Sechs Monate Haft für Eifeler Psychotherapeut

Wegen illegaler Ausübung des Heilberufes

Vor dem Strafgericht Lüttich ist gestern ein Psychotherapeut aus der Eifel wegen illegaler Ausübung des Heilberufes1 zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Haftstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro. Der Mann wurde zudem der fahrlässigen Körperverletzung und des Betrugs für schuldig befunden. Der Sozialassistent hatte seine Klienten nach der Methode der Neuen Germanischen Medizin behandelt. Die Familie einer Klientin des Mannes, die 2002 an einer Krebserkrankung gestorben war, hatte den Fall ins Rollen gebracht.

Sechs Monate Haft auf Bewährung und 5500 Euro Geldstrafe
Klares Urteil gegen Therapeut und die »Biologie Totale«2

Mit einem sehr klaren Urteil endete gestern vor dem Strafgericht Lüttich der Prozess gegen einen Psychotherapeuten aus St.Vith. Der 57-Jährige wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße in Höhe von 5500 Euro verurteilt. Zudem muss er die Zivilparteien entschädigen.

Von Petra Förster
St.Vith/Lüttich

RA Mendel, Dr. Hamer

Wegen Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz wurde der ehemalige Arzt Ryke Geerd Hamer 1997 in Köln zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt.

Er hatte europaweit Schlagzeilen gemacht, als er den Eltern der krebskranken Olivia Pilhar Hoffnung auf Heilung ihrer Tochter durch die Neue Germanische Medizin gemacht hatte.

Für die zahlreichen Prozessbeobachter und letztlich wohl auch für den Angeklagten selbst war das Urteil in seiner Klarheit und seiner Strenge eine große Überraschung. An den fünf Verhandlungstagen hatte sich herausgestellt, dass es äußerst schwierig ist, eine gesetzliche Grundlage zu definieren, auf deren Basis das Handeln eines Psychotherapeuten beurteilt werden kann.

»Es ist nicht strafbar, den Titel ’Psychotherapeut’ zu tragen«, betonte die Richterin dann auch in ihrer Urteilsbegründung. Wohl aber sei das, was der Mann im Rahmen dieser Tätigkeit getan habe, strafbar und falle eindeutig in die Kategorie der illegalen Ausübung des Heilberufes.

2002 hatte der Angeklagte eine Frau mit einer Krebserkrankung »behandelt« und ihr von klassischen medizinischen Methoden abgeraten. Als Anhänger der Neuen Germanischen Medizin bzw. der »Biologie Totale« (Biologisches Dekodieren) verfolgte er den Ansatz, dass eine Krebserkrankung auf einen inneren Konflikt zurückzuführen sei, den es zu lösen gelte.

Drei Beschuldigungen

Die Familie der kurze Zeit später verstorbenen Patientin hatte den Fall ins Rollen gebracht, mit dem Ziel, ein Berufsverbot für den Mann zu erwirken. Die Anklage umfasste letztlich drei Beschuldigungen: illegale Ausübung des Heilberufes, fahrlässige Tötung und Betrug. Richterin Cabus machte aus der fahrlässigen Tötung schließlich »fahrlässige Körperverletzung«. Dies in dem Sinne, dass die Frau ohnehin an ihrer Erkrankung gestorben wäre und dem Angeklagten nicht die Schuld für ihren Tod zugesprochen werden kann. Wohl hätte der Weg bis zum Tod weniger qualvoll sein können, wenn sie auf Methoden der klassischen Medizin zurückgegriffen hätte.

Alle drei Beschuldigungen wurden schließlich mit einer einzigen Haftstrafe abgeurteilt, wobei diese für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro wurde indessen nicht mit einer Bewährungschance versehen.

