Katharina Scharpf

Der Fall Katharina – 1991, siehe “Einer gegen alle” S. 242 und
Krebs ist heilbar” von Prof. Hanno Beck, Kapitel XIII – Der letzte Stand: Die Perfektion der Erkenntnisunterdrückung. Das Beispiel der kleinen Katharina

Infodienst Amici di Dirk, Jan., 2/1992

Liebe Leser,

sicherlich haben fast alle von Euch in der Presse über den Fall der dreijährigen Katharina Scharpf aus Markt Rettenbach/Allgäu gelesen, deren Eltern auf Antrag der Professoren Klein und Gaedecke der Kinderklinik Ulm das Sorgerecht entzogen bekamen. Die Eltern hatten entschieden, einen „Mord auf Raten“ durch Chemotherapie, Knochenmarkspunktionen, Rückenmarkspunktionen, Bestrahlungen und Infusionen bei ihrer an Leukämie erkrankten (besser in der Heilungsphase nach Selbstwerteinbruch gewesenen) Tochter nicht mehr verantworten zu können.

Die kleine Katharina war nach der ersten „Chemo-Runde“ völlig heruntergekommen und verstört mit Mundschleimhaut- und Darmentzündungen aus der Klinik nach Hause gekommen. Da begannen die Eltern nach anderen Wegen zu suchen. Die Blutwerte der Tochter hatten sich zwischenzeitlich wieder völlig normalisiert, wie es ja bei allen Leukämien, je nach Konfliktdauer natürlich, völlig normal ist. Nicht jedoch natürlich für die Herren Kinder-Schulmediziner:

Diese können sich keine Konflikte bei Kindern und Säuglingen vorstellen, allenfalls bei Erwachsenen.

Sie fordern rein prophylaktische Chemo-Blöcke, gerade bei Patienten, die völlig gesund sind.

Sie nehmen locker sämtliche auftretenden Nebenwirkungen der hochgiftigen Chemo-„therapie“ in Kauf, wie z.B. spätere Unfruchtbarkeit oder mutagene, d.h. erbgutverändernde Auswirkungen, sowie natürlich die Vergiftung des Körpers, speziell von Nieren und Leber und „kleine“ Nebenwirkungen wie Haarausfall etc.
Sie betrügen die Gerichte und alle Laien mit statistischen Manipulationen, die dann angebliche Erfolge beweisen sollen, allen voran die gängigste Lüge: „bis zu … Prozent Heilungschance.“ Man braucht die Gruppe der jeweils bearbeiteten Kinder also nur möglichst klein zu halten, um beliebige Prozentzahlen von „bis zu … Prozent“ geheilten zu erhalten.

Sie täuschen alle, auch sich selbst, mit „Erfolgen“ aus sog. „standardisierten Gruppen“. Wer in diese standardisierten Gruppen kommt, entscheiden natürlich die Schulmediziner: In sog. standardisierte Gruppen werden nur kleine Patienten hineingenommen, die nach der Neuen Medizin schon am Ende ihrer Heilungsphase angelangt sind, also nach einer Chemo-„therapie“ schon wieder ein völlig normales Blutbild (sog. Vollremission) aufweisen, wie z.B. die kleine Katharina.

Über den tatsächlichen Hintergrund dieser offiziellen Leukämie-Behandlung und die Sicht der Dinge gemäß der Neuen Medizin, wollen wir Euch später noch einige Fakten liefern.

Wie ging es weiter?

Die Eltern Scharpf hatten sich in der Zwischenzeit das Buch „Vermächtnis einer Neuen Medizin“ Bd. 1, besorgt, das auch ein großes Kapitel über Leukämie beinhaltet. Sie zeigten sich von den dort angeführten Fällen in ihrer Ansicht bestätigt, daß ihre Tochter längst gesund sei.

Es ist nun interessant zu sehen, wie es im Folgenden zur Aufhebung des Sorgerechtsentzuges durch das Gericht kam:

Der Anwalt der Familie, Herr Meinecke, hatte bei allen bekannten „Alternativmedizinern“ angefragt, ob sie sich vor Gericht zur Verfügung stellen könnten, gegen die Professoren aufzutreten und eine andere Behandlungsmethode zu präsentieren.

Alles Fehlanzeige!

Niemand traute sich, natürlich in Ermangelung eines schlüssigen Konzepts, vor Gericht gegen die Professoren Kleihauer (Ulm) und Niethammer (Tübingen) anzutreten.

Nicht so natürlich Dr. Hamer.

Er sicherte den Richtern sogleich sein Kommen zu und wagte die Prophezeiung, daß die Professoren sich nicht trauen würden gegen ihn anzutreten, wahrscheinlich kneifen würden und dann das Gericht gezwungen wäre, den Eltern ihr Sorgerecht und das Recht auf freie Therapiewahl für ihre Tochter zurückzugeben.

Und genauso kam es:

Die Professoren kniffen die Schwänze ein und trauten sich nicht vor den Richtern gegen Dr. Hamer anzutreten und ihre Behandlungsweise der Leukämie zu diskutieren! Nachdem vorübergehend das Gericht noch einmal das erste Urteil bestätigt hatte, hatten die Eltern Scharpf dann binnen 2 Wochen obsiegt und gegen eine gewissenlose Ärztemafia das Sorgerecht für ihr Kind zurückerhalten.

