Dr. Hamer an Schäfer
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Apartado de Correos 209
E-29120 Alhaurin el Grande
10. Juli 2007
An das
Hessische Prüfungsamt für Heilberufe
Herrn ORR Schäfer
Adickesallee 36
60 322 Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Schäfer,
für unser heutiges sehr offenes Gespräch danke ich Ihnen.
Es gab, wie Sie richtig bemerkten, eigentlich keine wesentlich neuen Gesichtspunkte – bis auf einen:
Sie sagten, es bestünde ja ein Haftbefehl gegen mich (StA Robbineck in Cottbus) – wegen Volksverhetzung, aber der habe ja bisher nicht ausgeführt werden können, weil, wie Sie meinten, ich mich wohl in Spanien versteckt gehalten hätte.
Ich vermute nun sehr stark, daß es ein konzertiertes, abgekartetes Spiel war: Tenor:
„Wir verhaften den Dr. Hamer, dann braucht Ihr in Frankfurt ihm (in Sachen Approbation) nicht mehr zu antworten. Wir halten ihn dann 5 Jahre im Gefängnis und für Euch ist die peinliche Sache erledigt.“
Offenbar hatte man immer noch darauf gewartet, daß man mich doch noch verhaften und für mehrere Jahre wegsperren könnte. Nachdem ich Ihnen aber berichtete, ich sei in einem anderen Land, sagten Sie spontan, daß ich nunmehr übernächste Woche den Bescheid bekommen würde.
Wir sprachen auch noch darüber, daß mir die Approbation ja endgültig erst 1991/92 entzogen worden sei, als es de jure gar keine Bundesrepublik Deutschland mehr gegeben habe, und daß es jetzt nach dem Völkerrecht seit 2005 auch kein Besatzungsrecht oder -statut mehr gibt, denn das ist nach dem Völkerrecht maximal nur 60 Jahre möglich. Also seien alle gegen mich getroffenen Maßnahmen des zugegebenen Behörden- und Gerichtsbetruges gänzlich illegal. Außerdem, im Jahre 1986, als man mir die Approbation entzogen habe, wußten die jüd. Glaubensbrüder (Behördenfunktionäre und Richter) ganz genau, daß die (Germanische) Neue Medizin richtig ist und schon damals (seit 1984) „allgemeine Akzeptanz“ hatte (Prof. Merrick).
Mit freundlichen Grüßen