StA Kempten Ermittlungsverfahren gegen Dr. Hamer
Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu)
Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4-6, 67435 Kempten (Allgäu)
Frau Staatsanwältin als Gruppenleiterin Wagner
Telefon: 0831/203521
Tetefax: 0831/203S18
Herrn
Ryke Geerd Hamer
Sandkollveien 11
3229 SANDEFJORD
NORWEGEN
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom | Bitte bei Antwort angeben Akten - / Geschäftszeichen 211Js 521/10 | muc Datum 05.10.2011 |
Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Körperverletzung mit Todesfolge
Sehr geehrter Herr Hamer,
gegen Sie ist bei der Staatsanwaltschaft Kempten ein Ermittlungsverfahren anhängig, in dem Ihnen folgender Sachverhalt zur Last gelegt wird:
Bei der am 24.12.2009 verstorbenen Susanne Rehklau, geb. 30.03.1997, wurde am 07.07.2009 ein Chorionkarzinom diagnostiziert. Bei entsprechender und indizierter Chemotherapie hätten hohe Heilungschancen für das Kind bestanden.
Sie propagieren jedoch die sogenannte "Neugermanische Medizin", welche gesicherten medizinischen Erkenntnissen widerspricht und die Chemotherapie u. a. aus ideologischen Gründen ablehnt. Aufgrund Ihrer medizinischen Kenntnis und aufgrund der Ihnen vorliegenden ärztlichen Berichte war Ihnen jedoch bewusst, dass zeitliche Verzögerungen die Heilchancen der Patientin Susanne Rehklau verschlechtern, sich der Tumor ohne Chemotherapie zum Nachteil der Patientin schneller ausbreiten würde und letztlich auch zum baldigen Ableben der Patientin führen würde.
Als Berater der sorgeberechtigten Eltern des Kindes hatten Sie die Behandlung und Erstellung eines Behandlungsplans für die Patientin übernommen. Daraufhin lehnten die sorgeberechtigten Eltern die von dem Universitätsklinikum Tübingen vorgeschlagene und begonnene, später dann in dem Universitätskinikum Ulm zunächst fortgeführte Chemobehandlung nach wenigen durchgeführten Terminen nach dem 12.07.2009 ab. Die am 02.08.2009 in der Medias Klinik begonnene experimentelle Chemotherapie wurde durch die Ettern am 06.08.2009 abgebrochen. Auf Ihre Intervention hin legten die sorgeberechtigten Eltern in der Folgezeit eine medizinische Behandlung trotz massiven Drängens der mit dem Fall befassten schulmedizinischen Ärzte ab, und obwohl die Schulmediziner wiederholt über die Folgen der Nichtbehandlung - nämlich den sicheren Tod - der Susanne Rehklau aufkärten. Stattdessen ließen die Eltern des Kindes auf Ihr Betreiben hin eine "Misteltherapie" und eine "Diättherapie" durchführen, welche keine geeigneten Heilmaßnahmen darstellen.
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