Infodienst AMICI di DIRK
Liebe Leser!
Die Amici di Dirk Verlagsgesellschaft Köln wendet sich heute an Sie als Leser des Buches 'Krebs - Krankheit der Seele' oder 'Vermächtnis einer Neuen Medizin' Band I.
Wir bekommen täglich viele Briefe und Anfragen von Lesern:
- Was ist mit Dr. Hamers Habilitation?
- Was ist mit seiner Approbation?
- Wann kommt das nächste Buch heraus?
- Hat Dr. Hamer wirklich wegen "Nicht-Abschwörens der EISERNEN REGEL DES KREBS" und Sich-nicht-Bekehrens zur Schulmedizin" Berufsverbot erhalten?
- Stimmt es, daß Dr. Hamer wegen Beleidigung des Mörders seines Sohnes jahrelang INTERPOL gefahndet wurde?
Diese und noch viele andere Fragen wollen wir allen Interessierten beantworten. Der Auslöser für diesen Verlagsrundbrief sind jedoch skandalöse juristische Vorgänge:
Man möchte einen wissenschaftlichen Gegner wieder einmal für verrückt erklären! Dafür ist kein Anlaß zu fadenscheinig! Dr. Hamer wurde in Koblenz wegen Verstoßes gegen die Gewerbeordnung angeklagt, obwohl er nie ein Gewerbe betrieben hat! Statt Beweisanträge zu bearbeiten und Zeugen zu laden, haben die Koblenzer Richter schon zum zweiten Mal einen Psychiatrie-Professor gebeten, Herrn Dr. Hamer im Gerichtssaal zwangspsychiatrisieren zu lassen! Auf diese Weise möchte man einen wissenschaftlichen Gegner loswerden, der nicht nur für Krebs- und Krebsäquivalent-Erkrankungen ein auf 10.000 untersuchten Fällen basierendes System entwickelt hat, das im Gegensatz zur Schulmedizin steht, sondern auch für Psychosen!... (z.B. Depression und Schizophrenie)
Man kann sich vorstellen, daß es einigen Leuten sehr angenehm wäre, einen wissenschaftlichen Gegner für verrückt erklären zu lassen - denn mit einem "Verrückten" braucht man nicht mehr zu diskutieren und sich schon gar nicht mehr zu rechtfertigen, was man die letzten 7 Jahre gemacht hat, seit es die EISERNE REGEL DES KREBS gibt!
All das Unrecht, das nicht irgendwo in Sibirien sondern vor unserer Nase geschieht, kann natürlich nur deswegen geschehen, weil es von den Medien totgeschwiegen wird. Denn: Was nicht in Fernsehen und Zeitung erwähnt wird, ist auch nicht passiert!
Aber alles, was wir Ihnen schreiben werden, sind nicht etwa Vermutungen oder Verdächtigungen, sondern Alltag. Es gibt sogar, wie uns einige Redakteure vom WDR unter Zeugen versicherten, einen schriftlichen Erlaß des Intendanten Herrn Nowotny an alle Redaktionen sinngemäß:
"Sie dürfen über jede Schnippelklinik berichten, nur über Dr. Hamer nichts".
Für jeden Menschen mit gesundem Rechtsempfinden sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, den Mut zu haben und zu sagen, wenn offensichtliches Unrecht passiert.
In diesem Sinne hat sich die Amici di Dirk Verlagsgesellschaft entschlossen, die Mauer des Tot-Schweigens zu durchbrechen
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Amici di Dirk Verlagsgesellschaft
Köln
Die Vorgeschichte
Seit der Ermordung seines Sohnes Dirk 1978 durch den italienischen Kronprinzen Victor Emmanuel v. Savoyen - Großmeister der geheimen Mafialoge P2 - wurde Dr. Hamer und seine Familie auf alle erdenkliche Art und Weise terrorisiert. Dies alles zu beschreiben, würde den Rahmen dieses Briefes sprengen. (siehe auch Pressemeldungen 1978)
Als Dr. Hamer 1981, nachdem er selber durch den Tod seines Sohnes an Krebs erkrankt war, die sog. EISERNE REGEL DES KREBS entdeckte und entwickelte, nahm dieser Terror immer schärfere Formen an und wurde zum Teil auch mit Hilfe der Behörden durchgeführt.