Drei Aspekte sind bei diesem (leider nicht einmaligen) Fall besonders interessant:

1.) Die Schulmediziner versuchen ihre lukrative und oftmals todbringende Methode der Chemo-„therapie“ ohne Diskussion möglichst wasserdicht allen ihren Opfer angedeihen zu lassen. Falls doch jemand versucht, sich dieser diktatorischen Anmaßung zu widersetzen, wird diesem sofort per Gericht das Sorgerecht entzogen, bzw. man versucht, falls es sich um einen Erwachsenen handelt, diesen durch Panikmache oder sogar faktisch zu entmündigen.

Dies wurde der herrschenden Schulmedizin bisher leicht gemacht, da kein ernsthafter Gegner in Sicht war und die sog. Alternativen keine haltbaren vom Ansatz her wirklich anderen Behandlungskonzepte hatten.

Einzig vor Dr. Hamer scheint die Schulmedizin (berechtigte) Angst zu haben: Denn warum erschienen die Professoren nicht vor Gericht? Angesichts der interessierten Öffentlichkeit und der Tatsache, daß ja auf persönlichen Antrag der Professoren das Sorgerecht entzogen wurde, kann man nur von unglaublicher Feigheit und Arroganz sprechen.

2.) Wieder einmal wird an diesem Fall die tatsachenunterdrückende und -unterschlagende Funktion einer offenbar zentral gesteuerten Medienmafia deutlich:

Hunderten Journalisten und Reportern hatten die Eltern Scharpf u.a. als Grundlage ihrer Entscheidung gegen weitere Chemotherapien bei ihrer Tochter das Buch von Dr. Hamer angegeben. Allen hatte Frau Scharpf mit anderem Material auch einen Brief Dr. Hamers kopiert, den dieser an den zuständigen Richter Dr. Göppner geschrieben hatte. Vergebens!

Die Medien faselten nebulös von fragwürdigen Alternativ- und Wunderheilern, denen die Familie glauben würde. Keiner erwähnte, daß sich die Eltern im Gegenteil sehr ernsthaft mit dem Thema auseinandergesetzt hatten. Der Name Hamer und Neue Medizin wurde ganz einfach nach bewährtem Muster unterschlagen! So schrieb Frau Scharpf kurz vor Weihnachten erbittert an Dr. Hamer:

„… Katharina geht es auch ganz ordentlich. Ihre Blutwerte sind gleichbleibend gut, was ja bei Katharinas angeblicher‚ Leukämie, die bereits ausgeheilt ist, (alle Konflikte gelöst und aufgearbeitet) für uns und wahrscheinlich auch für Sie nichts besonderes oder gar verwunderlich ist. Nur ihre Nerven haben sich von der zwangsweisen Tübinger ‚Behandlung‘ noch nicht ganz erholt. Aber wir sind zufrieden.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen noch ganz herzlich danken, daß Sie in unsere Angelegenheit diesen mutigen Brief an den Richter geschrieben haben. So hat dieser saubere Herr auch kapieren müssen, daß es außer dieser todbringenden Chemotherapie der Schulmedizin auch noch die Neue Medizin von Hamer gibt.

In der Hoffnung, diese, Ihre Methode würde jetzt vielleicht etwas mehr Beachtung finden, haben wir vielen Zeitungs-, Radio- und Fernsehreportern Kopien von Ihrem Schreiben an das Gericht und von der Eisernen Regel des Krebs mitgegeben.

Leider haben wir in keiner Zeitung oder im Fernsehen etwas darüber gelesen, gesehen oder gehört.

So werden weiterhin noch viele Menschen, vor allem Kinder, der Geld- und Behandlungsgier unserer allmächtigen Onkologen zum Opfer fallen. Es ist schlimm, das alles zu wissen und doch nicht helfen zu können. Aber das brauchen wir Ihnen wohl nicht zu sagen. In der Hoffnung, daß die Ära der Krebsmafia bald zu Ende geht, wünschen wir Ihnen…“

Seit Katharina wieder zu Hause ist und es ihr gut geht, hat sich kein einziger Reporter mehr bei Familie Scharpf blicken lassen, obwohl fast alle die Eltern als verantwortungslos hingestellt und schlaubergerisch Katharinas baldigen Tod verkündet hatten.

3.) Eines der erfreulichen Ergebnisse des Kampfes der Familie Scharpf war, daß sich nun zeigt, daß wenn einmal jemand unerschrocken seine Meinung sagt und sich auch durch Gerichte nicht einschüchtern läßt, dies doch Wirkung zeigen kann:

Kölner Stadt-Anzeiger, 19.1.1992: Eltern sollte Kind entzogen werden
In Memmingen versuchten Ärzte den Eltern eines siebenjährigen Kindes, die eine Knochenmarkspunktion und Chemotherapie verweigert hatten, per Gericht das Sorgerecht zu entziehen. Vergebens: Die Richter erkannten auf freie Therapiewahl der Eltern!

So beginnt das mutige Beispiel der Eltern Scharpf Schule zu machen!

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Dr. med. Ryke Geerd Hamer 
Sülzburgstrasse, 29
Telefon (0221) 41 30 46

5000 Köln 41, den 29.10.1991

An das
Amtsgericht Memmingen
– Vormundschaftsgericht –
z. Hd. Herrn Richter Dr. Göppner

Betr.: 
AZ 477/91 Kind Katharina Scharpf

Sehr geehrter Herr Richter Dr. Göppner!

