Kronen: Bedingte Haft für die Eltern Olivias

Gericht entschied: Leben des Kindes war in Gefahr

Es bleibt dabei: Bedingte Haft für die Eltern Olivias!

Wütend verließ Helmut Pilhar (32) den Verhandlungssaal. Soeben hatte das Gericht das Urteil gegen ihn und seine Frau – acht Monate bedingt – bestätigt. Weil sie als Eltern der krebskranken Olivia die schulmedizinische Behandlung verhindern wollten.

Der Senat des Oberlandesgerichtes Wien sah es als erwiesen an, daß das Ehepaar Pilhar das Leben seiner einst krebskranken Tochter gefährdete. Weil sie eine 1995 von den Ärzten dringend empfohlene Chemotherapie auf Anraten des „Wunderheilers“ Ryke Geerd Hamer zu verhindern versuchten und nach Spanien flüchteten. Erst als das Gericht den Eltern das Sorgerecht entzog, konnten Helmut und Erika Pilhar mit ihrem Kind zu einer Heimkehr bewegt werden.

Vorsitzender Dr. Gallent begründete, warum die Berufung der Pilhars gegen das Ersturteil abgewiesen wurde;

„Wenn die Eltern Probleme mit der Schulmedizin haben, hätten sie ihr Kind ja irgendeiner Behandlung zuführen können. Nur Selbstheilung durch Konfliktlösung, wie von Hamer propagiert, ist keine Behandlungsmethode.“

Der Richter sprach von „gravierender Schuld“ der Angeklagten und meinte:

„Nach dem relativ glimpflichen Verlauf der Sache zeigten die Eltern keine innere Umkehr.“

Er spielt damit auf die Tatsache an, daß Schulmediziner Olivia als geheilt bezeichnen, Helmut Pilhar aber weiter die Hamerschen Thesen hochhält. Dann schloß Dr. Gallent:

„Wenn die Behörde nicht entschlossen reagiert hätte, wären die Pilhars ständige Besucher des Friedhofes.“

Das Verfahren Pilhar ist damit abgeschlossen. Heute, Freitag, wird in Köln der Prozeß gegen Ryke Geerd Hamer fortgesetzt. Dem vorgeworfen wird, er hätte drei Schwerkranke verbotenerweise behandelt. Nach einer Flut von Anträgen des Verteidigers ist mit einem Urteil frühestens nächsten Dienstag zu rechnen.


Anmerkung von H. Pilhar

Richter Gallent erklärte während der Verhandlung sinngemäß: Ob Olivia einen Leberkrebs hatte oder nicht sei irrelevant, da die heutige Chemo bereits so gut sei, dass sie einen möglichen Leberkrebs „im Vorbeigehen“ heilen könne.

Man bedenke, Richter Gallent ist Jurist und kein Mediziner.

Er hat auch nicht verstanden, dass kein Medikament und kein Therapeut zu heilen vermag, sondern der Patient selbst sich nur heilen kann. Er hat nicht verstehen können oder wollen, dass die Neue Medizin die Therapie schlecht hin hat, nämlich die ursächliche.

Er hat als Jurist quasi Olivia verboten, sich selbst zu heilen. So oder so ähnlich könnte man es auslegen. Die gesellschaftspolitisch relevante Frage bleibt, ob das ein Gericht überhaupt darf.

Die Arbeitsgruppe der Germanischen Heilkunde wünscht Ihnen frohe Wintertage!
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