Dr. Hamer zum Strafverfahren LG Kempten

Kommentar zu dem Strafverfahren gegen mich wegen „versuchten Totschlags“
LG Kempten/Allgäu (Einstellung am 18.7.2013)

Sandefjord, 9. 9. 2013

Private Richter (Gerichte) oder Staatsanwaltschaften, die keinen Amtsausweis haben sondern einzig ihrem jüd. Logenmeister zu Gehorsam verpflichtet sind, können sich jede Phantasie-Anklage ausdenken, wenn der Logenmeister das befiehlt. Deshalb kann man die formaljuristischen Spielregeln leicht einhalten, man dehnt nur seinen Ermessens-Spielraum aus. Ein betrügerischer Schiedsrichter im Fußball, der der einen Mannschaft unberechtigterweise 2 Elfmeter gewährt oder 2 gegnerische Spieler vom Platz stellt, der hält ja die Spielregeln formell ein. So arbeiten die privaten Gerichte gegen die Germanische.

Eine Germanische Heilkunde kann es, wie wir leidvoll seit 32 Jahren sehen müssen, nicht geben ohne die gleichzeitige Existenz eines  Rechtsstaates, anstatt privater Kliniken, privater Universitäten und privater Gerichte, die alle der gewissen Religionsgemeinschaft unterstehen.
Aber es kann auch keinen Rechtsstaat geben ohne die Germanische Heilkunde der Freiheit.

Seit 32 Jahren gibt es die Germanische. Seit 32 Jahren werden alle Juden in Israel und weltweit im Falle von Krebs mit der Germanischen therapiert – ohne Chemo und Morphium – mit 99% Überlebenserfolg. Die Germanische ist 3O mal, u.a. von Universitäten, Professoren, Amtsärzten etc. etc. offiziell verifiziert worden, sogar inzwischen 2OO5 vom israelischen Gesundheitsministerium (Rabbi Prof. Merrick).
Und obwohl die durchweg jüd. Onkologen ganz genau wissen, wie man in ihrer Heimat Israel Krebs-Patienten behandelt, sodaß sie zu 99% überleben, wagt es die private Staatsanwaltschaft Kempten, das „Nicht Zuraten“ oder „Abraten“ von tödlicher Chemo für Nichtjuden bei Krebs zum schweren Verbrechen (versuchter Totschlag) mit 4 Jahren Gefängnis zu deklarieren. Man meint, man ist in Israel. Wenn dort ein Arzt einem Palästinenser von Chemo abrät, wird er vermutlich auch mit Gefängnis bestraft, denn der Palästinensische Patient gehört ordnungwgemäß geschächtet.

4 Jahre Gefängnis hatte man mir zugedacht, wie mein Anwalt mir erklärte. Meine Straftat, so Koch, wurde damit begründet, ich wüßte ja als ehemaliger Internist ganz genau, daß Chemo richtig und notwendig (bei Nichtjuden) und die einzige erlaubte Therapie bei Krebs sei.

Jetzt müßte es eigentlich auch der Dümmste kapieren, was der Unterschied zwischen einem legitimen Rechtsstaat mit staatlich vereidigten Richtern und Staatsanwälten mit Amtsausweis und einem illegalen Rotschild/Warburg-Privat-Staat mit privaten Richtern und privaten Staatsanwälten ohne Amtsausweis, nur mit „Dienstausweis“, ist. Diese privaten angemaßten Richter und Staatsanwälte sind nur ihren jüd. Logenmeistern zu absolutem Gehorsam verpflichtet.
Den jüd. Logenmeister (meist ein Rabbi)  interessiert überhaupt kein „Recht“, sondern den interessiert ausschließlich, ob der Betroffene Jude ist oder nicht. Wenn er Jude ist, darf er mit Germanischer Heilkunde therapiert werden und überleben. Ist er aber kein Jude, dann ist es strafbar, ihm von Chemo und Morphium abzuraten und ihn der verdienten ordnungsgemäßen Schächtung zu entziehen. Darauf stehen 4 Jahre Gefängnis.
Natürlich, seitdem die Germanische von den „Privaten“ inkriminalisiert ist, traut sich kein nichtjüd. Doktor mehr, das Risiko einzugehen und von Chemo abzuraten, sie zucken bedauernd mit den Schultern, denken an die 4 Jahre Gefängnis und – sagen gar nichts.
Mein Anwalt hat mir noch erklärt, daß man gegen mich wahrscheinlich keinen Haftbefehl, sondern nur eine verdeckte Fahndung ausgeschrieben hat zur Erlangung einer Äußerung (ob ich den Tod von Susanne Rehklau gewünscht hätte). Aber natürlich hätte diese „Äußerung zur Sache“ von einem Psychiater eingeholt werden sollen, der dann beiläufig auch hätte fragen sollen, ob ich die Germanische Heilkunde für richtig halte und ob denn die Ansicht der Millionen anderer Ärzte, die die Germanische bei Nichtjuden für falsch halten (müssen), unrichtig sei.
Dann hätte er die „Äußerung zur Sache“ abgeschlossen und gesagt: „Danke, Herr Hamer, das reicht. Sie glauben doch nicht etwa, daß Sie als einziger recht haben? Sie haben Paranoia. Außerdem ist das strafbar.“ Dann wäre ich mit sofortiger Verfügung des privaten angemaßten Richters in die nächste private Psychiatrische Klinik (geschlossene Abteilung) „mollathiert“ [Anm.: Gustl Mollath] worden.
So einfach funktioniert das in einem privaten Frankfurter Verw. GmbH der gewissen Religionsgemeinschaft, wo die Rabbi-Logenmeister das Kommando haben.
So hatten die „Privaten“ das in Kempten mit mir vorgehabt, wenn ich meinen Fuß nach Europa gesetzt hätte. Das wäre, da hat Koch recht, eine verlockende endgültige Lösung der Hamer-Frage gewesen.

Für meine Begriffe ist es eine ungeheuerliche Frechheit, wie man hier ein wissenschaftliches Problem, das seit Jahrzehnten bereits zu Gunsten der Germanischen Heilkunde entschieden ist, nunmehr zum Verbrechen macht (4 Jahre Gefängnis, wenn ein Arzt einem Nichtjuden von Chemo abrät). Und alle Juden sollen nach der Germanischen therapiert werden mit 99% Überlebensrate. Und die arglosen Gojim lassen sich das gefallen und 3OOO täglich werden in Deutschland für ihre Arglosigkeit mit Schächtung bestraft.

Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer