Code: Terror gegen Krebsforscher Hamer

Medizinbetrieb
Terror gegen den Krebsforscher Hamer
CODE, 1989

Hans-Joachim Gerdesheim

Ein hervorragendes Beispiel, wie die Schulmedizin mit ihr nicht gewogenen Ärzten der Alternativ-Medizin umgeht, bietet der Fall des Internisten Dr. Ryke Geerd Hamer, der die "Eiserne Regel des Krebses" entdeckte und hervorragende Heilungserfolge erzielt. Doch Hamers Theorie hat einen Nachteil: Sie kostet zu wenig und bringt der vereinigten Lobby der Schulmedizin zu wenig Geld in ihre Kassen. Also wird Hamer mit allen erlaubten und nicht erlaubten Mitteln bekämpft.

Begonnen hatte eigentlich alles am 17. August 1978. An diesem Tag erschoß der italienische Kronprinz Emmanuelle von Savoyen auf der Mittelmeerinsel Cavallo Hamers Sohn Dirk, wobei der Schuß eigentlich gar nicht ihm galt, sondern dem Sohn des Hausarztes des Prinzen. Der Prinz von Savoyen war damals bezeichnenderweise auch Großmeister der geheimen Freimaurer Loge P-2.

Ein tiefgehender Schock als Krebsursache

Hamer wörtlich:

"Die Frau des Prinzen, Marina Doria, hatte die nächtliche Szenerie mit Hilfe der auf Fernlicht geschalteten Lampen ihres Jeeps wie in einem Amphitheater erhellt. Die etwa 20 Freunde des Prinzen waren als Zuschauer rechts und links um den kleinen Hafen auf den Anhöhen verteilt. Der Prinz und seine Frau hatten eigens für die Aktion von ihrem Haus auf Cavallo den größten ihrer Karabiner geholt."

Nachdem Dirk Hamer vier Monate später nach 20 Operationen aufgrund eines Nierenversagens in den Armen seines Vaters starb, bemerkte der bislang kerngesunde Internist, daß sich bei ihm ein Hodenkrebs entwickelte. Hamer, führte seine Erkrankung auf den tiefen, durch den Tod seines Sohnes verursachten Schock zurück und begann diese Theorie bei seinen Patienten zu überprüfen.

Dabei stellte er fest, daß bei allen von ihm überprüften Fällen die Krebserkrankung unmittelbar nach einem tiefen Konfliktschock, also beispielsweise einer Fehlgeburt oder einem tödlichen Unfall des sich von der Hand der Mutter losgerissenen Kindes, begann. Hamer nannte dies in Gedenken an seinen Sohn das "Dirk-Hamer-Syndrom" (DHS- Syndrom). Dies ist nach der von Hamer aufgestellten "Eisernen Regel des Krebses" das erste Kriterium für die Krebs-Erkrankung.

Kriterium zwei ist Hamer zufolge, daß der empfundene Konfliktinhalt die Lokalisation des Krebses bestimmt. Der Konfliktschock führt demnach zur Bildung eines sogenannten "Hamerschen Herdes" an einer jeweils ganz bestimmten Stelle des Gehirns - laienhaft ausgedruckt könnte man dies vielleicht einen "Hirntumor" nennen, obwohl dieses Wort nicht ganz zutrifft - und zur Lokalisation der Krebserkrankung am speziell dazu korrespondierenden Organ.

Kriterium drei besagt, daß der Verlauf der Konfliktentwicklung den Verlauf der Krebserkrankung bestimmt. Stoppt der biologische Konflikt, dann stoppt auch das Krebswachstum am Organ. Selbst wenn das Karzinom sich nicht zurückbildet, stellt es doch keine Gefahr mehr für den Menschen dar. Eine Chemotherapie oder eine Drogen-Therapie ist nicht vonnöten; lediglich abschwellende Mittel, wie beispielsweise Cortison oder Digitalis, können noch verabreicht werden. Gefährlich wird der Krebs erst dann, wenn ihn ein Schulmediziner entdeckt oder in Fällen, bei denen sich der Krebs schon seit vielen Jahren im Körper eingenistet hat und der dem zugrunde liegende Konflikt nicht gelöst ist. Dann kann auch Hamer diesen Personen nicht helfen, ansonsten liegt seine dokumentierte Heilungsrate bei sage und schreibe 97 Prozent.

