Dr. Hamer an das
Europäische Gericht für Menschenrechte in Straßburg

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Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer
Sandkollveien 11
N-3229 Sandefjord
www.universitetsandefjord.com
dr.hamer@universitetsandefjord.com

17. 5. 2014

Dr. med. Ryke Geerd Hamer, ehemals Facharzt für Innere Medizin,
seit 28 Jahren mit quasi lebenslänglichem Berufsverbot wegen

  • Nicht-Abschwörens der Eisernen Regel des Krebs ( heute: Germanische Heilkunde) u.
  • Mich nicht Bekehrens zur Schulmedizin

Deutscher Staatsbürger, der in Norwegen im Exil lebt, weil das private Amtsgericht Kempten 5 Jahre lang einen Fahndungsbefehl gegen mich ausgeschrieben hatte wegen eines „geistigen Deliktes“: „Ich hätte mich gefreut, wenn Susanne Rehklau gestorben wäre.“
Sie ist am Heiligabend 2009 mit einem Chip ausgeknipst worden. Der Notarzt am Krankenbett des Mädchens versicherte mir: „Das Mädchen stirbt nicht an einer Krankheit, sondern an einer Vergiftung, das kann ich sicher sagen, Herr Kollege.“ Um diesen Vergiftungsmord mit Hilfe eines Chips zu vertuschen, wurde gegen mich 5 Jahre Fahndung erlassen wegen eines „geistigen Deliktes“. Deshalb mein Exil in Norwegen.
Ich bin der größte Wohltäter der undankbaren Juden aller Zeiten, denn durch die Germanische Heilkunde haben 50 bis 100 Milionen Juden weltweit Krebs überlebt. Statt Dank haben sie mich 33 Jahre bis aufs Messer gnadenlos bekämpft.

An das Europäische Gericht für Menschenrechte in Straßburg

Betr.: den illegalen Entzug meiner Approbation mit Existenzvernichtung seit April 1986, also seit 28 Jahren.

Europäisches „Gericht für Menschenrechte“ in Straßburg!

Mir hat Professor Dr. H. Janssen, Zentralrat Deutschland, Hauptstr. 17, 26340 Zetel, geraten, beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg eine Anfrage zu stellen, ob mir Unrecht getan wurde. Noch niemals hat ein Arzt in Deutschland länger als 5 Jahre Berufsverbot bekommen, und die nur bei einem schweren Verbrechen.
Dagegen habe ich mir in den 33 Jahren, seit es die Germanische Heilkunde gibt, und auch vorher niemals etwas zuschulden kommen lassen, weder menschlich noch ärztlich.
Als mir 1986 von privaten Richtern (Kohn und Komplizen) die Approbation widerrechtlich entzogen wurde (seit 1962 gibt es kein GVG mehr und keinen vereidigten Richter), haben mich diese Betrüger betrogen.
Als dieses inexistente Privaturteil „rechtskräftig“ hätte werden sollen, nämlich am 21.12.1990, gab es schon drei Monate keine BRD mehr, auch keine legalen Gerichte, sondern nur noch eine Frankfurter Verwaltungs-GmbH, die hoheitliche Rechte vortäuscht, die sie gar nicht besitzt.
Zitat aus meinem Brief an das Oberverwaltungsgericht Koblenz vom 14.4.2013:

„Am 17. 7. 1990 verfügten die Alliierten während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der „Verfassung der DDR“ die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“.

Mit dem territorialen Geltungsgereich verlor das „Grundgesetzt für die Bundes-Republik Deutschland“ als Ganzes mit Wirkung zum 18.7.1990 seine Gültigkeit (BGBI 1990, Teil II Seite 885, 890 vom 23. 9. 1990).

Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des Bundesverfassungs-gerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich „auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes“ bezog, war mit dem Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel BRD aufgelöst:
Seit diesem Zeitpunkt - 18. 7. 1990 - existiert das besatzungsrechtliche Provisorium Namens „Bundesrepublik Deutschland“, das 41 Jahre lang die Belange für einen Teil des Deutschen Volkes treuhänderisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr.
Alle von der Regierung und den Behörden der untergegangenen „Bundes- Republik Deutschland“ seit ihrem Erlöschen getätigten Rechtsgeschäfte und Verwaltungsakte sind danach rechtswidrig und ungültig.
Soweit das Zitat an das OVG Koblenz vom 14.4.2013. Somit waren auch die Urteile betr. meine Approbation mit meiner Existenzvernichtung seit 28 Jahren von Anfang bis Ende ungültig!