Die Richterin entsprach mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Die Rechtsverteidiger des Angeklagten hatten auf Freispruch bzw. hilfsweise auf eine Aussetzung der Urteilsverkündung plädiert. »Das würde die Taten banalisieren«, erklärte Richterin Cabus ihr Urteil und argumentierte, dass der Therapeut über einen langen Zeitraum eine große Bedrohung für den Heilberuf dargestellt habe. Zudem habe der Mann sich und sein Handeln bis zum Ende des Prozesses nie infrage gestellt oder Bedauern gezeigt. Ein psychologisches Gutachten identifiziert ihn als Persönlichkeit mit intellektuellen Fähigkeiten, aber auch mit narzisstischen Zügen.

Die Bewährungschance rechtfertige sich insofern, dass sie dem Angeklagten die Möglichkeit zur Einsicht gebe.

Richterin Cabus belegte ihr Urteil nicht nur mit zahlreichen Beispielen aus der Rechtsprechung, sondern auch mit Aussagen anderer Klienten des Mannes aus den Ermittlungsprotokollen.

So hatte er einen Patienten davor gewarnt, durch klassische medizinische Behandlungen in eine Stress-Spirale zu gelangen.

Einer anderen Frau hatte er versprochen, sie werde geheilt, wenn sie seiner Behandlung folge. Entscheide sie sich allerdings für eine Chemotherapie, werde sie sterben.

In diesem Sinne habe er eindeutig seine Kompetenz als Psychotherapeut überschritten. Was den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung betreffe, so habe der Mann dem sichtbaren Verfall der Patientin zugeschaut und sie auf unmenschliche Weise leiden lassen. Dabei hatte er der Familie erklärt, die Schmerzen seien Teil des Heilungsprozesses und ein Zeichen dafür, dass der Tumor sich auflöse.

Appell

Die Zivilparteien, d.h. die Hinterbliebenen der Frau, wird der Angeklagte entschädigen müssen.

Das Urteil sieht die Zahlung je eines provisorischen Euros vor, wobei die Familie stets betont hatte, dass es ihr nicht um eine finanzielle Entschädigung gehe, sondern darum, dass dem Mann das Handwerk gelegt werde. Sie wohnten der Urteilsverkündung nicht bei, wohl allerdings der Vater einer anderen Patientin aus Malmedy, der schon Anfang der neunziger Jahre gegen den Mann geklagt hatte. Das Verfahren war aber damals eingestellt worden. »Damals hat man mir nicht geglaubt«, bedauerte er und betonte, dass er das Urteil auch als ganz klaren Appell in Richtung der politischen Instanzen verstehe, eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit von Psychotherapeuten zu schaffen.


1 - Wichtige Informationen über/für angebliche Therapeuten der Germanischen

2 - Dr. Hamer über Sabbah und die Biologie Totale:

Als erster stahl Rabbi Sabbah aus Marseille, der immer fleißig meine Seminare besucht hatte, meine „Germanische“, nannte sie um, in „Biologie total“, Decodierung etc;

Auch Oberräuber meines geistigen Eigentums, Rabbi Sabbah aus Marseille, hat zwischen 1984 und 1990 mindestens 20-mal in meinen Seminaren in Chambery gesessen. Danach hat er die Germanische Neue Medizin noch mal ganz neu – an Hamer vorbei – „entdeckt“.
Er war es auch, der bei seinem Freund, dem ranghöchsten Rabbiner Frankreichs und Richter in Chambery, Francois Bessy (Freund des derzeitigen franz. Präsidenten Sarkozy), einen Prozess gegen mich fingiert hat: Ich hätte, obwohl ich 13 Jahre nicht in Frankreich war, vor 10 Jahren 4 Patienten, die ich nicht kannte, durch Lesen meiner Bücher – wenige Tage vor ihrem Chemotod – zur Germanischen Neuen Medizin angestiftet. Urteil: 3 Jahre Gefängnis.

Dr. Ryke Geerd Hamer

Im Artikel "ZWEISTEINe" bekommen Sie einen Überblick über die Methoden die Germanischen Heilkunde zu stehlen und zu verfälschen.