Die Schulmedizin lehnt Hamers Theorie ab

Da sollte man doch eigentlich annehmen, daß sich die medizinische Fachwelt - oder was sich zumindest dafür hält - mit aller zuerst sicherlich gebotenen Skepsis - schließlich gibt es viele Personen, die glauben, für irgend etwas den "Stein der Weisen" gefunden zu haben - auf Hamers Forschungsergebnisse stürzt und diese überprüft. Schließlich hatte der heute 53jährige Internist seine Erkenntnisse zu einer Habilitationsarbeit zusammengefaßt.

Doch weit gefehlt. Hamer ging auch den Weg, den beispielsweise ein Robert Koch, ein Kopernikus, ein Galilei und ein Giordano Bruno beschreiten mußten - die Schulmedizin beziehungsweise die Fachwelt wies ihre sich später als richtig herausstellenden Erkenntnisse kategorisch ab - jedenfalls überwiegend.

Lediglich die Ärztekammer Niedersachsen konstatierte im Fall Hamer einmal: "Nach den vorliegenden Beratungsergebnissen kann die von Dr. Hamer vertretene Therapie die bisher bewährten Behandlungsmethoden krebskranker Patienten unterstützen, aber nicht ersetzen."

Doch blieb es nicht bei der reinen Ablehnung der Hamerschen Theorie, vielmehr setzte ein Kesseltreiben ungeheuren Ausmaßes ein, und zwar sowohl auf dem medizinischen Gebiet als auch auf dem politischen Sektor; hierbei war Auslöser, daß Hamer mit ganzem Einsatz versuchte, eine Verurteilung des Prinzen von Savoyen wegen der Tötung seines Sohnes herbeizuführen.

Hamer nannte dabei in Interviews den Prinzen einen "Mörder". Der jetzt nun endlich nach vielen Verzögerungen am 19. April 1989 in Cavallo stattfindende Prozeß hat als Anklagepunkt "Vorsätzliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge", was zwar formaljuristisch nicht hundertprozentig korrekt ist, angesichts der Situation aber verständlich.

Interpol-Fahndung im Auftrag eines Mörders?

Was geschah nun aber? Der Prinz von Savoyen - der Dirk Hamer nach Angaben Ryke Geerd Hamers eine Rente von zwei Millionen Mark für den "Unfall" zahlen wollte, dies aber nach dem Tode Dirks bis auf eine zwischenzeitlich gezahlte Summe von 200 000 Mark dann verweigerte - zeigte seinerseits Hamer wegen "Beleidigung" an.

Nun sollte man eigentlich davon ausgehen, daß jede Staatsanwaltschaft dies sofort ablehnt, doch weit gefehlt. Gegen Hamer, der sich zu diesem Zeitpunkt in Italien aufhielt, wurde eine Interpolfahndung eingeleitet. Man überlegte auch des öfteren eine Inhaftierung "wegen der Schwere des Vergehens" oder auch wegen "Fluchtgefahr", obwohl sich Dr. Hamer überall ordnungsgemäß angemeldet hatte. Neben der Interpolfahndung wurde Hamer lange auch von Privatdetektiven beschattet.

Nachfolgend soll hierzu der Inhalt einiger dieser Berichte kurz wiedergegeben werden: So heißt es in einem Fernschreiben vom 26. Juli 1984 von der Bahnhofspolizei Kufstein an die Staatsanwaltschaft Lüneburg "Betreff: Hamer - Inpol-Ausschreibung -, Straftat Beleidigung: Hamer kam am 24.1.1984 mit dem verspäteten Schnellzug D 280 Alpenexpreß gegen 21.50 Uhr am Grenzübergang Kufstein/Bhf. zur Anreise."