Entsprechend unserem Telefonat vom 22.10.91, in dem ich Ihnen angeboten hatte, daß Sie mich zu einem öffentlichen Gerichtstermin in Memmingen hätten einladen können für gestern, 28.10.91, zusammen mit Herrn Prof. Niethammer und Herrn Prof. Kleihauer, wiederhole ich hiermit diese Bereitschaft ausdrücklich.

Die Eltern und der Anwalt des Kindes haben mich darum gebeten, Ihnen die Gesichtspunkte und Argumente der Neuen Medizin darzulegen, was Eltern und Anwalt verständlicherweise weniger gut können. Zugleich füge ich Ihnen eine Einführungskassette bei und ein Buch "Vermächtnis einer Neuen Medizin". Wenn diese Literatur bisher jede Putzfrau hat verstehen können, wird sie auch ein so qualifizierter Richter verstehen können. In dem Buch finden Sie ein langes Kapitel über Leukämie, das Sie vielleicht anlesen könnten, um sich schlau zu machen.

Das Besondere an der Neuen Medizin, Herr Richter, ist, daß sie keine einzige Hypothese kennt und duldet. Sie verläuft nach den 4 biologischen Gesetzmäßigkeiten, bzw. jeder einzelne Patientenfall läßt sich exakt nach diesen 4 biologischen Gesetzmäßigkeiten reproduzieren und damit im streng naturwissenschaftlichen Sinne beweisen. Die „Medizyn der Schüler“ Herr Richter, hat dagegen 1000 Hypothesen und ebenso viele Zusatzhypothesen, die unbewiesen und unbeweisbar sind, die man glauben soll. Sofern man das nicht tut, sackt das ganze Kartengebäude in sich zusammen als ein großer Bluff.

In dieser Beweisnot versuchen die „Medizyn-Schüler“, sich mit Hilfe der bewährten Statistik-Lüge zu retten. Diese statistischen Lügen zeichnen sich dadurch aus, daß sie für den Laien schwer zu entlarven sind und juristisch (XXXXXXX) sogar „stimmen“. Wenn jemand z.B. behauptet, daß „bis zu 80 oder 90%“ Heilungschancen bestehen, dann können auch die nächsten 100 Fälle sterben. Auch wenn nur ein einziger Fall überlebt, waren „bis zu 90%“ ja nicht gelogen im juristischen Sinne. Im Fall Kai Fischer, über den ich Ihnen Unterlagen beifüge, hatte die Neurochirurgische Uni-Klinik Tübingen schriftlich argumentiert, das operative Legen einer Hirnventrikel-Drainage habe nur eine Mortalitätsgefahr von unter 1%. Wenn es zum Schwur kommt, hat das natürlich später nur geheißen, daß 99% wieder vom Operationstisch herunter kommen, dagegen weiß jeder, daß durch die Hospitalisations-Folge-„Flurschäden“ die allermeisten solcher Patienten sterben. Ich weiß, wovon ich spreche, denn ich habe in eben dieser neurochirurgischen Klinik früher gearbeitet. Der Richter Bujnoch wurde in dem statistischen Lügenglauben gewiegt, es handle sich um einen Bagatell-Eingriff, zumal die Professoren versprochen hatten, das Erbrechen (wegen des Magengeschwürs) würde unverzüglich nach der Operation aufhören. Genau das Gegenteil traf ein, wie Hamer dringend gewarnt und prophezeit hatte. Als das Kind iatrogen und judicogen konsequenterweise starb, zuckten alle Verantwortlichen nur die Achseln: Sorry, Pech gehabt! Zurück blieb eine iatrogen und judicogen entmündigte heulende Mutter. Hätte sie das instinktiv Richtige machen „dürfen“, das Kind wäre nach meiner Erfahrung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder bei bester Gesundheit.

Nun zum Fall Katharina:

Die gesamte med.-wiss. Literatur weist aus, daß die sog. „Heilungschancen“ bei Leukämie nur etwa 10-20% betragen bei der derzeitigen idiotischen Pseudotherapie, sprich Chemo.

Innerhalb dieser 15 % zeichnen sich 2 Gruppen durch eine relativ höhere Überlebensrate aus:

a) die chronischen sog. „Altersleukämien“, und
b) die akute lymphatische Leukämie bei kleinen Kindern

Die letztere Gruppe wurde früher gar nicht als echte Leukämie angesehen, weil ihr Verlauf extrem günstig war und so gut wie nie ein Eingreifen erforderlich machte. Man beschränkte sich darauf das Blutbild in größeren Intervallen zu kontrollieren und stellte fest, daß sich alles rasch wieder regulierte.

Überhaupt diagnostizierten wir noch vor 30 Jahren nur etwa zahlenmäßig 3-5% der heute diagnostizierten Leukämien. Dies waren stets sehr schwere Fälle und starben uns in der Regel. Die anderen 95% wurden weder als „echte Leukämien“ diagnostiziert, noch starben sie. Das heißt: Die Überlebensrate, die heute iatrogen und judicogen nur 10-15% beträgt, betrug damals 95%! Die Patienten waren damals ein paar Monate müde und schlapp (sog. „verschleppte Grippe“), danach waren sie wieder munter wie zuvor. Das heißt im Klartext: Wenn früher 5% der Patienten starben und heute 85% iatrogen und judicogen, dann sterben heute 80% zu viel, die eigentlich gar nicht hätten sterben müssen, sondern eben unnötigerweise iatrogen und judicogen durch Pseudo-Therapie zu Tode gebracht werden.