Und auf diesem Betrugssystem beruht die Aberkennung meiner Approbation seit 28 Jahren!
Und nie habe ich mir, wie gesagt, etwas zuschulden kommen lassen, was auch nur ansatzweise ein Berufsverbot berechtigt hätte!
Seit 33 Jahren brüllt eine System-Gossenjournaille in religiösem Wahn non stop Rufmord- und Hetz-Propaganda gegen mich. Diese System-Gossenjournaille hat seit 33 Jahren mein Leben zerstört, mich gedemütigt und verarmt, mich zwei mal ins Gefängnis gebracht und dafür gesorgt, daß ihre Onkologen-Glaubensbrüder 36 Millionen deutsche Nichtjuden geschächtet haben. Wie gesagt in 33 Jahren haben in Deutschland Onkologen aus religiösem Wahn 36 Millionen nichtjüd. Patienten mit Chemo und Morphium vorsätzlich umgebracht, während in Israel quasi kein einziger an Krebs erkrankter Patient stirbt, weil sie alle Germanische Heilkunde praktizieren.

Herr Prof. Janssen riet mir, ich solle lediglich eine Anfrage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg stellen, keinen Prozeß anstrengen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sei verpfl ichtet, mir auf meine Anfrage zu antworten.
Dagegen, wenn ich einen Prozeß anstrenge, (gegen wen? wenn In den letzten Jahrzehnten die ganze Justiz nur ein einziger Schwindel war?), dann bekomme der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (auch ein privates Gericht?) riesige Probleme, das fange ja in dem Fall schon bei der Zusammensetzung des Gerichtes mit privaten, nicht vereidigten sog. Richtern an.
Hinzu kommt zu dem ganzen Wust von Problemen noch, daß der Hitler ja eindeutig ein beim englischen Tavistock 1912 ausgebildeter jüd. englischer Agent war, der mit seinen jüd. Kompizen Pius XII, Roosevelt, Churchill, Stalin, Mussolini und Franco (= Bahamonde) einen Krieg gegen das deutsche Volk geführt hat, wie Tavistock ihm beigebracht hatte.
Den 2. Weltkrieg muß man neu schreiben, er war ein Betrugs-Krieg gegen das deutsche Volk.
Die Besetzung nach dem Betrugskrieg war doppelter und dreifacher Betrug!

Deshalb wünsche ich nur eine Beantwortung meiner Frage. Die muß das Europäische Gericht für Menschenrechte mir geben, das weiß ich. Sollte das Gericht sich weigern, mir eine Antwort zu geben, dann hat es sich auf immer disqualifi ziert. Das weiß auch das Gericht.

Ich lege auch einen Bericht über eine Verhandlung vor dem (privaten) Verwaltungsgericht in Leipzig bei.
Es wäre vielleicht zu überlegen, ob es nicht angemessen wäre, wenn das Europäische Gericht angesichts dieses gewaltigen Kalibers des Justizbetruges der Entscheidung des Privatgerichts in Leipzig zuvor kommen könnte.

Es gibt viele Menschen in meinem Volke, die in dem Leipziger (privaten!) Verwaltungsgerichtsverfahren einen großangelegten manipulierten Schwindel sehen, um z.B mit Hilfe eines überstürzten Friedensvertrages ein rasches zweites Versaille unter Dach und Fach zu bringen und eine endgültige Einbindung in die EU, bevor wir eine wertlose Scheinselbständigkeit bekommen, aber nichts Wesentliches mehr ändern können.
Wie sollte eine private Richterin Zarden, die bisher den Betrug mitgemacht hat, justitial plötzlich wieder revirginalisiert werden können? Die ist und bleibt auf immer disqualifi ziert. Und wenn sie als private, einem Logenmeister unterstehende Richterin bisher stets Betrug gemacht hat, wie die Hunderte von Richtern der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte in meinem Fall stets vorsätzlichen Justizbetrug gemacht haben, dann wird sie jetzt im Auftrag ihrer Auftraggeber, wie bisher immer, auch jetzt wieder vorsätzlichen Justizbetrug machen. Keinem dieser privaten Richter kann man noch trauen.

Ich selbst habe mindestens 50 mal an höchste Gerichte der Frankfurter Verwaltungs-GmbH geschrieben und um eine Aufklärung gebeten, was denn nun eigentlich diese völkerrechtlich nicht existierende Frankfurter Verwaltungs-GmbH sei.
Die Schwindel-Richter haben mir nie eine Antwort in der Sache gegeben, sondern immer nur – gegen besseres Wissen – bestätigt, die Unrechtsurteile meines Approbastionsentzuges über 28 Jahre seien „rechtskräftig“.
Jetzt sieht man, das waren nicht nur Schwindel-Richter, sondern sogar kriminelle vorsätzliche Betrugs-Richter. Denn die haben ja alle genauestens Bescheid gewußt, wie mir mal eine Sekretärin im Karlsruher Gericht verraten hat. Ja, alle nicht vereidigten privaten Richter in unserem Land waren und sind Betrugs-Richter! Sklaven unserer feindlichen religiösen Besatzungsmacht.
Bitte, geben Sie mir eine Antwort, und nicht nur für mich, sondern eine die auch für mein Volk gilt, möglichst schnell, denn ich gehe morgen, 17.05., in mein 80. Lebensjahr.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Ryke Geerd Hamer

P.S.
Es muß noch darauf hingewiesen werden, daß ich natürlich meine Approbation für die Germanische Heilkunde fordere, die ich in 30 öffentlichen Verifi kationen bewiesen habe, nicht für die schwachsinnige Schulmedizin mit ihren 5000 Hypothesen.