In einem Schreiben vom 13. Juli 1985 von der Deutschen Grenzschutzstelle Basel Bad. Personenbahnhof "Ermittlung auf Grund einer Ausschreibung im Deutschen Fahndungsbuch Inpol-EDV: Der zur Aufenthaltsermittlung ausgeschriebene Dr. med. Hamer wurde am 9.7.1985 in Basel Bad. Personenbahnhof Einreise: D 878 ermittelt."

Im Auftrag des Prinzen von Savoyen überwachte auch das Münchener Detektiv- und Überwachungs-Institut Friedrich Spohrer Dr. Hamer. In einem Schreiben an den deutschen Rechtsanwalt des Prinzen, Hansjoachim Gaub (übrigens Informationen zufolge ein Duzfreund von Franz Josef Strauß), vom 28. Mai 1979 heißt es wörtlich: "6.00 Uhr Abfahrt in München - Heidelberg an im Hotel Central 11.00 Uhr. In der Uni-Klinik nach den Prof. Röhl und Prof. Linder durchgefragt. Herrn Dr. Röhl nur kurz auf dem Gang gesprochen und er versprach mir für morgen, den 29.5.1979 einen Termin in mein Hotel durchgeben zu lassen. Anschließend versuchte ich in der Rechnungsstelle der Chirurgie über die Rechnung an Dr. Hamer etwas zu erfahren. Über einige Umwege kam ich an Herrn Schwegele, der sich an den Fall Dr. Hamer sehr gut erinnern konnte und mir vertraulich folgendes berichtete." Hier wollen wir es gut sein lassen.

Neben diesen schier unglaublichen Vorgängen wurde mehr als zwanzigmal versucht, Dr. Hamer Verfolgungswahn zu unterstellen. Versuchte Dr. Hamer sein Recht durchzusetzen, wurde einfach ein Psychiatrisierungsverfahren vorgeschaltet. So unter anderem auch in dem von Hamer angestrengten Prozeß, als er versuchte, klären zu lassen, ob der Prinz von Savoyen für einen Einbruch in Hamers Wohnung, bei dem diesem sämtliche persönlichen Sachen gestohlen wurden, verantwortlich war.

Mordanschlag mit vergifteter Coca

Nur am Rande soll erwähnt werden, daß Hamer mit seinem zweiten Sohn nur durch großen Zufall einen Mordanschlag überlebte. Als er dem italienischen Fernsehen einmal ein Interview wegen der Tötung seines Sohnes Dirk gab, mußten Hamer und sein anderer Sohn vorher sehr lange in einem Raum warten. Als Hamer auf die Toilette mußte, wurde sein Sohn urplötzlich in die Maske gerufen - obwohl dies eigentlich nicht notwendig war, da nur Dr. Hamer interviewt werden sollte -, so daß die am Tisch stehende Dose Cola unbewacht war.

Zwölf Stunden später brachen Dr. Hamer und sein Sohn am Flughafen in Rom bewußtlos zusammen; der Blutzuckerspiegel war in Sekundenschnelle auf Null gesunken. Nur weil die Maschine sich verspätet hatte und dadurch noch nicht in der Luft war, konnten Hamer und sein Sohn durch eine sofortige in der Unfallstation eingeflößte Traubenzuckerlösung gerettet werden. Wobei ihnen noch der weitere Zufall zu Hilfe kam, daß beide sich die Cola teilten und dadurch nur die Hälfte der sonst auf jeden Fall tödlichen Dosis abbekamen.

Der gegen den Prinzen von Savoyen angestrengte Prozeß wurde dann unter mysteriösen Umständen immer wieder verschoben, obwohl zwei französische Gerichte 1983 und 1986 die Eröffnung des Hauptverfahrens angeordnet hatten. Zwischendurch bekam Hamer keine Akten oder Terminmitteilungen zugestellt, obwohl diese ordnungsgemäß abgesandt wurden.

Nun soll der Prozeß jedoch, wie bereits berichtet, am 19. April 1989 in Cavallo eröffnet werden.