Im Fall Katharina Scharpf nun hat man sich eine sog. „standardisierte Gruppe“ herausgemogelt, zwecks Vorweisung eines Erfolges. Aus dem Kontingent von akuten lymphatischen Leukämien, die gar keine echten Leukämien sind, hat man sich nur die „Leckerbissen“ widerum herausgesucht, nämlich die, die auf die erste Chemo gleich mit Normalisierung der Leukozytenzahl antworten, sprich: Nach Hamer schon am Ende der Heilungsphase waren und praktisch als fast gesund anzusprechen waren. Von diesen „Quasi-Gesunden“ trotzen noch „bis zu 80 oder 90%“ allen noch so ausgeklügelten Foltermethoden der Schulmedizyniker. Die Behauptung „bis zu 80 oder 90%“ ist deshalb im juristischen Sinne nicht ganz gelogen, aber die halbe Wahrheit ist eben eine ganze Lüge. Zudem werden solche Statistik-Lügen vor der Veröffentlichung stets nach Belieben frisiert, damit sie weiter nach Erfolg aussehen. Z.B. werden die sterbenden Kinder dann kurz vor dem Tod nach Hause geschickt. Dann braucht man sie nicht in die Statistik aufzunehmen, weil sie ja nicht in der Klinik gestorben sind. So hat man in den letzten 5 Jahren, wie Sie selbst aus dem Brief der Ulmer Pädiater ersehen können, von dieser häufigsten aller Leukämien, also von schätzungsweise 50.000 solcher Kinder, ganze 2.500 in den erleuchten Kreis der „standardisierten Gruppe“ hereingelassen.

Geehrter Herr Richter Dr. Göppner, ich kenne mich wirklich in solchen Kliniken aus: Für mich sind solche Manipulationen nur noch ein atemberaubender Schwindel im Quadrat: Ein Betrug! Was meinen Sie wohl, Herr Richter, warum sich Herr Niethammer und Kollegen gegen das Urteil des VG Sigmaringen – so beharrlich weigern, die Neue Medizin in der Sache zu prüfen, die wissen doch ganz genau, daß sie dann „professores erroris oder horroris causa“ sind, auf die dann die ganze Wut der Angehörigen der geprellten oder zu Tode gefolterten Patienten herunterregnen wird. Mit diesen selbstherrlich arroganten Professoren dieser „hohen Fakultäten“ kann man nichts anderes mehr tun, als sie mit Schimpf und Schande in die Wüste zu jagen.

Im Interesse des Kindes Katharina unterbreite ich Ihnen folgende Vorschläge:

1. Zu einem anzuberaumende Gerichtstermin in Memmingen werden außer den Professoren Niethammer und Kleihauer auch folgende Kinderärzte eingeladen:

a) Frau Amtsärztin Elke Mühlpfordt, Schulärztin, Poppenreuther Allee 75, Nürnberg, Tel.:0911396208
b) Dr. Eric Lorenz, Kinderarzt, Diolly, CH 1950 Sion, Tel.: 004127-25338

beide Kinderärzte sind bereit, vor Gericht zu erscheinen. Des weiteren stelle ich mich zur Verfügung, als „Altera pars“ zu argumentieren („audiatiur et altera pars“!)

2. Sie hätten die Möglichkeit, salomonisch zu entscheiden, daß Frau Schul- u. Kinderärztin des Bayrischen Staates, Frau Dr. Elke Mühlpfordt, entscheiden soll, was mit dem Kind zu geschehen hat. Diesem salomonischen Spruch würden sich die Eltern, davon bin ich überzeugt, ohne wenn und aber fügen. Frau Dr. Elke Mühlpfordt ist eine integre Persönlichkeit und als Bayrische Staatsbedienstete für Sie auch akzeptabel.

Wie Sie bemerkt haben werden, war meine bisherige Argumentation weitgehend schulmedizynisch. Betrachtet man die Dinge nun aber aus der Sicht der Neuen Medizin, dann werden die Aussagen der beiden Professoren Niethammer und Kleihauer geradezu bis ins Groteske unsinnig ob ihrer Ignoranz. Denn die beiden gehen ja davon aus, daß Leukämie eine (aktive!) Krebserkrankung darstellt, was ja nicht der Fall ist. Offenbar geben diese beiden Herren ihren kleinen Patienten niemals die Hand, denn sonst hätten sie mal feststellen müssen, daß alle Kinder, überhaupt alle Patienten, die an Leukämie erkrankt, bzw. in Heilung sind, ganz heiße Hände haben, also ganz offensichtlich in einer Heilungsphase sind. Herr Prof. Niethammer wurde von dem Vater des kleinen Mädchens gefragt, was er denn von der Neuen Medizin halte und ob er sich vorstellen könne, daß alle Erkrankungen von der Psyche herrühren könnten. Er antwortete, wie Herr Scharpf berichtete: „Ja, bei Erwachsenen kann ich mir das schon vorstellen, aber bei Säuglingen und Kleinkinder nicht. Die können doch noch gar keine Konflikte erleiden. Dann müßten ja sogar schon Embryos im Mutterleib schon Konflikte erleiden können, denn wir sehen ja viele Neugeborene mit Krebs zur Welt kommen, das kann ich mir nicht vorstellen!“ Welch Unglücksgremium hat einen solchen Mann zu einem Kinderprofessor gemacht. Bei der kleinen Katharina hat sich bisher kein einziger der hochdotierten Kinder-Onko-Logen-Professoren für die psychischen Zusammenhänge überhaupt nur interessiert, geschweige denn mal nachgefragt, obgleich der abgelaufene Selbstwert-Konflikt innerhalb von 5 Minuten eruierbar gewesen wäre. Welch unglaublicher Zynismus und welche Arroganz, typisch „Tübinger Syndrom: Neid, Arroganz und Ignoranz!“