Nachtrag vom 17.5.2014 zum Approbationsentzug durch die Bezirks-Regierung Koblenz vom 8.4.1986 „mit sofortiger Wirkung, von Dr. med. Ryke Geerd Hamer.

Anhaltspunkte dafür, daß Herr Dr. Hamer bereit wäre, der „Eisernen Regel des Krebs“ abzuschwören, sind nicht erkennbar....
..... erscheint es im Übrigen als ausgeschlossen, daß Herr Dr. Hamer überhaupt in der Lage wäre, sich zu „bekehren“.

Dieser Bescheid wurde seit 28 Jahren von jedem Nachfolgegericht so oder ähnlich übernommen. Nie wurde auch nur mit einem einzigen Wort versucht, eine Üerprüfung der Germanischen Heilkunde in der Sache zu gestatten, sondern es darf nur gefragt werden, ob Dr. Hamer verrückt ist, die gesamte Schulmedizin zu hinterfragen und als hypothetisch zu bezeichnen.
Und das soll dann einer der handverlesenen „privaten“ Staatspsychiater per Gutachten klären:

Etwa so in einem simulierten Gespräch:
Privater Staatspsychiater: „Herr Dr. Hamer, Sie wollen also sagen, alle Millionen Ärzte der Welt hätten Unrecht und nur Sie alleine hätten Recht?“
Dr. Hamer: „Darauf gebe ich Ihnen keine Antwort, aber auch Kopernikus hatte Recht, obwohl alle anderen gegen ihn waren und ihn verfolgt haben. Bei Neuentdeckungen ist das zwar selten, aber bisweilen so, wenn das ganze bisherige System in Frage gestellt wird.“
Privater Staatspsychiater: „Also, Herr Dr. Hamer, für mich ist das einfach nur Megalomanie und das ist eine psychiatrische Krankheit.“
Dr. Hamer: „Ich weiß ja, daß Sie darauf hinaus wollen, alles zu versuchen, nur um auf mögliche Auffälligkeiten in meiner Person abzuheben. Aber da muß ich sie enttäuschen, ich bin eine sehr gesunde Persönlichkeit, war in meinem Leben nie psychisch, geschweige denn psychiatrisch auffällig. Und daß der Prof. Glatzel aus Mainz in seinem 1. Psychiatrischen Gutachten 1985 über mich geschrieben hat, ich sei psychisch völlig gesund ohne Auffälligkeiten, dann aber von der Bezirksregierung Koblenz gebeten wurde, ohne mein Wissen und ohne mich nochmals gesehen zu haben, ein „2. Psychiatrisches Gutachten“ anzufertigen –Sie wissen, daß das illegal und streng verboten ist– Und in diesem illegalen Glatzel II Gutachten hat er dann geschrieben in dem Sinn, sonst sei der Dr. Hamer ja gesund, aber was seine Halsstarrigkeit anbelange, nicht abschwören zu wollen, obwohl er doch wissen müsse, daß seine Entdeckung nur falsch sein könne, das habe schon „psychopathische Züge“. Für solchen unerlaubten und damit verbrecherischen Schwachsinn Ihres Kollegen müßten Sie sich doch nur unendlich schämen.
Aber mindestens 100 Gerichte haben immer nur diese 2 Worte zitiert. Das Zitieren eines unrichtigen passus („psychopathische Züge“) zum Zwecke der Diffamierung und Psychiatrisierung ist auch ein (Gerichts)-Verbrechen! Hundert mal gegen mich begangen“.
Privater Staatspsychiater: „Das glaube ich alles nicht.“
Dr. Hamer: „Ja, mit „glauben“ kommen wir da nicht weiter. Das steht ja in den Akten. Wie wäre es denn, wenn wir erstmalig in dieser Schmierenkomödie mal die Neuentdeckung Germanische Heilkunde (damals Neue Medizin) durch Reproduzierung am nächstbesten Fall nachprüfen würden, anstatt unerlaubterweise, ja kriminellerweise den Entdecker psychiatrisieren zu wollen?“
Privater Staatspsychiater: „Herr Dr. Hamer, ich bin Psychiater und ich soll nur versuchen, Sie in eine psychiatrische Anstalt wegzusperren. Und das fällt mir nicht schwer: Wenn alle A glauben und einer B, dann ist der eine eben verrückt. Da kann man dann auf die Nachprüfung in der Sache verzichten.“
Dr. Hamer: „Ja, so läuft das, und eben das ist kriminell! Statt die Sache zu überprüfen versucht man, dem Entdecker irgend etwas Obskures anzuhängen, um ihn menschlich zu vernichten.“
Privater Staatspsychiater: „Ich gebe zu, so ist es. Aber ich bin nur Psychiater und habe meinen Auftrag.“