Nicht viel besser erging es Hamer bei seinen medizinischen Bemühungen. Auch hier blockte die Schulmedizin rigoros ab. Die von Hamer bei der Universität Tübingen eingereichten Habilitationsunterlagen wurden einfach nicht geprüft und seine Habilitation abgelehnt, da er keine 100seitige Zusammenfassung seines 744 Seiten starken Buches "Vermächtnis einer neuen Medizin, Band 1 - Das ontogenetische System der Tumoren" beigefügt hatte. Seine Thesen wurden nicht ein einziges Mal auf Reproduzierbarkeit geprüft.

Daß niemals eine derartige Prüfung stattgefunden hat, geht auch aus einem Schreiben der Universität vom 29. Dezember 1987 an Hamer hervor, in dem diese schreibt, daß der Habilitationsausschuß in dem "Habilitationsverfahren eine Überprüfung der 'Eisernen Regel des Krebses' nicht für erforderlich erachtet hatte". Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang auch, daß der deutsch Rechtsanwalt des Prinzen von Savoyen gleichzeitig auch die Rechtsvertreter der Universität Tübingen war und ist.

Am 17. Dezember 1986 verurteilte dann das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Universität Tübingen, die Habilitationsprüfung noch einmal vorzunehmen. Was dabei herauskam? Dreimal darf geraten werden, wobei das Verfahren allerdings formal noch nicht beendet ist.

Die Lex Hamer der Uni Tübingen

Zwischenzeitlich hatte die Bezirksregierung Koblenz mit Entscheidung vom 8. April 1986 gegen Dr. Hamer auf Betreiben der Universität und mehre Behörden ein Berufsverbot verhängt - Aktenzeichen: 027-2 (507/508). Wörtlich heißt es darin:

"Das Gesetz (die Bundesärzteordnung, der Autor) sieht mithin u. a. in dem Umstand, daß der Arzt wegen einer nachträglich eingetretenen Schwäche der geistigen Kräfte zur Ausübung des ärztlichen Berufes fähig ist, einen Widerrufsgrund (der Approbation, der Autor).

Die diesbezüglichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Arzt mangels entsprechen Einsicht nicht mehr in der Lage ist, den ärztlichen Pflichten vollem Umfange nachzukommen. Auf die Frage, ob der Arzt im rechtlichen Sinne geschäftsunfähig ist, kommt es nicht an. Ein wegen geistiger Schwäche insoweit Ungeeigneter muß keineswegs gleichzeitig auch schon geschäftsunfähig sein. Anders ausgedruckt: die gemäß _§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BAO hinsichtlich der geistigen Kräfte zu stellenden Anforderungen sind höher als die, denen derjenige genügen muß, der lediglich nicht für geschäftsunfähig gehalten werden will...

Anhaltspunkte dafür, daß Herr Dr. Hamer bereit wäre, der "Eisernen Regel des Krebses" abzuschwören, sind nicht erkennbar. So soll er - einer Pressenotiz zufolge - noch im März dieses Jahres versucht haben, einen Kreis angesehener Professoren von seiner Theorie zu überzeugen. Vor dem Hintergrund der Feststellungen unter A - insbesondere im Hinblick auf die Ausführungen des Gutachters Prof. Dr. Glatzel - erscheint es im übrigen als ausgeschlossen, daß Herr Dr. Hamer überhaupt in der Lage wäre, sich zu "bekehren"...

Dazu kommt, daß der Gesichtspunkt "geistige Schwäche" teilweise - wenngleich in nicht genau nachvollziehbarer Weise - von Unzuverlässigkeitsmomenten überlagert wird (Unzuverlässigkeit: Behörde verpflichtet, Approbation zu widerrufen)...

Die Universität Tübingen änderte dann auch sofort ihre Habilitationsordnung, in die, quasi als "Lex Hamer", die Anordnung aufgenommen wurde, daß nur der seine Habilitation erlangen kann, der auch approbiert ist. Ein Teufelskreis, aus dem Hamer kaum herauskommen kann.

