Dr. Hamer zum Insulin-Prozess
Erklärung
12.02.2015
Prozeß in Hannover gegen die Eltern eines 2009 vierjährigen Mädchens, bei dem 2007 ein Diabetes festgestellt worden war. 2009 ist es offenbar an Unterzuckerung gestorben, nachdem es 2 Tage nichts gegessen und erbrochen hat.
Ich selbst habe mit dem Fall absolut nichts zu tun gehabt, sondern erst nach dem Tod des Mädchens davon erfahren. Da der Zeitpunkt des Todes (Heiligabend 2009) genauso auffällig ist wie der von mir vermutete Tod durch Chip des Mädchens Susanne Rehklau auch am Heiligabend 2009, also am gleichen Tag wie dieses Mädchen, und wofür ich angeklagt und 5 Jahre europaweit gefahndet wurde wegen eines „geistigen Deliktes“, mit dessen Hilfe, wie die Staatsanwaltschaft dem Anwalt vertraulich mitteilte, man mich auf lange Zeit in eine Psychiatrische Klinik versenken wollte („mollathieren“), so hatte ich mir erlaubt, eine gewisse große Ähnlichkeit der Fälle darin zu sehen.
Angeblich hat die Mutter des Mädchens berichtet, daß sie 2007, also nach der Diagnose Diabetes, mich angerufen und mich über das Thema Diabetes im Allgemeinen gefragt habe. Sie hat dem Gericht, offenbar wahrheitsgemäß – denn ich kann mich daran nicht erinnern – berichtet, ich hätte gesagt, wenn das Kind Diabetes habe, brauche es natürlich Insulin.
Aber in diesem Fall, wie ich ihn aus der Presse entnommen habe, scheint das Mädchen an Unterzuckerung gestorben zu sein. Die Tragik war offenbar, daß in den beiden letzten Lebenstagen nicht genügend Blutzuckerbestimmungen gemacht worden sind.
Aber das kann man den Eltern nicht vorwerfen, denn die waren ganz auf „Überzuckerung und Insulin“ fixiert. Daß sich das aber, wenn das Kind 2 Tage hungert und erbricht, ins Gegenteil verkehren kann, davon haben die Eltern offenbar nichts gewußt.
Eine andere Sache ist der europaweit gestartete Hetz- und Rufmordfeldzug gegen meine Person, ohne daß man sich dafür interessiert, ob ich mit dem Fall überhaupt etwas zu tun gehabt habe. Habe ich nämlich nicht.
Aber die Staatsanwaltschaft müßte nun ermitteln, ob nicht angesichts der Kongruenz der Todeszeiten dieses kleinen Mädchens und der Susanne Rehklau (bei der der Notarzt das von Anfang an vermutet hat) in beiden Fällen eine vorsätzliche Logen-Tötung mit Hilfe eines Todes-Chips vorliegt. Die Koinzidenz ist nahezu erdrückend.