Sehr verehrter Herr Richter Göppner, ich habe immer einen sehr einfachen Grundsatz bei allen ärztlichen Handlungen befolgt: Ich habe stets mit meinen Patienten nur das gemacht, was ich bei mir selbst oder meinen nächsten Angehörigen auch gemacht hätte, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Mit dieser Maxime habe ich immer gut schlafen können. Wenn ich Ihnen im Vertrauen sage, daß die gleichen Professoren, die tagsüber ihre Patienten mit Chemo, Verbrennungs- und Verstümmelungs-„therapie“ behandeln, nachts zu mir geschlichen kommen, um zu fragen, wie sie sich selbst oder ihre Familienangehörigen nach der Neuen Medizin behandeln können – keiner mit Chemo!! – dann sagt Ihnen das sicher einiges. Fragen Sie sich doch mal selbst: Würden denn Sie Ihr eigenes Kind oder Enkelkind nach diesem Idioten-Unsystem mit den 2000 unbewiesenen Hypothesen zu Tode foltern lassen? Bestimmt nicht!

Jedes Tier weiß instinktiv ganz genau, was für seine Jungen gut oder falsch ist. Warum wollen Sie den Eltern Scharpf, die ich als sehr gute und instinktsichere Eltern kennengelernt habe, diesen klugen Urinstinkt absprechen und willkürlich die Verantwortung menschlich völlig unengagierten, rein akademischen Intellektualisten übertragen, die nachher, wie im Fall Kai Fischer, nur müde die Achseln zucken und gelangweilt fragen: „Na, und?“

Herr Richter, haben Sie Mitleid mit dem Kind und seinen Eltern und respektieren Sie das Recht der Eltern, die für ihr Kind selbst die besten Ärzte sind! 
Audiatur et altera pars!

Mit dem Ausdruck vorzüglichster Hochachtung

Ihr sehr ergebener
Dr. med. Ryke Geerd Hamer


 Zeitungsberichte chronologisch

Schorndorfer Nachrichten 11.10.1991

Eltern verstecken Kind

Dreijährige soll nicht mit Chemotherapie behandelt werden

MARKT RETTENBACH (lsw) – „Intensive Verhandlungen“ führt das Jugendamt im schwäbischen Mindelheim mit den Eltern der an Leukämie erkrankten dreijährigen Katharina aus Markt Rettenbach (Landkreis Unterallgäu).

Das Amtsgericht Memmingen hatte dem Amt das Sorgerecht für Katharina übertragen, nachdem sich die Eltern geweigert hatten, ihre Tochter erneut zu einer Chemotherapie in die Universitätsklinik nach Ulm einzuliefern. Die Eltern halten das Kind versteckt. Nach Angaben von Oberregierungsrat Karl Bihler vom Donnerstag hat die Behörde bislang keinen Anhaltspunkt für den Aufenthaltsort des Mädchens, dem es nach Auskunft der Eltern gut geht. Das Jugendamt hat nach Auskunft Bihlers das Recht, das Mädchen mit Hilfe des Gerichtsvollziehers oder der Polizei suchen zu lassen und es den Eltern wegzunehmen. Sollten sich die Eltern weiterhin weigern, die Behandlung mit Chemotherapie fortsetzen zu lassen, werde eine Fahndung eingeleitet.

Im jetzigen Verhandlungsstadium bestehe die „Hoffnung“, daß die Eltern doch noch einlenken. Nach Angaben der behandelnden Ärzte bedeute jeder Tag ohne „Aufbaubehandlung“ eine Gefahr für das Leben des dreijährigen Mädchens, das die Eltern lieber alternativ behandelt sehen würden. Laut Gerichtsbeschluß muß Katharina in jedem Fall einer „gesicherten ärztlichen Behandlung zugeführt werden“.


Schorndorfer Nachrichten 12.10. 1991

Richter ändert Beschluß

Eltern der leukämiekranken Katharina haben freie Arztwahl

MARKT RETTENBACH (lsw) – Der Richter am Amtsgericht Memmingen hat den von ihm selbst in dieser Woche verfaßten Beschluß abgeändert, wonach die leukämiekranke dreijährige Katharina aus dem Ort Markt Rettenbach im Landkreis Unterallgäu zur weiteren Chemotherapiebehandlung in die Universitätsklinik nach Ulm hätte gebracht werden müssen. Der Rechtsanwalt der Eltern hatte dagegen Beschwerde eingelegt.

Nach Angaben des Präsidenten des Landgerichts Memmingen vom Freitag trug der zuständige Amtsrichter der Beschwerde des Anwalts nun Rechnung. In dem abgeänderten Beschluß heißt es, das Kind müsse „in eine geeignete Fachklinik“ gebracht werden. Die geänderte Version müsse nun erneut dem Landgericht vorgelegt werden. Das Landgericht, so der Präsident, werde dann zu prüfen haben, ob durch die geänderte Fassung nicht der gesamte Beschluß, der die Einweisung in eine Fachklinik verfügt und das Sorgerecht für das Mädchen auf das Jugendamt übertragen hat, hinfällig werde.