Er versucht es jedenfalls. So begann am 15. März 1989 erneut vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen ein von Hamer angestrengter Prozeß, in dem dieses die Universität Tübingen zur Rehabilitierung Hamers und zur Überprüfung seiner Habilitation veranlassen soll. Die Rehabilitierung hätte dann die Wirkung, daß Hamer seine ärztliche Zulassung wiedererlangen würde (aufgrund des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe muß das Ergebnis leider nachgereicht werden).

Ein trauriges Kapitel ist auch die "Deutsche Krebshilfe", die damals noch unter der Leitung von Mildred Scheel stand. In der Fernseh-Talkshow "3 nach 9", deckte Hamer folgendes auf: Der Mitarbeiter der Krebshilfe, ein gewisser Dr. Jonas, soll in der Universitätsklinik Heidelberg Hamers Thesen auf Reproduzierbarkeit geprüft haben und zu dem Ergebnis gekommen sein, daß Hamers Theorie bei 80 Prozent der von ihm untersuchten Fälle gestimmt habe. Die restlichen 20 Prozent wisse er nicht genau. Hierbei handelt es sich Hamer zufolge um vor langer Zeit eingekapselte Karzinome, die keine gesundheitlichen Beschwerden mehr verursachten. Mildred Scheel habe dann direkt angeordnet, diese Untersuchung unter Verschluß zu halten.

Krebshilfe verheimlicht Hamers Erfolge

Kein Wunder, wenn folgendes zutrifft. Nach CODE vorliegenden Informationen soll Mildred Scheel für Kliniken mehrfach bei Siemens Kobalt-Bestrahlungsgeräte gekauft und zu dem Einzelpreis von fünf Millionen Mark jeweils 500 000 Mark Zuschuß der Deutschen Krebshilfe gezahlt haben. Als Vermittlungsprovision habe Mildred Scheel dann aber zehn Prozent der Verkaufssumme, also 500 000 Mark, erhalten, die dann auf ein Schweizer Konto geflossen seien.

Interessant ist auch folgendes: Am 22. Oktober 1981 hatte Hamer ein Exemplar seines Buches "Krebs - Erkrankung der Seele" an Mildred Scheel geschickt, mit der Bitte, seine Theorie überprüfen zu lassen. Mit Datum vom 18. Februar des darauf folgenden Jahres erhielt Hamer folgendes, von der Vorstandsassistentin der Deutschen Krebshilfe, Annemarie Kerp, unterzeichnetes Schreiben: "Sehr geehrter Herr Dr. Hamer, in der Anlage sende ich Ihnen das Frau Dr. Scheel überlassene Manuskript zurück."

Vor rund anderthalb Jahren hatte Hamer dann den Marburger Gynäkologen Professor Schulz gebeten, zehn Krebsfälle auf seine Theorie hin zu überprüfen, er würde auch für die Kosten der Computertomogramme, mit denen das Gehirn "geröntgt" werden kann, aufkommen. Professor Schulz antwortete, er fühle sich der Größe der Aufgabe nicht gewachsen und habe Hamers Wunsch daher an seinen Dekan, den Zahnmediziner Professor Jakob Hering, weitergeleitet.

Nachdem ein Anhänger der Hamerschen Theorie die damalige Bundesgesundheitsministerin Rita Süßmuth auf den "Fall Hamer" anschrieb, erhielt dieser eine vollkommen unbefriedigende Antwort einer gewissen Gabriele Hundsdörfer. Als dieser Rita Süßmuth dann nochmals schrieb und weitere tiefergehende Erläuterungen hinzufügte, erhielt er folgende Antwort, wieder von Gabriele Hundsdörfer: "Ich bestätige Ihr Schreiben an Frau Ministerin vom 12.2.1988. Aus gegebenem Anlaß wird zu Ihren Ausführungen keine weitere Stellungnahme abgegeben."