Z.B. hatte ich 1995 mit dem Tübinger Dekan, Chirurgen Prof. Becker eine öffentliche Überprüfung mit Handschlag fest vereinbart: 700 Professoren und Dozenten der Tübinger Med. Fakultät sollten eingeladen werden in den großen Hörsaal der Chirurgie.
Dort sollte ich Fälle der tübinger Kliniken aus dem Stegreif demonstrieren. Einzige Bedingungen waren: Es müsse redlich zugehen, die Pa<tienten müßten zur Befragung anwesend seien, die ungefälschten CT’s der Patienten müßten vorliegen und – es müsse Eine Kamera mitlaufen als Beweis.
Das erschien dem Prof. Becker alles selbstverständlich und akzeptabel.
Wenige Tage später mußte seine Sekretärin die geplante Verifi kation absagen, der Grund war: Die Fakultät habe dem Dekan die Verifi kation verboten!

Die Folge waren sage und schreibe 76 Zwangspsychiatrisierungs-Versuche, nach dem Motto: Wenn wir ihn „amtlich“ (natürlich durch meine Gegner!) für verrückt erklärt haben, erübrigt sich die Diskussion in der Sache!
Der letzte (76.) Zwangspsychiatrisierungsversuch fand zwischen 2009 und 2014 statt.
Das Landgericht Kempten im Allgäu startete eine europaweite Fahndung mit dem vorgetäuschten Kriminalgrund, ich hätte ein „geistiges Delikt“ begangen, indem ich mich „gefreut“ hätte, wenn das damals 12-jährige Mädchen, das ich nie gesehen habe, gestorben wäre.
Ganz abgesehen davon, daß mir solche perversen Wünsche gänzlich fremd sind – Susanne Rehklau wurde am Heiligabend durch einen Chip „ausgeknipst“. Der Notarzt an Susannes Krankenbett sagte mir am Telefon: „Herr Kollege, das Mädchen hier stirbt nicht an einer Krankheit, sondern an einer Vergiftung, das kann ich sicher sagen!“

Die Staatsanwaltschaft Kempten hat meinem Anwalt Koch vertraulich verraten, man habe mich ja nur für 2 Tage in Untersuchungshaft haben wollen, um mich (natürlich durch meine Gegner) für verrückt erklären zu lassen. Danach habe man mich für immer in eine Psychiatrische Anstalt versenken wollen („Mollatieren wollen“).
Das konstruierte „geistige Delikt“ war dazu da, einen psychischen Aufhänger für die Zwangspsychiatrisierung zu liefern.
Der Betrug der privaten Justiz geht jetzt 28 Jahre.

Anlagen :

  1. Entscheidung über Approbationsentzug durch Rheinland-Pfalz am 8.4.1986
  2. Urteil des VG Sigmaringen über Ungültigkeit des Habilitationsverfahrens 5.4.1989
  3. Bestätigung RA Lucke vom 24.4.1991 betr. VG Koblenz.
  4. Urteil VG Frankfurt am Main vom 20.10.2008
  5. Verifikationsurkunde der Universität Trnava vom 11.9.1998
  6. Erklärung Dr. Hamer zur Verifikation von Trnava vom 11.9.1998
  7. Interview mit Prof. Jörg Birkmayer vom 8.3.1989
  8. Verifikationsurkunde Prof. Jörg Birkmayer vom 9.12.1988
  9. Verifikationsurkunde Universität Düsseldorf, von Prof. Stemmann 6.9.1984
  10. Urteilsschelte eines verfassungswidrigen Urteils des VG Frankfurt/M 31.1.2004
  11. Brief eines Ehemanns an Herrn Dr. Roeck vom 30.7.2006
  12. Brief Dr. Hamer an Hess. Lp-u U im Gesundheitswesen Frankfurt/M vom 8.4.2007
  13. S., K., Brief an VG Frankf./M Oehm-Neidlein vom 29.10.2008
  14. Bestätigung RA Koch betr. VG Sigmatingen vom 8.7.2010
  15. Bericht über VG Leipzig wegen Ungültigkeit aller Justizurteile seit 1990
  16. Kommentar der „Zeitenschrift“ 2009: Krebs in Israel auffallend selten.
  17. Newsletter der Botschaft des Staates Israel vom 29.10.2008
  18. Kopie der Geburtsurkunde
  19. Kopie vom Reisepaß, ausgestellt 23.2.2003