Dr. Hamer an Diefenbach

Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Apartado de Correos 209
E-29120 Alhaurin el Grande

7. Mai 2007

An das
Hessische Prüfungsamt für Heilberufe
Herrn Oberamtsrat Christof Diefenbach
Adickesallee 36
60 322 Frankfurt am Main
Tel:  069 15 36 – 462
Fax: 069 1535 – 315
 

Sehr geehrter Herr Diefenbach !

Der Ordnung halber bestätige ich Ihnen unser heutiges Telefonat und mein vorausgegangenes Telefonat mit Herrn Schäfer. Ich habe gedacht – und Ihnen auch gesagt – daß ich das Gefühl hatte, in den falschen Film geraten zu sein.

Mehrmals hatten Sie mir in den letzten Wochen bestätigt, daß mir einzig wegen „Nichtabschwörens der Eisernen Regel des Krebs“ und mich „Nicht Bekehrens zur Schulmedizin“ die Approbation entzogen worden sei. Nie hatte ich mir etwas auf dem medizinischen Gebiet meines Faches zu Schulden kommen lassen. Deshalb haben Sie mir zum wiederholten Male bestätigt, man habe mir die Approbation überhaupt gar nicht entziehen dürfen, sondern mir die Unrichtigkeit der (Germanischen) Neuen Medizin beweisen müssen.

Ich traute meinen Ohren nicht, als mir Herr Schäfer sagte, er glaube nicht, daß Sie das so gemeint hätten, sicher hätten Sie das anders gemeint.

Entscheidend sei auch nicht, ob man mir zu Unrecht die Approbation entzogen habe – wie Dr. Högenauer bestätigt hatte – sondern, wenn er (Schäfer) mir die Approbation wiedergebe, dann würde das bedeuten, daß die Schulmedizin falsch sei. Deshalb werde er das niemals tun. Das sei doch schließlich auch ein Grund, der berücksichtigt werden müsse, daß man doch nicht die Schulmedizin als falsch erklären dürfe.

Ich erklärte ihm und später auch Ihnen, die Konsequenzen stünden einstweilen noch nicht zur Debatte. Da man mir zugegebenermaßen durch Behördenbetrug die Approbation entzogen habe (Dr. Högenauer, oberster Medizinalbeamter Hessens: „Ja, es war Unrecht“ (1992)) – habe ich das Recht, daß dieser Betrug rückgängig gemacht werde. Sie sagten mir dann, wenn mit der Wiedererteilung meiner Approbation praktisch verbunden sei, daß die Schulmedizin falsch sei, dann würden Sie (trotz des erfolgten Betruges) niemals einer Rückerteilung der Approbation zustimmen können (dürfen?).

Ich war, trotz des Martyriums seit 21 Jahren, sprich Berufsverbot, so erschüttert, ob dieser Ungeheuerlichkeit aus dem Munde eines Juristen und sagte Ihnen ja auch:

Das sei nun der Offenbarungseid dieses Staates, der sich immer als Rechtsstaat geriere, in Wirklichkeit aber die einfachsten Menschenrechte missachte – von dem Massenmord (Niemitz), allein in Deutschland täglich 1500 Patienten – ganz zu schweigen.

Jeder Arzt, der einen Kunstfehler oder gar Verbrechen begangen habe, bekomme selten mehr als 5 Jahre Berufsverbot. Ich aber hätte für NICHTS ! seit nunmehr 21 Jahren – durch Behördenbetrug – Berufsverbot.

Wir sprachen auch nochmals darüber, daß Rabbi Prof. Merrick für die Neue Medizin auf dem Stande von 1984 (für Juden verbindlich im Talmud) allgemeine Akzeptanz bestätigt habe. Und ich nannte es eine bodenlose Frechheit, daß alle Juden dieser Welt seit 23 Jahren meine Germanische Neue Medizin praktizieren dürfen, und ich selbst und meine nicht-jüdischen Landsleute davon ausgeschlossen bleiben sollen.

Ich sagte Ihnen auch, wenn ich Jurist wäre und an Ihrer Stelle, und solches Unrecht (besonders an den täglich 1500 Patienten in Deutschland) tun würde (oder müßte), dann würde ich mich nur noch schämen.

Und ich sagte Ihnen, wenn es bei uns mal einen Rechtsstaat gäbe, denn müsse ich Sie und Herrn Schäfer anklagen, wegen Rechtsbeugung und Beihilfe zu diesem Massenmord (Niemitz).

Wir haben heute die sog. Rechtsstaatlichkeit dieser sog. Bundesrepublik zu Grabe getragen. Was noch folgt, sind Nekrologe. Eine Leiche kann sich nicht mehr schämen. Niemand schämt sich mehr in unserer sog. Bundesrepublik noch für irgendein Behörden- oder Gerichtsverbrechen, offenbar die Juristen am allerwenigsten, weil sie total fremdbestimmt sind. Das ist das Ende eines fiktiven Rechtsstaates: Der Offenbarungseid !

Mit freundlichem Gruß

Dr. Hamer

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