St. Galler Tagblatt: Haftstrafe für "Krebsheiler"
Ryke Geerd Hamer muss 19 Monate ins Gefängnis
Der selbsternannte «Krebsheiler» Ryke Geerd Hamer ist gestern in Köln wegen dreifachen Verstosses gegen das Heilpraktikergesetz zu 19 Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 62jährige Mediziner 1995 ohne Zulassung als Arzt drei todkranke Krebspatienten behandelt hatte.
(sda) Hamer habe sich von seinem «Absolutheitsanspruch» leiten lassen, mit dem er die von ihm entwickelte «Neue Medizin» vertrete, urteilte das Gericht. Im Verfahren habe nicht geklärt werden sollen, «ob die Schulmedizin oder aber die Alternativmedizin richtig sind». Vielmehr habe Hamer nach dem Entzug seiner ärztlichen Zulassung ab 1986 keine Patienten mehr behandeln dürfen, «weder nach der einen, noch der anderen, noch nach einer dritten Methode.» Gegen dieses Verbot habe Hamer jedoch im Fall eines österreichischen Knaben, eines leukämienkranken jungen Mannes und einer krebskranken Frau «ohne jeden Zweifel» verstossen.
Hamers Alternativmedizin liegt die Auffassung zugrunde, schwere Erkrankungen könnten nicht durch schulmedizinische Behandlungsmethoden geheilt werden, sondern nur durch die «Selbstheilkräfte» der Patienten. In die Schlagzeilen war Hamer geraten, als die Eltern der krebskranken Olivia Pilhar auf sein Anraten eine Behandlung ihrer Tochter in einer Klinik verweigerten. Um diesen Fall ging es aber in diesem Verfahren nicht.