Ein schauerlicher Höhepunkt dieses staatlich geförderten Treibens war eine jahrelange INTERPOL-Fahndung im Rahmen eines Prozesses, den der Prinz V.E. v. Savoyen und dessen Anwalt wegen Beleidigung angestrengt hatten. Von einem deutschen Amtsrichter wurde Dr. Hamer jahrelang zur Interpolfahndung ausgeschrieben - wegen Beleidigung des Mörders seines Kindes. Man überlegte auch des öfteren eine Inhaftierung "wegen der Schwere des Vergehens" oder auch wegen "Fluchtgefahr" obwohl Dr. Hamer überall ordnungsgemäß gemeldet war.
Zu einer Gerichtsverhandlung kam es nie und daß Dr. Hamer den Mörder seines Kindes beleidigt haben sollte, das wollten erst noch zwei Redakteure der Illustrierten Stern und des NDR bezeugen. Von der Interpolfahndung wurden alle Behörden informiert, nur einer wußte nichts davon!: Dr. Hamer.
Fünf mal hatte er in Ülzen die Gerichtsakten angefordert - fünf mal legten seine Anwälte sofort ihr Mandat nieder und schickten die Akten wieder zurück! Ohne ihren Mandanten von den Fahndungen zu informieren.
Erst 1987, als Dr. Hamer in einem Überraschungs-Coup selbst nach Ülzen fuhr und direkt zu dem Richter ging, gelang es ihm die Akten kopieren zu lassen. Und da gingen ihm die Augen über!
Ein Mann wird gejagt
- Beschattung Dr. Hamers, 28.7.84
- Amtsgericht Ülzen, Ausschreibung auf Personenfahndung, 2.1.85
- Deutsche Grenzschutzstelle, Ermittlung gegen Dr. Hamer, 13.7.85
Dr. Hamer war also jahrelang verfolgt worden, ohne daß er es wußte und alle Behörden wußten Bescheid!
Sogar mit Detektiven ließ man Dr. Hamer im Auftrag des Hauses Savoyen verfolgen, überall suchte man, mit Billigung deutscher Gerichte, ob man nicht vielleicht etwas Negatives fände ...
- Detektiv ermittelt in Sache "Dr. Geerd Hamer", 2.5.1979
Während dieser Zeit versuchte man mehr als 20 mal Dr. Hamer einen Verfolgungswahn zu unterstellen, amüsierte sich in Behördenakten höchlich oder tat sogar sehr besorgt ...
Diese Vorgänge hatten zur Folge, daß Dr. Hamer überhaupt nicht mehr zu seinem Recht kommen konnte, jedem Prozeß wurde ganz einfach eine Psychiatrisierung vorgeschaltet! (z.B. auch dem Prozeß, in dem er für seine sämtlichen persönlichen Unterlagen, Briefe Akten, Familienfotos kämpft, die ihm wahrscheinlich von der Familie Savoyen nach dem Tod seines Sohnes mit Hilfe seinen Vermieters samt und sonders aus der Wohnung gestohlen wurden.)
Das Berufsverbot
Im April 1987 wurde Herrn Dr. Hamer mit sofortiger Vollziehung seine Approbation als Arzt entzogen, von einer Behörde (Koblenz), die nicht zuständig war (er war längst Mitglied der Ärztekammer Nordr.-Westf.) und mit einer Begründung, die einen zu der Überzeugung kommen lassen könnte, die Nachfolger der mittelalterlichen Inquisitionsgerichte seien deutsche Behörden und Richter.
Die Begründung für das Berufsverbot erwies sich in der Folge als variabel. Die Behörden (Bezirksregierung Koblenz) wechselten von "Verdacht des Verfolgungswahns", "Nicht-Abschwörens" und "Sich-nicht-Bekehrens" zu "Unzuverlässigkeit" "Unwürdigkeit", "Verstocktheit", "Mangelnder Einsichtsfähigkeit in die 'notwendige' Krebsbehandlung" oder gar "Vermuteter Schwäche der geistigen Kräfte", was immer das auch sei.
Diese Vorgänge wurden von Bundesverfassungsrichtern gedeckt.
Das Verfassungsgericht
Dr. Hamer an das Bundesverfassungsgericht, 15.1.87
Bundesverfassungsgericht Ablehnung der Beschwerde, 4.3.87
Dr. Hamer hat nunmehr seit 2 Jahren Berufsverbot ohne Verhandlung. Ein absolut verfassungswidriger Vorgang, denn eine sofortige Vollziehung kann nicht länger als ein Jahr in Kraft sein! Um diese Frist jedoch zu verlängern, wandten die Behörden einen hinterhältigen Trick an: Sie beantworteten Dr. Hamers Einspruch erst nach einem Jahr, so daß diese Frist erst ab da zählte.
