetzt Germanische Neue Medizin) richtig ist. Sie haben vorgetäuscht, es nicht zu wissen und nicht geprüft zu haben.

Das ist Betrug!

Und seit Dr. med. Menachem Mendel Schneerson die Germanische Neue Medizin geprüft, als richtig befunden und als Kommentar (für alle Juden verbindlich) in den Talmud geschrieben hat, wußten es auch alle jüd. Onkologen (und das sind die Mehrzahl der Professoren.), daß die Patienten mit der Germanischen Neue Medizin zu 98% überleben können bei Krebs, während alle anderen mit Chemo und Morphium zu 98% sterben (laut Dtsch. Krebsforschungszentrum Heidelberg).

6.  Der Betrug:

Daß mir die Approbation 1986 entzogen wurde – und 21 Jahre lang immer weiter entzogen blieb – war also ein dreifacher Betrug. Als einziger scheint Dr. Högenauer ein Gewissen gehabt zu haben, er wurde aber offenbar von den Bestimmenden ausgebremst.

Seit nunmehr 26 Jahren haben also Behörden, Medizinprofessoren und Gerichte wissentlichen und vorsätzlichen Betrug gemacht, d.h. vorsätzliche Erkenntnisunterdrückung betrieben mit der Folge, daß unnötigerweise Millionen Menschen – allein in Deutschland – vorsätzlich mit Chemo und Morphium „umgebracht“ worden sind, und täglich kommen weitere 1500 Opfer dazu.

7.  Neue Lesart:

Zu dem Bisherigen konnten Sie ja nichts einwenden. Außerdem können Sie das alles in den Akten nachlesen und wissen, daß jedes Detail stimmt.

Aber nun kommt wieder eine neue Lesart ins Spiel:

Während Sie vorher gesagt und geschrieben haben (1. Bescheid), ich müsse mich nur zur Schulmedizin-Therapie (Chemo und Morphium?) bekennen, daran hänge meine Approbation … sagten Sie heute:

„Ob der Entzug der Approbation Unrecht gewesen sei oder sogar Betrug, darauf komme es nicht an, sondern darauf, ob ich sie (die Approbation) heute wiederbekommen könne.“

Solche juristischen Winkel-Spitzfindigkeiten, mit denen man Betrug begründen kann, die verblüffen mich zugegebenermaßen. Ich sagte Ihnen ja, wie Sie sich erinnern werden: „Ob die Schulmedizin zur Gänze oder weitgehend falsch sei – im Falle der Rückerteilung meiner Approbation – das zu entscheiden, sei nicht Ihre Aufgabe. Ihre Aufgabe sei es als RegDir und Jurist, den Behördenbetrug nicht länger mitzutragen, sondern so viel als möglich wieder gutzumachen. Und ich sei mal sehr gespannt, ob Sie es denn fertig brächten, diesen dreifachen Betrug fortzuführen und sich damit strafrechtlich schuldig zu machen. Denn Sie wüssten ja sehr wohl, welches Strafmaß auf Beihilfe zum Massenmord (Niemitz) stünde. Deshalb wünschte ich mir einen Rechtsstaat, in dem Recht auch Recht bleibt und Betrug auch Betrug bleibt und nicht durch juristische Winkelzüge zu Recht erklärt werden kann.

Herr Diefenbach, ob Sie allerdings solche schlichte unverbogene Rechtsauffassung nachempfinden können, weiß ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hamer

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