Nach Auffassung des Rechtsanwalts der Eltern war der vor einigen Tagen ergangene Gerichtsbeschluß mit dem festgelegten Behandlungsort Ulm verfassungswidrig, weil in der Bundesrepublik der Grundsatz der freien Arztwahl besteht. Das Vormundschaftsgericht sei mit diesem Beschluß eindeutig zu weit gegangen. Auch habe sich bei den Eltern die Einsicht durchgesetzt, daß für die weitere erfolgreiche Behandlung des schwerkranken Mädchens eine geeignete Klinik unbedingt notwendig sei. Katharina sei bereits bei einer anderen Klinik angemeldet. 


Schorndorfer Nachrichten 15.10.1991

Katharina kommt nach Tübingen

MARKT RETTENBACH (lsw) – Die dreijährige an Leukämie erkrankte Katharina aus Markt Rettenbach im die Landkreis Unterallgäu wird zur weiteren Behandlung in die Universitätskinderklinik Tübingen gebracht. Auf diesen Kompromiß einigten sich das zuständige Jugendamt und der Rechtsanwalt der Familie. Nach Angaben des Anwalts vom Montag soll Katharina in Tübingen eine „herabgeminderte Art der Chemotherapie als weitere Behandlung“ erhalten. Die Wahl der Universitätskinderklinik war möglich geworden, nachdem das Amtsgericht Memmingen einen Beschluß geändert hatte, der die Einlieferung des Mädchens in die Universitätsklinik von Ulm vorschrieb.

Nach wie vor hält das Gericht seinen Beschluß aufrecht, der den Eltern das Sorgerecht entzogen und das Jugendamt Mindelheim entsprechend eingesetzt hat. Der Rechtsanwalt der Familie stellte am Montag einen Antrag beim Memminger Amtsgericht, den Beschluß aufzuheben und das Sorgerecht den Eltern zurückzugeben. Wer die freie Arztwahl habe, habe auch das Recht auf freie Wahl der Behandlungsmethode, argumentierte der Rechtsanwalt gestern.

Die Eltern wehren sich noch immer gegen eine weitere chemotherapeutische Behandlung ihrer Tochter, da die erste, in einer Klinik in Ulm vorgenommene Stufe bei dem schwere körperliche und psychische Schäden verursacht habe. Deshalb hatten die Eltern ihr dreijähriges Töchterchen versteckt gehalten, weil sie befürchteten, daß es ihnen weggenommen wird.


Schorndorfer Nachrichten 09.11.1991

Sorgerecht wieder bei Eltern

MINDELHEIM (dpa) – Das Amtsgericht Memmingen hat am Freitag den Eltern der leukämiekranken, dreijährigen Katharina aus Markt Rettenbach das Sorgerecht für ihr Kind zurückgegeben. Nach Mitteilung eines Sprechers des Gerichts wurden alle früheren Beschlüsse für die weitere fachärztliche Behandlung des Mädchens aufgehoben. Im Oktober hatte das Gericht den Eltern Katharinas das Sorgerecht entzogen, weil sie sich geweigert hatten, das Mädchen weiter chemotherapeutisch in der Uniklinik Ulm behandeln zu lassen. Mittlerweile wird das Kind in einer Klinik im Ausland versorgt.

Um die Auswirkungen der chemotherapeutischen Behandlung ihrer Tochter dokumentieren zu können, haben die Eltern einen Videofilm über die Zeit nach der Chemotherapie gedreht. Das Mädchen hatte nach Angaben ihrer Mutter Schmerzen am ganzen Körper, entzündete Schleimhäute und schrie die ganze Nacht. Die Eltern sind laut Gericht jetzt wieder voll im Besitz des elterlichen Sorgerechts. Das Amtsgericht gehe davon aus, daß seit der ergangenen Anordnung veränderte Umstände herrschen. Die Behandlung des Kindes in einer Fachklinik im Ausland sei gewährleistet, heißt es in der Begründung des Beschlusses.


Spiegel 17.11.1991

Aus Angst vor „Chemo-Ärzten“ floh ein Vater mit seiner leukämiekranken Tochter ins Ausland. Krebsexperten nannten den Schritt „grob fahrlässig“.

Aufgedunsen, fiebrig und mit zerfetzter Mundschleimhaut verließ Katharina Scharpf, 3, im Juli des Jahres die Ulmer Kinderklinik. Drei Monate lang war das blonde Mädchen chemotherapeutisch behandelt worden.

Der Vater stoppte die von ihm „Mord auf Raten“ genannte Chemokur und versteckte das Kind.

Erstmals haben Richter nach Paragraph 1666 („Gefährdung des Kindeswohls“) Eltern das Sorgerecht entzogen, um eine chemotherapeutische Zwangsbehandlung durchzusetzen.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie, Dieter Kurt Hossfeld, räumt Fehler ein: „Die Chemotherapie ist oft unkritisch angewendet worden.“

Ein vorzeitiger Abbruch der Kur führt fast immer zu Rückfällen. Schon nach vier Wochen Chemokur lassen sich im Mikroskop zwar keine Krebszellen mehr nachweisen. „Dennoch müssen wir noch weitere fünf Monate Terror im Blindflug praktizieren“, sagt der Onkologe Winkler.

„Ohne Leiden“, erklärt der Berliner Leukämie-Experte Günter Henze, „geht es nicht.“

„Man darf nicht im Mitleid zerfließen“ – so beschreibt der Berliner Onkologe Henze die gebotene „Vernunft des Herzens“, die er in ausführlichen Elterngesprächen zu vermitteln versucht. Wie alle seine Kollegen hat er nun Angst vor „Nachfolgetätern“.

