Dr. Hamer an VG Baden-Württemberg

Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER

 

05. Januar 2011

An den
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
9. Senat
Az: – 95 188/10

Mit der Bitte um Kenntnisnahme:

Der Beginn des größten Verbrechens der Menschheitsgeschichte ist jetzt klar:

  1. Im Oktober 1981 wurde die Habil-Arbeit in Tübingen eingereicht.

    Der damalige Dekan Prof, Voigt versprach mit Handschlag und ehrenwörtlich, daß die Ergebnisse naturwissenschaftlich durch Reproduzierung an nächstbesten Fällen nachgeprüft würden.
     
  2. Wenige Tage später wurden die Ergebnisse von mehreren Professoren, wie Justitiar Schwarzkopf berichtet hat, heimlich und hinter verschlossenen Türen an ca. 100 Patientenfällen nachgeprüft.
     
  3. Das Ergebnis war eine Sensation:
    Dr. Hamer hatte den „Stein der Weisen“ gefunden!
    Dieser Ablauf wird inzwischen von der Universität Tübingen auch nicht mehr bestritten.
     
  4. Was nun folgte, war der größte Betrug und das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte.

    Der Dekan fingierte eine Habilitationsausschußsitzung im Mai 1982.

    Den Ausschussmitgliedern wurde nichts gesagt über das positive Ergebnis der stattgehabten heimlichen Überprüfung. Es wurde ein Beschluß mit 150:0 ohne Enthaltung gemacht, die Arbeit sei aus formalen Gründen nicht ausreichend – so die Meinung der Vertreter der Schulmedizin (mit Ihren 5000 Hypothesen) – aber 5 sei aber kein einziger Fall auf Reproduzierbarkeit nachgeprüft worden.

    Daraufhin meldete man an alle Universitäten des deutschsprachigen Raums und an die sog. Bundesregierung – die (Germanische) Neue Medizin sei falsch.
     
  5. Auf dieser Basis wurde mir 1986 die Approbation wegen „Nichtabschwörens der (Germanischen) Neuen Medizin und mich nicht Bekehrens zur Schulmedizin“ entzogen – „mit sofortiger Entziehung“.

    Siehe hierzu Brief von RA Koch vom 04.01.2011.

[Unterschrift]
Dr. Ryke Geerd Hamer