Dr. Hamer an Landgericht Köln

Dr. med. Ryke Geerd HAMER
JVA Gefängnis Klingelpütz
Haus 7 - Zelle 225

Köln, 12.2.98

An das
Landgericht Köln
4. kleine Strafkammer
- 154 - 128/97

Betrifft: förmliche Beschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 9.2.98

In dem Strafverfahren - 154 - 128 / 97 - lege ich gegen den Beschluß des LG vom 9.2.98 förmliche Beschwerde ein

Begründung:

Den Beschluß des LG "Zur Klärung der Voraussetzungen einer Unterbringung gemäß § 81 StPO ..."
empfinde ich in meinem Fall als menschenunwürdige Psycho-Folter. Es ist innerhalb der letzten 4 Monate das 4. Mal (Söntgerath/Quittmann, Jankowski, Beyer und Hahn), daß von der Kölner Justiz erneut eine "Unterbringung", nach Anregung von Frau Jankowski möglichst auf Lebenszeit, geradezu mit inbrünstiger Beharrlichkeit zur Zwangspsychiatrisierung durch meine wissenschaftlichen Gegner gefordert, verfügt, angeregt oder favorisiert wird.

Ich stelle fest, daß Herr Richter Hahn nicht das Recht hat, ca. 30 eindeutige, von insgesamt hunderten Ärzten, einschl. höchstrangigen Professoren und Amtsärzten unterschriebene Prüfungsprotokolle zu ignorieren, die feststellen, daß die NEUE MEDIZIN richtig ist. Ich sehe keine Veranlassung, Prüfungsprotokolle über öffentlich abgehaltene Überprüfungen dadurch relativieren zu lassen, daß mich ein wissenschaftl. Gegner (Schulmedizin-Psychiater), wie Frau Jankowski das so schön demonstriert hat, für wissenschaftlich "verrückt" und damit für falsch erklären darf.

Ich sehe auch keine Veranlassung, über "Schuld-Fähigkeit" zu diskutieren, wo ich keine "Schuld" habe. Nur ein Idiot diskutiert über die Fähigkeit zu einer imaginären, irrealen Schuld. Ich würde ja dem Gericht geradezu die Möglichkeit bieten, eine nicht vorhandene Schuld durch Diskussion über "Schuld-Fähigkeit" zu präjudizieren.

Für einen seriösen Wissenschaftler, für den ich mich nach 30 seriösen Prüfungsprotokollen ja wohl mit Recht halten darf, ist es das Allerschlimmste, was man ihm antun kann, wenn man – anstatt meinetwegen sogar nochmals eine weitere öffentliche naturwissenschaftliche Überprüfung durchzuführen – ihn per teut in einer Psychiatrischen Anstalt "unterbringen" möchte.

Ich fühle mich wie unter mittelalterlicher Inquisitionsfolter, im 20. Jahrhundert zu vergleichen mit dem Volksgerichtshof des Herrn Freisler – genau so fühle ich mich vor der Kölner Justiz!

Ich kann nicht verstehen, wie ein Herr Dr. Luhn so etwas mitmacht. Es widerspricht jeglichem Ehrgefühl, einen wissenschaftlichen Gegner auf diese miese Tour niedermachen zu wollen. Sich für so etwas herzugeben, disqualifiziert jeden redlichen Wissenschaftler.

Ich stelle fest, daß ich mich grundsätzlich nicht von einem wissenschaftl. Gegner zwangspsychiatrisieren lasse und schon gar nicht mit ihm "die Voraussetzungen einer Unterbringung" kläre. Ich verweigere jegliche Mitwirkung unter diesen Bedingungen.

Wenn das Gericht unbedingt auf eine Psychiatrisierung besteht – sofern mir die Kammer klarmachen kann, was überhaupt der Grund dafür sein soll – dann gibt es genügend Ärzte der Neuen Medizin, auch Psychiater, die ein entsprechendes Gutachten fertigen können.

Ich darf bei dieser Gelegenheit auf das Urteil des Herrn Professor Dr. Dr. Bresser hinweisen: "Für eine krankhafte seelische Störung sind keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich".

Schon damals, 1993, hatte der vors. Richter der 5. gr. Strafkammer, Schlüter, Herrn Prof. Bresser, wie dieser selbst im Gerichtssaal offenbarte, vorab gebeten, mich doch, bitte bitte, für verrückt zu erklären, was aber der Prof. Bresser – eine rühmliche Ausnahme! – unter Hinweis auf die logisch-kohärente Verständlichkeit der Neuen Medizin kategorisch ablehnte. Darauf zischte Schlüter nur: "Dann eben nicht!"

Wie sich die Vorgänge immer wiederholen ... Psycho-Folter pur!!

Im Übrigen habe ich meine Anwälte beauftragt, eine förmliche Beschwerde ebenfalls gegen obigen Beschluß – formgerecht – einzulegen.

Ich schreibe diesen Brief nur, damit keine Fristen versäumt werden. Ich beantrage, den Termin abzusetzen.

Ich hatte Herrn Dr. Schäfer, kommiss. Vorsitzender der 4. kl. Strafkammer um einen persönlichen Anhörungstermin gebeten, um mit ihm über eine redliche öffentliche Überprüfung der Neuen Medizin zu sprechen. Ich hatte nicht darum gebeten, über meine "Unterbringung" in einer psychiatrischen Anstalt zu sprechen. Die "Umwidmung" meines ehrlichen Anliegens quasi genau ins Gegenteil empfinde ich als mittelalterlichen Inquisitionsprozeß, wo auch stets der "verstockte Ketzer" mit allen erdenklichen Foltermethoden der Inquisition zum "Abschwören" gebracht werden sollte!

Seither scheint sich im Prinzip nichts geändert zu haben ...

Dr. med. Ryke Geerd Hamer

ARCHIV - 1998
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