Quelle: https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13492109.html


Schorndorfer Nachrichten 21.11.1991

Von Richard Hofer

MÜNCHEN – Nach einem wochenlangen erbitterten Streit der Familie mit den Behörden ist das leukämiekranke Mädchen Katharina nach Deutschland zurückgekehrt. Zusammen mit ihrem Vater und ihrer Oma traf das dreijährige Kind am Dienstag in München ein.

Katharina konnte in den Vereinigten Staaten nur untersucht, aber nicht behandelt werden, weil nach Darstellung der Eltern die Ärzte der Ulmer Universitätskinderklinik die medizinischen Unterlagen nicht herausgegeben hatten. Der 36jährige Elektromeister Alban Scharpf aus Markt Rettenbach bei Memmingen hatte seine Tochter nach eigenen Angaben in die weltberühmte Mayo-Klinik in Rochester in den USA gebracht, damit sie sich nicht einer Chemotherapie unterziehen mußte.

Hintergrund der „Flucht“ von Vater und Tochter nach Amerika war die Aberkennung des Sorgerechts der Eltern durch das Vormundschaftsgericht Memmingen gewesen, weil das Ehepaar sich geweigert hatte, sein Kind in Deutschland einer Krebsbehandlung zu unterziehen. Erst nachdem das Gericht eingelenkt und den Eltern das Sorgerecht wieder übertragen hatte, entschloß sich Scharpf zur Rückkehr.

Alban Scharpf und seine Frau richteten scharfe Angriffe gegen die Justiz und die Ärzte in der Bundesrepublik. „Es kann doch nicht angehen, daß der Anruf eines Professors bei Gericht zu einer Entmündigung genügt“, kommentierte er die zeitweilige Aberkennung des Sorgerechts auf Antrag der Ärzte. „Es sieht so aus, als ob ich gegen die Chemotherapie kämpfen würde. Dabei will ich nur das Recht auf freie Arztwahl und auf Auswahl der Behandlungsmethoden“, sagte der Elektromeister vor den Journalisten. In Tübingen sei im übrigen festgestellt worden, daß bei Katharina derzeit kein Blutkrebs mehr vorliege. Deshalb sei auch eine Chemotherapie mit der Verabreichung von Zytostatika nicht mehr nötig. Die Folgen der Chemotherapie werde Katharina wohl erst nach längerer Zeit überwinden. Das Kind habe infolge dieser Art der Krebsbehandlung schwere körperliche und seelische Schäden davongetragen, sagte die Mutter.

Albin Scharpf kündigte an, daß noch in dieser Woche zwei Ärztinnen und ein Arzt die Behandlung von Katharina an einem Ort im schwäbischen Raum wiederaufnehmen wollen. 


EXPRESS 21.11.1991

Vater des leukämiekranken Mädchens erhebt erneut schwere Vorwürfe

Katharinas Angst vor den Chemo-Ärzten
Dreijährige wieder zurück in Deutschland

exp München – „Kommen die Männer wieder und wollen mich holen?“ Angst spiegelt sich im Gesicht der kleinen Katharina. Angst davor, wieder von Mutter und Vater getrennt in einer Klinik allein im Zimmer zu liegen. Die Dreijährige hat Leukämie, wurde mit Chemotherapie behandelt. Bis Vater Alban sie in die USA entführte (EXPRESS berichtete).

Seit Dienstag ist die Kleine wieder in Deutschland. Am Münchner Flughafen Riem warteten hunderte auf die Kleine, die das Herz vieler Eltern rührte. Hildegard Scharpf schloß ihre Katharina weinend in die Arme.

Alban Scharpf hatte seinem Kind die Chemotherapie ersparen wollen. Doch der Ulmer Professor Enno Kleihauer ließ den Eltern das Sorgerecht entziehen. Begründung: Außer der Chemotherapie gebe es keine Rettung.

Der Vater floh mit Katharina nach Amerika. In der berühmten Mayo-Klinik bei Rochester sollte sie alternativ behandelt werden. Jetzt erhebt der 36jährige schwere Vorwürfe.

Katharina habe nicht behandelt werden können, weil die Tübinger Ärzte auf stur geschaltet hätten. Medizinische Unterlagen seien nicht ausgeliefert worden.

Außerdem sei festgestellt worden, daß Katharina keinen Blutkrebs mehr habe, chemische Behandlung also nicht mehr erforderlich gewesen sei. „Eine Chemotherapie kommt für uns nicht mehr in Frage“, erklärten Alban und Hildegard Scharpf am Dienstag mit Nachdruck. „Durch diese Behandlung erlitt Katharina schwere körperliche und seelische Schäden.“

„Es kann doch nicht angehen, daß der Anruf eines Professors bei Gericht zu einer Entmündigung genügt“, kritisierte der Vater das Verhalten der Behörden. Das Sorgerecht wurde ihm und seiner Frau mittlerweile wieder zuerkannt.

