LG bestellt Psychiater

An
Universitäts-Nervenklinik und Poliklinik
- Psychiatrie -
z. Hd. Herrn Dr. Klosterkötter
Sigmund-Freud-Straße 25
5300 Bonn 1

Unser Aktenzeichen
9 K 215/87

Koblenz, 18.01.1988

Sehr geehrter Herr Dr. Klosterkötter!

Mit beiliegendem Beweisbeschluß sind Sie zum gerichtlichen Sachverständigen bestellt worden. Für den Fall, daß der Kläger die Mitwirkung bei seiner Exploration verweigern sollte, werden Sie um unverzügliche Mitteilung sowie um Stellungnahme gebeten, ob eine eindeutige Beantwortung der Beweisfrage aufgrund der Aktenlage möglich erscheint. Gegebenenfalls wird der Beweisbeschluß dann entsprechend ergänzt.

Das Gutachten ist von Ihnen persönlich zu erstellen.
Sofern Sie wissenschaftlich qualifiziertes Hilfspersonal einschalten, ist dies nur zulässig, wenn Sie durch Ihre Unterschrift die Verantwortung für die Untersuchungsmethode und das Untersuchungsergebnis übernehmen.

Das Gutachten wird dreifach. Ihre Liquidation zweifach benötigt.

Die Gerichtsakte 9 K 215/87, 4 Ordner Verwaltungsakten sowie Ausfertigung des Beschlusses vom 18. Januar 1988 sind beigefügt. Um rechtzeitige Rückgabe wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Dr. Bayer