Susanne Rehklau: Dr. Hamer an Steinacker
UNIVERSITET SANDEFJORD
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28. Januar 2014
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
ehem. Facharzt f. Innere Medizin
seit 27 Jahren Berufsverbot wegen
Nichtabschwörens der Germanischen Heilkunde
und Nicht-Bekehrens zur Schulmedizin
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Rechtsanwaltskanzlei Birgit Steinacker
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Sehr verehrte Frau Rechtsanwältin Steinacker
Meinen Briefentwurf werde ich absprachegemäß nicht veröffentlichen.
Aber ich habe heute mit Frau Dorn, der Mutter von Susanne Rehklau, telefoniert.
Sie wird ihren Anwalt bitten, zu beantragen, daß meine 5 Gutachten auch Grundlage des Prozesses sein sollen. Außerdem soll ich als Gutachter eingeladen werden mit der gerichtlichen Zusicherung von freiem Geleit hin und zurück.
Ein positiver Umstand ist, daß ich ja nicht mehr am Prozeß beteiligt bin, also für mich Objektivität in Anspruch nehmen darf.
Außerdem besteht angeblich z.Zt. gegen mich kein Haftbefehl.
Frau Dorn wird auch das Gleiche beantragen wie ihr Exehemann, Ihr Mandant, daß im Gerichtssaal eine Verifikation durch mich stattfinden soll als Beweisantrag für die Richtigkeit der Germanischen Heilkunde, die dann auch gefilmt werden soll, damit die Öffentlichkeit den Vorgang nachträglich nachvollziehen kann.
Ich bin allerdings der Meinung, daß das (private) Gericht, wenn Sie im Namen von Herrn Rehklau den gleichen Antrag stellen, den ganzen Prozeß absagen wird, weil der zu peinlich werden würde.
Sie haben ja sicher recht, wenn Sie meinten, die Staasanwaltschaft würde versuchen, sich irgendetwas gegen mich auszudenken, um mich zu verhaften (und zu „mollathieren“). Aber der Skandal wäre so riesengroß, daß die private Staatsanwaltschaft sich diese Blamage vielleicht doch lieber nicht antun wird.
Irgendwer muß mal den Mut aufbringen, bevor man noch weitere Millionen von Patienten vorsätzlich umbringt, wie die arme kleine Susanne.
Wenn noch irgend welche Unklarheiten bestehen, rufen Sie mich doch bitte an.
Mit besten Grüßen , auch an Ihre Frau Mutter