Dr. Hamer an Diefenbach
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Apartado de Correos 209
E-29120 Alhaurin el Grande
31. Juni 2007
An das
Hessische Prüfungsamt für Heilberufe
Herrn RegDir Christof Diefenbach
Adickesallee 36
60322 Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr RegDir Diefenbach,
für unser heutiges Gespräch danke ich. Ich fasse es kurz zusammen:
Sie kündigten mir an, daß Sie meinen Antrag auf Rückerteilung der Approbation ablehnen würden. Ihr Amt würde sich auf den Standpunkt stellen, daß es sich nicht um eine Rückerteilung handle, sondern um eine neue Ersterteilung der Approbation.
Daß Ihr Amt Monate dazu gebraucht hat um sich zu einer solchen aberwitzigen Winkeladvokat-Entscheidung durchzuringen, spricht Bände! Jetzt hat man jahrelang Zeit, bis sich die Angelegenheit (evtl. durch meinen Tod) von selbst erledigt.
Aber davon abgesehen sprechen folgende Gründe dagegen:
1. In der Menschenrechtscharta der UNO ist es verboten, einem Menschen aus ideologischen Gründen (z.B. wegen „Nicht Abschwörens“ der Neuen Medizin und „Mich nicht Bekehrens“ zur Schulmedizin) seinen Beruf auf Lebenszeit zu verbieten.
2. Sie haben mir mehrmals zugegeben, daß die Behörde (Robbi Schon) mir vorsätzlich Unrecht getan habe, mit dem Entzug der Approbation, desgleichen das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Richter Hehn.
Und ich sagte Ihnen nochmals, eine vorsätzliche Rechtsbeugung bei Behörde und Gericht nenne man einen Behörden- und Gerichtsbetrug. Das konnten sie auch nicht abstreiten.
Nun wollen sie mir weismachen, daß der zugegebene Behörden- und Gerichtsbetrug durch höchstinstanzliches Urteil der zugegebenermaßen korrupten und evtl. fremdbestimmten Richter nunmehr für den Rest meines Lebens „rechtskräftig“ seien – gegen die ausdrücklichen Bestimmungen über die Menschenrechte in der Charta der UNO.
Sie gaben zu, daß es einen solchen Fall – wie meinen – noch nie gegeben habe, und es sich bisher stets immer um Rückgabe der Approbation gehandelt habe.
3. Ein Fall – der aus ideologischen Gründen seit über 21 Jahren nicht nur Berufsverbot hat, aber weiter Arzt ist, sondern auch angeblich die Approbation quasi wie „nie gewesen“ verloren hat – ist bisher nicht bekannt, wurde also offenbar speziell für mich als „lex Hamer“ konstruiert.
4. Eine von Ihnen zugegebene behörden-betrügerische, lebenslange Aufhebung der Approbation (aus ideologischen Gründen) verstößt
a) gegen das Grundgesetz
b) gegen die UNO-Menschenrechte
c) gegen das dafür nicht mehr Vorhandensein der sog. Bundesrepublik.
Ein Betrug, das sagte ich Ihnen, kann nicht durch Gerichtsinstanzen legalisiert werden.
5. Ich sagte Ihnen auch, daß – zugegeben von Rabbi Prof. Merrick und indirekt auch zugegeben von (Rabbi?) Prof. Mathe, die (Germanische) Neue Medizin ja bei den Juden weltweite Akzeptanz hat, der Behörden- und Gerichtsbetrug kontinuierlich seit 21 Jahren bestehe. Denn wenn seit 1984 alle Juden die (Germanische) Neue Medizin praktizieren (mit 98%iger Überlebenschance) dann wussten auch (Rabbi?) Robbi-Schon und (Rabbi?) Richter Hehn 1986 (Approbationsentzug) bereits seit 2 Jahren, was Rabbi Merrick allerdings erst kürzlich zugegeben hat: daß die (Germanische) Neue Medizin schon damals allgemeine Akzeptanz hatte.
6. Man sieht: Bei dem ganzen Approbationsentzug – im Hinblick auf die Millionen (nicht-jüd.) Opfer, die inzwischen mit Chemo und Morphium umgekommen sind – handelt es sich um Beihilfe zum Massenmord.
Ich sagte Ihnen ja, daß auch Sie sich mitschuldig gemacht haben, bei diesem Massenmord – auch, wenn, wie ich Ihnen sagte, Sie wahrscheinlich mindestens Mitglied einer Loge sein müssten, um Regierungsdirektor geworden zu sein (was Sie nicht abstritten) und Ihre Weisung von Ihrem Logenmeister bekommen haben – was man Fremdbestimmung nennt – im Prinzip Rechtsbeugung in einer religions-ideologischen Diktatur.
Wenn ich, was ich nicht getan habe – eine Neu-Approbation beantragen wollte / oder sollte, dann wäre das hessische Gesundheitsministerium in Wiesbaden zuständig, nicht Ihr Amt. Aber das hat es noch nirgendwo in der Welt gegeben, daß eine Approbation (durch Behördenbetrug entzogen) als nicht mehr existent bezeichnet wurde. Es geht immer nur darum, ob jemandem vorübergehend die Ausübung durch Berufsverbot untersagt ist. Am liebsten hätten Sie wohl, ich würde noch ein Prüfung in Schulmedizin-Onkologie machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ryke Geerd Hamer
Hinweis (nicht von Dr. Hamer):
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948, siehe: http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm [nicht mehr abrufbar!]
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, siehe: http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/ [nicht mehr abrufbar!]