Um jetzt seine Approbation wiederzuerlangen, muß sich Dr. Hamer von einem Psychiater auf "Schwäche der geistigen Kräfte" untersuchen lassen
Zu dieser "Untersuchung" zwingen kann man Dr. Hamer jedoch nicht, denn das Verfahren in Koblenz ist ein Zivilprozeß. Und das ärgert die Behörden.
Also muß man einen Strafprozeß in Gang setzen. Dort nämlich kann man einen Angeklagten zwangspsychiatrisieren.
Die Zwangspsychiatrisierung
Also beschloss die Staatsanwaltschaft Koblenz im Auftrag der Bezirksregierung Koblenz Dr. Hamer wegen Verstoßes gegen die Gewerbeordnung anzuklagen, aber das alleine reicht nur für einen Zivilprozess. Ein Strafprozess muss her! Deshalb konstruierte man eine "Vortäterschaft" mit wiederholtem und beharrlichem Verstoßen gegen die Gewerbeordnung: Dr. Hamer soll schon 3 Mal ohne behördliche Konzession ein Krankenhaus betrieben haben!
Diese Anklage ist deshalb so wunderlich, weil man in diesem Verfahren Dr. Hamer eigentlich wegen Hoffnungsbetruges anklagen wollte. Nachdem man Dr. Hamers Patienten zu Hunderten mit der Kriminalpolizei aufgesucht und verhört hatte, sich aber kein Patient bereit fand eine Anzeige zu erstatten, schwenkte man gerichtlicherseits auf die Gewerbeordnung um - man ist schließlich flexibel und irgendwie wird man den Hamer schon zur Strecke bringen!
Gegen Paragraph 30 Gewerbeordnung soll Dr. Hamer also beharrlich verstoßen haben! Dies ist um so merkwürdiger, als Dr. Hamer nie ein Gewerbe (Krankenhaus) betrieben hat, sondern mit der entsprechenden Betreiber-Gesellschaft immer einen Angestellten- (Chefarzt-) Vertrag hatte. Diese Beweisstücke liegen den Richtern vor, Zeugen haben dies bereits schriftlich bestätigt.
Gerade weil die Sachlage so eindeutig ist, versuchen die Richter erst einmal keine Beweise zu bearbeiten und keine Zeugen zu hören sondern - Dr. Hamer im Gerichtssaal zwangspsychiatrisieren zu lassen. Die erste Verhandlung in dieser Sache im Februar klappte nicht so recht, weil Dr. Hamer die Kammer wegen Befangenheit abgelehnt hatte, obwohl das Gericht ihm die Namen der Richter nicht verraten wollte. (Die bekam er erst durch einen Zufall heraus). Dr. Hamer saß am 11.2. ohne Anwalt im Gerichtssaal. Seine beiden Anwälte hatten zwei Tage vor der Verhandlung das Mandat niedergelegt. Der eine Rechtsanwalt hatte ihm vorher noch nicht einmal die Gerichtsakten vollständig kopiert - das Blatt mit der Ladung des Psychiaters fehlte seltsamerweise. Dr. Hamer sollte mal wieder der einzige sein, der nichts wusste ...
Es werden keine Zeugen geladen. Mit gleicher Post wird Prof. Dr. Horn Landesnervenklinik Andernach mit der Erstattung eines Gutachtens zur Frage der vollen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten im Sinne der §§ 20, 21 StGB beauftragt.
Damals im Februar kamen Hunderte von Protesttelegrammen aus Frankreich von französischen Ärzten und Patienten, die gegen die "Gulag-Methoden" gegen Dr. Hamer protestierten.
Dies alles konnte Herrn Richter Bayer nicht davon abhalten ohne Wissen der Kammer am 21. Juli um 14 Uhr erneut eine Zwangspsychiatrisierung anzuberaumen.
Dr. Hamer soll untersucht werden, ob er überhaupt noch schuldfähig ist, bevor festgestellt wird, ob er denn überhaupt angeklagt werden kann!
Wir möchten alle Leser einladen, wenn sie Zeit haben, an dieser Verhandlung teilzunehmen. Sie ist öffentlich und für jeden Bürger zugänglich.
Sie können aber auch das Gericht in dieser Sache um Auskunft bitten oder z.B. ein Telegramm schicken.
Für Auskünfte steht der Verlag jederzeit zur Verfügung. Wir sind der Ansicht, daß es sich sicher lohnt am 21. Juli mitzuerleben, was an deutschen Gerichten alles im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung möglich ist
Liebe Leser!
In unserem nächsten Rundbrief werden wir Sie ausführlich über das vom Gericht verfügte Habilitationsverfahren Dr. Hamers und die Verhandlungen mit der Universität Tübingen Informieren.