Jetzt soll ein Kinderarzt im Schwäbischen das Mädchen weiterbehandeln. Ohne Chemotherapie. Das ließen sich die Eltern ausdrücklich versichern. Und sie beruhigten die kleine Katharina, als sie nach den „Männern“ fragte: „Sie werden nie mehr kommen.“


Kölner Stadtanzeiger 19.01.1992

Memmingen – Zum zweiten Mal hat ein Arzt in Memmingen vergeblich versucht, den Eltern eines leukämiekranken Kindes das Sorgerecht entziehen zu lassen. Das Amtsgericht Memmingen lehnte den Antrag des Mediziners ab, den Eltern des siebenjährigen Mädchens das Sorgerecht zu nehmen, weil sie eine Knochenmarkspunktion oder Chemotherapie verweigerten. Erst im Oktober 1991 hatte das Amtsgericht Memmingen den Eltern der dreijährigen Katharina Scharpf aus Markt Rettenbach zwar das Sorgerecht zunächst entzogen, diesen Beschluß aber wieder aufgehoben. (dpa)


taz 23.07.1993

Leukämiekranke Katharina Scharpf gestorben
Ungeklärte Todesursache

Markt Rettenbach (taz) – Die fünfjährige Katharina Scharpf aus Markt Rettenbach im Unterallgäu ist am Mittwoch überraschend gestorben. Die Familie hatte offenbar am Morgen den Notarzt gerufen, weil dem Mädchen plötzlich schlecht geworden war. Wenig später starb Katharina in der Memminger Kinderklinik trotz intensiver ärztlicher Behandlung an plötzlichem Herzversagen, wie uns eine Vertraute der Familie mitteilte. Die Eltern von Katharina sind zur Zeit nicht erreichbar. Ungeklärt ist noch, ob es sich bei der Todesursache um ein Rezidiv gehandelt hat oder ob das Kind möglicherweise an den Folgen der Chemotherapie verstorben ist. Der Leiter der Memminger Kinderklinik, Dr. Rainer Burghard, hatte vor wenigen Monaten den Eltern mit einer Strafanzeige gedroht, falls das Kind sterben sollte. Ob es nun zu einer Anzeige kommt, konnte Burghard „derzeit noch nicht sagen“.

Der Fall der Katharina Scharpf hatte im Oktober 1991 und lange Zeit danach für heftige Diskussionen unter Medizinern, Juristen und in der Bevölkerung gesorgt. Den Eltern von Katharina war vom Amtsgericht Memmingen das Sorgerecht entzogen worden. Das Kind sollte zwangsweise den zweiten Teil der chemotherapeutischen Behandlung erhalten. Die Eltern aber hatten die Behandlung abgebrochen, weil sie ihrem Kind die „unerträglichen Qualen“ nicht länger zumuten wollten.
Als dann Katharina vom Jugendamt zur Zwangsbehandlung abgeholt werden sollte, flüchtete ihr Vater Alban Scharpf und suchte wenig später zusammen mit dem Kind und der Großmutter eine Mayo-Fachklinik in Rochester in den USA auf. Er kehrte erst nach Deutschland zurück, als der Sorgerechtsentzug aufgehoben worden war. Dies war geschehen, nachdem die Eltern versichert hatten, ihr Kind von Ärztinnen und Ärzten fachgerecht weiterbehandeln zu lassen.
Nach Auskunft des Ulmer Arztes von Katharina, Dr. Martin Ernst, habe das Mädchen in den letzten Wochen sehr lebenslustig gewirkt. „Das letzte Blutbild, das wir am 10. Mai in unserer Praxis von ihr erstellten, war unauffällig und zeigte keinerlei Anzeichen für Leukämie, so daß wir eigentlich sehr beruhigt waren“, sagte der Mediziner. In einem Schreiben an die Kinderklinik Memmingen und an die Staatsanwaltschaft haben die Eltern von Katharina ausdrücklich erklärt, daß sie weder einer Obduktion noch einer Organentnahme zustimmen. Die Staatsanwaltschaft Memmingen prüft derzeit, ob sie eine Obduktion auch gegen den Willen der Eltern des Kindes durchsetzen wollen. Die Familie Scharpf hat erklären lassen, daß sie keine Anfragen beantworten wird. KLAUS WITTMANN


taz 09.04.1994

Neue Ermittlungen im Fall Katharina Scharpf

Memmingen (taz) – Daß gegen den Arzt, der ihre Tochter in die Arme der Ulmer Chemoärzte getrieben hat, jemals ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, hätten Hildegard und Albert Scharpf nach allem, was ihnen widerfahren ist, nicht erwartet. Doch genau dies ist jetzt geschehen. Gegen den Chefarzt der Memminger Kinderklinik, Rainer Burghard, wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Burghard war es, der die 5jährige Katharina Scharpf im Juli vergangenen Jahres, unmittelbar vor ihrem plötzlichen Tod durch Herzstillstand, behandelt hat und zuvor schon massiv die Fortsetzung der Chemotherapie gefordert hatte. Doch das Ermittlungsverfahren hat mit der von Burghard für nötig erachteten und von den Eltern verweigerten zytostatischen Behandlung nichts zu tun.
Vielmehr wurden dem Kind nach jenen dramatischen Vorgängen am 21. Juli 1993 vier Rippen gebrochen, und es erlitt eine Herzbeuteltamponade – verursacht möglicherweise durch den Reanimationsversuch, als es mit starken Atembeschwerden in die Klinik eingeliefert wurde. Die Eltern hatten in ihrer Strafanzeige gefragt, wer anderes als der ihre Tochter reanimierende Arzt diese schweren Verletzungen zu verantworten haben könnte. Burghard wurde von dem eröffneten Ermittlungsverfahren völlig überrascht: Er habe ein ruhiges Gewissen und sehe den Ermittlungen gelassen entgegen. KW