Die Angst der Schulmedizin und Chemie-Lobby

Während Rita Süßmuth sonst für jeden AIDS-erkrankten Schwulen oder Süchtigen viele um Verständnis heischende Worte findet - ebenso bei der Abtreibungs-, Rauschgift- und Asylantenfrage -, zeigte sie sich hier äußerst wortkarg. Es geht ja auch nur um eine Theorie, die Millionen Menschen das Leben retten kann.

Warum fürchten die Schulmedizin und die Chemie-Lobby Hamer so? Die Antwort hierauf ist ganz einfach: Wenn er nämlich recht hat, und alles spricht dafür, dann kann nahezu jeder Mensch von dieser "Geißel der Menschheit" gerettet werden, und dies mit einem winzigen Bruchteil der bisherigen Kosten. Die gesamte Schulmedizin will aber nicht zugeben, daß sie sich jahrzehntelang geirrt hat, und die Chemie- und Pharma-Lobby, aber auch die Krankenhäuser sind aus reinen Profitgründen dagegen.

Schließlich kostet ein Bestrahlungsgerät mehrere Millionen Mark. Die Gewinne aus der Krebsmedizin gehen in die Milliarden. Hamer sagt auch in seiner Theorie, daß es, abgesehen von mechanischen Verletzungen, also Zerrungen, Brüchen und Vergiftungen, keine eigenständigen Krankheiten gibt, sondern alle nur Heilungsphasen von ausgeheilten Karzinomen sind.

Da aber auch diese bei konsequenter Beachtung nach der von ihm aufgestellten Therapie weitgehend ohne Chemie ausgeheilt werden, sind auch hierfür nur Kosten in geringer Höhe notwendig.

Wie hoch aber die Gewinne aus dem Pharmabereich sind, kann man daraus erkennen, daß Pressemeldungen zufolge die Pharmaindustrie alleine im vergangenen Jahr 427 Millionen DM alleine für Werbung ausgegeben hat. Die Krankenhäuser sind dagegen, da sie, um nur ein Beispiel zu nennen, rund 30 000 DM je Chemotherapie von den Krankenkassen ersetzt bekommen.

Also wird Hamer, der über keine Lobby außer seinen dankbaren geheilten Patienten verfügt, mit allen Mitteln wie ein Hase gejagt. Anwälte, die zwei Tage vor der Verhandlung plötzlich ohne Erklärung ihr Mandat niederlegen, sind angesichts der oben geschilderten Vorfälle noch harmlos.

Dabei sagt Hamer ganz richtig:

"Meine Forschungsergebnisse können an einem Vormittag überprüft werden. Man braucht bloß Computertomogramme der Gehirne von an Krebs Erkrankten anzufertigen. Wenn nicht jede Krebsart an einer von mir in meinen Arbeiten vorhergesagten jeweils speziellen Stelle im Hirn eine Schwellung erkennen läßt, bin ich sofort als Schwätzer entlarvt. Es würde nur wenige Stunden dauern. Ich bin sogar bereit, die Kosten hierfür zu zahlen. Daß dies aber bislang nicht geschehen ist, spricht Bände."

Zum Abschluß soll noch kurz auf eine am 9. Dezember 1988 von mehreren österreichischen Ärzten, darunter dem europaweit auf dem Gebiet der Labormedizin als Kapazität anerkannten Professor Jörg Birkmayer, unterschriebene Erklärung eingegangen werden. Diese Ärzte hatten Hamer mit sieben ihm bislang unbekannten Personen konfrontiert. Die Untersuchung hatte dabei den ausdrücklichen Zweck festzustellen, ob alle Krankheitsbilder und Krankheitsverläufe dieser Patienten, die an Krebs, Multipler Sklerose und weiterer Krankheiten erkrankt waren, eindeutig nach der "Eisernen Regel des Krebses" verlaufen waren, was eindeutig der Fall war. Professor Jörg Birkmayer äußerte sich später in einem Interview "fasziniert von den diagnostischen Fähigkeiten des Herrn Dr. Hamer". Und das über einen Arzt, der seit drei Jahren in der Bundesrepublik Berufsverbot hat.